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Frage

Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Stand Corona-Warn-App und Datenschutzfragen anderer Check-In Apps (Ausschussreport II, 24.03.2021)

Im heutigen Video berichte ich vom aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und den datenschutzrechtlichen Aspekten der in aller Munde stehenden #LucaApp​. Warum setzen plötzlich so viele Länder überstürzt und mit viel Geld auf Luca? Wann kommt endlich die für mich bessere Lösung, nämlich eine anonymisierte Check-In-Funktion in der Corona-Warn-App? Welche Alternativen gäbe, die datensparsam und dezentral die gleichen Aufgaben erfüllten könnten?

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Frage: Wie verteilen sich die in Antwort auf meine Schriftliche Frage 6/513 aufgeführten Gesamtkosten der beiden Corona-Warn-App-Hotlines auf fixe Kosten und auf variable Kosten, und wie werden die variablen Kosten kalkuliert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Entsprechend der Antwort auf die Schriftliche Frage 6/513 können für den Betrieb von Hotlines durch T-Systems im Jahr 2020 bis zu 12,1 Mio. Euro und im Jahr 2021 bis Ende Mai bis zu 5,8 Mio. Euro anfallen. Die seinerzeit angegebenen Werte berücksichtigen dabei unter anderem die Möglichkeiten einer unveränderten Vorhaltung der derzeitigen Anrufkapazitäten bei der Hotline bzw. der bedarfsorientierten Ausweitung des Angebotes. Im Hinblick auf die abnehmende Tendenz der Anrufzahlen geht das Bundesministerium für Gesundheit derzeit davon aus, dass die ebenfalls vertraglich vorgezeichnete, bedarfsorientierte Möglichkeit der Absenkung der Kapazitäten der Hotlines umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund geht das Bundesministerium für Gesundheit unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kostenfolgen für die Jahre 2020 und 2021 derzeit von folgenden Kosten aus:

Eine Entscheidung über die Anpassung der Kapazitäten wird nach Vorlage der ersten Rechnungen über die Betriebskosten erfolgen.

Frage: Seit wann wusste die Bundesregierung vom iPhone-Bug der Corona-Warn-App (www.tageschau.de/investigativ/corona-warn-app-121.html) und warum hat sie nach meiner Auffassung nicht zeitnah die Bevölkerung informiert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2020 durch das Entwicklerteam der Corona-Warn-App Kenntnis darüber erhalten, dass das Zusammenspiel zwischen der Corona-Warn-App und den Funktionalitäten des iOS-Betriebssystems nicht fehlerfrei funktioniert. Mit Bekanntwerden des Fehlers hat die Bundesregierung sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, so dass am 25. Juli 2020 ein Update der Corona-Warn-App zur Verfügung gestellt wurde. Am 26. Juli 2020 haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Telekom AG und die SAP SE gemeinsam über den Fehler und seine Beseitigung informiert.

Frage: Welche fixen Kosten sind monatlich jeweils für den Betrieb) der beiden Hotlines der Corona-Warn-App zwischen der Bundesregierung und Telekom/SAP vertraglich vereinbart und nach welcher Kalkulation werden die zusätzlich anfallen-den variablen Kosten dafür ermittelt? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Vertragsbestandteil des Vertrages der Bundesregierung mit der T-Systems International GmbH zur Corona-Warn-App ist auch das Bereitstellen und der Betrieb einer technischen Hotline und einer Verifikationshotline.Für beide Hotlines fallen monatliche Bereitstellungskosten an. Neben den allgemeinen Bereitstellungskosten entstehen zudem regelhaft Kosten für die Vorhaltung eines Sprachdialogsystems zur Vorsteuerung der Anrufer in die geeignete Hotline. Daneben werden mengenmäßig bestimmte Entgelte für die getätigten Anrufe fällig, wobei der Kalkulation eine Anzahl von bis zu 100 Anrufen pro Tag in den ersten sechs Monaten und bis zu 100 Anrufen pro Tag ab dem sechsten Monat bei der technischen Hotline sowie initial bis zu 1.000 Anrufe pro Tag bei der Verifikationshotline und 150 Anrufe pro Tag ab dem sechsten Monat zu Grunde liegen.Daraus entsteht für die Dauer des Vertrages ein durchschnittlicher monatlicher Aufwand i. H. v. 1.464 TEUR. Die monatlich tatsächlich in Rechnung zu stellenden Entgelte werden aufgrund der Aufwandsabhängigkeit in den ersten sechs Monaten voraussichtlich höher und in den nachfolgenden Monaten geringer als der genannte Durchschnittswert sein. Von der erstmals nach drei Monaten anstehenden vertraglich vereinbarten Möglichkeit einer bedarfsorientierten Anpassung soll Gebrauch gemacht werden.

Häufig gestellte Fragen zur Corona-Warn-App (FAQ)

Seit Wochen diskutiert Deutschland über eine App, die bei der Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten helfen soll. Der Sachstand zur sogenannten “Corona-Tracing-App” verändert sich dabei fast täglich und begünstigt dadurch einen Wildwuchs an veralteten oder falschen Informationen. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, möchte ich hier auf ein paar gängige Fragen eingehen und so Missverständnisse ausräumen. Diesen Beitrag werde ich auch künftig ergänzen, wenn neue Fragen oder Erkenntnisse auftauchen. Wer hier eine Frage vermisst, kann sie mir gern per mail an anke.domscheit-berg@bundestag.de schicken.

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Zum Start der Contact-Tracing-App (Corona-App) erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:

“Die Corona-Warn-App kommt aufgrund anfänglicher Fehler der Bundesregierung spät, aber nicht zu spät, denn sie kann immer noch einen wirksamen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten leisten, vor allem wenn es darum geht, eine zweite Welle der Pandemie zu verhindern oder abzuschwächen.

Durch den Open-Source-Ansatz der App konnten viele Fehler frühzeitig ausgeräumt werden – diese Art der Softwareentwicklung sollte die Bundesregierung auch künftig verfolgen, denn so entsteht nicht nur Software mit höherer Qualität, sondern auch mehr Vertrauen in Software aus öffentlicher Hand, da sich unabhängige Expert:innen wie bei der Corona-Warn-App davon überzeugen können, dass die Software keine Hintertüren hat.

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Frage: Unter welcher freien Lizenz wird der Quellcode der Corona-Tracing-App veröffentlicht, und durch welchen Prozess wird sichergestellt, dass externe Entwicklerinnen und Entwickler Updates und Verbesserungen beitragen können? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 13. Mai 2020

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der im Auftrag der Bundesregierung entstehende Programmcode Open Source, also öffentlich einsehbar, sein wird und damit für Experten und Zivilgesellschaft transparent und nachvollziehbar ist. Unter welcher Lizenz dies erfolgt, wird derzeit geprüft.

Frage: Welche verschiedenen Modelle für Corona-Tracking-Apps werden von der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in Betracht gezogen (bitte nach verwendeter Technologie und Anbietern aufschlüsseln), und was sind die Kriterien für eine mögliche Auswahl? (BT-Drucksache 19/18770)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 20. April 2020

Die Bundesregierung zieht ausschließlich eine Nutzung der Corona-Tracking-App auf freiwilliger Basis und dabei solche Modelle und digitale Anwendungen in Betracht, die den Vorgaben des Datenschutzrechts entsprechen, bei denen die Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, keine Standortdaten erhoben werden, höchstmögliche IT-Sicherheitsstandards eingehalten werden, die Information der betroffenen Personen anonym erfolgt und das Modell anwenderfreundlich konzipiert sowie technisch geeignet ist, eine epidemiologisch nachvollziehbare Kontaktverfolgung zu ermöglichen. Nach diesen Kriterien betrachtet und bewertet die Bundesregierung kon-kret derzeit Modelle der Konsortien Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT)/Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut (HHI), Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP-PPT)/Eidgenössische Technische Hochschule (ETH Zürich/Lausanne) sowie die in Österreich eingesetzte Lösung der Accenture GmbH.

Technische Plattform von Corona-App schon entschieden und Quarantäne-App geplant (22.04.2020)

Am 22.4.2020 tagte zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Ausschuss komplett digital, das war nicht so ganz einfach, denn der dafür von der Bundestags-IT beschaffte Dienst WebEx von Cisco funktionierte leider null. Aber in diesem Blogpost soll es nicht um die teils absurden, teils lustigen Kinderkrankheiten eines sich mit der Brechstange digitalisierenden Bundestages gehen (im ADA sind wir dafür gern und mit guter Laune Versuchskaninchen gewesen – wer, wenn nicht wir, kann da voran gehen?), sondern um die Contact Tracing App / Corona-App, die unser Hauptthema im Ausschuss war.

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