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Frage

Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 102)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer vom 25. Januar 2022

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird das Building Information Modelling (BIM) zumeist in bundesmittelgeförderten Projekten angewendet. Hierbei sind die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zum sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu beachten. Nach Auskunft der DB AG werden mit Abschluss der Projekte die Daten zur erstellten Infrastruktur den entsprechenden Anlagenbetreibern übergeben. Insbesondere in der Planungsphase werden Projektdaten, bspw. im Rahmen von Variantendiskussionen, mit Unterstützung von BIM aufbereitet und z. B. im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Anhörungsverfahren bzw. bei Einsichtnahmen in Planfeststellungsunterlagen bereitgestellt.

Frage

Nach welchen Kriterien erfolgt(e) die Entscheidung über eine Förderung von Projekten aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm für die Umsetzung von Onlinezugangsgesetz-Projekten in Ländern und Kommunen (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? (BT Drucksache 19/31438, Frage 22)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021

Bei der Finanzierung von Onlinezugangsgesetzen (OZG)-Umsetzungsvorhaben aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund. Die rechtliche Grundlage für die OZG-Umsetzung mit Mitteln des Konjunkturprogramms bilden zum einen das übergreifende „Dachabkommen“ zwischen dem Bund und allen Ländern vom 30. Januar 2021 (einsehbar hier: www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/dachabkommen-vorabversi-on.pdf;jsessionid=3873265C115FC5424F01003443BBA1C3.2_cid295?_blob=publicationFile&v=2), zum anderen bilaterale Einzelvereinbarungen zwischen den federführenden Bundesressorts und dem jeweils zuständigen Land. Auf deren Basis wird das jeweilige Land durch den Bund mit der Durchführung eines OZG-Umsetzungsvorhabens beauftragt, welches dann aus Konjunkturpaketmitteln finanziert wird. Das Land erhält hierbei keine Mittel unmittelbar ausgezahlt, sondern bekommt diese per Mittelzuweisung zur Fremdbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Fördermittelvergabe des Bundes im Rahmen einer Projektförderung o. Ä. an das jeweilige Land, sondern um eine Beauftragung auf Einzelvereinbarungsbasis. Bei der Operationalisierung der Konjunkturpaketmittel wurde auf den bestehenden Programmbausteinen der OZG-Umsetzung aufgesetzt. Bund, Länder und Kommunen arbeiten in sogenannten Themenfeldern zusammen, wobei die Umsetzungsverantwortung grundsätzlich den in den jeweiligen Themenfeldern federführenden Ländern obliegt. Im Rahmen der Infrastrukturvorhaben steht die Schaffung und der Ausbau eines Plattformsystems von Bund und Ländern mit hochwertigen Antragsmanagementsystemen und Basiskomponenten/-diensten zur Bereitstellung von „Einer für Alle“-Onlinediensten im Zentrum. Die Länder und Kommunen können Konjunkturpaketmittel für Umsetzungsvorhaben in den Themenfeldern und Infrastruktur in Anspruch nehmen. Die Eckpunkte hierfür hat der IT-Planungsrat in seinem Beschluss vom 18. September 2020 festgelegt (Beschluss: www.it-planung srat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2020/Sondersitzung_OZG-Umsetzun g.html?pos=1; Eckpunkte: www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/32a_Sondersitzung/Eckpunkte_Umsetzung_desOZG.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finanziert aus den Mitteln des Konjunkturpakets notwendige Infrastrukturkomponenten, die zur Umsetzung des Prinzips „Einer für Alle/Viele“ beitragen. Finanziert werden hierbei die Etablierung neuer, bisher nicht vorhandener, aber auch die Ertüchtigung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten, die querschnittlich der Umsetzung mehrerer OZGLeistungen in verschiedenen Themenfeldern zugutekommen. Anträge für Infrastrukturprojekte können laufend gestellt werden.
Für das Digitalisierungsprogramm Föderal sind insgesamt sieben Umsetzungskriterien festgelegt worden, an deren Einhaltung die Mittelbewilligung gebunden ist:

  1. Nutzerfreundliche Umsetzung (Anwendung der Methode „Digitalisierungslabor“ bei komplexen Leistungen und Massenverfahren; Digitalisierung von Nutzerreisen zusammenhängend, wenn möglich),
  2. Umsetzung in „Einer für Alle“-Lösungen, inklusive neutraler, bundesweit einsetzbarer Nutzer-Oberfläche (z. B. Logo des Landes oder
    der zuständigen Behörde zusätzlich anpassbar),
  3. Entwicklung einer offenen Standard-Schnittstelle zur Anbindung von Fachverfahren unter Einbindung der Hersteller (FIT-Connect zu berücksichtigen),
  4. Nutzung der programmgeschaffenen Standards (z. B. standardisierte Umsetzungsmethodik, dokumentiert im OZG-Leitfaden, oder zentral bereitgestellte Basiskomponenten), alternativ Bereitstellung einer mindestens gleichwertigen Lösung,
  5. aktive Einbindung der föderalen Fachakteure, z. B. Bund-Länder-Arbeitsgruppen,
  6. technischer Anschluss einer signifikanten Anzahl von Ländern und deren Kommunen (z. B. mindestens neun Länder) an die entwickelte Lösung, so dass eine tatsächliche „Einer für Alle“-Umsetzung erfolgt und eine signifikante Flächendeckung erreicht ist,
  7. Umsetzungszeitplan auf Basis der zeitlichen Leitplanken des Aufwandschätzmodells des BMI.

Diese Kriterien sind ebenso wie weiterführende Festlegungen im o. a. Dachabkommen enthalten. Weitere Konkretisierungen erfolgen u. a. über die o. a. Einzelvereinbarungen. Mit der Zeichnung willigen die Länder auch in die Zeitplanung nach drei Meilensteinen, 1) Konzeption, 2) Referenzimplementierung und 3) Rollout, ein. Die Konjunkturpaketmittel werden den zuständigen Ländern entlang des Erreichens dieser Meilensteine in Tranchen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls Teil der Einzelvereinbarung ist eine Verpflichtungserklärung der Länder zur Einhaltung der EfA-Mindestanforderungen für „Einer für Alle“-Onlineservices. Mit diesen sind Standards für eine vereinfachte Anbindung nachnutzender Behörden festgelegt worden. Die Mindestanforderungen sind auf der Internetseite des OZG-Leitfadens einsehbar (siehe: https://leitfaden.ozg-umsetzung.de/display/OZG/OZG-Leitfaden?preview=/4621478/12588603/EfA-Mindestanforderungen_Version%201.0.pdf).
Für den Bund werden die Mittel für die politische Zielsetzung der Beschleunigung der OZG-Umsetzung eingesetzt. Die Mittel verteilen sich
auf die Bereiche Ertüchtigung von Infrastruktur, Unterstützung von Betrieb und Wartung, Verstärkte Unterstützung bei der Projektumsetzung
in den Ressorts und auf die (Weiter-)Entwicklung von Back-Ende Verfahren, insb. Schnittstellen. (Voraussetzungen/Kriterien für die Nutzung
ist die Unterstützung von OZG-Umsetzungsprojekten und Zielen).

Sehr geehrte:r Präsident:in, liebe Kolleg:innen,

Vollmundig schrieb sich die GroKo in den Koalitionsvertrag: 

„Im Bereich Open Data wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung internationaler Vorreiter wird“.

Donnerwetter, hab ich seinerzeit gedacht, denn ich beschäftige mich beruflich und als Netzaktivistin seit 15 Jahren mit dem Thema „transparente Verwaltung“, wozu natürlich auch der Zugang zu Open Data gehört. Deshalb war mir klar, dass es für eine Vorreiterrolle einen wirklich großen Wurf in Sachen Open Data Gesetz braucht. 

Genaugenommen hätte es ein ehrgeiziges Gesetz schon für einen Mittelfeldplatz gebraucht.

Am Ende der Legislatur lässt sich das Ergebnis am besten mit einer Redewendung beschreiben: „Der Berg kreisste und gebar ein Mäuschen“.

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Was mit öffentlichem Geld finanziert wurde, muss auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen: Das gilt für Daten der Verwaltung genauso wie für Bildungsmaterialien, amtliche Werke und Forschungsergebnisse. In der IT-Sicherheit fordern wir eine konsequente Ausrichtung am Verbraucherschutz.

Meine Rede im Wortlaut:

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Open Government ist ein Thema, das mich schon lange beschäftigt. Als Abgeordnete  arbeite ich daran, auch im Bundestag dem Ziel einer transparenteren Regierung und Politik ganz allgemein mehr Gehör zu verschaffen. Dazu habe ich mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion diese Woche einen  Antrag  im Bundestag eingebracht. Er fordert die Umsetzung des Grundsatzes, dass alles was mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, auch ein öffentliches Gut sein muss. Das betrifft unter anderem Informationen des öffentlichen Sektors, die teilweise oder vollständig aus Steuermitteln finanziert wurden und die grundsätzlich für alle Menschen zeitnah, maschinenlesbar, vollständig, kostenfrei und ohne Einschränkungen nachnutzbar sein sollten.

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Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein Ende der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide!

Der Umsetzungsstrategie zur Digitalen Agenda fehlt ein roter Faden, eine klare Gemeinwohlorientierung ebenso wie wichtige Inhalte, z.B. Netzneutralität, Open Access oder Angaben zur Governance. Was an Inhalten fehlt, wird durch Schlagwörter und Allgemeinplätze ersetzt. Wie in früheren GroKo Legislaturen werden immer neue Ziele verkündet, aber stets verfehlt, so bleiben wir das Land der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide.

Quelle: Screenshot von govdata.de, 13.09.2018

Vor ein paar Wochen habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ gestellt. Nun wurden die Antworten veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mal wieder gezeigt, dass sie viele Projekte, Vorhaben und Initiativen zwar im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bei vielen dieser Vorhaben ist aber unklar, ob sie überhaupt in dieser Legislatur umgesetzt werden, bei manchen ist das bereits jetzt extrem unwahrscheinlich, so beispielsweise die Verabschiedung des angekündigten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auch an Ressourcen mangelt es ganz offensichtlich.
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Vergangenes Jahr hat der Bundestag eine Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen und festgelegt, dass alle Behörden der Bundesverwaltung Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben haben oder erheben haben lassen, öffentlich, kostenlos und ohne sonstige Hürden zur Verfügung stellen müssen.

Außerdem sollen sie maschinenlesbar und mit Metadaten angereichert sein. Für die Veröffentlichung all dieser Datensätze hatten sie bis zum 13. Juli 2018 Zeit. Das Gesetz enthält allerdings zahlreiche sehr schwammige Ausnahmen, unter denen keine Veröffentlichung erfolgen muss (Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes, §12a und 19).

Um nachvollziehen zu können, mit welchen Begründungen von einer Veröffentlichung der Daten abgesehen wird, brauche ich Eure Unterstützung:

Welche Daten und Datensätze der öffentlichen Verwaltung fehlen Euch, auch wenn sie Eurer Meinung nach eigentlich in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollten? Schickt mir oder meinem Büro (Betreff: Open Data) bitte die Bezeichnung oder eine Beschreibung der Daten und wir fragen die Bundesregierung nach der Veröffentlichung bzw. den Gründen für die Nichtveröffentlichung dieser Daten.

Wer sich intensiver mit dem Gesetz beschäftigen möchte, kann das hier tun: http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/BJNR274910013.html.

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitalisierung muss schneller gehen - gemeinwohlorientiert & sozial

Die Digitalisierung muss schneller gehen. Einige Punkte im Antrag der FDP sind begrüßenswert: digitale Bildung, schnellerer Breitbandausbau, Netzneutralität, das Recht auf Verschlüsselung, Open Data oder die Regulierung digitaler Monopole. Ihre Forderung nach einem Recht auf Dateneigentum oder rechtsfreien Räumen für die Erprobung von Start-ups lehne ich allerdings entschieden ab. Außerdem brauchen wir mehr Gemeinwohlorientierung und soziale Innovationen im Zuge der Digitalisierung.

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