Meine Frage:

Wofür konkret wurden oder werden die 1,5 Mio. Euro Haushaltsmittel aus dem Titel 892 07-332 (Gesamtvolumen 4,5 Mio. Euro) in 2024 verausgabt, die nach Finanzierung der geplanten und bisher nicht veröffentlichten Förderrichtlinie im Umfang von 3 Mio. Euro zur Förderung von Reparaturinitiativen verfügbar sind (bitte jede Ausgabe beschreiben hinsichtlich Summe, Empfänger und Zweck), und welche konkreten Ausgaben wurden oder werden noch aus dem Haushalt 2024, Titel 686 03-332 “Förderung der Entwicklung Digitaler Lösungen für den Umweltschutz (Gesamtvolumen 2 Mio. Euro) verausgabt (bitte jede Ausgabe beschreiben hinsichtlich Summe, Empfänger und Zweck)?

Antwort der Bundesregierung:

Zusätzlich zu den in der Frage genannten Förderungen befindet sich eine begleitende Maßnahme zu dem geplanten Reparaturförderprogramm in Vorbereitung, mit dem Zweck der Information und Sensibilisierung zum Thema Reparatur, um ein stärkeres Bewusstsein für eine vermehrte Reparatur von Produkten zu schaffen. Diese wird finanziert mit Haushaltsmitteln aus dem Kapitel 1601 Titel 892 07 und soll eine Laufzeit von drei Jahren haben. Die Summe im Jahr 2024 und der Empfänger können daher derzeit noch nicht benannt werden.

Aus dem Kapitel 1601 Titel 686 03 werden verschiedene Vorhaben/Projekte zur Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz finanziert. Für das Jahr 2024 sind (einschließlich Ausgabereste) folgende Ausgaben vorgesehen bzw. verausgabt worden:

1. Mobilwandel 2035:

  • Zweck: Beim Förderprogramm Mobilwandel 2035 geht es um die Unterstützung von innovativen Konzepten für eine Mobilität der Zukunft. Im Mittelpunkt stehen dabei Ansätze für eine umweltfreundliche Mobilität, die zu mehr Lebensqualität in Stadt und Land führen sollen. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen mit Bezug zur Digitalisierung. Es werden im Jahr fünf Vorhaben mit 13 Zuwendungsempfangenden gefördert. Die ZUG gGmbH ist die zuständige Projektträgerin und empfängt Mittel zur Administrierung des Förderprogramms.
  • Empfänger:
    • Uni Kassel
    • ISME GmbH
    • Stadt Schwerin
    • Nahverkehr Schwerin GmbH
    • Uni Stuttgart
    • Storebox Dtl. GmbH
    • Fraunhofer Gesellschaft
    • Uni Stuttgart (anderes Vorhaben)
    • Uni Mannheim
    • EXXETA AG
    • Stadt Bredstedt
    • Stadt Burgwedel
    • TU Dortmund
    • ZUG gGmbH
  • Summe: 2.419.406 Euro

2. Community Nachhaltige Digitalisierung

  • Zweck: Aufbau und Ausbau der Community Nachhaltige Digitalisierung zur Förderung eines Netzwerkes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bereich nachhaltige Digitalisierung (Erarbeitung von Publikationen, Workshops, Leitfaden zu Green Coding, Netzwerktreffen, Konferenz, Kontaktvermittlungen)
  • Empfänger: msg Systems AG
  • Summe: 493.931,66 Euro

3. Digitale Lösungen für den nachhaltigen Konsum in der Kreislaufwirtschaft:

  • Zweck: Entwicklung eines Zielbildes und eines Umsetzungsplans für digitale Lösungen für den nachhaltigen Konsum in der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung eines Stakeholderdialogs
  • Empfänger: Ecologic Institut gGmbH (Unterauftragnehmer: IZT, GFA)
  • Summe: 200.000 Euro

4. Jahreskonferenz Community nachhaltige Digitalisierung

  • Zweck: Jahreskonferenz der Community Nachhaltige Digitalisierung; finanziert wird das Catering
  • Empfänger: Herr Ribisel Catering GmbH
  • Summe: 5.973,21 Euro

Antwort im Original:

Meine Frage:

Wie begründet die Bundesregierung angesichts der anhaltend hohen Gefährdungslage im Cybersicherheitsbereich die Zurückstellung von mindestens elf Maßnahmen der Cybersicherheitsagenda (s. Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf meine Nachfrage im Nachgang zu TOP 4 der 64. Sitzung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2024 bzw. www.heise.de/news/ Kommentar-zur-Cybersicherheitsagenda-Von-Hochglanzstoryzum-nationalen-Drama-9774726.html), darunter auch die Maßnahme “Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung” (bitte jeweils jede zurückgestellte Maßnahme begründen, insbesondere hinsichtlich der genannten Maßnahme “security by design and by default”) und welche Maßnahmen, die sich aktuell noch in Umsetzung befinden, wird die Bundesregierung noch bis zum 31. Dezember 2024 erledigen können?

Antwort der Bundesregierung:

Die Umsetzung der Cybersicherheitsagenda behält für das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hohe Priorität. Viele Maßnahmen der Cybersicherheitsagenda befinden sich in Umsetzung oder sind bereits umgesetzt. Auch bei den zurückgestellten Maßnahmen sind teilweise bereits Umsetzungsschritte erfolgt. Das BMI tritt für eine weitere Stärkung der Ressourcen in diesem Bereich ein, um die Cybersicherheit, insbesondere durch eine schnellere und umfassendere Umsetzung der Cybersicherheitsagenda, zu erhöhen. Zu den zurückgestellten sowie die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird folgendes mitgeteilt:

a) (2.9) Ausbau der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) als zentraler Dienstleister für die Sicherheitsbehörden sowie Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Bewertungskompetenzen bei der ZITiS und

b) (3.11) Konsequenter Ausbau der ZITiS, um digitale Ermittlungswerkzeuge für die Sicherheitsbehörden zur Stärkung der Auswerte- und Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime zu entwickeln. Der Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Bewertungskompetenzen bei der ZITiS (2.9) sowie die Stärkung der Auswerte und Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime (3.11) erfolgt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen.
Zurückgestellt werden jene Aktivitäten, die eine umfangreiche Ressourcenverstärkung (Stellen, Sachmittel und Personal) erfordern, welche sich in Anbetracht der angespannten Haushaltslage auch nicht durch Umpriorisierungen in angemessenen Rahmen abbilden lassen.
Die Maßnahmen 2.9 und 3.11 sind als auf Dauer angelegte Zielsetzung zu verstehen, weshalb eine abschließende Umsetzung in 2024 nicht zu erwarten ist.

c) (3.1) Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Cybercrime. Der Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
BKA wurde bereits begonnen. Die Weiterführung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der verfügbaren Finanz- und Personalressourcen.

d) (4.1) Stärkere gesetzliche Verankerung der Informationssicherheit und Umsetzung eines Verstärkungsprogramms für die Cybersicherheit des Bundes mit der Einrichtung eines Chief Information Security Officers für den Bund (CISO BUND) und eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsberatung des Bundes.
Die Einrichtung der Rolle des CISO Bund und die gesetzliche Verankerung der Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten sind im Rahmen des NIS-2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) geplant und könnten daher in Abhängigkeit des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen werden. Nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln wäre darüber hinaus der Aufbau eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsberatung des Bundes möglich.

e) (4.2) Etablierung des Grundsatzes „security by design and by default“ in der Bundesverwaltung.
Seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 2021 müssen die Stellen des Bundes gem. § 8 Abs. 4 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) „bei der Planung und Umsetzung von wesentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes“ das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig beteiligen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. So werden Sicherheitsanforderungen direkt von Anfang an bei der Digitalisierung mitgedacht (Security-by-Design). Verantwortlich für ist hierfür im BSI die Sicherheitsberatung Bund.

f) (4.4) Investition in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der sicheren Regierungskommunikation.
Investitionen in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der sicheren Regierungs-kommunikation wären mit zusätzlichen Haushalsmitteln möglich.

g) (5.1) Förderung von Investitionen für Cyber-Resilienz-Maßnahmen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die dem KRITIS-Sektor angehören

h) (5.2) Einrichtung von Awareness und Cyber-Resilienz-Projekten, die vom BSI und von externen Dienstleistern angeboten werden.
Für die Maßnahmen 5.1 und 5.2 stehen keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung.

i) (6.2) Konzeption und initialer Aufbau eines zivilen Cyberabwehrsystems (ZCAS).
Die Maßnahme baut auf der Maßnahme 6.1, Aufbau eines BSI Information Sharing Portals (BISP) auf und kann nach deren Umsetzung starten.

j) (8.1) Modernisierung der Weitverkehrsnetze gemäß der „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“.
Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Im Jahr 2024 erfolgt im Rahmen des IPv6 Programm des Bundes die weitere Umsetzung zur Modernisierung innerhalb der Netze des Bundes (NdB). Diese soll bis Ende 2024 den Datenaustausch mit dem neuen Protokoll IPv6 zwischen ersten Behörden und dem Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-Bund) ermöglichen.

k) (8.5) Erweiterung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Datenkommunikation).
Die Maßnahme 8.5 umfasst die Frage, wie ein hochsicheres, hochverfügbares modernes Breitbandnetz die bisherige TETRA-Technik künftig ersetzen kann, um eine zeitgemäße breitbandige Datenkommunikation zu ermöglichen. Hierfür sind weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erforderlich, um ein bundesweit einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen zu gewährleisten.
Der Bund ist hierzu mit den Ländern im ständigen Austausch. Die Maßnahme ist insofern als zurückgestellt bezeichnet, um den Eindruck zu vermeiden, der Bund würde von einem abgestimmten, gemeinsamen Vorgehen aller Beteiligten Abstand nehmen wollen.

l) Die weiteren in Umsetzung befindlichen Maßnahmen sind wegen fehlender notwendiger grundgesetzlicher und einfachgesetzlicher Änderungen sowie unzureichender Mittel und Stellen bis Ende 2024 nicht abzuschließen.

Antwort im Original:

Meine Frage:

Sind der Bundesregierung Berichte von Nutzern im Internet darüber bekannt (https://key.matiq.com/info/blog/dubious_credit_check), dass bei der Buchung eines Deutschlandtickets durch Privatpersonen mit Bezahlung im geforderten Lastschriftverfahren die Nutzenden zur Eingabe ihres Onlinebanking-Passworts auf Webseiten Dritter aufgefordert werden, obwohl diese Verfahrensweise den BSI-Empfehlungen zum Phishing-Schutz widerspricht, nämlich derartig vertrauliche Informationen nur in der jeweils üblichen Weise also etwa auf der Online-Banking-Website selbst einzugeben, nicht jedoch auf irgendwelchen Webseiten Dritter (https:// www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/SpamPhishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/schutz-gegen-phishing_node.html), und plant die Bundesregierung, bundesweit garantierte Alternativen zum Abo-Modell (beispielweise eine Monatskarte) anzuregen, die aufgrund der vollständigen Bezahlung beim Kauf keiner Bonitätsprüfung, so aber nach den genannten Berichten bisher, bedürfen, um eine Nutzung des Tickets auch durch Personen mit schlechterer Bonität zu ermöglichen?

Antwort der Bundesregierung:

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelfälle im Sinne der Fragestellung vor. Das Deutschlandticket wird von den Ländern umgesetzt, der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Verkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Vorgaben zur Identifizierung des Kunden beim Abschluss von Abonnements und über eine mögliche Bonitätsprüfung. Eine Zuständigkeit des Bundes ist hier nicht gegeben.

Antwort im Original:

Meine Frage:

Was ist der Grund für die Auswahl der umstrittenen Plattform X und gegen mögliche Alternativen für offizielle Livestreams, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt für das Gespräch der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock mit dem indischen Außenminister Subrahmanyam Jaishankar am 10. September 2024 über das Konto @AuswaertigesAmt und am gleichen Tag ein Livestream auf dem Konto von @BMF_Bund, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission gegen X beziehungsweise deren Eigentümer und Milliardär Elon Musk wegen möglicher erheblicher Verstöße gegen den Digital Services Act ermittelt und Elon Musk die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock dergestalt kritisierte, dass er im September 2023 rassistische Verschwörungserzählungen von einer Herbeiführung eines “europäischen
Suizides” durch die Unterstützung von Seenotrettungs-NGOs durch die Bundesregierung sowie einen Wahlaufruf für die AfD bei Wahlen in Deutschland auf seiner Plattform X verbreitete ( www.fr.de/politik/gegen-baerbock-ministerium-verschwoerungserzaehlung-musk-schiesst-92552088.html), und wie häufig haben seit Übernahme von X durch Elon Musk Vertreter innen und Vertreter der Bundesregierung Accounts auf X
für Livestreams genutzt (bitte für die letzten acht Livestreams Datum, Account und Thema des jeweiligen Livestreams nennen)?

Antwort der Bundesregierung:

Zur Veröffentlichung von Livestreams der Bundesregierung werden verschiedene Plattformen genutzt. Die Nutzung der Plattform X für Livestreams der Bundesregierung erfolgt insbesondere aufgrund der Reichweite der jeweiligen X-Kanäle. Die Ansprache einer möglichst breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Livestreams dient der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags des jeweiligen Ressorts, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Plattform X fortlaufend. Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung ihrer Accounts auf X für Livestreams. Nach überschlägiger Schätzung liegt die Zahl der Nutzung von X für Livestreams seit Oktober 2022 im niedrigen dreistelligen Bereich. Darunter zuletzt:

Antwort im Original:

Frage 1:

Wie viele KI-Anwendungen setzt die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden insgesamt ein, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der Linken auf Bundestagsdrucksache 20/12191 mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung nicht genannt wurden, auch nicht in eingestufter Form (bitte je Behörde die Anzahl der KI-Anwendungen nennen, da ihre bloße Anzahl nach meiner Auffassung keinerlei staatswohlgefährdende Information darstellt), und ab wann plant die Bundesregierung die Verfügbarkeit und damit Nutzung eines öffentlichen KI-Registers (mindestens) für die KI-Anwendungen des Bundes, wie sie in der oben genannten Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage erwähnt wurde?

Antwort der Bundesregierung:

Die Behörden, die Gegenstand der Frage sind, setzen unter anderem auch KI-Anwendungen ein. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE auf BT-Drs. 20/12191 verwiesen. Die Verfügbarkeit des in der Kleinen Anfrage genannten Marktplatzes der KI-Möglichkeiten ist derzeit im Herbst 2024 beabsichtigt.

Frage 2:

Wie grenzen sich die Angaben zu Haushaltsmitteln und Kosten in den Tabellen Anlage 1e (zu Frage 4; Kosten für KI-Anwendungen im Bund), Anlage 2 (zu Frage 6; Forschungsvorhaben, Pilotprojekte, Reallabore mit Beteiligung des Bundes, oder initiiert bzw. unterstützt vom Bund), Anlage 3 (zu Frage 8; bisher bewilligte und gebundene Mittel im Rahmen der KI-Strategie und ihre Verteilung auf Förderprogramme und Haushaltsmittel) sowie Anlage 3a (zu Frage 9; weitere Mittel außerhalb der KI-Strategie für die Förderung und den Einsatz von KI nach Förderprogrammen und Haushaltstiteln) in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der Linken auf Bundestagsdrucksache 20/12191 voneinander ab, und ggf. welche Überschneidungen von Angaben treten dabei konkret auf?

Antwort der Bundesregierung:

Die Anlagen 1e, 2, 3 und 3a wurden separat erstellt. Die einzelnen Parameter wurden gezielt entsprechend den Fragen 4, 6, 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Gruppe der Linken (Bundestagsdrucksache 20/11648) abgefragt, sodass die Anlagen getrennt voneinander zu betrachten sind. Anlage 1e (zu Frage 4) beschreibt die Kosten für KI-Anwendungen, die innerhalb der Bundesregierung eingesetzt werden. Anlage 2 (zu Frage 6) stellt Forschungsvorhaben, Pilotprojekte sowie Reallabore mit Beteiligung des Bundes dar. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu Anlage 1e um Förderung für externe Projekte. Anlage 3 (zu Frage 8) beschreibt
bisher bewilligte und gebundene Mittel im Rahmen der KI-Strategie und ihre Verteilung auf externe Förderprogramme und Haushaltsmittel. Diese adressieren das breite Spektrum der Ziele der KI-Strategie; der Fokus liegt damit nicht notwendigerweise auf der Entwicklung konkreter KI-Anwendungen. Davon abzugrenzen sind die Finanzmittel für Fördermaßnahmen in Anlage 3a (zu Frage 9), bei denen es sich um andere Mittel handelt, die nicht auf die KI-Strategie einzahlen. Von maßgeblichen Überschneidungen in den Finanzmitteln wird nicht ausgegangen.

Antworten im Original:

Meine Frage:

Welche Mittel wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 angemeldet und in den aktuellen Haushaltsentwurf aufgenommen (zum Beispiel BNetzA als Digital Services Koordinator in der Umsetzung des Digital Services Act – www.bundesnetzagentur.de/ SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240514_DSC.html, neue Aufgaben bei der Energieregulierung – www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ Aktuelles_enwg/start_verteiler.html, zusätzliche Aufgaben im Postsektor – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240705_PostG.html etc.; bitte die neuen Aufgaben einzeln benennen und bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür angemeldeten sowie die dafür eingeplanten Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2025 mit Stand August 2024 auflisten), und sollte es eine Differenz zwischen angemeldeten und geplanten Haushaltsmitteln geben, wie kann die BNetzA ihre neuen Aufgaben dann trotzdem angemessen erfüllen?

Antwort der Bundesregierung:

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die neuen gesetzlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), für die die BNetzA zusätzliche Sachmittel für den Haushalt 2025 eingeplant hat. Diese Mittel sind allesamt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 abgebildet. Daher besteht keine Differenz zwischen angemeldeten und eingeplanten Mitteln.

Für weitere neue gesetzliche oder sich bereits abzeichnende Aufgaben für die BNetzA, die zum Beispiel aus dem Solarpaket I, der EnWG-Novelle 2024 einschließlich Bundesbedarfsplangesetz zum Stromnetzausbau, der Umsetzung von EU-Verordnungen bzw. -Richtlinien, insbesondere die Verordnung über Künstliche Intelligenz („AI-Act“), die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung („Data Act“), die Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau („NIS2“) und die Richtlinie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen („Kritis“)), resultieren, werden voraussichtlich auch
zusätzliche Mittelbedarfe im Haushalt der BNetzA entstehen, die die BNetzA jedoch noch nicht geltend gemacht hat. Somit sind diese im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt und werden Gegenstand künftiger Haushaltsverfahren.

Antwort im Original:

Meine Frage:

Welche KI-Anwendungen gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die nicht in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12191 angegeben wurden, aber möglicherweise z. B. im KI-Labor der Bundeswehr genutzt und entwickelt werden (vgl. Einsatz von KI für das maschinelle Auswerten von Funkverkehr oder die intelligente Berechnung von Flugrouten, Voice Activity Detector, Sparrow Tracking, CWBuddy, KI zum Entwickeln von Software – www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/aktuelles/das-ki-labor-eine-explorative-lern-und-entwicklungsumgebung-5514392) sowie im Bereich des Cyber Innovation Hub (zum Beispiel ImageAware – Erkennung von Desinformation mittels KI www.cyberinnovationhub.de/innovation/innovationsvorhaben/imageaware#c3389) und in übrigen Bereichen des BMVg und der Bundeswehr (zum Beispiel im CIR, den Luft-, Wasser- und Landstreitkräften), und warum wurden diese Anwendungen nicht in der o. g. Antwort auf die Kleine Anfrage mitgeteilt, obwohl sie zum Teil frei im Internet beschrieben oder auf Konferenzen wie dem Startup Germany Summit vom 17. September 2024 vorgestellt werden?

Antwort der Bundesregierung:

Die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12191 erfragt die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in Nutzung befindlichen KI-Anwendungen. Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) ist organisatorisch als herausgehobene Abteilung in der BWI GmbH verankert. Die BWI GmbH und deren Innovationseinheit CIHBw gehören nicht zum Geschäftsbereich des BMVg.

Bei den angeführten KI-Anwendungen handelt es sich um solche, die bislang im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nicht in Nutzung sind, sondern im Rahmen von explorativem Lernen, Erproben und Entwickeln zum Zwecke des Erwerbs von Methoden-, Bewertungs- und Entscheidungskompetenz bei Innovationen, Analysen und Planungen dienen.

Antwort der Bundesregierung im PDF:

Um das verfassungswidrige sogenannte „Sicherheitspaket“ mit biometrischem Abgleich im Internet und anderen gruseligen Inhalten ging es beim Digitalausschuss am 16.10.24. Außerdem diskutierten wir eine absehbar wirkungslose Cookie-Verordnung, die offiziell Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz heißt, und die Erhöhung des Rechtsanspruchs auf Mindest-Internetverordnung, mit dem offiziellen Namen „Telekommunikationsmindestversorgungsveränderungs-Verordnung“ (Spoiler: es bleibt ein Recht auf lahmes Internet). Ich berichte auch von der Anhörung zu einem Gesetz, das den Netzausbau beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken soll (Spoiler: letztes könnt Ihr vergessen).

KI-Transkript 📜

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:02:04 Sicherheitspaket: Intro u Änderungen
00:13:03 Forts.: Mein Statement, dig. Zivilgesell., Ampel
00:22:06 Netzausbau-Beschl.-Ges.: Intro u. Sachverständige
00:36:48 Forts.: öff. Interesse, Verbraucherschutz
00:41:01 Forts.: Kupfer-Glas-Migr., Überbau, Gigabit-Grundbuch
00:45:37 Recht auf „lahmes Internet“ erhöht
00:52:15 Cookie-Verordnung (TDDDG)
01:01:18 Outro u Hinweise

Weiterführende Links:

Öffentlicher Teil des Ausschusses vom 16.10.24 zum Nachschauen

Sicherheitspaket:

Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz:

Telekommunikations-Mindestversorgungs-Veränderungs-Verordnung

Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Reden:

  • Kein Digital-Thema aber dennoch wichtig: Mutterschutz bei Selbstständigen 17.10.24:
  • Umbau der Gematik zur Digitalagentur im Gesundheitswesen 17.10.24

Medien:

Hinweise:

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

In diesem Podcast berichte ich – Anke Domscheit-Berg, MdB und digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion – aus dem Maschinenraum des Bundestages und erzähle euch aus jeder Sitzungswoche taufrisch, was es Spannendes aus dem Digitalausschuss zu berichten gibt. Ich möchte Transparenz in der Politik nämlich nicht nur fordern, sondern auch leben und weil das meiste im Digitalausschuss nicht öffentlich stattfindet, mache ich das Geschehen für Euch auf diese Weise transparent und vielleicht insgesamt parlamentarische Prozesse nachvollziehbarer und Politik spannender!

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Auch auf YouTube

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

In der Bundestagsdebatte wird über die dringend notwendige Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutiert. Angestoßen durch eine Petition von über 111.000 Unterstützern, geht es um den Mutterschutz von Selbstständigen. Der vorliegende Antrag der Union geht jedoch nicht weit genug.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße, dass wir über die bedarfsgerechte Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutieren. Dass dieses Thema überhaupt auf die politische Agenda gelangt ist, das verdanken wir vor allem den zahlreichen betroffenen Frauen, die mit ihrer Petition, unterstützt von 111 000 Unterschriften, das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Bundestag deutlich überschritten haben. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für das bemerkenswerte Engagement! 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie fordern uns auf, europarechtliche Regelungen zum Mutterschutz selbstständiger Frauen in Deutschland umzusetzen, und das zu Recht. Viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die des Mutterschutzgesetzes, gelten bislang nicht für Selbstständige. Dadurch kann eine Schwangerschaft oder Mutterschaft insbesondere in der sensiblen Gründerphase zu einer existenziellen Bedrohung werden. Es ist erforderlich, dass man in dieser Zeit eine faire und finanzielle Absicherung erhält. 

(Beifall bei der Linken)

Wir wollen einen guten Mutterschutz für alle. 

(Beifall bei der Linken)

Nun hat die Unionsfraktion dieses Thema für sich entdeckt und diesen Antrag eingereicht. Allerdings geht dieser aus unserer Sicht noch nicht weit genug. 

Aber wir wollen positiv anerkennen, dass die Union eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes anstrebt, indem sie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stärker in die Pflicht nehmen will. Interessant ist dabei allerdings, dass sie bereit ist, damit in die Vertragsfreiheit der privaten Krankenversicherungen einzugreifen. Und dieser Ansatz stellt ja einen Fortschritt dar. 

Wenn wir als Linke eine solidarische Bürgerversicherung für alle forderten, in die dann auch alle einzahlen, dann haben Sie das als verfassungswidrig bezeichnet und abgelehnt. Vielleicht nehmen Sie ein paar Denkanstöße aus der heutigen Debatte mit, wenn wir mal wieder über die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung reden. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Axel Echeverria (SPD) und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))