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Nach und nach drücken sich die Ministerien die Türklinke in die Hand, wenn sie im Digitalausschuss Fragen zum Haushalt 2022 beantworten. Dabei kann man ihnen auf die Finger gucken, welche digitalpolitischen Schwerpunkte tatsächlich auch das nötige Budget bekommen und welche politischen Ziele keine Chance auf Realisierung bekommen. Wir hatten am 27.04.2022 ganze 4 Ministerien zu Gast das BMWK (Wirtschaft und Klima), das BMBF (Bildung und Forschung), BMJ (Justiz) und BMAS (Arbeit und Soziales). In diesem Report berichte ich vor allem vom BMWK. Ich wollte mehr wissen zur Finanzierung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Schon das BMDV gab mir dazu inzwischen eine nachgereichte, aber unbefriedigende Antwort, die ich natürlich nicht vorenthalte. Ich erzähle Euch, wie lächerlich die beschlossenen Budgets für Themen für Nachhaltige Digitalisierung, Open Source oder IT-Sicherheit sind, vergleiche das mit sehr großzügig ausgestatteten Haushaltsposten für andere digitale Themen und befasse mich mit der Frage, wie eigentlich ein ums fünffache vergrößerte Budget in diesem Jahr (das schon fast halb rum ist!) überhaupt ausgegeben werden soll. Etwas kürzer geht’s um die übrigen Ministerien, z.B. um die Denkfabrik und die Civic Innnovation Plattform des BMAS und den Digitalpakt des BMBF. Zum BMJ erzähle ich Euch vom Digitalcheck für Gesetze (da braucht es Geduld) und von einem Chatbot, der nur deutsch sprechen soll. 

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Frage

Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

Für diese Legislatur ist das mein letzter Videoreport zum Digitalausschuss, daher ist er auch etwas länger geraten. Als Gäste war Bundesinnenminister Seehofer da, sowie Dr. Markus Richter, CIO des Bundes und CIO des BMI, und Harald Joos, CIO des Bundesministerium der Finanzen.

Seehofer lobhudelte zur Digitalisierung in Deutschland und verblüffte den Digitalausschuss mit der Aussage, ein künftiges Digitalministerium hätte gar nicht mehr viel zu tun, selbst der Breitbandausbau sei ja quasi schon so gut wie beendet. Ich löcherte ihn mit Fragen zum Staatstrojaner, zum (fehlenden) Lagebild für Gewalt gegen Frauen, zur Strategie des BMI im Umgang mit Bedrohungslagen durch Ransomware und ich befragte ihn zum barrierefreien Notruf und erzählte von der sehr negativen Erfahrung von Julia Probst, auf Twitter @EinAugenschmaus, bei einem Notruf mit Gebärdendolmetscherin in einer Videoschalte.

Bei den beiden CIOs ging es um Maßnahmen, die digitale Souveränität der Verwaltung zu verbessern, da ging es erfreulich viel um Open Source, vom Verwaltungs-OSS-Arbeitsplatz bis zu einem nationalen Open Source Hyperscaler – eine quasi „TÜV-geprüfte“ Cloud, die vom BSI und vom BfDI für vertrauenswürdig und sicher befunden wurde und von allen Verwaltungen – von Bund bis zur Kommune genutzt werden könnte. Spannend klang das. Aber kommt es auch? Am Ende ging es auch noch mal ums Onlinezugangsgesetz, hier habe ich auch auf einige Eurer Fragen Antworten erhalten können.

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Frage

Warum folgt die Bundesregierung nach meiner Kenntnis nicht dem niederländischen Beispiel der Weiternutzung von Bürgern und Bürgerinnen erhobenen Umweltdaten durch staatliche Behörden
(siehe Beispiel Niederlande: www.samenmetenaanluchtkwaliteit.nl/luftdaten; vergleichbare Behördenprojekte hierzulande: Luftqualitätsindex beim Umweltbundesamt oder Open Data beim Deutschen Wetterdienst), und welche Forschungsprojekte (z. B. bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.), die die Bundesregierung mitfinanziert, nutzen offene
von Bürgern und Bürgerinnen erhobene Umweltdaten (wie z. B. von sensor.community einst bekannt als luftdaten.info; vgl. „Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen Unsere gemeinsame digitale Zukunft“, Kapitel 5.3.1 Digitalisierung als Chance zur Förderung eines kollektiven Weltbewusstseins für nachhaltige Entwicklung.
Kasten 5.3.1-2 Digitalisierung um Citizen Sensing zu ermöglichen, Bundestagsdrucksache 19/15004, S. 227)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 183)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. Juni 2021
Tatsächlich befördert die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Umwelt- und Naturschutz auch bezogen auf die Teilhabe an der Datenerhebung.
Als prominenten, verwaltungsübergreifenden Beitrag ist dazu die vom interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen im Jahr 2019 beschlossenen „Handlungsoptionen zum Umgang mit CrowdSourcing-Geodaten zur Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung“ www.imagi.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/lMAGI/DE/2019/crowdsourcing-geodaten.html zu nennen. Die Handlungsoptionen enthalten zahlreiche Beispiele dafür, dass Daten aus Crowdsourcing bereits jetzt für viele Anwendungen – auch solche umwelt- und naturschutzrechtlicher Art – in der Bundesverwaltung eingesetzt werden. Das Potenzial wird hier erkannt und durch zahlreiche Beispiele aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland ergänzt.
Neben den Chancen gehen mit der Verwendung von Daten aus Crowdsourcing aber auch einige Risiken einher. Eine Herausforderung für Behörden besteht darin, die Forderung nach nachhaltiger Bereitstellung von Daten mit dem Prinzip der freiwilligen Mitarbeit zu verbinden. Auch hierfür enthalten die Handlungsoptionen Anregungen.
Zudem müssen Behörden damit rechnen, dass zur Recherche der Dateneigenschaften und zur Umwandlung in die behördenüblichen Datenmodelle erheblicher Aufwand an Eigenleistung anfällt. Aus juristischer Sicht ist in der Regel eine einzelfallbezogene Prüfung zu urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekten erforderlich.
Speziell für die Naturschutzverwaltung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass unter dem Dach der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) eine Anwendung „Artenfinder – Technische Unterstützung zur Gewinnung amtlicher Geofachdaten der Naturschutzbehörden durch Citizen Science“ www.sta-uis.de/KoopUIS-Projektuebersicht.html entwickelt wurde und seit dem Jahr 2011 erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird. Sie stellt die technischen Bausteine zur Sammlung, Aufbereitung und Qualitätssicherung von Sichtbeobachtungen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in einem Citizens Science Projekt bereit. Die Erhebung durch alle wird unterstützt durch die Artenfinder App für iPhone und Android-Smartphones sowie ein Online-Portal. Alle können die Artendaten bundesweit erfassen und sowohl im persönlichen Bereich verwalten als auch öffentlich bereitstellen.
Ein anderes Beispiel stellt das Vogelmonitoring dar, welches in Deutschland zum großen Teil von ehrenamtlichen Erfassungen getragen wird. Grundlage ist eine im Jahr 2008 zwischen dem Bund, den Ländern und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) geschlossene Vereinbarung. Die Vereinbarung sichert die Organisation und wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings durch den DDA. Die Ergebnisse dieses Monitorings zeigen in vielen Bereichen konkrete Gefährdungen und Handlungsbedarfe auf.
Schließlich hat auch das Umweltbundesamt (UBA) vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Citizen Science dessen Anwendbarkeit für die Ressortforschung geprüft und ein Konzept zur Anwendung von Citizen Science in der Ressortforschung des UBA entwickelt. Zweck des Konzepts ist es, einen Leitfaden anzubieten, mit dem die Eignung von Citizen Science Ansätzen für geplante Forschungsvorhaben überprüft werden kann. Auch lässt sich auf dessen Grundlage eine grobe Abschätzung des zu erwartenden zusätzlichen
Aufwands (z. B. Zeitaufwand zur Kommunikation und Koordination mit Bürgerinnen und Bürgern) und des Nutzens für das jeweilige Forschungsprojekt (z. B. breitere, lebensnahe Datengrundlage) in ausgewählten Anwendungsfeldern (z. B. Klima, Wasser, Lärm, Boden) vornehmen www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-06-08_texte_49-2017_citizen-science.pdf.

EU reguliert Digitale Plattformen und SolarWinds-Hack (Digitalausschuss, 13.01.2021)
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Wie geht es weiter mit der Entwicklung der Corona-Warn-App? (01.07.2020)

Innerhalb von zwei Wochen wurde die deutsche Corona-Warn-App doppelt so häufig heruntergeladen wie alle anderen europäischen Tracing-Apps zusammen. Doch wie soll es jetzt weitergehen? Was ist mit den Leuten, die kein mit der App kompatibles Smartphone besitzen? Und was mit denen, die überhaupt kein Smartphone haben? Darüber berichte ich euch in diesem Ausschussreport.
Außerdem Thema: Das verschleppte IT-Sicherheitsgesetz und ein neues NetzDG, das ohne Evaluierung des aktuellen Standes auf den Weg gebracht werden soll.

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Parlamentarische Initiativen von Victor Perli, Anke Domscheit-Berg, Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller, Ingrid Remmers, Petra Sitte, Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, 23. Januar 2019

23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7130

Mit der Anfrage sollen digitale Monopole, wie die Abhängigkeit von Microsoft-Produkten, in der öffentlichen Verwaltung problematisiert und der fehlende Überblick der Bundesregierung bzw. des BMI über das Management von Software-Lizenzen in Bundesbehörden kritisiert werden. Gestärkt werden soll hingegen die Debatte in der Öffentlichkeit, um auch auf die Nutzung freier Software und offener Standards für mehr Wettbewerb aufmerksam zu machen und dadurch sinkende Preise für Konsument*innen zu fördern.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7845 vor. Antwort als PDF herunterladen