Meine Frage:
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?

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Informationstechnologie bildet das Rückgrat moderner Verwaltungsprozesse und steht im Mittelpunkt der Umsetzung staatlicher Aufgaben. Daher ist die Besetzung von IT-Sicherheitsstellen im Bund unerlässlich, um die staatlichen Institutionen effektiv vor Cyberangriffen zu schützen und damit die Arbeitsfähigkeit der Bundesbehörden und der Bundesregierung sicher zu stellen. Damit werden auch die Daten der Bürger:innen geschützt, die in Bundesbehörden verarbeitet werden, wie z.B. bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder Bundesamt für Migration und Flucht. Aktuell sind jedoch laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag, fast 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, das ist jede sechste dieser Stellen. Mängel in der IT-Sicherheit sind gefährlich, das zeigt die steigende Zahl erfolgreicher Ransomware Angriffe z.B. auf Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Bundesbehörde könnte katastrophale Folgen haben, weshalb IT-Sicherheit in allen Geschäftsbereichen der Bundesregierung eine hohe Priorität erhalten muss. Wie aus der Antwort der Bundesregierung jedoch hervorgeht, gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Ressorts.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

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Zum Digitalausschuss vom 17.01.2024 gibt es eine Mammut-Folge mit 5 Themen im Ausschuss und den 2 Bonus-Themen: Update zur Linken im Bundestag und meine Argumente für ein AfD Verbot. Digital gehts um: 1) UN Cybercrime Convention (authoritäre Staaten wollen darin Gruseliges), 2) der KI-Aktionsplan des BMBF mit 500 Mio € Fördergeld in 2024, 3) Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2023: kommt ein Mobilfunknetz für Polizei und Militär? Was sind Folgen für die Kulturfrequenzen?, 4) Bund und Länder Krisenübung LÜKEX mit einem Cyber-Attacke-auf-den-Staat Szenario und 5) wie lief die Förderung des Glasfaserausbaus in 2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) und was kommt 2024?

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:25 UN-Cybercrime Convention 
00:13:51 Weltfunkkonferenz
00:26:42 Krisenübung LÜKEX mit Cyberangriff
00:36:48 KI-Aktionsplan Bundesregierung
00:48:35 Gigabitrichtlinie 2.0
00:56:00 Update Linke im Bundestag
00:57:27 AfD-Verbot
01:04:07 Outro und Hinweise

Weiterführende Links:

UN-Cybercrime Convention:

Weltfunkkonferenz:

LÜKEX – Krisenübung mit Bund und Ländern:

KI-Aktionsplan:

Gigabitrichtlinie 2.0:

Sonstige Hinweise:

Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Kurz-Zusammenfassung:
Aus einer Haushaltswoche ohne Digitalausschuss wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil adhoc eine Sitzungswoche mit Digitalausschuss und das waren unsere Themen: 1) warum es ein Offlinezugangsgesetz (kein Schreibfehler!) braucht, 2) Neues zum Data-Act der EU, der den Zugang zu IoT Daten regelt, und seine Schwächen, 3) Stand der eIDAS Verordnung der EU (mit ID-Wallet) – wann und wie sie kommt und in welchen Details sich die Teufel verbergen, 4) diverse Anträge der Linken zu: staatl. Ausnutzung von Sicherheitslücken, Gefahren durch Privatadressen im Impressum und Netzsperren ohne Richterbeschluss. Als Bonus auch diesmal ein Update zur Zukunft der Linken im Bundestag – der Weg vom Fraktions- zum Gruppenstatus.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:02:22 Offlinezugangsgesetz für mehr Teilhabe
00:13:20 Data-Act – Zugang zu IoT Daten
00:19:49 Data-Act – Schutz für Verbraucher:innen u Privatsphäre
00:29:00 eIDAS-Verordnung – dig. Brieftasche (EU-Id-Wallet)
00:32:45 eIDAS: Sicherheit, Open Source, Überidentifikation, ID-Diebstahl
00:37:17 eIDAS: Umsetzung in DE, Blockchain, Smart eID, ePerso, QWACS
00:45:21 Linke-Antrag: keine staatl. Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken
00:46:58 Linke-Antrag: Keine Privatadressen im Impressum
00:48:32 Linke-Antrag: Keine Netzsperren unter Umgehung der Gerichte
00:49:54 Update: Zukunft der LINKEN im Bundestag
00:51:55 Outro u Hinweise

Weiterführende Links:

Allgemein

Offlinezugangsgesetz:

Data Act:

eIDAS:


 Aktuelle Linke-Anträge im Digitalausschuss

Sonstige Empfehlungen:

Meine Fragen:

1. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) beim Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862; bitte KI-Projektanteile ausführlich beschreiben, so dass ein guter Eindruck davon vermittelt wird, welche Zwecke KI wie erreichen soll), und was ist der Stand des Vorhabens mit Bezug auf seine KI-Anteile (bitte den Stand im Projekt-Zeitplan und in Bezug auf er-reichte und noch geplante Meilensteine verorten)?

2. Auf Grundlage welcher Daten wurde oder wird die im Rahmen des Forschungs-vorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) eingesetzte KI-gestützte Software zur Erkennung kritischer Situationen trainiert, und mit welchen standardisierten oder alternativen Methoden wurde oder wird vor Beginn eines Einsatzes auf einem Bahnhof auch als Test- oder Pilotbetrieb eine nachvollziehbare Risikoklassifizierung/-bewertung vorgenommen (bei standardisierter und alternativer Methode bitte präzisieren, welche Methode; und wenn keine derartige Risikoklassifizierung vorgenommen wurde, bitte begründen, warum nicht)?

3. Wofür wurden und werden Haushaltmittel im Rahmen des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof für KI-Aspekte (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) verausgabt (bitte tabellarisch Höhe und Verwendungszweck für alle KI-bezogenen Ausgaben angeben), und wie wird öffentliche Transparenz über das Projekt her-gestellt, z. B. zu Zwischenergebnissen, Risikobewertung, Evaluationprozessen und -ergebnissen, Diskriminierungsfreiheit etc., da es sich um ein Vorhaben handelt, das nach meiner Einschätzung ein hohes Risiko für Grundrechtsverletzungen birgt und nach EU KI-Verordnung vermutlich als Hochrisiko-KI-Anwendung eingestuft würde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (BMI):

Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei identifizieren ordnungspartnerschaftlich sicherheitsrelevante Naht- und Schnittstellen im Eisenbahnverkehr und entwickeln
partnerschaftlich bauliche, technische und übergreifende Maßnahmen, um einen sicheren und störungsfreien Bahnverkehr auch in Zukunft zu gewährleisten. Gemein-sam mit Wissenschaft und Wirtschaft konzipieren sie interdisziplinär erste innovative Lösungen unter Labor- und Realbedingungen. Das Ziel des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof ist es, Gefahrensituationen zu reduzieren beziehungsweise früh-zeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig bewältigen zu können. Die Optimierung der Fahrgastsicherheit, insbesondere in Bahnhöfen, stehen im Vordergrund dieser Forschung. Nachfolgende Teilprojekte des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof haben einen KI-Bezug: Erprobung intelligenter Videoanalyse: Zusammen mit dem „KI-Campus der Polizei“ des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat (BMI) erforschen die Deutsche Bahn und die Bundespolizei, auf welche Weise KI-gestützte Software bei der Analyse von Videobildern zum Einsatz kommen könnte. Für die Bewertung und Erprobung polizeilicher KI-Lösungen kommen hierbei Wissenschaft, Behörden und ausgewählte Unternehmen zusammen. Die zu entwickelnde Software soll helfen, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen, wie
beispielsweise das unbefugte Betreten von Gleisanlagen oder das Fallen oder Stoßen in diese. Gemeinsam wird sowohl unter Labor- als auch unter realitätsnahen Bedingungen erforscht, wie eine Software für solche speziellen Situationen trainiert und in der Folge das Sicherheitspersonal der Deutsche Bahn oder die Bundespolizei auf diese hinweisen könnte. Zur bestmöglichen Erprobung erfolgt ein stufenweises Vor-gehen, welches die Einhaltung der rechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen sicherstellt.

Wenn ein Anwendungsfall interdisziplinär als machbar und nützlich bewertet wird, erfolgt seine Erprobung unter Laborbedingungen. Diese soll nachweisen, ob das System technisch grundsätzlich in der Lage ist, das sich aus dem Anwendungsfall ergebende Problem zu lösen. Die anschließende technische Erprobung unter realitätsnahen Bedingungen stellt das System in Bezug auf die
Komplexität realistischer Betriebseinflüsse auf die Probe. Um das Zusammenspiel zwischen Technik und Mensch zu prüfen (Wirksamkeit und Nutzen), erfolgt schließlich eine soziotechnische Erprobung. Sämtliche Stufen der Erprobung werden fortlau-fend unter den Gesichtspunkten der interdisziplinären Bewertung betrachtet, sodass eine verantwortungsbewusste Entwicklung sichergestellt ist. Deshalb sind „Quality
Gates“ zwischen diesen stufenweisen Erprobungsphasen installiert. Nur wenn das System nach jeder Phase die an sie gestellten, stufenspezifischen Anforderungen er-füllt, wird die Erprobung fortgesetzt.

Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung: In einer Machbarkeitsstudie untersuchen die Ordnungspartner, ob mit Hilfe eines Dynamic Vision Sensor (DVS) eine sichere und zuverlässige Erfassung sich bewegen-der Objekte im Zugangsbereich von Tunneln zur teilautomatisierten Gefahrenerkennung erreicht werden kann. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu verbessern und die Anzahl von Sperrzeiten zu reduzieren. Der DVS unterscheidet sich gegenüber herkömmlichen Kameras, da hier keine Videobilder aufgezeichnet werden; der hier erzeugte Datenstrom besteht lediglich aus Pixeln, die sich über die Zeit
in der Helligkeit ändern. Diese Sensoren sind wesentlich lichtempfindlicher, so dass sie auch in Bereichen mit wechselnder Beleuchtung oder in sehr dunklen Umgebungen arbeiten. Zum Erreichen der Witterungsunabhängigkeit soll ein maßgeschneiderter Erkennungsalgorithmus entwickelt werden, der mit Hilfe von Methoden der künstlichen Intelligenz eine sichere Klassifikation zwischen Personen und anderen sich
bewegenden Objekten im Tunneleingangsbereich ermöglicht. Durch die zuverlässige Erkennung und die teilautomatisierte Alarmierung kann das Sicherheitspersonal
ohne Zeitverzug gefahrenabwehrende Maßnahmen, auch zum Schutz der kritischen Infrastruktur und des störungsfreien Bahnverkehrs, einleiten. Im Teilprojekt TUNUKI hat die Hochschule Niederrhein die Feldphase zur Aufnahme der Sensordaten abge-schlossen, die Auswertung dieser Daten dauert noch an. Es wurden Daten vom Tunneleingang des BER-Eisenbahntunnels (nicht öffentlicher Bereich) über eine Dauer
von sechs Monaten aufgezeichnet. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Datenbasis ein KI-Modell zu trainieren, welches Anwesenheit von Personen im Tunnel erkennen und
diese zuverlässig bei allen Licht- und Wetterverhältnissen von Tieren, Zügen und an-deren Objekten unterscheiden kann. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.

Zu 3.

Der KI-Campus sowie die derzeit in Anspruch genommenen Entwicklungsleistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH werden durch das BMI finanziert. Die
Finanzierung des Teilprojekts TUNUKI erfolgte aus den Fördermitteln mFUND des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof wird anteilig über Eigenmittel der DB Station&Service AG finanziert. Die Bundespolizei hat keine eigenen Haushaltsmittel für das Forschungsprojekt Sicherheitsbahnhof bereitgestellt. Die notwendige Transparenz während des Projekts wird durch die Informationen auf der Webseite https://sicherheitsbahnhof.bahnhof.de/ gewährleistet. Zur Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung wurden vom Projektpartner Hochschule Niederrhein ferner folgende Beiträge veröffentlicht: https://www.hs-niederrhein.de/aktuelles/news-detail/tunnelmuendungen-mithilfe-ku-enstlicher-intelligenz-sicherer-machen/, https://www.hs-niederrhein.de/ipattern/nach-richten-detailseite/ki-zur-ueberwachung-von-tunnelmuendungen/.

Antwortschreiben im Original (pdf): https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/231103_3-SFs-zu-KI-Projekten-Antwort-BuReg_Geschwaerzt.pdf

30. Juni 2023

Meine Frage:
Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 

Antwortschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.

Antwortschreiben im Original:

Hauptakt im Digitalausschuss am 15.03.2023 war der Bericht und die Befragung von Minister Karl Lauterbach. Dabei ging es vor allem um die nagelneue Digitalstrategie des Gesundheitsministeriums, um elektronische Patientenakte, Verstaatlichung der Gematik, IT-Sicherheit und Datenschutz, und noch viel mehr. Außerdem Thema: der mögliche Ausschluss chinesischer Komponenten aus dem deutschen Mobilfunknetz, und nebenbei das KRITIS Dachgesetz, sowie die weiterhin ausstehende Breitbandförderrichtlinie.
Bonus: Eine Nachreichung des Verteidigungsministeriums zum Projekt Propaganda Awareness des Zentrums für Operative Kommunikation der Bundeswehr, da gab es Fragen zur Beobachtung des Zentrums für Politische Schönheit. Enjoy!

Ich freue mich wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

Twitter

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Mastodon

Youtube

Facebook

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro

00:01:01 Nachreichungen: Zentrum operative Kommunikation der Bundeswehr, ZPS

00:05:50 Thema 1: K. Lauterbach, Intro Digitalstrategie BMG

00:20:44 IT-Sicherheit im BMG, elektronische Patientenakte

00:33:24 Gematik, Interoperabilität u Standards im Ges.Wesen

00:36:43 Forschungszugang zu Gesundheitsdaten, eAU

00:39:54 Thema 2: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

00:48:40 Huawei im DB-Netz und KRITIS-Dachgesetz

00:51:40 Thema 3: Breitbandförderrichtlinie

00:59:54 Outro

Weiterführende Links:

Thema: Projekt Propaganda Awareness beim Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr:

Thema: Lauterbach u Digitalisierung im Gesundheitswesen

Thema: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

Thema Breitbandförderrichtlinie

Sonstige Empfehlungen:

Meine Frage:
Wurden im Rahmen des Projekts „OVERCLOCK“ (s. Antwort der EU-Kommissarin Ylva Johansson auf eine Parlamentarische Anfrage unter https://www.europarl.eu-ropa.eu/doceo/document/E-9-2022-003492-ASW_DE.html), an dem auch deutsche Behörden beteiligt sind und das sich mit der Entwicklung forensischer Instrumente beschäftigt sowie einen rechtmäßigen Zugang zu Daten auf Geräte untersucht, sog. Zero-Day-Exploits entdeckt (u.a. von öffentlich bekannten Herstellern), und wurden besagte Zero-Day-Exploits – auch im Rahmen weiterer Forschungsvorhaben des „EU Innovation Hub for Internal Security“ – den betroffenen Unternehmen gemeldet (bitte separat je Projekt beantworten, und falls eine Meldungunterlassen wurde, bitte begründe)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Der Bundesregierung liegen zu Zero-Day Schwachstellen im Rahmen des Projektes „OVERCLOCKkeine Erkenntnisse vor. Über den Umgang von Zero-Day Exploits in weiteren Forschungsvorhaben des „EU Innovation Hub for Internal Security“ liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Antwortschreiben im Original: