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Frage: Wann wurde die Ablehnung des Forschungspro- jektes „ImVaCov. Impact of a vaccination against Covid“ des Robert Koch-Instituts vom Bundesmi- nisterium für Bildung und Forschung bzw. vom beauftragten Projektträger DLR mitgeteilt, und wie bewertet die Bundesregierung die entstandene Verzögerung für dieses Forschungsprojekt hin- sichtlich der Prioritätensetzung bei der SARS- CoV-2-Impfstrategie der Bundesregierung? (Drucksache 19/25571)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 22. Dezember 2020

Der Ablehnungsbescheid für das Projekt „ImVaCov“ wurde am 8. Juli 2020 verschickt.

Aus Sicht der Bundesregierung hat die auf wissenschaftlichen Kriterien beruhende Ablehnung eines Förderantrags durch externe Gutachter kei-ne Relevanz für die Prioritätensetzung in der Nationalen Impfstrategie COVID-19.

Frage: Ist es zutreffend, dass das Forschungsprojekt „ImVaCov. Inipact of a vaccination against Covid“ des Robert Koch-Instituts nicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung von dem im Frühjahr 2020 ausgeschriebenen Forschungsförderprogramm „Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS- CoV-2“ (vgl.: www.gesundheitsforschung-bmb f.de/de/10592.php und www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/erforschung-von-covid-19-im-zuge- des-ausbruchs-von-sars-cov-2-11483.php) gefördert wurde, und wenn ja, wie lautet die Begründung hierfür? (Drucksache 19/25571)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 22. Dezember 2020

Im Rahmen des Förderaufrufs „Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von SARS-CoV-2“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurden seitens des Robert Koch-Instituts für das Projekt „ImVaCov: Impact of a vaccination against Covid“ Fördermittel beantragt. Der Antrag wurde im Begutachtungsverfahren des BMBF durch die externen Gutachter aufgrund methodischer Erwägungen abgelehnt.

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Am 18. November wurde das viel diskutierte Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Neben sachlicher Kritik an Inhalt und Prozess des Gesetzgebungsverfahrens wurde vor allem in rechten Telegram-Gruppen massiv und mit vielen falschen Informationen gegen den Gesetzesentwurf mobilisiert. Die Postfächer von uns Abgeordneten wurde regelrecht mit E-Mails geflutet: Innerhalb der letzten anderthalb Wochen erreichten mich mehr als 2.000 E-Mails zum auch als “Infektionsschutzgesetz” bekannten Gesetzesvorhaben, das jedoch in fast allen dieser E-Mails nur “Ermächtigungsgesetz” genannt wurde. Auch vom Ende der Demokratie und einer Corona-Diktatur war die Rede, was eine unsägliche Verharmlosung der Naziherrschaft ist. Mit dem Ermächtigungsgesetz hat Adolf Hitler 1933 die Demokratie faktisch abgeschafft und dem Parlament alle Rechte genommen. Das Bevölkerungsschutzgesetz hat jedoch die Befugnisse der Bundesregierung eingeschränkt und die Rechte des Parlaments gestärkt, z.B. durch eine Befristung von grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen auf vier Wochen und eine Begründungspflicht. Das Grundgesetz ist also weder aufgehoben, noch die Demokratie beendet. Und das sage ich, obwohl ich sowohl das Gesetz im Detail, als auch den Prozess seiner Umsetzung kritisiere (dazu im Detail weiter unten). 

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Frage: Wie hat das BMBF den Telekommunikationsanbietern die Ziele des Austauschs zwischen Anbietern und Ländern über Bildungstarife kommuniziert, beispielsweise hinsichtlich der technischen, vertraglichen und finanziellen Ausgestaltung oder des Leistungsumfangs? (BT-Drucksache 19/23454)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 9. Oktober 2020

Der Bund hat gemäß der Präambel der Zusatzvereinbarung zum Digital-Pakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) von 4. Juli 2020 die Vorbereitung bilateraler Gespräche zwischen den Ländern und den Mobilfunkanbietern initiiert und moderiert, die den Abschluss von Verträgen zwischen Schulträgern und Mobilfunkanbietern zum Ziel haben.Dazu hat Frau Bundesministerin Anja Karliczek die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG, Höttges, und der Vodafone GmbH, Dr. Ametsreiter, per Schreiben vom 5. Mai 2020 nach ihrer Bereitschaft gefragt, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen bei der Bewältigung der infolge der Corona-Pandemie verursachten Schulschließungen nicht den Anschluss zu verlieren.Zur Flankierung des von Bund und Ländern verhandelten „Sofortausstattungsprogramms“ im DigitalPakt Schule wurde konkret die Frage an beide Unternehmen gerichtet, ob die Endgeräte aus dem Sofortprogramm“ mit einem mobilen Internetzugang ausgerüstet werden könnten, der an das jeweilige Endgerät gebunden ist und dessen Vertragspartner der Schulträger oder die Schule ist. Außerdem sei es aus Sicht des Bundes und der Länder zu begrüßen, wenn der mobile Internetzugang über eine schnelle Datenübertragung mit ausreichend Datenvolumen verfügen würde. Weiterhin wird auf die Schriftliche Frage 9/499 vom 7. Oktober 2020 verwiesen.

Frage: Welche Vereinbarung (Dauer, Aufwand, Ressourcen, Budget etc.) hat die Bundesregierung mit den Projektpartnern zur Weiterentwicklung (Pflege, Wartung, Bugfixes, Funktionserweiterung etc.) der Corona-Warn-App getroffen? (BT-Drucksache 19215/17)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Im Rahmen des mit der SAP SE & Co. KG geschlossenen Vertrages wurde für die in Abhängigkeit von der initialen Entwicklungsleistung der Corona-Warn-App zu bestimmende Vergütung für Support und Pflegeleistung eine Summe in Höhe von 1.367.145,00 Euro vereinbart. Die Leistungen sind in dem Zeitraum vom 15. Juni bis 31. Mai 2021 zu erbringen. Umfasst werden neben der Analyse und der Behebung von Problemen auch Leistungen zur Verbesserung der Anwendung. Die Berücksichtigung der Pflege, der Wartung, von Bugfixes und die Funktionserweiterung sonstiger Systemkomponenten erfolgt aufgrund des mit der T-Systems International GmbH geschlossenen Vertrages im Rahmen der anfallenden allgemeinen Betriebskosten. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Vertragslaufzeit vom 15. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2021 nach anfallender Leistung.

Frage: Wie verteilen sich die in Antwort auf meine Schriftliche Frage 6/513 aufgeführten Gesamtkosten der beiden Corona-Warn-App-Hotlines auf fixe Kosten und auf variable Kosten, und wie werden die variablen Kosten kalkuliert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Entsprechend der Antwort auf die Schriftliche Frage 6/513 können für den Betrieb von Hotlines durch T-Systems im Jahr 2020 bis zu 12,1 Mio. Euro und im Jahr 2021 bis Ende Mai bis zu 5,8 Mio. Euro anfallen. Die seinerzeit angegebenen Werte berücksichtigen dabei unter anderem die Möglichkeiten einer unveränderten Vorhaltung der derzeitigen Anrufkapazitäten bei der Hotline bzw. der bedarfsorientierten Ausweitung des Angebotes. Im Hinblick auf die abnehmende Tendenz der Anrufzahlen geht das Bundesministerium für Gesundheit derzeit davon aus, dass die ebenfalls vertraglich vorgezeichnete, bedarfsorientierte Möglichkeit der Absenkung der Kapazitäten der Hotlines umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund geht das Bundesministerium für Gesundheit unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kostenfolgen für die Jahre 2020 und 2021 derzeit von folgenden Kosten aus:

Eine Entscheidung über die Anpassung der Kapazitäten wird nach Vorlage der ersten Rechnungen über die Betriebskosten erfolgen.

Frage: Seit wann wusste die Bundesregierung vom iPhone-Bug der Corona-Warn-App (www.tageschau.de/investigativ/corona-warn-app-121.html) und warum hat sie nach meiner Auffassung nicht zeitnah die Bevölkerung informiert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2020 durch das Entwicklerteam der Corona-Warn-App Kenntnis darüber erhalten, dass das Zusammenspiel zwischen der Corona-Warn-App und den Funktionalitäten des iOS-Betriebssystems nicht fehlerfrei funktioniert. Mit Bekanntwerden des Fehlers hat die Bundesregierung sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, so dass am 25. Juli 2020 ein Update der Corona-Warn-App zur Verfügung gestellt wurde. Am 26. Juli 2020 haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Telekom AG und die SAP SE gemeinsam über den Fehler und seine Beseitigung informiert.

Frage: Welche nicht deutschen App-Stores für den Download der Corona-Warn-App wurden freigeschaltet und für jeweils wann ist die Freischaltung für den Download der App in weiteren nicht-deutschen App-Stores geplant (bitte EU-Länder und Datum angeben)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Die Corona-Warn-App (CWA) wird bereits in allen App-Stores der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich zur Verfügung gestellt.Weitere Länder werden geprüft, so dass die CWA perspektivisch in deren App-Stores freigegeben werden kann.

Frage: Welche fixen Kosten sind monatlich jeweils für den Betrieb) der beiden Hotlines der Corona-Warn-App zwischen der Bundesregierung und Telekom/SAP vertraglich vereinbart und nach welcher Kalkulation werden die zusätzlich anfallen-den variablen Kosten dafür ermittelt? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Vertragsbestandteil des Vertrages der Bundesregierung mit der T-Systems International GmbH zur Corona-Warn-App ist auch das Bereitstellen und der Betrieb einer technischen Hotline und einer Verifikationshotline.Für beide Hotlines fallen monatliche Bereitstellungskosten an. Neben den allgemeinen Bereitstellungskosten entstehen zudem regelhaft Kosten für die Vorhaltung eines Sprachdialogsystems zur Vorsteuerung der Anrufer in die geeignete Hotline. Daneben werden mengenmäßig bestimmte Entgelte für die getätigten Anrufe fällig, wobei der Kalkulation eine Anzahl von bis zu 100 Anrufen pro Tag in den ersten sechs Monaten und bis zu 100 Anrufen pro Tag ab dem sechsten Monat bei der technischen Hotline sowie initial bis zu 1.000 Anrufe pro Tag bei der Verifikationshotline und 150 Anrufe pro Tag ab dem sechsten Monat zu Grunde liegen.Daraus entsteht für die Dauer des Vertrages ein durchschnittlicher monatlicher Aufwand i. H. v. 1.464 TEUR. Die monatlich tatsächlich in Rechnung zu stellenden Entgelte werden aufgrund der Aufwandsabhängigkeit in den ersten sechs Monaten voraussichtlich höher und in den nachfolgenden Monaten geringer als der genannte Durchschnittswert sein. Von der erstmals nach drei Monaten anstehenden vertraglich vereinbarten Möglichkeit einer bedarfsorientierten Anpassung soll Gebrauch gemacht werden.

Frage: Unter welcher freien Lizenz wird der Quellcode der Corona-Tracing-App veröffentlicht, und durch welchen Prozess wird sichergestellt, dass externe Entwicklerinnen und Entwickler Updates und Verbesserungen beitragen können? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 13. Mai 2020

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der im Auftrag der Bundesregierung entstehende Programmcode Open Source, also öffentlich einsehbar, sein wird und damit für Experten und Zivilgesellschaft transparent und nachvollziehbar ist. Unter welcher Lizenz dies erfolgt, wird derzeit geprüft.

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