Beiträge

Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

Meine Frage:

„Wie lange dauerte der Prozess der Standardentwicklung jeweils für die letzten 14 vom IT-Planungsrat verabschiedeten Standards Ende zu Ende – also vom ersten Mal auf der Tagesordnung des IT-Planungsrats bis zur Verabschiedung (bitte den jeweiligen Standard nennen, sowie Dauer der Entwicklung in Monaten, gern chronologisch sortiert), und mit welchen Schritten läuft ein typischer Standardisierungsprozess über den IT-Planungsrat ab (bitte zu jedem Schritt auch die ggf. dabei involvierten Akteure bzw. Institutionen nennen)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Die Nachfolgende Tabelle zeigt die letzten 14 durch den IT-Planungsrat beschlossenen Qualitäts- sowie Interoperabilitätsstandards mit jeweiligem Zeitraum in Monaten ab der ersten beschließenden Befassung:

Zum Prozess der Standardisierung wird auf Nr. 4.2 der Anlage zum Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrates vom 20. März 2024 verwiesen: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-05.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Aufträge hat der Bund dem Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) bisher seit Gründung erteilt oder plant deren Erteilung in 2024 (bitte jeweils
Gegenstand und Auftragsvolumen nennen), und wieviel Gesamtbudget steht dem
ZenDiS in 2024 für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung, sowohl aus aktuel-
len Haushaltstiteln als auch als tatsächlich vollständig für das ZenDiS nutzbare Aus-
gabereste?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde
seit Gründung mit der „Betriebsleistungen und Dienstleistungen für die OS-Plattform
Open CoDE“ mit einen Auftragsvolumen i.H.v 1.192.827,58 Euro beauftragt.
Grundsätzlich soll das ZenDiS in 2024 mit der Umsetzung und Weiterentwicklung
von
• openDesk,
• OpenConference,
• sowie die Weiterführung von Open CoDE
beauftragt werden.
Für diese Beauftragungen stehen (inklusive der bereits beauftragen Leistungen für
Open CoDE) insgesamt 19.070 T Euro in 2024 zur Verfügung.

Es liegen noch Ausgabereste in Höhe von 25.682 T Euro aus dem Haushaltsjahr
2022 vor. Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Ausgabereste steht jedoch erst
nach Abschluss der Haushaltsrechnung 2023 fest. Die Inanspruchnahme der Ausga-
bereste für Beauftragungen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung
(BHO).“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Zu spät und zu wenig ehrgeizig ist das Update zum Onlinezugangsgesetz. Durch 95% Kürzung der Mittel in 2024 werden geplante Fortschritte unwahrscheinlich. Meilensteine während der Ampel-Amtszeit gibt es nicht. Aber einige unserer Forderungen werden endlich (teilweise) umgesetzt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich, mit über einem Jahr Verspätung, liegt ein Update für das Onlinezugangsgesetz für eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung vor. Einerseits hat es die Chance verpasst für einen großen Wurf. Es ist zu unverbindlich, zu wenig ehrgeizig und hoffnungslos unterfinanziert. Andererseits ist es trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. 

Die Schriftform wird durch digitale Identifizierung ersetzbar, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit werden verbindlich, der Bund stellt Basisdienste bereit. Und ja, das alles sind Selbstverständlichkeiten, aber nicht gelebte Praxis bisher. 

(Manuel Höferlin (FDP): Ja, genau!)

Alle drei Jahre soll es eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation geben, und das ist super. Vielleicht belegt ja die erste im Jahre 2027, dass das bisherige Monitoring Schönfärberei ist. Die Fortschrittsmessung muss endlich ehrlich und bürgerorientiert werden. Das fordert auch der Bundesrechnungshof.

(Beifall bei der Linken)

Verbindliche Standards sind eine wesentliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Behörden und kommen leider erst in zwei Jahren und auch nur für Leistungen des Bundes. Der Rechtsanspruch auf digitale Dienste kommt sogar erst in vier Jahren, auch nur für Dienstleistungen des Bundes und nach Buchstaben des Gesetzes auch nur für den Onlinezugang, also das digitale Einreichen von Anträgen. Aber immerhin: Alle 115 Dienstleistungen des Bundes sollen in fünf Jahren Ende-zu-Ende digitalisiert sein, also schon 2029 – zwölf Jahre, nachdem das erste Onlinezugangsgesetz in Kraft trat. Das meine ich mit „zu wenig ehrgeizig“.

(Beifall bei der Linken)

Übrigens: Kein einziger Meilenstein liegt in der Amtszeit der Ampel. 

Besonders kritisch finde ich aber: Auf meine schriftliche Frage gab die Bundesregierung zu: Für die Umsetzung fehlt ihr das Geld. – 95 Prozent Kürzung der Haushaltsmittel für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in 2024! 

Aber heute stimmen wir nicht über Haushaltsmittel und die unsinnige Schuldenbremse ab, sondern über das neue Onlinezugangsgesetz. Das sind zwar nur ein paar Trippelschritte, aber Sie gehen nach vorn. Daher gibt es trotz Kritik Zustimmung zum Gesetzentwurf von der Linken. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Volker Redder (FDP) – Maik Außendorf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So geht konstruktive Oppositionsarbeit, Herr Amthor!)


Der Rückstand der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist seit Jahren ein Problem, das mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) angegangen werden sollte. Die Ziele des OZG, bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online verfügbar zu machen, sind bis heute nur rudimentär erreicht. Das Nachfolgegesetz OZG 2.0 ist seit mehr als einem Jahr überfällig, die Governance bleibt ein Problem und nun ist auch die Finanzierung im Haushalt 2024 ungesichert, da die angekündigte Verlagerung der Finanzierung vom BMI auf die übrigen Ministerien nach der fast vollständigen Kürzung des OZG-Haushaltstitels im BMI Haushalt von 377 auf 3,3 Mio Euro offenbar kaum stattfand und nun riesige Finanzierungslücken bleiben. 

Das ergab eine schriftliche Frage der Abgeordneten der Gruppe der LINKEN im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, die dazu erklärt:

„Über unsere analoge Verwaltung lacht die ganze Welt, aber in Deutschland kann einem das Lachen darüber vergehen, denn die mangelnde Digitalisierung der Verwaltung ist zur Entwicklungsbremse geworden. Das ist nicht nur ein Problem für die Wirtschaft, sondern verhindert schnelle Lösungen bei der Bewältigung von Krisen. Die Folgen sind Unternehmen, die Pleite gehen oder Menschen in akuten sozialen Notlagen, bei denen Wohngeld oder Bafög-Zahlungen trotz Anspruch monatelang nicht ankommen. Das Versagen der GroKo setzt sich bei der Ampel leider fort, es mangelt eher noch mehr an zentraler Steuerung und Koordinierung und dadurch auch an Geld. So zeigt der neue Haushalt, dass offenbar die Finanzierung für die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen null koordiniert wurde.

Das Innenministerium kürzte seine OZG Mittel um 99 Prozent auf nur noch 3,3 Mio Euro und begründet das mit der Verlagerung der Finanzierung auf die Fachministerien. Nur findet sich bei neun Ministerium im Haushalt 2024 kein einziger Euro dafür und fünf weitere Ministerien haben nicht einmal eine Million für Verwaltungsdigitalisierung in ihren Haushalten, das BMG will seine Verwaltung mit der lächerlichen Summe von 190.000 Euro digitalisieren! Insgesamt planen die Ministerien in ihren eigenen Haushalten nur 18,8 Mio Euro ein, d.h. anders als von der Ampel angekündigt, finden sich 95 Prozent der ursprünglichen 377 Mio Euro für die OZG-Umsetzung nun in gar keinem Haushalt mehr wieder. Offenbar ist die Notwendigkeit für eine schnelle und gute Verwaltungsdigitalisierung mit entsprechender Priorität und Mittelausstattung immer noch nicht in allen Ministerien angekommen und weil eine Hand nicht weiß, was die andere macht und weil es an zentraler Steuerung, verbindlichen Zielen und gemeinsamen Prozessen fehlt, kommen wir auch in diesem Jahr vermutlich keinen Meter voran. Das für Anfang 2023 angekündigte OZG 2.0 Gesetz ist immer noch nicht da, eine Einigung zu verbindlichen Standards gab es auch noch nicht.

Die Finanzierung ist aber selbst im BMI ungenügend, denn das wichtige Vorzeigeprojekt für die Förderung von Open Source in der Verwaltung, das neue „Zentrum für digitale Souveränität“ wird seine Vorhaben wegen der Halbierung seines Budgets im BMI Haushalt nicht wie geplant umsetzen können. Kritisch ist angesichts der höchsten Bedrohungslage, in der sich laut BSI Jahresbericht 2023 der Cyberraum in Deutschland je befand, dass auch die IT-Sicherheit unterfinanziert ist, denn dem BSI fehlen laut Präsidentin Plattner in 2024 mindestens 38 Mio Euro, so dass viele Aufgaben nur noch rudimentär erfüllt werden können. „Rudimentär“ ist auch sieben Jahre nach Verabschiedung des OZG immer noch die Digitalisierung der Verwaltung und das ist schlicht langsam aber sicher nicht mehr nur peinlich, sondern eine Katastrophe.“

Anlagen:

Antwort der Bundesregierung zur Finanzierung der OZG Umsetzung in 2024 (DS 20/10292, Frage 39): HIER

Meine Frage:
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?

Weiterlesen

Informationstechnologie bildet das Rückgrat moderner Verwaltungsprozesse und steht im Mittelpunkt der Umsetzung staatlicher Aufgaben. Daher ist die Besetzung von IT-Sicherheitsstellen im Bund unerlässlich, um die staatlichen Institutionen effektiv vor Cyberangriffen zu schützen und damit die Arbeitsfähigkeit der Bundesbehörden und der Bundesregierung sicher zu stellen. Damit werden auch die Daten der Bürger:innen geschützt, die in Bundesbehörden verarbeitet werden, wie z.B. bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder Bundesamt für Migration und Flucht. Aktuell sind jedoch laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag, fast 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, das ist jede sechste dieser Stellen. Mängel in der IT-Sicherheit sind gefährlich, das zeigt die steigende Zahl erfolgreicher Ransomware Angriffe z.B. auf Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Bundesbehörde könnte katastrophale Folgen haben, weshalb IT-Sicherheit in allen Geschäftsbereichen der Bundesregierung eine hohe Priorität erhalten muss. Wie aus der Antwort der Bundesregierung jedoch hervorgeht, gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Ressorts.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

Weiterlesen

Von Rechenzentren bis Software – wo muss und wie kann die Bundes-IT nachhaltiger werden?

CCC Talk

Wie der Bund seine IT einkauft und betreibt, hat eine erhebliche Auswirkung auf das Klima.

GroKo und Ampel-Regierung waren und sind daher groß im Ankündigen grüner IT: in digitalpolitischer Umweltagenda, Koalitionsvertrag, Digitalstrategie und Gigabitstrategie. Wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, erfrage ich als Bundestagsabgeordnete regelmäßig mit Kleinen Anfragen und schriftlichen Fragen. Ich verspreche kleine Hoffnungsschimmer, aber auch Frustration, denn meine neueste Anfrage vom November 2023 deckt schonungslos auf, wie intransparent und wie wenig nachhaltig die IT des Bundes immer noch ist und wie die Ampel sich die Latte immer tiefer hängt und trotzdem nicht drüber kommt.

Das Potenzial des Bundes als Großverbraucher (z. B. mit über 180 Rechenzentren), als Finanzierer (z. B. von über 400 KI-Projekten) und als Regulierer (z. B. beim Energieeffizienzgesetz oder beim Überbau von Glasfaser) ist aber riesig, auch das werde ich vermitteln und die Stellschrauben beschreiben, an denen man drehen könnte, um IT weniger klimaschädlich zu machen – auch außerhalb des Bundes.

Der Bund kauft jährlich für 260 Mrd. € ein, auch für mehr als 1 Mrd. IT, er betreibt über 180 Rechenzentren, förderte in 2023 über 400 KI-Projekte, setzt selbst über 100 Mal KI-Systeme ein und hat noch aus vielen weiteren Gründen mit seiner IT eine erhebliche Klimawirkung. Wie die GroKo hat sich auch die Ampel auf die Fahnen geschrieben, die Digitalisierung klimafreundlicher zu machen, ganz allgemein – durch Regulierung für alle (z. B. im Energieeffizienzgesetz), aber auch in eigener Verantwortung, bei den eigenen Rechenzentren, Software oder IT-Dienstleistungen. Die Ankündigungen dazu sind wohltönend, z. B. im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie. Bundesbehörden und Rechenzentren sollen klimafreundlich(er) werden, es soll mehr Transparenz geben, z. B. über ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, es wurde versprochen, dass Vergabeprozesse die Nachhaltigkeit berücksichtigen sollen, auch beim Einkauf von IT und IT-Dienstleistungen, z. B. durch standardmäßigen Einkauf von IT mit Blauem Engel – auch bei Software. Selbst der Ausbau der Gigabitinfrastruktur sollte nachhaltiger werden. Aber passiert das alles auch?

Ich nutze meine parlamentarischen Rechte als Bundestagsabgeordnete der Opposition (DIE LINKE), um über schriftliche Fragen und Kleine Anfragen Fakten dazu öffentlich zu machen und die große Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu zeigen. Dabei geht es einerseits um das Vorhandensein von Daten (you get what you measure!) – tatsächlich also um einen Mangel an Transparenz zur Baseline – und andererseits um die Daten selbst, also wie gut oder schlecht die Nachhaltigkeit jeweils ist.

Einen Schwerpunkt lege ich dabei auf die Klimafreundlichkeit von Rechenzentren, aber auch zu anderen Themen gibt’s für Euch Fakten: zur Wiederverwendung von Hardware, zum Recht auf Reparatur und der (versprochenen!) Förderung von Reparatur-Initiativen, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vergabe von Hunderten Millionen Euro Fördergelder für KI-Projekte, zu Websites, Software und mehr. Da ich seit mehreren Jahren zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT Kleine Anfragen stelle und die Digitalpolitik der Bundesregierung aus dem Maschinenraum des Bundestages verfolge, kann ich auch die Entwicklung beschreiben und werde Euch zeigen, wie die Ampel-Regierung sich einfach die Latte immer niedriger hängt und vermutlich trotzdem kaum eines ihrer Nachhaltigkeitsziele erreichen wird. Beim 37C3 werde ich erstmalig die Ergebnisse meiner jüngsten Anfrage vom November 2023 öffentlich vorstellen.

Bei aller Frustration über den Status Quo zeigt mein Vortrag aber auch, welche riesigen Potenziale noch gehoben werden könnten, um tatsächlich eine nachhaltigere Digitalisierung zu erreichen – und dafür ist es nie zu spät!

Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union einen Antrag der Linken im Bundestag ab auf einen garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die deutsche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung zwar mächtig hinterher, aber dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als `Digital only‘ angeboten werden, wie die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Laut Verkehrsminister Wissing soll auch das 49 Euro Ticket ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Natürlich braucht es eine gut digitalisierte Verwaltung, aber das darf nicht auf Kosten der Teilhabe gehen! Immerhin waren fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet, bei den über 65-Jährigen ist es jeder sechste.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Menschen benachteiligt, denen es am Zugang zum Internet oder an den dafür nötigen Kompetenzen fehlt, aber auch diejenigen, die sich bewusst gegen digitale Prozesse entscheiden, z.B. aus Gründen der Datensparsamkeit und aus mangelndem Vertrauen in die IT-Sicherheit. Benachteiligt sind besonders häufig Ältere und ärmere Menschen. Wann immer es um Kommunikation oder Anträge gegenüber der öffentlichen Hand geht, muss jedoch in jedem Fall die Teilhabe und Barrierefreiheit sichergestellt sein.

Unser Antrag auf ein Offlinezugangsgesetz hätte die notwendige Teilhabegarantie ohne Bremse für die Digitalisierung der Verwaltung schaffen können, weil er neben einem verpflichtenden analogen Zugang zu allen öffentlichen Leistungen auch die Möglichkeit geschaffen hätte, z.B. bei Bürgerbüros am Wohnort an Geräten der Behörde mit fachlicher Unterstützung digitale Anträge zu stellen. Diese Chance hat der Bundestag mit seiner Ablehnung verpasst. Ich fürchte, dass es künftig häufiger `Digital first, Teilhabe second‘ heißen wird und, wie bisherige Beispiele zeigen, Menschen in materieller Not dadurch besonders benachteiligt werden.“

Antrag der Linksfraktion (Drucksache 20/8712)

Peinlich: Union fordert von der Ampel Digitalisierungsmaßnahmen, die sie selbst in der GroKo unterließ. Sie will Unis die Selbstbeschränkung auf zivile Forschung entziehen und künstliche Intelligenz für Wirtschaftsinteressen statt das Gemeinwohl regulieren, das lehnt die Linke ab!

Meine Rede zum CDU/CSU-Antrag „Digitalstrategie zur Chefsache machen“ (20/9317) im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in Deutschland heißt auch 2023 noch: Funklöcher in der Lausitz und BaföG-Anträge, deren Bearbeitung sechs Monate dauert, weil der online eingereichte Antrag ausgedruckt und auf Papier bearbeitet wird. Das ist die Folge der unionsgeführten GroKo über mehrere Legislaturen, und das macht den Antrag der Union einfach nur peinlich.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

So fordert die Union – eigentlich richtig -: Die digitale Transformation muss auch Chefsache werden. – Das war sie schon bei Altkanzlerin Merkel nicht, und das ist sie bei Kanzler Scholz leider noch weniger. Die Union fordert auch: Es braucht mehr Bandbreite beim Recht auf Internet. – Das stimmt; denn 10 Mbit pro Sekunde sind im Jahr 2023 ja wohl ein Hohn. Altkanzlerin Merkel hatte allen Haushalten in Deutschland schon 50 Mbit bis 2017 versprochen. Das hat Funkloch- und Offlineminister Andi Scheuer von der CSU leider nie erreicht. Die Linksfraktion fordert zeitgemäße 100 Mbit.

(Beifall bei der LINKEN)

Richtig ist auch die Forderung nach verbindlichen Standards bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die hätten auch schon 2017 im Onlinezugangsgesetz stehen müssen. Das hat Ex-Minister Seehofer verbockt. Die Ampel wiederholt leider diesen Kardinalfehler im Nachfolgegesetz – vielleicht verhindert sie es auch noch; ich drücke die Daumen.

Richtig ist auch, dass es ein öffentliches und unabhängiges Monitoring braucht. Wie zu GroKo-Zeiten kann man auch heute noch nicht für den eigenen Wohnort feststellen, welche digitalen Verwaltungsdienstleistungen verfügbar sind. Zwischen Bund und Ländern findet da kaum ein Datenaustausch statt. Bürger*innen interessieren aber Zuständigkeiten überhaupt nicht; sie wollen einfach eine digitale Verwaltung.

(Beifall bei der LINKEN)

So setzt die Ampel viele Fehler der GroKo fort und macht leider auch einige neue. Ihre digitalen Strategien sind vor allem eins: zu unverbindlich. Keine klaren Ziele, keine damit verbundenen Ressourcen, keine klaren Zuständigkeiten. Stattdessen gibt es ein Verantwortungswirrwarr, wo die Federführung selbst für kritische Themen wie digitale Identitäten auf vier Ministerien und drei Parteien verteilt ist. Und das ist genau so absurd, wie es sich anhört, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Digitalbudget wurde im Koalitionsvertrag noch versprochen und ist inzwischen still beerdigt. Die Linke unterstützt die Forderung der Union, daran etwas zu ändern.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotzdem werden wir diesen Antrag ablehnen; denn manches daran ist einfach grundfalsch.

Bei der Cybersicherheitsforschung soll die Zivilklausel für Unis abgeschafft werden, und das heißt, den Willen von Forscherinnen und Forschern und Bildungseinrichtungen zu missachten, die nicht für militärische Zwecke forschen wollen. Das wäre aber ein Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft, und da darf der Staat nicht reinregulieren.

(Beifall bei der LINKEN)

In Brüssel will die Union beim Data Act und der KI-Verordnung noch mehr Fokus auf die Deregulierung zugunsten von mehr Innovationen legen. Das klingt zwar irgendwie gut, bedeutet aber unverantwortliche Risiken für alle, mehr Gefahren für Grundrechte und mehr Diskriminierung durch KI-Systeme. Und das, meine Damen und Herren, ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen eine Digitalisierung, die sich am Gemeinwohl orientiert, nicht primär an Wirtschaftsinteressen. Und dafür werden wir uns hier im Bundestag auch als Gruppe künftig einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Episoden

In diesem Podcast zum Digitalausschuss vom 10.04.24 erzähle ich Euch, wie meine Rechte als Linke im Ausschuss nun endgültig beschnitten wurden und zu den folgenden 3 Fachthemen: 1) Wohngeld- und Bauanträge digital, Smart Cities und Smart Regions, digitale Zwillinge von Städten, Geldregen für Einzelprojekte und Geldnot bei Verwaltungsdigitalisierung und vieles mehr debattierten wir mit Bauministerin Klara Geywitz, die erstmalig im Ausschuss zu Gast war. Außerdem: 2) Die jüngst und geräuschlos verabschiedete EU-Verordnung zu politischer Werbung und was sie für kommende Wahlen bedeutet und 3) ein Gutachten zur Forschungs- und Innovationslandschaft in DE mit Schwerpunkt KI und smarte Landwirtschaft. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:08 Update Linke im Bundestag
00:05:32 Bauministerin Geywitz: digitale Vorhaben
00:20:54 Baumin.: OZG, Open Source, Standards
00:30:36 Baumin.: Smart Cities, Smart Regions
00:32:10 Baumin.: Nachhaltigkeit, Digitalstrategie
00:38:11 Baumin.: IT-Sicherheit u Fazit
00:39:22 EU-Verordnung Polit. Werbung: Intro
00:49:05 Polit. Werbung: Zeitplan, Aufsicht, sensible Daten
00:55:44 Experten Gutachten zu KI + Smarter Landwirt. in DE
01:03:48 Outro: Schriftl. Frage zu Standards in Verw.Dig.

Weiterführende Links:

Bauministerin Geywitz / Digitales im BMWSB

EU-Verordnung zu Politischer Werbung / Political Targeting:

EFI-Gutachten 2024 zu KI und smarte Landwirtschaft

Schriftl. Frage zur Entwicklung von Standards im IT-Planungsrat

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Stichtag war der 17.02.24 – der Digital Services Act soll seitdem auch für alle kleineren digitalen Dienste gelten – über 5.000 in Deutschland, auch nicht-kommerzielle sind betroffen. Das deutsche Gesetz dazu fehlt immer noch, die Bundesnetzagentur soll zuständig sein, hat aber weder nötige Ressourcen noch gesetzliche Grundlage – das war Thema in einer Anhörung und im folgenden Digitalausschuss am 21.02.2024. Außerdem: endlich kommt (1 J. zu spät) das Update zum Onlinezugangsgesetz. Bringt es endlich den nötigen Schwung in die Verwaltungsdigitalisierung? Spoiler: Meine Antwort ist ein klares Jein, denn es fehlt noch einiges, vor allem aber auch hier die nötigen Ressourcen.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro und Gruppenstatus Linke
00:02:20 Intro Anhörung Umsetzung DSA in DE
00:09:12 Positionen Zivilgesell. zum Dig.Dienste Gesetz
00:20:21 Positionen Wirt., Wiss., Landesmedienanstalt, BNetzA
00:27:03 Q&A zu Mastodon u Co, BKA, Forschung
00:31:10 Ausschuss-Debatte DDG, EUKOM, BfDI, BNetzA
00:40:00 Onlinezugangsgesetz: Intro, E2E, OSS, ID, Monitoring
00:47:56 E2E-Digit., Rechtsanspruch, Finanzierung, Standards
00:55:16 Monitoring, Offline Zugang, Nutzerorientierung, Fazit
00:58:01 Outro u Hinweise

Weiterführende Links:

Meine Reden

Digitale-Dienste-Gesetz/Umsetzung DSA

Onlinezugangsgesetz

Zum Digitalausschuss vom 5.7.23 erfahrt Ihr in dieser Ausgabe DerADBPodcast von mir: 1) Einordnung der Änderungen im Passgesetz und zur Registermodernisierung (dahinter verbirgt sich z.B. die vermutlich verfassungswidrige, einheitliche Personenkennzahl in Form der Steuer-ID für über 50 staatl. Register!), 2) spannende Insights der Mitglieder des Beirats zur Digitalstrategie, die ungeschönt aus ihrer Arbeit berichten, 3) was und wie das Bundesarchiv eigentlich so analog und digital archiviert, von Nazi Akten über Filmerbe bis Stasischnipsel u koloniale Karteikarten und wie Ihr im digitalen Lesesaal da rankommt und 4) was es Neues gibt zur Sicherheitsprüfung chinesischer Bauteile in dt. Mobilfunknetzen. Enjoy!

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.

Dafür bin ich hier zu finden:

Zeitmarken:
00:00:07 Intro
00:01:22 Gesetz zur Modernisierung des Passwesens
00:12:17 Registermodernisierung mit Steuer-ID als einheitlicher PKZ
00:22:01 Beirat zur Digitalstrategie
00:36:59 Digitalisierung des Bundesarchivs
00:48:55 Überprüfung chines. Komponenten im 5G Netz
00:54:18 Outro

Weiterführende Links:

Passgesetz und Registermodernisierung:

Beirat zur Digitalstrategie:

Bundesarchiv:

Chinesische Technik im 5G Netz:

Medienecho