Transparenz

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Budget und Ausgaben

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt die Abgeordnetenentschädigung für Bundestagsabgeordnete (Diät) monatlich 10.591,70 Euro. Das Einkommen ist steuerpflichtig.

Zudem erhält jede*r Abgeordnete monatlich eine Kostenpauschale von 5.051,54€. Diese wird herangezogen für die Einrichtung und Unterhaltung meiner Wahlkreis- und Bürger:innenbüros, für Fahrten im Wahlkreis, für die Wahlkreisbetreuung und zur Finanzierung der Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Bei Nichtanwesenheit wird diese Kostenpauschale gekürzt. Für unentschuldigtes Fehlen an einem Sitzungstag mit Plenum um 200 €, an einem Sitzungstag ohne Plenum oder bei Verpassen einer namentlichen Abstimmung um 100 €.

Des Weiteren steht jede:r Abgeordneten ein Sachleistungsbudget von 12.000 € jährlich zu, welches zur Bezahlung der Telefonrechnung, zur Anschaffung von Büroutensilien, Arbeitsmitteln oder Fachbüchern dient.

Dazu steht noch ein Mitarbeiter*innenbudget in Höhe von 23.205 € (Stand 01.2024) monatlich zur Verfügung. Davon bezahle ich das Gehalt, Dienstreisen und mit monatlich 40 € anteilig das BVG-Firmenticket meiner Mitarbeiter*innen.

Im Gegensatz zur Kostenpauschale kann die Abgeordnete weder über das Sachleistungs- noch das Mitarbeiter*innenbudget selbst verfügen, Anschaffungen können nur gegen die Vorlage von Belegen über die Bundestagsverwaltung abgerechnet werden. So ähnlich funktioniert auch die Mitarbeiter*innenbudget: das Gehalt vereinbare ich, doch die Auszahlung geschieht nur durch die Verwaltung. Nicht in Anspruch genommene Mittel behält der Bundestag ein; sie verfallen am Jahresende.

Meiner Diät und den Pauschalen gegenüber stehen Mandatsträger:innenbeiträge an die Partei DIE LINKE in Höhe von 1.351,90 € und der Mitgliedsbeitrag an den Fraktionsverein der Bundestagsfraktion DIE LINKE e.V. (230 €). Außerdem spende ich in erheblicher Höhe, hier geht es zur detaillierten Auflistung.

Spenden und Nebeneinkünfte

Ich spende alle meine (wenigen) Nebeneinkünfte eins zu eins für gemeinnützige Zwecke. In der vergangenen Legislaturperiode (Okt. 2017 – Okt. 2021) hatte ich 19.372 € Nebeneinkünfte, gespendet habe ich knapp 32.000 € (ohne Spenden und Zuwendungen an DIE LINKE). Eine genaue Auflistung kann man unter meinen Spenden und Nebeneinkünften nachlesen.

Vergünstigungen

Zur Amtsausstattung eine*r Abgeordneten gehören ferner:

  • Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
  • Flüge innerhalb Deutschlands (nur mit Mandatsbezug)
  • Nutzung der Fahrbereitschaft in Berlin (nur mit Mandatsbezug)

Auf dienstlichen Flügen gesammelte Bonusmeilen dürfen nicht privat genutzt werden. Außerdem gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Lufthansa, nach der Bonusmeilen zwar personenbezogen erfasst, jedoch für Dienstflüge aller Abgeordneten verwendet werden. So werden Kosten gespart.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung für Abgeordnete und wurde von den Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) und Marco Bülow (fraktionslos) parteiübergreifend erarbeitet. Er verpflichtet zu Transparenz und klaren Regeln und geht weit über die bestehenden, völlig unzureichenden Regularien hinaus.

Alle Unterzeichner:innen verpflichten sich unter anderem:

  • alle Nebenverdienste in ihrer exakten Höhe unter Nennung aller Auftraggeber:innen offenzulegen und ihre Anzahl zu begrenzen
  • alle verabredeten Treffen mit Interessenvertreter:innen durch Nennung des Namens der Institution transparent zu machen
  • von Unternehmen und Interessenvertreter:innen generell keine Einladungen zu sogenannten Events (Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Reisen anzunehmen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen – außer man kommt selbst für die Kosten auf
  • sich für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters für Abgeordnete einzusetzen.

Präambel

Skandale, Intransparenz und übersteigerter Lobbyismus schaden der Glaubwürdigkeit und
Integrität von Politiker*innen. Das führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen
in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volkvertreter verlieren und damit auch
in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie und in unsere Demokratie als solche.

Vor diesem Hintergrund ist eine Diskussion über Verhaltensregeln von Abgeordneten
unerlässlich. Denn Abgeordnete übernehmen eine wichtige Verantwortung, die ihnen von
den Bürgerinnen und Bürgern für eine Legislaturperiode übertragen wird.

Der Bundestag sollte das politische Zentrum unseres Staates sein, die »Entscheidungsmitte«
unserer parlamentarischen Demokratie. Ziel muss es sein, das Vertrauen in diese Institution
zu stärken indem man von den Abgeordneten des Bundestags verabschiedete
Verhaltensregeln etabliert, die weitreichender sind als die bestehenden Regelungen, etwa
bei der Transparenz der Nebeneinkünfte. Solange es solche verpflichtende Regeln nicht gibt,
kann die freiwillige Selbstbindung an einen Kodex ein erster Schritt sein.

Der Kodex baut auf den bestehenden Regelungen auf, beispielsweise darauf, das
Hauptaugenmerk auf die Abgeordnetentätigkeit zu legen (vgl. § 44a Abs. 1
Abgeordnetengesetz), über Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art, die für die
politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), gesondert
Rechnung zu führen (vgl. § 4 Abs. 1 Verhaltensregeln) (etwa mittels eines Spendenbuches)
sowie die für die mandatsbezogene Arbeit zur Verfügung gestellten Ressourcen
(Mitarbeiter/innen, Büroräume, Fahrdienst, Beschaffungen nach dem Sachleistungskonto,
Auslandsreisen) nicht für private Zwecke oder für die Ausübung von Nebentätigkeiten zu
entfremden.

Verhaltensregeln

Als Abgeordnete*r verpflichte ich mich mit der Unterschrift unter diesen Kodex zur
Einhaltung der unten stehenden Verhaltensregeln und dazu, in meiner Fraktion für die im
zweiten Teil aufgeführten Forderungen zu werben. Mit der freiwilligen Selbstbindung an
diesen Kodex möchte ich außerdem mit gutem Beispiel vorangehen und die Diskussion um
Verhaltensregeln für Abgeordnete vorantreiben.
Wenn ich an einzelnen Stellen begründet abweiche, ist es trotzdem möglich den Kodex als
Ganzes zu unterzeichnen („comply or explain“). Es ist selbstverständlich, dass ein solcher
Kodex nicht jeden Einzelfall abdecken kann, deswegen stellt eine erklärte Abweichung
ausdrücklich kein Fehlverhalten dar.

Ich verpflichte mich dazu,

I. Einkünfte und Vergünstigungen

  1. alle Nebenverdienste in ihrer exakten Höhe unter Nennung aller Auftraggeber in
    regelmäßigen Abständen offenzulegen1, dazu gewähre ich z.B. Einsicht in meinen
    Steuerbescheid oder finde eine andere Möglichkeit, eine hohe Transparenz zu
    ermöglichen.
  2. meine Nebenverdienste zu begrenzen und daher
    • höchstens drei entgeltliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes,
      Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer
      Gesellschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens,
      einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts anzunehmen,
    • keinerlei entgeltliche Funktionen in Unternehmen, Verbänden oder anderen
      Organisationsformen der Interessenvertretung, deren Tätigkeitsfeld mein
      politisches Fachgebiet betrifft, anzunehmen,
    • sämtliche entgeltliche publizistische, Gutachter- und Vortragstätigkeiten in
      regelmäßigen Abständen offenzulegen.
    • meine Nebenverdienste, die aufs Jahr gerechnet mehr als die Hälfte der
      Abgeordnetendiät betragen, an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.
  3. jede Geldspende und geldwerte Zuwendungen, die mir für meine politische Tätigkeit zur
    Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), die einen Wert von 1000 Euro
    übersteigt, unter Angabe des Namens des Spenders, offenzulegen.

II. Umgang mit Lobbyisten

  1. alle meine verabredeten Treffen mit Interessenvertreter/innen durch Nennung des
    Namens der Institution transparent zu machen, indem ich sie in regelmäßigen
    Abständen z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche. Dies bezieht sich auf Treffen
    mit Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
    direkt (etwa als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter/innen) oder indirekt
    (etwa über Agenturen oder Kanzleien) mit der Ansprache von politischen
    EntscheidungsträgerInnen beauftragt sind. Nicht zu veröffentlichen sind
    selbstverständlich Treffen mit Hinweisgeber/innen, die von den Institutionen, für die
    sie tätig sind, nicht mit der Ansprache von politischen Entscheidungsträge/innen
    beauftragt wurden oder das ohne Wissen ihrer Institution tun.
  2. nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit für mindestens drei Jahre keiner
    entgeltlichen Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen
    nachzugehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.
  3. von Unternehmen und Interessensvertreter/innen keine Geschenke oder
    Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen.2
  4. von Unternehmen und Interessenvertreter/innen generell keine Einladungen zu
    sogenannten Events (Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Reisen anzunehmen,
    die einen Wert von 50 Euro übersteigen – außer ich komme selbst für die Kosten auf.
    In den Fällen, in denen eine Annahme einer Einladung, die den Wert von 50 Euro
    übersteigt, aufgrund der Wahrnehmung einer Tätigkeit mit Bezug zu meinem
    politischen Fachgebiet, geboten erscheint, lege ich sie mit Angabe des Einladenden, des Tages, des Namens der Veranstaltung und des geschätzten Wertes offen.
    Einladungen für Familienangehörige werden grundsätzlich nicht angenommen.
  5. bei meinen Terminen mit Interessengruppen auf Ausgewogenheit zu achten, damit
    nicht nur finanzstarke und gut organisierte Gruppen meine Aufmerksamkeit erhalten,
    sondern auch Positionen angemessen berücksichtigt werden, die von keiner
    finanzkräftigen Lobby vertreten werden.
  6. meinen Mitarbeiter/innen eine Zustimmung zur Annahme von Belohnungen,
    Geschenken oder Essenseinladungen in Bezug auf ihre Tätigkeit über einem Wert von
    100 Euro nicht zu erteilen und sie zu verpflichten, mir sämtliche Zuwendungen
    anzuzeigen.

III. Abgrenzung dienstlich – privat

  1. Einzeldienstreisen ins Ausland generell in einem Reisebericht, den ich an geeigneter
    Stelle z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche, transparent zu machen. Ich werde
    offen legen, wann ich weshalb wohin reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt,
    wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden
    wurde.

Forderungen

Ich sichere zu, mich im Deutschen Bundestag und in meiner Fraktionen zumindest für
folgendes einzusetzen:

  1. Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.
  2. Neuregelung der Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung, insbesondere zur
    Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption und des Strafrechtübereinkommens
    zu Korruption samt Zusatzprotokoll des Europarats.
  3. Einrichtung einer permanenten Kommission beim Deutschen Bundestag, die
    Zweifelsfragen und Unklarheiten in Bezug auf das rechtlich richtige Verhalten von
    Abgeordneten löst. Diese Kommission soll keine Fachabteilung der Verwaltung sein. Sie
    soll sowohl mit Abgeordneten, als auch mit Fachexperten, die durch die Fraktionen
    benannt werden, besetzt sein. Darüber hinaus soll eine Art „help-line“ bei der
    Verwaltung des Bundestages eingerichtet werden, die in konkreten Fällen rechtlich
    berät.
  4. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abgeordneten, z.B. durch eine bessere
    personelle Ausstattung der einzelnen Parlamentarier/innen und eine personelle Stärkung
    des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.

Fußnoten

1 Das gilt nicht bei schutzwürdigen Interessen Dritter, bei gesetzlichen oder vertraglichen
Verschwiegenheitspflichten. Im Falle einer Offenlegung des Steuerbescheids sind Interessen der
Familienmitglieder bei gemeinsamer Steuerveranlagung zu schützen und deren Angaben zu
schwärzen.

2 Ausnahmen sind möglich z.B. bei Essenseinladungen bei offiziellen Delegationsreisen der
Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Diese sollten aber begründet werden.

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