Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Viele Menschen zeigen sich derzeit besorgt in Anbetracht der Twitterübernahme durch Elon Musk – und das nicht zu Unrecht.

„Twitter vor der Pleite?“ – Diese Frage war unter anderem Thema im Interview mit dem MDR Kultur, in der Mittagssendung vom 11.11.2022.

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Der plötzliche Stopp der Glasfaserförderung durch Minister Wissing benachteiligt den ländlichen Raum. Fehlende Transparenz und grobe Fehlplanung gefährden den schnellen Ausbau. Teilhabe an der digitalen Gesellschaft darf aber nicht davon abhängen, wo sie sich für Unternehmen lohnt. Wissing muss Fördermittel aufstocken und dafür sorgen, dass Regionen mit langsamstem Internet zuerst Zugang erhalten!

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Ein drittes EU-Satellitennetz soll als PPP staatlichen und kommerziellen Zielen dienen. Noch ist aber unklar, was es leisten soll, wem die Infrastruktur gehört und wem es primär nutzt. Viele Fragen sind offen, u. a. ob das angekündigte Satelliten-Internet für ganz Afrika und die EU kommt und bezahlbar wird, oder ob nur die Außengrenzen mit Hilfe der Satelliten noch besser abgeschottet werden sollen.

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Digitalminister Volker Wissing war zur Befragung im Plenum. Ich hab ihn gefragt, wann denn das Gigabitgrundbuch kommen soll, das laut Gigabitstrategie bis September fertig sein sollte. Die zuständige Bundesnetzagentur hat aber noch nicht mal damit angefangen – sie bekam nämlich keine Stellen bewilligt. Ich fragte Wissing nach seinem Plan. Seine Antwort? 🤯 Oh man. Ich dachte nach Andy Scheuer wird’s besser! Seht Euch dieses Blabla einfach mal selbst an!

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In diesem Videoreport berichte ich von der Anhörung externer Sachverständiger zur Gigabitstrategie der Bundesregierung am 19.9.2022 und vom Digitalausschuss am 21.09.2022, in dem es ebenfalls um die Gigabitstrategie ging – diesmal befragten wir nicht Sachverständige, sondern Vertreter:innen der Bundesregierung, und es ging um die Europäische Verordnung AI Act – eine Verordnung zur Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der EU, die gerade in Brüssel verhandelt wird.

Die Gigabitstrategie ist ein Papier des Grusels, das äußerst platt äußerst einseitige Interessen vertritt. Verantwortlich ist die FDP, man kann sich also denken, wessen Interessen vertreten werden und wessen nicht. Der AI Act kann ein totaler Schuss in den Ofen werden, oder eine kluge Regulierung, die Rechtssicherheit für Innovationen schafft und gleichzeitig Grundwerte und Grundrechte schützt. Noch ist der Ausgang offen. 

Dies war dann mein letzter Videoreport, nächstes Mal gibt es einen nagelneuen Podcast für Euch. Datensparsam und für unterwegs. Sobald es einen Link dazu gibt, wird er unten angezeigt. Wir hören uns!

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Mein Interview zur Cybersicherheitsagenda des BMI fand noch vor der Pressekonferenz von Ministerin Faeser statt (Quelle: zdf.de).

Mehr dazu gibt es in diesem Twitter Thread und meinem Pressestatement:

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Wer eine Website betreibt, weiß: Es geht nicht ohne Impressum. Wer kein Büro hat, muss dort die private Wohnadresse veröffentlichen, um teure Strafen zu verhindern. In Zeiten der Digitalisierung völlig überholt! Das ist nicht nur gefährlich für Frauen*, Journalist*innen, Politiker*innen und Co., sondern auch für unsere Demokratie. Denn wer Stalker oder Nazis fürchten muss, zieht sich schnell zurück und verzichtet eher darauf, sich online mitzuteilen. Dann fehlen wichtige Stimmen in der Öffentlichkeit. Deswegen fordern wir eine kleine Änderung mit großer Wirkung: Keine Wohnadressen im Impressum! Antrag-Drucksache 20/2031