Trotz rückständiger digitaler Infrastruktur streicht die Ampel beim Glasfaserausbau 2 Mrd, mit dem neuen Mindest-Internet (15 MBit/s) surft man langsamer als in Burkina Faso und der Verbraucherschutz für Mobilfunknutzende auf dem Land wird faktisch abgeschafft.

Meine Rede im Wortlaut:

Anke Domscheit-Berg (Die Linke): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „90 Prozent Abschlag führen zu null Prozent Verbraucherschutz“: So überschrieb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahme und meinte damit die Minderungsrechte für Verbraucher/-innen nach der vorliegenden Gesetzesänderung.

Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll nämlich nicht nur Genehmigungsverfahren beschleunigen, sondern auch die Mindestinternetbandbreite anheben und Nutzerrechte stärken, wenn man XXL-Internet bezahlt, aber nur XXS-Internet geliefert wird.

Die Mindestinternetbandbreite soll künftig 15 Mbit betragen. Das ist weniger als die Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Burkina Faso und ein Zehntel der Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Uruguay. Und es ist peinlich für Deutschland.

(Beifall bei der Linken)

Das Ampelziel „1 Gigabit für alle in 2030“ ist schon jetzt nicht erreichbar, sagt der Breitbandverband BREKO. Trotzdem werden aktuell Fördermittel für den Ausbau von Glasfaser in Höhe von 2 Milliarden Euro gestrichen, während gleichzeitig die EU Deutschland wieder für die miese digitale Infrastruktur rügt.

Bei den Minderungsrechten wird es dann richtig verrückt. Ich erkläre das mal mit einer Analogie und ein bisschen Mathe. Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein Brötchenabo für 30 Tage ab. Sie zahlen täglich 10 Euro; der Bäcker verspricht täglich zehn Brötchen. Wären die Brötchen Ihre Mobilfunkbandbreite, müssten Sie auch dann jeden Tag 10 Euro zahlen, wenn Sie nur bei jedem zehnten Bäckerbesuch ein einziges Brötchen bekommen und bei allen anderen überhaupt keins.

Genau so soll es für Verbraucher/-innen sein, die auf dem Land Mobilfunk nutzen. Selbst wenn bei jeder zehnten Breitbandmessung gerade mal 10 Prozent Leistung gemessen werden, soll das vertragsgemäß und keine Minderung möglich sein, auch wenn alle anderen Messungen null Netz messen. Mit 90 Prozent Abschlag gibt es dann tatsächlich 0 Prozent Verbraucherschutz. So ein Unfug ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der Linken)

Neben Landmenschen, die für ihre Verträge übrigens keinen Landrabatt bekommen, werden auch ärmere Menschen unverhältnismäßig benachteiligt. Noch ein Rechenbeispiel: 10 Prozent von einem teuren 1 000-Mbit-Vertrag sind immer noch 100 Mbit. Aber 10 Prozent von einem sparsamen 50-Mbit-Vertrag sind nur noch 5 Mbit, und damit ist digitale Teilhabe nicht mehr möglich. Die Linke fordert deshalb Nachbesserungen.

Der Anspruch auf eine Mindestbandbreite muss auf deutlich über 15 Mbit erhöht werden. Verbraucherrechte müssen Verbraucher/-innen wirklich schützen. Und 90prozentige Abschläge sind genauso inakzeptabel wie die Ungleichbehandlung von Stadt und Land. Das muss dieser Gesetzentwurf auch sicherstellen.

(Beifall bei der Linken)

Um digitale Teilhabe wirklich zu sichern, braucht es auch einen pauschalen Schadenersatzanspruch, wenn die Mindestinternetbandbreite wiederholt unterschritten wird. 

Ohne diese Änderungen bleibt der Gesetzentwurf Murks, und er bleibt verbraucherfeindlich. 

Vielen Dank. 

Meine Frage:

„Welche Mittel wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 angemeldet und in den aktuellen Haushaltsentwurf aufgenommen (zum Beispiel BNetzA als Digital Services Koordinator in der Umsetzung des Digital Services Act – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2
0240514_DSC.html, neue Aufgaben bei der Energieregulierung – www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/start_verteiler.html , zusätzliche Aufgaben im Postsektor – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240705_PostG.html etc.; bitte die neuen Aufgaben einzeln benennen und bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür angemeldeten sowie die dafür eingeplanten Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2025 mit Stand August 2024 auflisten), und sollte es eine Differenz zwischen angemeldeten und geplanten Haushaltsmitteln geben, wie kann die BNetzA ihre neuen Aufgaben dann trotzdem angemessen erfüllen?“

Antwort der Bundesregierung vom 04.10.2024:

„Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die neuen gesetzlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), für die die BNetzA zusätzliche Sachmittel für den Haushalt 2025 eingeplant hat. Diese Mittel sind allesamt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 abgebildet. Daher besteht keine Differenz zwischen angemeldeten und eingeplanten Mitteln.

Für weitere neue gesetzliche oder sich bereits abzeichnende Aufgaben für die BNetzA, die zum Beispiel aus dem Solarpaket I, der EnWG-Novelle 2024 einschließlich Bundesbedarfsplangesetz zum Stromnetzausbau, der Umsetzung von EU-Verordnungen bzw. -Richtlinien, insbesondere dieVerordnung über Künstliche Intelligenz („AI-Act“), die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung („Data Act“), die Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau („NIS2“) und die Richtlinie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen („Kritis“)), resultieren, werden voraussichtlich auch zusätzliche Mittelbedarfe im Haushalt der BNetzA entstehen, die die BNetzA jedoch noch nicht geltend gemacht hat. Somit sind diese im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt und werden Gegenstand künftiger Haushaltsverfahren.“

Antwort der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

Am 26. August 2024 urteilte das VG Köln, dass Andy Scheuer rechtswidrig massiv auf die per Gesetz unabhängig agierende Bundesnetzagentur Einfluss genommen hat, um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV) bei der Versteigerung der 5G Lizenzen zu verhindern. Diese DAV hätte Telekommunikationsdienstleistern ohne eigene Netze (Bsp. Freenet, Aldi Talk, früher auch 1&1) einen fairen Zugang zu den Netzen der großen Telekommunikationskonzerne (Deutsche Telekom, Telefonica, Vodafone) zu erhalten, also zu Netzen mit ungedrosselten Bandbreiten und zu angemessenen Preisen, die nicht diskriminierend sein dürfen. Eine DAV gab es bereits bei Einführung des 3G Netzes, sie führte zu einem breiten Angebot mit z.T. viel günstigeren Preisen für Endkunden. Bei der Versteigerung der 4G Lizenzen lobbyierten die Netzbetreiber erfolgreich gegen die Diensteanbieterverpflichtung, um ihre Wettbewerber zu benachteiligen. Die negativen Folgen für den freien Markt und für die Verbraucher:innen waren enorm, weshalb der Druck auf die Bundesnetzagentur von allen Seiten wuchs, um bei der 5G Versteigerung die Diensteanbieterverpflichtung wieder einzuführen. Diese Prozesse habe ich als Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur begleitet und war zeitweise recht optimistisch, denn es gab parteiübergreifende Unterstützung, die gleiche Forderung von einigen Bundesländern, es gab positive Stellungnahmen der Monopolkommission und des Bundeskartellamtes. Dann kam der Mobilfunkgipfel von Andy Scheuer, dem damaligen Minister für Verkehr und Digitale Infrastruktur und kurz danach seine rechtswidrige Einflussnahme auf die BNetzA, die im übrigen von Seiten Bundesregierung und Bundesnetzagentur immer vehement abgestritten wurde, und von da an hatte die DAV keine Chance mehr.

Die Folge: Wettbewerber der Großkonzerne bekamen keinen oder nur sehr stark gedrosselten Zugang zum 5G Netz, außerdem nur zu überteuerten Preisen und der faire Wettbewerb war behindert, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenmarkt. Für Verbraucher hieß das höhere Preise und weniger vielfältige Angebote, deshalb habe ich diese Praxis stets kritisiert und fordere nach wie vor die Wiedereinführung der Diensteanbieterverpflichtung. Dafür gibt es gerade eine Chance, denn in 2025 laufen viele Mobilfunklizenzen aus und bei der Verlängerung dieser Lizenzen kann die BNetzA Auflagen machen und auch eine DAV wieder vorschreiben.

Zum Urteil des OVG Köln nehme ich als digitalpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag und als stellv. Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur wie folgt Stellung:

„Erst bescheinigte der EU Rechnungshof Andi Scheuer, den Glasfaserausbau in Deutschland durch seine falsche Förderpolitik aktiv zu behindern, nun urteilt ein deutsches Gericht zu seiner rechtswidrigen Einflussnahme auf die BNetzA bei der Vergabe der 5G Frequenzen. Das zweifelhafte Vermächtnis von Andy Scheuer ist also, dass er bundesweit den Zugang zu schnellen Netzen behindert, verlangsamt und verteuert hat, sowohl bei Glasfaser, als auch bei 5G. Er hat sich offensichtlich von Lobbyisten der großen Netzbetreiber zum Werkzeug machen lassen und mit seiner Politik die Wettbewerbsverzerrungen im Telekommunikationsmarkt weiter verstärkt, trotz Warnungen auch von der Monopolkommission und dem Bundeskartellamt.

Derartige Behinderungen des freien Marktes sind nicht nur für die Wettbewerber der Deutschen Telekom und anderer großer Netzbetreiber schlecht, sondern auch für die Verbraucher:innen, die auch heute noch in Deutschland viel mehr Geld für viel schlechtere Netze bezahlen müssen. Dass ich als linke Politikerin jahrelang im Beirat der Bundesnetzagentur für mehr freien Wettbewerb streiten mußte, während eine erklärtermaßen wirtschaftsnahe Bundesregierung den freien Markt dermaßen behindert, fand ich schon ziemlich schräg. Ich hoffe, dass sich dieser Fehler bei der anstehenden Verlängerung der auslaufenden Frequenzen nicht wiederholt.“

Berichterstattung ZDF. heute

Quelle: Dominik Rzepka https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/5g-scheuer-verkehrsminister-frequenzvergabe-urteil-einflussnahme-bundesnetzagentur-100.html

Hier geht es zum Urteil des VG Köln vom 26.08.2024

Hier geht es zum ZDF-Beitrag vom 27.08.2024

Mein Partei-Kollege Christian Görke hat eine hervorragende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema öffentliche Infrastruktur in Brandenburg gestellt, die ich selbstverständlich mitgezeichnet habe und hier für Euch veröffentliche:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12388 –


Öffentliche Infrastruktur in Brandenburg

Im Jahr 2023 hatten die Glasfaseranschlüsse in Deutschland nur einen Anteil von 11,19 Prozent der gesamten stationären Breitbandanschlüsse (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/415799/umfrage/anteil-von-glasfaseranschluessen-an-allen-breitbandanschluessen-in-oecd-staaten/). Diese Zahl wird innerhalb der OECD-Staaten (OECD: [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit]) nur von Belgien und Griechenland unterboten. Erst im Mai dieses Jahres schloss in der Brandenburger Gemeinde Schöneiche jedenfalls vorerst die einzige Postfiliale ersatzlos (www.moz.de/lokales/erkner/post-in-schoeneichewarum-die-filiale-hinter-dem-edeka-markt-schliesst-73735145.html). Das istkein vereinzeltes Problem. Auch die Postbank will knapp die Hälfte ihrer Filialen deutschlandweit bis 2026 schließen (https://faktastisch.de/artikel/1000-mitarbeiter-postbank-schliesst-filialen). Vor diesem Hintergrund wollen sich die Fragestellenden einen Überblick über die alltäglichen Infrastrukturbereiche Post, Telekommunikation und Geldautomaten in Brandenburg verschaffen.

1. Wie hat sich die Zahl der Briefkästen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte
nach Landkreisen aufschlüsseln)?
2. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden wie viele Briefkästen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 abgebaut (bitte Anzahl
jährlich darstellen)?
3. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wie viele neue Briefkästen seit 2021 aufgestellt (bitte Anzahl jährlich darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Eine detaillierte Erfassung abgebauter und aufgestellter Briefkästen auf kommunaler Ebene liegt nach den Angaben der BNetzA nicht vor.
4. In welchen brandenburgischen Gemeinden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden zum
nächsten Briefkasten nicht mehr als einen Kilometer im Sinne von § 2 Nummer 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zurücklegen müssen (bitte Kommunen einzeln auflisten)?
5. Wie oft wurden in Brandenburg seit 2021 die gesetzlichen Vorgaben für Auslieferung und Zustellung von Briefen nach § 2 Nummer 3 und 5 PUDLV nicht eingehalten (bitte Anzahl pro Jahr angeben und möglichst nach brandenburgischen Gemeinden bzw. Landkreisen unterscheiden)?
6.Wie hat sich die Zahl der Filialen bzw. stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte nach Filialen in Eigenbetrieb und im Auftrag der Deutschen Post AG aufschlüsseln)?
7. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Postfilialen und/oder stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 geschlossen (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?
8. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Postfilialen bzw. stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 eröffnet (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?

Zur Antwort der Bundesregierung geht es hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Meine Frage:

„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz

4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“

Antwort im Original:

Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

In diesem Podcast zum Digitalausschuss vom 10.04.24 erzähle ich Euch, wie meine Rechte als Linke im Ausschuss nun endgültig beschnitten wurden und zu den folgenden 3 Fachthemen: 1) Wohngeld- und Bauanträge digital, Smart Cities und Smart Regions, digitale Zwillinge von Städten, Geldregen für Einzelprojekte und Geldnot bei Verwaltungsdigitalisierung und vieles mehr debattierten wir mit Bauministerin Klara Geywitz, die erstmalig im Ausschuss zu Gast war. Außerdem: 2) Die jüngst und geräuschlos verabschiedete EU-Verordnung zu politischer Werbung und was sie für kommende Wahlen bedeutet und 3) ein Gutachten zur Forschungs- und Innovationslandschaft in DE mit Schwerpunkt KI und smarte Landwirtschaft. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:08 Update Linke im Bundestag
00:05:32 Bauministerin Geywitz: digitale Vorhaben
00:20:54 Baumin.: OZG, Open Source, Standards
00:30:36 Baumin.: Smart Cities, Smart Regions
00:32:10 Baumin.: Nachhaltigkeit, Digitalstrategie
00:38:11 Baumin.: IT-Sicherheit u Fazit
00:39:22 EU-Verordnung Polit. Werbung: Intro
00:49:05 Polit. Werbung: Zeitplan, Aufsicht, sensible Daten
00:55:44 Experten Gutachten zu KI + Smarter Landwirt. in DE
01:03:48 Outro: Schriftl. Frage zu Standards in Verw.Dig.

Weiterführende Links:

Bauministerin Geywitz / Digitales im BMWSB

EU-Verordnung zu Politischer Werbung / Political Targeting:

EFI-Gutachten 2024 zu KI und smarte Landwirtschaft

Schriftl. Frage zur Entwicklung von Standards im IT-Planungsrat

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Zum Digitalausschuss vom 17.01.2024 gibt es eine Mammut-Folge mit 5 Themen im Ausschuss und den 2 Bonus-Themen: Update zur Linken im Bundestag und meine Argumente für ein AfD Verbot. Digital gehts um: 1) UN Cybercrime Convention (authoritäre Staaten wollen darin Gruseliges), 2) der KI-Aktionsplan des BMBF mit 500 Mio € Fördergeld in 2024, 3) Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2023: kommt ein Mobilfunknetz für Polizei und Militär? Was sind Folgen für die Kulturfrequenzen?, 4) Bund und Länder Krisenübung LÜKEX mit einem Cyber-Attacke-auf-den-Staat Szenario und 5) wie lief die Förderung des Glasfaserausbaus in 2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) und was kommt 2024?

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:25 UN-Cybercrime Convention 
00:13:51 Weltfunkkonferenz
00:26:42 Krisenübung LÜKEX mit Cyberangriff
00:36:48 KI-Aktionsplan Bundesregierung
00:48:35 Gigabitrichtlinie 2.0
00:56:00 Update Linke im Bundestag
00:57:27 AfD-Verbot
01:04:07 Outro und Hinweise

Weiterführende Links:

UN-Cybercrime Convention:

Weltfunkkonferenz:

LÜKEX – Krisenübung mit Bund und Ländern:

KI-Aktionsplan:

Gigabitrichtlinie 2.0:

Sonstige Hinweise:

In Folge #21 geht es um die mächtigste Spyware der Welt: Pegasus.
Am 27.09.2023 war Sophie in´t Veld, Berichterstatterin des Pegasus-Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlamentes im Digitalausschuss zu Gast. Sie hat gute Gründe, extrem frustriert zu sein und sieht die Demokratie in Europa in Gefahr. Das BMI wiederum mauerte und frustrierte uns MdB. Weitere Themen: Wie viel Geld gibt es für Bildung und Forschung im BMBF Haushalt 2024 und ein Update zum Problem Glasfaser-Doppelausbau (Überbau).

FunFact: Diese Folge wurde mithilfe einer KI geschnitten. NEU: Es ist ein Transkript dieser Folge verfügbar!

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.

Dafür bin ich hier zu finden:

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:02:28 Pegasus macht Smartphones zum Spion
00:04:14 Pegasus Untersuchungsausschuss im europ. Parlament
00:06:38 Einsatz von Pegasus in DE
00:09:09 Spyware und Pegasus in der EU – rechtswidriger Einsatz
00:20:37 Haushalt 2024 für das BMBF – Intro
00:23:26 HH 2024 BMBF – Künstl. Intelligenz und Blockchain
00:26:29 HH 2024 BMBF – Bildungsplattform, Digitalpakt Schule
00:27:18 HH 2024 BMBF – IT-Sicherheit, Onlinezugangsgesetz
00:29:17 Glasfaser-Überbau – ein ungelöstes Problem
00:35:47 Outro und (Termin-) Hinweise

Weiterführende Links:

Pegasus:

Unionsantrag Glasfaser-Überbau

Entwurf Haushaltsgesetz 2024 (BMBF ab Seite 2977)

Meine Rede zur Nationalen Datenstrategie vom 28.09.23

Aufzeichnung Debatte Chatkontrolle bei Wikimedia vom 27.09.23: folgt, noch nicht online, Einladung

Termine: