Beiträge

Am 28. Juni habe ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um eine Bewertung des EU-Verordnungsentwurfs „Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, auch als „Chatkontrolle“ bekannt, gebeten. Der Fokus sollte dabei auf der Frage liegen, ob der eintretende Eingriff in die Grundrechte durch diesen Verordnungsentwurf verhältnismäßig ist. Die Ausarbeitung dazu ist inzwischen eingegangen und kann HIER aufgerufen werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum aktuellen Entwurf der EU Chatkontrolle zieht ein vernichtendes Fazit, und stützt alle meine Warnungen und die der Zivilgesellschaft vor dieser Verordnung, die offensichtlich weder dazu geeignet ist, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, noch auch nur ansatzweise angemessen ist, denn das Gutachten bestätigt, dass die Chatkontrolle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeutet und negative Auswirkungen nicht nur allgemein für die Bevölkerung, sondern insbesondere auch für Minderjährige zu erwarten sind.

Ich hoffe sehr, dass man dieses Gutachten im Innenministerium genau zur Kenntnis nimmt, insbesondere die Ausführungen zur faktischen Abschaffung der vertraulichen Kommunikation, aber auch die deutliche Aussage, dass die Umsetzung der Chatkontrolle zwingend entweder die Schwächung verschlüsselter Übertragung oder aber das Auslesen von Messenger-Inhalten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät der Nutzer:innen (“Client Side Scanning”) bedeutet. Vor diesem Hintergrund beunruhigt mich sehr, dass die Bundesregierung zwar immer wieder betont, dass sie die verschlüsselte Kommunikation schützen will, sich gleichzeitig aber vor einer klaren Aussage zum Client Side Scanning drückt. Ich habe bereits mehrfach vergeblich danach gefragt und habe den stärker werdenden Eindruck, dass man sich diesen Weg für eine Umsetzung der Chatkontrolle offenhält. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags macht allerdings sehr deutlich, dass mittels Client Side Scanning nicht nur die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch abgeschafft, sondern außerdem die IT-Sicherheit genutzter Geräte geschwächt wird, da dafür die Gerätehersteller Sicherheitlücken einbauen müssten, die natürlich auch von Dritten gefunden und ausgenutzt werden können.

Nach Kenntnis dieses Gutachtens muss endlich die gesamte Bundesregierung einschließlich der Innenministerin Nancy Faeser die Chatkontrolle als gefährlichen Holzweg erkennen und ihr ganzes Verhandlungsgewicht in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Verordnung verhindert wird und sie Kinder stattdessen mit sowohl geeigneten als auch mit grundrechtsfreundlichen Maßnahmen künftig besser vor Gewalt schützt.

Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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Frage

Wer stellt die in der Schriftlichen Frage 29 erwähnte Studie bis wann fertig? (BT-Drucksache 20/311, Frage 30)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundeskriminalamt gemeinsam verantwortet. Die Vorbereitungen zur Konzipierung der Studie haben 2021 begonnen. Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Datenerhebung soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Die Datenerhebung/Befragung wird voraussichtlich 2023 beginnen. Der Abschlussbericht soll Anfang 2025 vorliegen.

Frage

Welche Formen digitaler Gewalt wem gegenüber wird die in der vom BKA am 23. November 2021 veröffentlichten Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 angekündigten gemeinsamen Studie von BMFSFJ, BMI und BKA untersuchen (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2020.html, dort S. 32)? (BT-Drucksache 20/311, Frage 29)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung (Arbeitstitel) verfolgt das Ziel, das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen geschlechterdifferenzierend zu untersuchen. Inhaltlich wird ein Schwerpunkt auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt liegen. Neben der Abbildung von Schweregraden der Gewaltvorkommnisse, sollen auch Risikofaktoren für Partnerschaftsgewalt identifiziert werden. Darüber hinaus werden Informationen zum Anzeigeverhalten und dessen fördernde und hemmende Bestimmungsfaktoren einbezogen.
Aktuell befindet sich die Studie in der Konzeption. Inhalt und Umfang des Fragebogens werden derzeit mit Unterstützung des für die Studie eingesetzten Forschungsbeirates erarbeitet.

Bericht zur Anhörung Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Ausschussreport Teil 1, 24.03.2021)

Diese Woche gab es zwei Sitzungen des Digitalausschusses und jede befaßte sich mit nur einem Thema. In einer Sitzung ging es um den aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und um die in aller Munde stehende Check-in #LucaApp​, die trotz Hype zu Recht umstritten ist (s. Report Teil 2, erscheint am Montag). In der zweiten Sitzung fand endlich die öffentliche Anhörung zum Thema ‚#DigitaleGewalt​ gegen Frauen und Mädchen‘ statt, um die ich mich im Ausschuss seit mehr als 1,5 Jahren bemüht hatte. Dabei lag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor, den ich mit Kolleginnen dazu verfaßt habe. Das Thema ist riesengroß und braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit.

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Bildquelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin, den 22.03.2021 – Die Linksfraktion im Bundestag begrüßt, dass sich der Bundestag am 24. März 2021 in einer Anhörung des Digitalausschusses endlich mit dem Thema Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen befasst. Obwohl sich die Bundesregierung mit Ratifizierung der Istanbul Konvention dazu verpflichtete, gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen vorzugehen, erfüllt sie diese Verantwortung bisher in keiner Weise. 

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Frage:
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es für exponierte Personen (Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten) oder Angehörige vulneraber Gruppen ein persönliches Risiko darstellen kann, wenn sie ihre private Wohnadresse im Impressum ihrer Website angeben müssen, wie es durch die geltende europäische eCommerce-Richtlinie festgelegt ist (Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten (S. 128 und 135) Link: www.dritter- gleichstellungsbericht.de/de/topic/73.gutachten.html), und plant sie, sich im Rahmen der Verhandlungen des europäischen Digital Services oder Digital Market Acts, die als Folge-Gesetzgebung vorgesehen sind, für eine Veränderung einzusetzen, die die davon betroffenen Personen besser schützt? (Drucksache 19/27531, Frage 76)

Antwort:
§ 5des Telemediengesetzes regelt in Umsetzung der eCommerce-Richtlinie, welche Informationen ein Diensteanbieter verfügbar halten muss. Mit den Informationen sollen jede Nutzerin und jeder Nutzer, jede Verbraucherin und jeder Verbraucher, die Wettbewerber und die Allgemeinheit über den Anbieter aufgeklärt werden, nicht zuletzt aus Gründen der Seriosität und zur Identitätsfeststellung für Klage- und Vollstreckungsverfahren. Die Regelung gilt nur für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass, sich für eine Änderung dieser Regelung einzusetzen.

Frage: In welcher Art und Weise setzt die Bundesregierung das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ mit Blick auf digitale Gewalt gegen Frauen um, beispielsweise im Hinblick auf Studien zur. Erhebung des Ausmaßes digitaler Gewalt, der Einrichtung von Staatsanwaltschaften und/oder der angemessenen Ausstattung von Frauenberatungsstellen, damit diese zukünftig verstärkt zu digitaler Gewalt beraten können, und welche weiteren Pläne verfolgt sie zum besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt? (Drucksache 19/26311)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 26. Januar 2021

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet alle staatlichen Ebenen, Bund, Länder und Kommunen, die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der aus ihr erwachsenden Verpflichtungen in jeweils eigener Kompetenz zu ergreifen.

Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen bilden aus Sicht der Bundesregierung einen integralen Bestandteil der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Zur Frage der Anwendbarkeit der Istanbul-Konvention und zum Begriff der digitalen Gewalt wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Digitale Gewalt gegen Frauen“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/6174, siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2) verwiesen.

In Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt plant das BMFSFJ derzeit in Absprache mit BMI und BKA eine neue repräsentative und erstmals geschlechtervergleichende Studie zu Gewalt gegen Frauen und Männern. Diese Studie soll ein breites Spektrum von Gewaltformen in den Blick nehmen. Auch digitale Gewalt wird bei den Befragungen eine Rolle spielen.

Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist eine Frage der Behördenorganisation, die nach § 143 Absatz 4 GVG zulässig ist und in den Zuständigkeitsbereich der Landesjustizverwaltungen fällt.

Für das Vorhandensein und die Ausstattung von Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und anderen Facheinrichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind primär die Bundesländer zuständig.

Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat die Bundesregierung im Jahr 2013 auf gesetzlicher Grundlage das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet, um von Gewalt betroffene Frauen niedrigschwellig direkt unterstützen und beraten zu können. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein kostenfreies, rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 08000 116 016 oder online erreichbares, mehrsprachiges, barrierefreies und anonymes Beratungsangebot.

Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt, dazu zählt aus- drücklich auch digitale Gewalt gegen Frauen. Das Hilfetelefon wird von

gewaltbetroffenen Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften genutzt. Zugleich bietet die Webseite www.hilfetelefon.de Zugang zu Informationen und Beratung.

Im Oktober 2020 ist die zentrale Opferschutzplattform (http://hilfe-inf o.de) im Internet gestartet. Damit wird der Zugang zu Informationen für Betroffene von Straftaten erleichtert. Die Opferschutzplattform beinhaltet Informationen zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat, u. a. zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen, praktischen und psychologischen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren. Über den Beratungs-Stellen-Finder können Betroffene eine Opferhilfeeinrichtung in ihrer Nähe suchen. Die Opferschutzplatt- form enthält auch zahlreiche Video- und Audiointerviews sowie Erklärvideos, um die Informationen für Betroffene leicht zugänglich zu machen. Die Informationen sind u. a. nach bestimmten Betroffenengruppen sowie deliktsspezifisch gebündelt und beinhalten auch Informationen für Frauen, die Opfer von digitaler Gewalt geworden sind.

Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen gerade während der Corona- Pandemie besser zu unterstützen, ist das Ziel eines im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ durch das BMFSFJ geförderten Projekts „Hilfesystem 2.0“ – Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie“. Drei Millionen Euro stehen seit Projektbeginn (15. Oktober 2020) für das Hilfesystem bereit ˗ für Technik sowie für Unterstützung auf digitalen Wegen für gewaltbetroffene Frauen durch Fortbildung der Beraterinnen und Berater und qualifizierte Sprachmitt- lung. Das Projekt wird von der Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) umgesetzt. Es leistet einen Beitrag sowohl zur Aufrechterhaltung als auch zur Verbesserung des Hilfesystems unter den erschwerten Bedin- gungen der Pandemie und bietet damit Beratungsstellen die Möglichkeit, sowohl das technische Equipment auf den aktuellen Stand zu bringen als auch die Kompetenzen der Beratenden – auch im Hinblick auf die Bera- tung in Fällen digitaler Gewalt – zu stärken.

Dies wird es denjenigen Frauen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, erleichtern, trotz der notwendigen Kontaktbeschränkungen Hilfe und Unterstützung zu erlangen.

Darüber hinaus fördert das BMFSFJ ebenfalls im Rahmen des Bundesförderprogramms derzeit zwei weitere Projekte, die sich auf digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen fokussieren:

  1. Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt: Hilfen für Betroffene und Qualifizierung des Frauenunterstützungssystems (Kurz: „Aktiv gegen digitale Gewalt)“ des bff-Bundesverband der Frauenbe- ratungsstellen und Frauennotrufe.Das Projekt fokussiert sich mit seinen Maßnahmen auf die Qualifizie- rung des Frauenunterstützungssystems und schwerpunktmäßig auf den Schutz von Frauen und Mädchen als Betroffene. Weitere Infor- mationen unter www.aktiv-gegen-digitale-gewalt.de/de/.
  2. Schutz vor digitaler Gewalt unter Einbeziehung der Datensicherheit im Frauenhaus; Projekt der Frauenhauskoordinierung (FHK).Mit der Umsetzung des Projektes unterstützt die FHK die Frauenhäuser bundesweit bei der Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt und zur Datensicherheit von Bewohnerinnen, ihren Kindern und der Mitarbeiterinnen. Dazu wird abschließend ein Schutzkonzept erstellt. Weitere Informationen unter www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/digitale-gewalt/.

Die Information über verschiedene Formen von Gewalt und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu diesem Thema ist Inhalt der bundesweiten Initiative #Stärker als Gewalt des BMFSFJ. Sie ist Teil des Aktionsprogrammes der Bundesregierung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und setzt sich dafür ein, dass mehr betroffene Frauen und Männer den Mut haben und sich wehren, wenn sie von körperlicher, sexueller, psychischer oder digitaler Gewalt betroffen sind. Die Kampagne möchte erreichen, dass mehr Menschen im Umfeld von betroffenen Per- sonen hinsehen und helfen.

Von September bis Oktober 2020 legte die Initiative einen thematischen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von digitaler Gewalt. Höhepunkt war ein Aktionstag gegen digitale Gewalt.

Weitere Informationen https://staerker-als-gewalt.de/initiative/aktion/akt ionstag-gegendigitale-gewalt. Auf der Website der Initiative wurden die Informationen zu digitaler Gewalt mit vielen neuen Artikeln und praktischen Hilfsmöglichkeiten und -angeboten ausgebaut.

Die Website www.stärker-als-gewalt.de bündelt den Zugang zu einer Vielzahl an bundesweiten Hilfe- und Beratungsangeboten. Über die Ko- operation mit Partnerorganisationen hinaus bringt die Initiative weitere gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Unternehmen und Privatper- sonen für Öffentlichkeitsaktionen zusammen, die die Sensibilisierung und Aufklärung als Multiplikatoren vorantreiben. Für die Umsetzung der Initiative (2019-2022) sind seitens des Bundes rund 4 Mio. Euro vorgesehen.

Antrag

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Gewalt gegen Frauen hat viele Erscheinungsformen. Frauen erleben körperliche Ge- walt und psychische Gewalt, die Gewalt kann sexualisiert sein – und sie passiert so- wohl im analogen als auch im digitalen Raum. Oft treten die verschiedenen Gewalt- formen zusammen auf und digitale sowie analoge Gewalt vermischen sich. Neben Frauen sind auch queere Menschen wie bspw. Trans*Personen und nichtbinäre Men- schen von patriarchaler Gewalt in Form von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.

Patriarchale Gewalt drückt ein Ungleichverhältnis zwischen Männern auf der einen Seite und Frauen, (anderen) Trans*Personen und nichtbinären Menschen auf der an- deren Seite aus. Gewalt wird von Männern genutzt, um ihre Macht zu sichern und Kontrolle über Frauen und queere Menschen auszuüben. Dies zeigt sich auch in den Ausprägungsformen von digitaler Gewalt. (Weiterlesen in Drucksache 19/25351)

Medienecho

Episoden

In dieser 15. Ausgabe meines Podcasts aus dem digitalen Maschinenraum des Bundestages gehts um den Digitalausschuss vom 10.05.2023, an dem es 3 Themen gab: 1) die geplante EU Verordnung zu Transparenz und Regulierung (personalisierter) politischer Werbung (=political Targeting), 2) die von der Ampel vorgestellten Eckpunkte zum Gesetz gegen Digitale Gewalt (ich erkläre auch, warum der Titel völlig Banane ist) und 3) mal wieder CYBERCYBER, nur super kurz gehts da um EU-Ratsempfehlungen zu KRITIS und länger um eine EU-Verordnung für mehr Cybersicherheit bei Hardware, Software und allem, was zum Internet der Dinge gehört.

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

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Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:46 Gesetz gegen digitale Gewalt
00:16:35 EU-VO zu personalisierter politischer Werbung
00:26:52 EU-VO zu IT-Sicherheit bei Produkten mit digitalen Elementen /Cyber Resilience Act + Resilienz kritischer Infrastruktur
00:39:49 Outro & Terminhinweise

Weiterführende Links:

Digitales Gewaltschutzgesetz:

EU-VO über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung:

Cyber Resilience Act:

KRITIS EU-Ebene:

In der 3. Folge von DerADBPodcast berichte ich Euch wieder aus dem Maschinenraum des Bundestages, genauer vom Digitalausschuss am 19.10.2022. Wir debattierten drei Themen: 1) Das Drama rund um Arne Schönbohm (wieder einmal), 2) Green-IT und digitaler Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und 3) ging es um das Haushaltsbudget 2023 für ebendieses Ministerium, sowie um den Haushalt 2023 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Kapitel

00:07 min: Intro

01:19 min: Nachreichungen vom letzten Digitalausschuss:

01:45 min: Causa Arne Schönbohm

12:55 min: Green-IT

21:59 min: digitaler Verbraucherschutz

23:45 min: Haushalt 2023 BMUV

33:48 min: Haushalt 2023 BMBF

38:56 min: Ausblick

Feedback

Ich freue mich wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de, oder gern auch auf social media (#DerADBPodcast)