Die Umsetzung des EU Digital Services Act braucht Nachbesserung: Gefahren entstehen durch massenhafte Datenweiterleitungen an das BKA und Mißbrauch von Netzsperren. Die zuständige BNetzA hat nicht mal Stellen; KMU und dezentrale, nicht kommerzielle Dienste stehen im Regen.

Meine Rede zur Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene im Wortlaut (18.01.2023):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Einschätzung zur Umsetzung des DSA gibt es jetzt in 90 Sekunden. Gut daran ist die Klarheit bei der Störerhaftung und die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Beirat. Aber insgesamt finde ich die Umsetzung doch misslungen.

Erstens: Noch häufiger als bisher können Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen direkt beim Anbieter und ohne Richtervorbehalt eingefordert werden. Wer die vorgesehene Verhältnismäßigkeit prüfen soll, bleibt dabei völlig offen. Als Linke kritisiere ich dieses Zensurheberrecht!

Zweitens. Die Pflicht zur proaktiven Datenweiterleitung an das BKA in Artikel 18 des DSA besteht bei „Gefahr für die Sicherheit von Personen“. Das ist ein sehr schwammiger Rechtsbegriff und muss konkretisiert werden, will man massenhaftes Ausleiten personenbezogener Daten verhindern und Gerichte nicht mit Klagen überlasten.

Drittens: Die Anwendung des Digitale-Dienste-Gesetzes ist bei nichtkommerziellen Diensten völlig unklar, wenn sie dezentral organisiert sind wie Mastodon oder das Wikimedia-Projekt „Wikimedia Commons“. Die Autorencommunity dort ist getrennt vom Verein Wikimedia. Sollen jetzt ehrenamtliche Autorinnen und Autoren das Beschwerdemanagement einrichten und Transparenzberichte erstellen? Eine Umsetzungsunterstützung für nichtkommerzielle Anbieter und viele kleine und mittlere Unternehmen unter den 5 000 betroffenen Anbieter/-innen gibt es bisher nicht.

Viertens hat die künftig zuständige Bundesnetzagentur als Digitale-Dienste-Koordinator bisher noch nicht einmal Stellen dafür, ist in vier Wochen aber bereits Ansprechpartnerfür über 5 000 Anbieter und mehrere Millionen Nutzer/-innen. Bessern Sie das nach, liebe Ampel, und das sehr schnell!

Vielen Dank.

Diesmal gibts digitale Infos auch aus dem Familienausschuss, wo am 21.6.23 ein Fachgespräch zum Thema Jugendschutz im Internet stattfand (es ging v.a. um Vorratsdatenspeicherung und die EU Chatkontrolle Verordnung). Außerdem gibt es Neues für Euch aus dem Digitalausschuss mit folgenden Themen: was ist und was macht das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr? Wie gehts weiter mit der EU-KI-Verordnung? Was sind Rundfunk- und Kulturfrequenzen und warum ist ihre Zukunft bedroht? Und superkurz gehts um die Digitalstrategie und das 49€ Ticket.

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.

Dafür bin ich hier zu finden:

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:01:09 Familienausschuss – Jugendschutz im Internet/ Chatkontrolle
00:17:42 Digitalausschuss – Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR)
00:32:42 EU KI-Verordnung
00:44:13 Rundfunk- und Kulturfrequenzen
00:53:57 Digitalstrategie, digital only 49€ Ticket
00:55:32 Hinweise und Outro
 

Weiterführende Links:

Jugendschutz im Internet und Chatkontrolle:

Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr:

EU KI-Verordnung

Rundfunk- und Kulturfrequenzen

DIgitalstrategie


 

In dieser 15. Ausgabe meines Podcasts aus dem digitalen Maschinenraum des Bundestages gehts um den Digitalausschuss vom 10.05.2023, an dem es 3 Themen gab: 1) die geplante EU Verordnung zu Transparenz und Regulierung (personalisierter) politischer Werbung (=political Targeting), 2) die von der Ampel vorgestellten Eckpunkte zum Gesetz gegen Digitale Gewalt (ich erkläre auch, warum der Titel völlig Banane ist) und 3) mal wieder CYBERCYBER, nur super kurz gehts da um EU-Ratsempfehlungen zu KRITIS und länger um eine EU-Verordnung für mehr Cybersicherheit bei Hardware, Software und allem, was zum Internet der Dinge gehört.

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

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Mastodon

Youtube

Facebook

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:46 Gesetz gegen digitale Gewalt
00:16:35 EU-VO zu personalisierter politischer Werbung
00:26:52 EU-VO zu IT-Sicherheit bei Produkten mit digitalen Elementen /Cyber Resilience Act + Resilienz kritischer Infrastruktur
00:39:49 Outro & Terminhinweise

Weiterführende Links:

Digitales Gewaltschutzgesetz:

EU-VO über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung:

Cyber Resilience Act:

KRITIS EU-Ebene:

Am 19.01.2023 wurde im Bundestag ein Antrag der Linksfraktion zur Chatkontrolle Verordnung der EU debattiert. Dazu hatte ich 120 Sekunden Redezeit, in der man natürlich nur grob an der Oberfläche dieses wichtigen Themas kratzen kann. Daher findet sich hier eine Sammlung mit weiterführenden Informationen:

Zum Hintergrund:

Die Pressemitteilung der Linksfraktion im Bundestag zur Debatte im Bundestag am 19. Januar

Der Antrag der Linksfraktion zur Ablehnung der Chatkontrolle-Verordnung durch die Bundesregierung und insbesondere zur Verhinderung von Client Side Scanning.

Das in meiner Rede zitierte Gutachten des  Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Vereinbarkeit des Verordnungsentwurfs der EU mit europäischen und deutschen Grundrechten.

Hier kann ein Linxxnet-Podcast zur Chatkontrolle mit mir als Gast gehört werden. In dem einstündigen Podcast vom 16.01.2022 sprechen wir ausführlich über alles rund ums Thema. In den Shownotes der Folge finden sich viele weitere, spannende Links.

Hier findet ihr meine Landing-Page zum Thema Chatkontrolle

Mein im Tagesspiegel Backround erschienener Artikel, vom 21.11.2022

Die Vorratsdatenspeicherung ist zwar weitgehend vom Tisch, aber nun droht ihre jüngste Schwester, bekannt als „Chatkontrolle“, per Europäischer Regulierung eine gefährliche Zensur-Infrastruktur zu schaffen, die von undemokratischen Regierungen, aber auch in der EU selbst missbraucht werden kann, ohne wirksame Kontrollmöglichkeiten durch Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Journalismus oder Politik.

Die EU-Verordnung soll Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen, in dem Bilder davon oder Cybergrooming eher entdeckt werden. Weitreichende
Eingriffe in Grundrechte werden immer mit Zielen durchgesetzt, bei denen der gesellschaftliche Widerstand klein ist, wer will schon als jemand da stehen, der Kindervergewaltiger vor Strafverfolgung schützt? Nach 9/11 war es der Kampf gegen den Terrorismus, davor war die Angst groß und deshalb der Widerstand klein gegen Überwachung im Netz.

Aber die Hürde für Grundrechtseinschränkungen liegt hoch, drei Anforderungen müssen erfüllt sein, unabhängig davon, wie edel die erklärten Ziele sind. Genau diese Prüfung nahm der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in meinem Auftrag vor, denn jede Grundrechtseinschränkung muss sowohl geeignet, als auch angemessen und verhältnismäßig sein. Nach aktuellem Stand würde die Verordnung Diensteanbieter dazu verpflichten, eine Risikobewertung ihres Dienstes hinsichtlich der Verbreitung dieser speziellen Inhalte vorzunehmen. Dazu muss ein Diensteanbieter aber wissen, ob sein Dienst dafür genutzt wird, wozu er alle Inhalte kontrollieren muss. Das erfordert wiederum algorithmische Filter, da Milliarden von Inhalten zu prüfen wären.

Das ginge in zwei Varianten: entweder man baut Löcher in verschlüsselte Kommunikation ein, was ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag wäre, der ein Bekenntnis zur Unantastbarkeit sicherer Verschlüsselungen enthält. Oder man nutzt Client Side Scanning (CSS), bei dem noch vor dem Verschlüsseln die Inhalte überprüft werden. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages erfordert das CSS den Einbau „kodifizierter, werkseitiger Hintertüren“ in den genutzten Geräten, also absichtliche Schwachstellen, die auch Dritte für Cyberangriffe nutzen können. Das reduziert die IT-Sicherheit in Zeiten hoher Angriffswahrscheinlichkeiten.

Auf meine Fragen nach ihrer Haltung zum CSS antwortete die Bundesregierung stets ausweichend. Hält Innenministerin Nancy Faeser
eine Überwachung privater Kommunikationen per CSS etwa für vereinbar mit dem Koalitionsvertrag? Auch CSS macht verschlüsselte Kommunikation kaputt, denn ihr Zweck, vertrauliche und private Kommunikationen vor Kenntnisnahme Dritter zu schützen, ist nicht mehr erreichbar. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt daher zu der klaren Einschätzung, dass die verpflichtende Risikobewertung sichere Kommunikationswege faktisch abschafft.


Wäre die Chatkontrolle eine geeignete Maßnahme?

Schon bei der Prüfung der Eignung der Maßnahme dafür, ob sie Kinder vor sexualisierter Gewalt schützt, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Bedenken und verweist u.a. auf den Kinderschutzbund, der die Verordnung für überzogen und in der Sache für nicht hilfreich hält. Das Hauptproblem sei nicht, dass es an Anzeigen fehlte, sondern dass es an Ressourcen fehlt, bei Anzeigen schnell und effektiv zu ermitteln. Es braucht schlicht mehr Personal. Die steigenden Fallzahlen der vergangenen Jahre liegen vor allem an der bereits stattfindenden Erhellung des Dunkelfeldes.

So arbeiteten in der zuständigen Stelle in NRW noch vor vier Jahren nur zwölf Fachkräfte, inzwischen sind es 90. Mit der Chatkontrolle bekämen diese bereits überlasteten Fachkräfte eine Welle Tausender falscher Meldungen zusätzlich, weil die Algorithmen auch bisher unbekannte Bilder flaggen und legales Sexting unterscheiden sollen von
Cybergrooming, was hohe Fehlerraten unvermeidbar macht. Das bindet Ressourcen, die bei echten Fällen fehlen werden – das wirkt sogar gegen
das erklärte Ziel.

Wäre die Chatkontrolle angemessen?

Der Wissenschaftliche Dienst prüfte auch, ob die Chatkontrolle angemessen ist, der EuGH meint damit, dass es keine andere Maßnahme gibt, die mit weniger Grundrechtseinschränkung das gleiche Ziel erreicht. Auch diese Prüfung besteht die Chatkontrolle nicht. Mehr Ressourcen für Strafverfolgung und vor allem für Prävention im Bereich Kinder-und Jugendschutz bereitzustellen, wären zum Beispiel grundrechtsfreundlichere Maßnahmen. Ich kenne selbst Fälle aus meinem Umfeld, wo weder von Cybergrooming betroffene Jugendliche noch deren Eltern und Lehrkräfte wussten, was zu tun war, wie groß potenzielle Gefahren sind und wie oft Täter mit falschen Identitäten unterwegs sind. Als Teil der Prävention zum Thema Cybergrooming könnte zum Beispiel der hervorragende Film „Gefangen im Netz“ in allen Schulen gezeigt und sein Material bearbeitet werden.

Wäre die Chatkontrolle verhältnismäßig?

Bei einer Grundrechtseinschränkung muss weiterhin der mit ihr erzielbare Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis zu den unerwünschten Nebenwirkungen stehen, um vereinbar zu sein mit der EUGrundrechtecharta (Art. 7, 8, 11 GRCh) und mit der EU Richtlinie 2002/58/EG, die die Vertraulichkeit der Kommunikation schützt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt auch bei dieser Prüfung zu einer eindeutigen Einschätzung: die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, da bereits der Nutzen fraglich sei, die zu erwartenden negativen Effekte sowohl für die gesamte Gesellschaft (Stichworte Chilling Effect, geminderte IT-Sicherheit u.a.) aber auch für die eigentlich zu schützenden Jugendlichen gravierend sind.

So stammen nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von 5. Oktober 2022 inzwischen schon etwa 50 Prozent der illegalen Verbreitung pornografischer Inhalte von Jugendlichen selbst. Da das Strafrecht in Deutschland nicht unterscheidet, ob ein 50-Jähriger mit einer 15-Jährigen explizite Bilder austauscht oder zwei 15-Jährige untereinander, werden Heranwachsende schon heute kriminalisiert. Da Algorithmen der Chatkontrolle Cybergrooming von Sexting zwischen Minderjährigen nicht unterscheiden können, geraten Jugendliche künftig noch häufiger unter Verfolgungsdruck. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist daher explizit auf die zu erwartenden negativen Folgen für die Entwicklung Heranwachsender.

Last but not least möchte ich auf die mangelnden Kontrollmöglichkeiten der Chatkontrolle hinweisen, denn schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lehnten sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht deren Verhältnismäßigkeit auch mit dem Argument ab, dass es an hinreichendem Schutz vor Missbrauchsrisiken der Überwachung fehle.

Bei der Chatkontrolle wird ein als illegal identifiziertes Bild mit einem Algorithmus in einen Hash-Wert umgerechnet, der nicht wieder rückwärtsgerechnet werden kann. Dieser Hash-Wert wandert in eine Datenbank aller dorthin gemeldeten Hash-Werte. Ab da kann niemand mehr feststellen, was für ein Bild hinter einem solchen Hash steckt, es sei denn, man hat das Bild bereits und rechnet damit selbst einen Hash-Wert aus und kann dann beide Hash-Werte miteinander vergleichen. Will jemand die Verbreitung eines legalen, aber missliebigen Bildes behindern, bräuchte man nur den Hash-Wert dieses Bildes in die Datenbank laden und der Filter-Algorithmus der Chatkontrolle verhindert die Verbreitung dieses Bildes selbst in privaten Chats. Diese Eigenschaften machen die Chatkontrolle zu einer potenziell mächtigen Zensurmaschine, die sich externer Kontrolle entzieht. Bereits 2019 beschrieb die Electronic Frontier Foundation diese Missbrauchsmöglichkeiten von Client Side Scanning.

Ausblick

Viel Zeit bleibt nicht, um diese gefährliche Verordnung zu verhindern, sie soll den Digital Services Act ergänzen und voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre eine Klage dagegen vor dem EuGH erfolgreich, aber bis zu einem Urteil vergingen Jahre, in denen Grundrechte verletzt werden, Diktaturen einen Blueprint für Zensurinfrastrukturen erhalten und den Einsatz mit Verweis auf die EU rechtfertigen können und in denen sinnlos Ressourcen gebunden werden, die für den wirksamen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt fehlen.

Frage

Welche konkreten Maßnahmen beispielsweise hinsichtlich Forschung, Prävention und Unterstützung von Opfern und ihrem sozialen Umfeld sowie zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Einhaltung der Grundrechte unternimmt oder plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Ziel aus dem Abschnitt Kinderschutz mit Bezug auf Cybergrooming zu erreichen, und sind insbesondere breite Sensibilisierungskampagnen für Minderjährige und ihr soziales Umfeld (einschließlich Schule) geplant, die z.B. auch den kostenfreien Zugang zum Dokumentations- und Aufklärungsfilm “Gefangen im Netz” und die Förderung begleitender, auch kindgerechter Fachgespräche umfassen? (Drucksache 20/2779, Frage 115).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann am 12. Juli 2022

Bei Cybergrooming handelt es sich um eine der zentralen Gefahren für Kinder und Jugendliche in ihrem alltäglichen Umgang mit digitalen Medien.

Kinder und Jugendliche selbst, aber auch Eltern und Lehrende oder Erziehende zu sensibilisieren und zu schulen, stellt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung dar, welches mit zahlreichen Maßnahmen hinterlegt ist.

Im Rahmen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ fördert das Bundesministe- rium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte, die die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und Eltern und Erziehenden Orientierung in der digitalen Medienwelt bieten sollen; unter anderem auch mit Schwerpunkt im Bereich Cybergrooming. Bei der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ wird das Risiko des Cybergroomings vor allem Eltern und Erziehenden nähergebracht und Informationen zur Unterstützung gegeben, wie Kinder geschützt werden können. Das Rat- und Hilfeangebot „jugend.support“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren und bietet ihnen zielgruppengerecht Unterstützung beim Thema sexuelle Belästigung im digitalen Raum.

Daneben wird vom BMFSFJ etwa mit „#UndDu?“ die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen durch den Projektträger Innocence in Danger e. V., der sich auch mit dem Thema Cybergrooming befasst, gefördert. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines umfassenden Präventionskonzeptes, welches die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Workshops für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sowie Train-the-Trainer Workshops umfasst und die Umsetzung digitaler Angebote (Online-Portal und Fachkräfte-App) vorsieht. Diese Bausteine werden in zwei Modellregionen ganzheitlich umgesetzt und erprobt. Darüber hinaus werden diese Maßnahmen durch eine partizipative Social-Media-Kampagne begleitet. Das Projekt wird im Zeitraum Juni 2021 bis Mai 2023 mit 1.769.756,00 Euro vom BMFSFJ gefördert. Weitere Informationen und Materialien finden sich unter: https://innocenceindanger.de/projekte/unddu/.

In dem Bund-Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Die Internetpräsenz dieses Programms informiert unter dem Stichwort „Sexualdelikte“ unter anderem über Prävention bezüglich der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über das Internet und die Strafbarkeit entsprechender Handlungen. Unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/29851-sexueller-missbrauch- kindesmissbrauch/ lassen sich zudem umfangreiche Medienpakete zu der Thematik finden. Besonders hervorzuheben ist hier die „Sounds wrong“-Kampagne, welche Kinder und Jugendliche über die leichtfertige Weiterleitung von missbräuchlichen Darstellungen informiert sowie Erwachsene im direkten Umfeld für die Problematik sensibilisiert.

Im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ förderte bzw. fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzelne Forschungsprojekte („Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz“ an der SRH Hochschule Heidelberg GmbH; „Stärken oder schützen“ als Verbundvorhaben an der Universität Münster und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; „Stärken oder schützen – in digitalen Medien. Ein Professionalisierungsbeitrag zum Umgang mit Antinomien in präventiven Bildungsangeboten“ als Verbundvorhaben am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Hochschule Hannover und der Universität Münster).

In den Forschungsprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung von Maßnahmen zum Erkennen und zur Prävention von Cybergrooming insbesondere in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gewonnen.

Antwortschreiben im Original (pdf)

Wer eine Website betreibt, weiß: Es geht nicht ohne Impressum. Wer kein Büro hat, muss dort die private Wohnadresse veröffentlichen, um teure Strafen zu verhindern. In Zeiten der Digitalisierung völlig überholt! Das ist nicht nur gefährlich für Frauen*, Journalist*innen, Politiker*innen und Co., sondern auch für unsere Demokratie. Denn wer Stalker oder Nazis fürchten muss, zieht sich schnell zurück und verzichtet eher darauf, sich online mitzuteilen. Dann fehlen wichtige Stimmen in der Öffentlichkeit. Deswegen fordern wir eine kleine Änderung mit großer Wirkung: Keine Wohnadressen im Impressum! Antrag-Drucksache 20/2031

Antrag (Drucksache 20/2031)

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Privatadressen im Impressum

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.

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Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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