Frage: Welche fixen Kosten sind monatlich jeweils für den Betrieb) der beiden Hotlines der Corona-Warn-App zwischen der Bundesregierung und Telekom/SAP vertraglich vereinbart und nach welcher Kalkulation werden die zusätzlich anfallen-den variablen Kosten dafür ermittelt? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Vertragsbestandteil des Vertrages der Bundesregierung mit der T-Systems International GmbH zur Corona-Warn-App ist auch das Bereitstellen und der Betrieb einer technischen Hotline und einer Verifikationshotline.Für beide Hotlines fallen monatliche Bereitstellungskosten an. Neben den allgemeinen Bereitstellungskosten entstehen zudem regelhaft Kosten für die Vorhaltung eines Sprachdialogsystems zur Vorsteuerung der Anrufer in die geeignete Hotline. Daneben werden mengenmäßig bestimmte Entgelte für die getätigten Anrufe fällig, wobei der Kalkulation eine Anzahl von bis zu 100 Anrufen pro Tag in den ersten sechs Monaten und bis zu 100 Anrufen pro Tag ab dem sechsten Monat bei der technischen Hotline sowie initial bis zu 1.000 Anrufe pro Tag bei der Verifikationshotline und 150 Anrufe pro Tag ab dem sechsten Monat zu Grunde liegen.Daraus entsteht für die Dauer des Vertrages ein durchschnittlicher monatlicher Aufwand i. H. v. 1.464 TEUR. Die monatlich tatsächlich in Rechnung zu stellenden Entgelte werden aufgrund der Aufwandsabhängigkeit in den ersten sechs Monaten voraussichtlich höher und in den nachfolgenden Monaten geringer als der genannte Durchschnittswert sein. Von der erstmals nach drei Monaten anstehenden vertraglich vereinbarten Möglichkeit einer bedarfsorientierten Anpassung soll Gebrauch gemacht werden.