Mit großem Trommelwirbel wurde am 10. Juni das digitale Impfzertifikat vorgestellt, entsprechend groß war die Presseresonanz. Gleichzeitig wurde ein Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet, welches die Befugnisse der 19 Geheimdienste in Bund und Ländern sowie der Bundespolizei weiter ausweitet und ihnen den Staatstrojaner erlaubt. Für die Bundespolizei ist der Einsatz von Staatstrojanern sogar ohne begründeten Tatverdacht möglich. Provider müssen den Behörden bei der Installation der Staatstrojaner helfen.

Hier eine Zusammenstellung der Medien, in denen ich mich an dem Tag zu den beiden Themen geäußert habe:

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Am Wochenende hatte der Brandenburger Landesverband zur Pflanzaktion nach Paaren/Glien eingeladen. Mehr als 70 Freiwillige kamen ins schöne Havelland, um 60 Bäume in die Erde zu setzen. Und das war erst der Anfang, denn insgesamt wurden 100 Baumpatenschaften geschlossen, wir werden also noch vor der Wahl eine zweite Baumpflanz-Aktion machen können. 

Die Aktion ist ein Beitrag der Linken Brandenburg für einen klimafreundlichen Wahlkampf. Die bereits gepflanzten 60 Bäume werden in den nächsten 50 Jahren etwa 30 Tonnen CO2 binden können. Das entspricht ungefähr der CO2 Bilanz von 1 Million Flyern oder 100.000 mit einem Transporter gefahrenen Kilometern. Mit der nächsten Aktion werden weitere 600.000 Flyer und 60.000km kompensiert. Wir versuchen natürlich trotzdem, unseren Wahlkampf so klimafreundlich wie möglich zu machen, Plastekugelschreiber gibt es bei uns am Wahlkampfstand z.B. nicht und wo immer das möglich ist, werde ich (wie sowieso immer) mit der Bahn unterwegs sein. 

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Bei der Tageschau konnte ich heute die Probleme mit dem digitalen Impfzertifikat länger erklären (Video ab 35:18).

„Das digitale Impfzertifikat kommt deutlich zu spät, die Umsetzung ist chaotisch, und einen tatsächlichen Nutzen bringt es nicht“, erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den von Gesundheitsminister Spahn vorgestellten digitalen Impfnachweis. Domscheit-Berg weiter:

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Frage

Für welche Kostenpositionen schließt der Bund eine Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Luca-App aus, und warum (bitte ausführlich begründen, da widersprüchliche Informationen im Umlauf sind; siehe z. B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-die-luca-app/#nachricht601467 und Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29333)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 137)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 10. Juni 2021
Die Grundlage für die Übernahme von Kosten der Länder für ein System der digitalen Kontaktdatenerfassung durch den Bund ist der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021. Derzeit werden die Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern, die die Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung betreffen, ausgearbeitet. Die Ausgestaltung des konkreten Finanzierungsmodells, u. a. die Höhe und die Art der Kostenübernahme, sowie die daran geknüpften notwendigen Anforderungen und Voraussetzungen, insbesondere auch an Datenschutz und Datensicherheit, sind Gegenstand laufender Verhandlungen. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.

Frage

Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe werden durch den Bund Aufwände im Zusammenhang mit der Nutzung der Luca-App übernommen (siehe Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz – MPK – vom 3. März 2021 „Die Finanzierung des Backends sowie der Anschaffung und des Betriebes des ausgewählten und beauftragten Systems erfolgt für die kommenden 18 Monate durch den Bund.“ www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63dB817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1, bitte Rechtsgrundlage und Höhe der Kosten getrennt für alle potentiellen Kostenpositionen, wie Lizenzen, Backend, Schnittstellen, SMS-Kosten, Anschaffung und Betrieb von Hardware usw. angeben)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 136)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 9. Juni 2021
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 wurde beschlossen, dass sich die Länder verpflichten, sicherzustellen dass die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form, zum Beispiel über Apps, erfolgen kann. Die Bundesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass sie ein bundesweit einheitliches Vorgehen der Länder bei der Wahl eines Systems befürwortet. Unter dieser Voraussetzung hat der Bund seine Unterstützung hinsichtlich der Finanzierung des Backends, der Anschaffung und des Betriebs des ausgewählten und beauftragten Systems zugesagt. Rechtsgrundlage für eine finanzielle Förderung des Bundes ist die Möglichkeit, den Ländern auf der Grundlage von Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen zu gewähren.

Infolge der Corona-Pandemie kam es zu außerordentlichen Belastungen für die Wirtschaft, insbesondere für Einzelhandel und Gastronomie. Die Bereitstellung eines kostenlosen Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung stellt einen wesentlichen Baustein dar, um Öffnungsstrategien zu ermöglichen und damit das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Die Rahmenbedingungen der Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung werden über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Hierzu und zur Frage der Höhe sowie der näheren Ausgestaltung der Finanzhilfen steht die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern im Austausch. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.

Tabelle zum Mobilfunkmonitoring. Übersicht zu Bezugsraum, Anteil versorgter Fläche, Funkloch, Weiße Flecken, Graue Flecken

Nach neuesten Zahlen des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur, die DPA heute veröffentlicht hat, wird deutlich: Die Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland gleicht weiterhin einem Flickenteppich. Auf 3,5 Prozent der Fläche gibt es überhaupt kein sinnvoll nutzbares Datennetz, sondern nur eine Versorgung mit dem uralt Standard 2G. Dazu kommen 7,2 Prozent der Fläche, auf denen nur ein einziger Anbieter mit einem 4G Netz verfügbar ist. Rechnet man 0,3 Prozent komplette Funklöcher dazu, gibt es bundesweit auf 11 Prozent der Fläche kein hinreichendes mobiles Netz, das allen Nutzer:innen zur Verfügung steht. In Brandenburg ist die Versorgung noch schlechter als im bundesdeutschen Durchschnitt, mit 3,7 Prozent weißen Flecken und 8,1 Prozent grauer Flecken liegt Brandenburg trotz Berlin-Nähe unter den ostdeutschen Ländern auf dem vorletzten Platz.

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Frage

Warum folgt die Bundesregierung nach meiner Kenntnis nicht dem niederländischen Beispiel der Weiternutzung von Bürgern und Bürgerinnen erhobenen Umweltdaten durch staatliche Behörden
(siehe Beispiel Niederlande: www.samenmetenaanluchtkwaliteit.nl/luftdaten; vergleichbare Behördenprojekte hierzulande: Luftqualitätsindex beim Umweltbundesamt oder Open Data beim Deutschen Wetterdienst), und welche Forschungsprojekte (z. B. bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.), die die Bundesregierung mitfinanziert, nutzen offene
von Bürgern und Bürgerinnen erhobene Umweltdaten (wie z. B. von sensor.community einst bekannt als luftdaten.info; vgl. „Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen Unsere gemeinsame digitale Zukunft“, Kapitel 5.3.1 Digitalisierung als Chance zur Förderung eines kollektiven Weltbewusstseins für nachhaltige Entwicklung.
Kasten 5.3.1-2 Digitalisierung um Citizen Sensing zu ermöglichen, Bundestagsdrucksache 19/15004, S. 227)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 183)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. Juni 2021
Tatsächlich befördert die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Umwelt- und Naturschutz auch bezogen auf die Teilhabe an der Datenerhebung.
Als prominenten, verwaltungsübergreifenden Beitrag ist dazu die vom interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen im Jahr 2019 beschlossenen „Handlungsoptionen zum Umgang mit CrowdSourcing-Geodaten zur Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung“ www.imagi.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/lMAGI/DE/2019/crowdsourcing-geodaten.html zu nennen. Die Handlungsoptionen enthalten zahlreiche Beispiele dafür, dass Daten aus Crowdsourcing bereits jetzt für viele Anwendungen – auch solche umwelt- und naturschutzrechtlicher Art – in der Bundesverwaltung eingesetzt werden. Das Potenzial wird hier erkannt und durch zahlreiche Beispiele aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland ergänzt.
Neben den Chancen gehen mit der Verwendung von Daten aus Crowdsourcing aber auch einige Risiken einher. Eine Herausforderung für Behörden besteht darin, die Forderung nach nachhaltiger Bereitstellung von Daten mit dem Prinzip der freiwilligen Mitarbeit zu verbinden. Auch hierfür enthalten die Handlungsoptionen Anregungen.
Zudem müssen Behörden damit rechnen, dass zur Recherche der Dateneigenschaften und zur Umwandlung in die behördenüblichen Datenmodelle erheblicher Aufwand an Eigenleistung anfällt. Aus juristischer Sicht ist in der Regel eine einzelfallbezogene Prüfung zu urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekten erforderlich.
Speziell für die Naturschutzverwaltung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass unter dem Dach der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) eine Anwendung „Artenfinder – Technische Unterstützung zur Gewinnung amtlicher Geofachdaten der Naturschutzbehörden durch Citizen Science“ www.sta-uis.de/KoopUIS-Projektuebersicht.html entwickelt wurde und seit dem Jahr 2011 erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird. Sie stellt die technischen Bausteine zur Sammlung, Aufbereitung und Qualitätssicherung von Sichtbeobachtungen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in einem Citizens Science Projekt bereit. Die Erhebung durch alle wird unterstützt durch die Artenfinder App für iPhone und Android-Smartphones sowie ein Online-Portal. Alle können die Artendaten bundesweit erfassen und sowohl im persönlichen Bereich verwalten als auch öffentlich bereitstellen.
Ein anderes Beispiel stellt das Vogelmonitoring dar, welches in Deutschland zum großen Teil von ehrenamtlichen Erfassungen getragen wird. Grundlage ist eine im Jahr 2008 zwischen dem Bund, den Ländern und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) geschlossene Vereinbarung. Die Vereinbarung sichert die Organisation und wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings durch den DDA. Die Ergebnisse dieses Monitorings zeigen in vielen Bereichen konkrete Gefährdungen und Handlungsbedarfe auf.
Schließlich hat auch das Umweltbundesamt (UBA) vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Citizen Science dessen Anwendbarkeit für die Ressortforschung geprüft und ein Konzept zur Anwendung von Citizen Science in der Ressortforschung des UBA entwickelt. Zweck des Konzepts ist es, einen Leitfaden anzubieten, mit dem die Eignung von Citizen Science Ansätzen für geplante Forschungsvorhaben überprüft werden kann. Auch lässt sich auf dessen Grundlage eine grobe Abschätzung des zu erwartenden zusätzlichen
Aufwands (z. B. Zeitaufwand zur Kommunikation und Koordination mit Bürgerinnen und Bürgern) und des Nutzens für das jeweilige Forschungsprojekt (z. B. breitere, lebensnahe Datengrundlage) in ausgewählten Anwendungsfeldern (z. B. Klima, Wasser, Lärm, Boden) vornehmen www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-06-08_texte_49-2017_citizen-science.pdf.

Für die 5. Ausgabe meines #DialogDigital war der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, mein virtueller Gast. Unser Thema lag daher nahe: die Relevanz von Datenschutz, gerade während der Pandemie, vor allem aber die vielen falschen Behauptungen, nach denen der Datenschutz für alle möglichen politischen Mißerfolge bei der Pandemiebekämpfung verantwortlich sei. Wir nehmen in unserem Gespräch einige konkrete Vorwürfe näher unter die Lupe, schauen auf Impfterminvergaben, Betrug bei Testzentren, Corona Warn App und Luca App und widerlegen den Mythos, in asiatischen Ländern hätten Tracking-Apps mit Ortungsfunktionen die Pandemie erfolgreich bekämpft. 

Warum ist es so beliebt, dem Datenschutz jedes Versagen bei der Pandemiebekämpfung in die Schuhe zu schieben? Auch darüber haben wir uns unterhalten. 

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Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

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150 Jahre Widerstand gegen §218 Klatschpappen

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurden im deutschen Kaiserreich die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Bis heute ist damit der Abbruch in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen und die Schwangerschaft darf die 12. Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es einen Zwang zur Austragung, unabhängig von partnerschaftlichen, psychischen und ökonomischen Verhältnissen, denn dieser Zwang leitet sich aus der grundsätzlichen Illegalität eines Schwangerschaftsabbruches ab. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwendete den Begriff „Austragungspflicht“ (BVerfGE 39, 1) für die Verantwortung der Schwangeren. Da fühlt man sich tatsächlich an die Kaiserzeit erinnert. 

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