Meine Frage:

„Wie lange dauerte der Prozess der Standardentwicklung jeweils für die letzten 14 vom IT-Planungsrat verabschiedeten Standards Ende zu Ende – also vom ersten Mal auf der Tagesordnung des IT-Planungsrats bis zur Verabschiedung (bitte den jeweiligen Standard nennen, sowie Dauer der Entwicklung in Monaten, gern chronologisch sortiert), und mit welchen Schritten läuft ein typischer Standardisierungsprozess über den IT-Planungsrat ab (bitte zu jedem Schritt auch die ggf. dabei involvierten Akteure bzw. Institutionen nennen)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Die Nachfolgende Tabelle zeigt die letzten 14 durch den IT-Planungsrat beschlossenen Qualitäts- sowie Interoperabilitätsstandards mit jeweiligem Zeitraum in Monaten ab der ersten beschließenden Befassung:

Zum Prozess der Standardisierung wird auf Nr. 4.2 der Anlage zum Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrates vom 20. März 2024 verwiesen: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-05.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche Förderprogramme der Bundesregierung zu Open-Source-Software gab oder gibt es seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte tabellarisch nach Jahr und abgeflossenen Haushaltsmitteln für beendete Vorhaben sowie verfügbares Gesamtbudget für in 2024 noch fortlaufende oder beginnende Programme auflisten), und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den niedrigen Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/it-open-source-bundesregierung-kleine-anfrage-100.html) bei Softwareentwicklungsprojekten (z. B. 0,5 % beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open-Source-Software substanziell erhöhen, um ihr Koalitionsversprechen, aber auch die Digitalstrategie hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von Open-Source-Software, umzusetzen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„In der Bundesregierung werden verschiedene Förderprogramme zu Open-Source-Software umgesetzt. Eine entsprechende Übersicht kann der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) entnommen werden. Zudem werden seitens der Bundesregierung aktuell verschiedene Maßnahmen vorangetrieben, um die Nutzung von Open-Source-Software weiter zu forcieren. Eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der digitalen Souveränität und zur Förderung von Open Source innerhalb der Öffentlichen Verwaltung ist das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), das am 14. Dezember 2022 gegründet worden ist. Es wurde zunächst als Einrichtung für die Bundesverwaltung eingerichtet, perspektivisch werden die Länder hinzukommen. ZenDiS bündelt Anwendungen auf Open-Source Basis und macht sie damit für Bund und Länder zentral über die Open Source Plattform Open CoDE zugänglich.
Zudem enthält das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG), das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und derzeit im Bundesrat beraten wird, zwei Regelungen zur Stärkung der digitalen Souveränität im Sinne der Fragestellung:

  • Gemäß § 16a E-Government-Gesetz neu (EGovG) sollen die Behörden des
    Bundes offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software O-
    pen-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quell-
    code nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weiter-
    gabe und Veränderung einschränkt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
    OZGÄndG sollen die Behörden des Bundes offene Standards nutzen und vor-
    rangig Software mit offenem Quellcode einsetzen. Wird eine genutzte Soft-
    ware weiterentwickelt, so ist der weiterentwickelte Quellcode unter eine geeig-
    nete Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, so-
    weit der Veröffentlichung keine zwingenden sicherheitsrelevanten Gründe ent-
    gegenstehen und dies lizenzrechtlich zulässig ist. Die Software soll als Refe-
    renzimplementierung veröffentlicht werden.
  • § 4 Onlinezugangsgesetz neu (OZG) enthält eine Rechtsverordnungsermäch-
    tigung, wonach die Bundesregierung für die elektronische Abwicklung von
    Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte
    der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu-
    steht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dient, die Verwendung be-
    stimmter IT-Komponenten im Benehmen mit dem IT-Planungsrat verbindlich
    vorgeben kann. Bei der Bereitstellung dieser IT-Komponenten sollen offene
    Standards und offene Schnittstellen verwendet werden. Zudem soll auch hier
    Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden,
    deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwen-
    dung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.

Als Maßnahmen, die über die Regelungen zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software hinaus dazu beitragen können, den Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung zu erhöhen, sind neben den genannten Aktivitäten insbesondere Leistungen zur Migrationsunterstützung zu nennen, die eine Hinführung auf offene Standards oder zu Open-Source-Datenbanken als zentralen Ansatz verfolgen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Bundesverwaltung Verträge mit VMware kurzfristig gekündigt wurden und ein Umstieg auf neue Mietmodelle erforderlich ist, wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich sowohl für die Höhe potenzieller finanzieller Mehrbelastungen als auch für mögliche Gegenmaßnahmen und wie geht die Bundesregierung, falls zutreffend, mit der möglichen Rechtswidrigkeit
der einseitigen und kurzfristigen Kündigung mit Blick auf bereits bezahlte Dienstleistungen für die nächsten Jahre um?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Bekannt ist, dass eine Umstellung des angebotenen Lizenzmodells zum Bezug von VMWare-Produkten geplant ist. So hat etwa für die Bedarfsträger des Rahmenvertrags der Zentralstelle IT-Beschaffungen (ZIB) des Beschaffungsamtes des BMI hierzu Ende Februar 2024 eine Informationsveranstaltung für die aus diesem Vertrag abrufberechtigten Bedarfsträger der Bundesverwaltung stattgefunden. Die konkreten Auswirkungen der neuen Lizenzmodelle sind Gegenstand weiterer Erörterungen bei den jeweiligen Einheiten, die VMWare tatsächlich einsetzen. Zu einer Kündigung der bestehenden Lizenzverträge liegen keine Informationen vor.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Aufträge hat der Bund dem Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) bisher seit Gründung erteilt oder plant deren Erteilung in 2024 (bitte jeweils
Gegenstand und Auftragsvolumen nennen), und wieviel Gesamtbudget steht dem
ZenDiS in 2024 für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung, sowohl aus aktuel-
len Haushaltstiteln als auch als tatsächlich vollständig für das ZenDiS nutzbare Aus-
gabereste?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde
seit Gründung mit der „Betriebsleistungen und Dienstleistungen für die OS-Plattform
Open CoDE“ mit einen Auftragsvolumen i.H.v 1.192.827,58 Euro beauftragt.
Grundsätzlich soll das ZenDiS in 2024 mit der Umsetzung und Weiterentwicklung
von
• openDesk,
• OpenConference,
• sowie die Weiterführung von Open CoDE
beauftragt werden.
Für diese Beauftragungen stehen (inklusive der bereits beauftragen Leistungen für
Open CoDE) insgesamt 19.070 T Euro in 2024 zur Verfügung.

Es liegen noch Ausgabereste in Höhe von 25.682 T Euro aus dem Haushaltsjahr
2022 vor. Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Ausgabereste steht jedoch erst
nach Abschluss der Haushaltsrechnung 2023 fest. Die Inanspruchnahme der Ausga-
bereste für Beauftragungen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung
(BHO).“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalent (VZÄ) hat das Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) zum Stand 1. März 2024, und wie verteilen sich diese Stellen auf die jeweiligen
Aufgabenbereiche des ZenDiS (bitte Stellen als VZÄ für Open CoDE und OpenDesk
getrennt nennen und auch die Anzahl der übrigen Stellen angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Mit Stand 1. März 2024 hat die ZenDiS GmbH insgesamt neun Mitarbeitende (MA) in
Vollzeit.
Diese teilen sich wie folgt auf die Aufgabenbereiche auf:

  • 3 MA bei OS Projects (OpenDesk)
  • 1 MA bei OS Solutions (OpenCode)
  • 1 MA bei Recht und Personal
  • 1 MA Community Office
  • 1 MA Assistenz der Geschäftsführung
  • 2 Interimsgeschäftsführer“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche Haushaltsmittel für die Umsetzung von OZG-Maßnahmen (OZG: Onlinezugangsgesetz) sind in den Haushalten aller übrigen Ressorts außer dem BMI für 2024 enthalten (bitte je Ressort auflisten), und welche Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 insgesamt je Ressort für die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen (bitte tabellarisch je Ressort aufschlüsseln)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar:

„Die in den Ressorts außer BMI für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im
Haushalt 2024 veranschlagten Mittel sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Die Angaben beruhen auf einer Ressortabfrage. Ressorts, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, haben Fehlanzeige erstattet.


Im Hinblick auf die Frage nach den „für die Digitalisierung der Verwaltung“ im Haushalt 2024 vorgesehenen Haushaltsmitteln bemerke ich Folgendes:
Im haushalterischen Kontext werden die Begriffe „OZG-Umsetzung“ und „Digitalisierung der Verwaltung“ synonym gebraucht. Dies geht zurück auf die Bezeichnung der Titelgruppe 07 im Kapitel 0602 des Einzelplans des BMI, in der bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2023 ausschließlich und zentral alle Ausgaben für die OZG-Umsetzung unter anderem der Ressorts veranschlagt waren. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Begriff „Verwaltungsdigitalisierung“ nicht um einen Terminus technicus, der eine einheitliche und eindeutige Abgrenzung zu anderen Ausgaben erlauben würde. Die Ermittlung entsprechender etwaiger Sollansätze im Haushaltsplan wäre daher auch nicht im Wege einer Ressortabfrage möglich.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Am 27.12.2023 habe ich auf dem 37. Chaos Communication Congress (#37C3) über “Klimafreundliche Digitalisierung: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit” gesprochen. Ich habe die drei möglichen Rollen vorgestellt, in denen der Bund seinen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Digitalisierung nutzen könnte: als Förderer (Stichwort Hunderte von  Millionen Euro Fördergelder für Künstliche Intelligenz), als Regulierer (Stichworte Reparaturgesetz, Energieeffizienzgesetz) und als Einkäufer mit enormer Marktmacht und Nutzer von ITK-Produkten und Dienstleistungen, von Hardware über Software bis zum Einkauf von Rechenzentrumsdienstleistungen.

Der Bund hat zwar enorme Einflussmöglichkeiten, aber nutzt diese nicht ansatzweise und bleibt weit hinter den eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag oder in der Digitalstrategie zurück. Klimafreundlichere Rechenzentren, energieeffiziente Software und Websites, Förderung von Reparaturcafés (dafür gab es 2023 eigentlich 2 Mio Euro im Haushalt, die leider nicht dort landeten), kluge Regulierung oder Einhaltung eigener Vorschriften zur Nachhaltigkeit – Fehlanzeige, egal wohin man näher guckt. Selbst die Datenlage ist weiterhin grottig, wenn auch hier und da besser, als bei meinen früheren Nachfragen.

Der Vortrag dauerte 30 Minuten, er wurde aufgezeichnet und kann HIER angesehen werden.

Die in meinem Vortrag benannten Fakten gehen auf einige meiner parlamentarischen Anfragen (Kleine Anfragen, schriftliche Fragen) zurück. In diesem Blogtext möchte ich die darin erwähnten parlamentarischen Initiativen in einer Übersicht auflisten, erklären und verlinken.

Meine neueste Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren (RZ) des Bundes vom 06.11.23

  • Darin gibt es Daten zum Berichtswesen, zur Anzahl der Rechenzentren, zur Nachhaltigkeit (Abwärmenutzung, Kältemittel, Erneuerbare Energien, Blauer Engel), Energieeffizienzregister u.v.m.
  • Ausgewählte Fakten:
    • Die Anzahl der RZ nimmt immer weiter zu. Der Bund nennt eine Zahl von 118 RZ, die nicht stimmen kann. Plausibel sind 194 RZ, 10 mehr als vor 1 Jahr.
    • Das Berichtswesen ist schlecht, aber soll (immer noch) überarbeitet werden, Das Berichtsjahr 2024 soll endlich bessere Daten bringen.
    • Es gibt ein erhebliches strukturelles Informationsdefizit, nur sehr wenige RZ haben ein Energiemanagementsystem, Monitoren Strom, Klima und Wasser oder ihre IT-Last.
    • Abwärme nutzen nur 11 der 118 Rechenzentren
    • Klimafreundliche Kältemittel nutzen nur 13 der 118 RZ
    • Erneuerbare Energien nutzen ganz oder z.T. 74 der 118 RZ
    • Einen Blauen Engel nach altem Standard haben 2 RZ, aber keines hat einen nach aktuellem Standard
  • HIER Antwort der Bundesregierung vom 07.12.2023, Drucksache: 20/9667
  • HIER Mein Blogpost mit Analyse dazu

Meine Vorgänger Anfragen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT findet man hier:

  • 2021: Kleine Anfrage “Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit der Digitalisierung
    • HIER Antwort der Bundesregierung vom 25.06.21, Drucksache 19/31210
    • HIER Mein Blogpost mit Analyse dazu
  • 2022: Kleine Anfrage “Status quo und Fortschritt bei der Nachhaltigkeit der Informationstechnologie des Bundes
    • HIER Antwort der Bundesregierung vom 20.09.22, Drucksache 20/3619
    • HIER Mein Blogpost mit Analyse dazu

Meine Kleine Anfrage “Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung” vom 17.11.23

  • Daten zum Einkaufsverhalten des Bundes hinsichtlich Rahmenverträge, Open Source, proprietärer Software, zur Entwicklung und zum Rollout von Open Source Software durch das Zentrum für digitale Souveränität, Verlängerung von Microsoft Rahmenverträgen etc.
  • Ausgewählte Fakten:
    •  KoaV: “Darüber hinaus sichern wir die digitale Souveränität, u. a. durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme (KoaV, 2021)
    • Alles Blabla? Realität beim BMDV:
    • Anteil Open-Source-Software an allen Software-Entwicklungsaufträgen der Ampel im BMDV: 0,5%!!! (121 000 € von 22,3 Mio €)
    • Realität der Bundesregierung:
    • Rahmenverträge der 10 größten Vertragspartner: Zus. 13,6 Milliarden € Vertragsvolumen
    • Allein zwei Rahmenverträge für Oracle u Microsoft haben zus. 5,9 Milliarden € Volumen
  • HIER Antwort der Bundesregierung vom 06.12.23, Drucksache 20/9641
  • HIER Meine Analyse dazu (pdf)

Meine Kleine Anfrage zum “Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”

  • HIER gibt es die Antwort der Bundesregierung vom 17.05.23, Drucksache 20/6862, sowie HIER später nachgereichte Vorhaben von Sicherheitsbehörden wie BKA und Bundespolizei
  • Daten zu Anzahl und Art von KI-Vorhaben des Bundes, Durchführung von Evaluationen, Risikoassessments, Vorhandensein von Standards und standardisierten Prozessen, Reallabore, Pilotprojekte, Nachhaltigkeitsstandards etc.
  • Ausgewählte Fakten:
    • KI Förderung Bund in der 20. Whalperiode (Aw. Auf Frage 7): 1,4 Mrd €, 514 Vorhaben
    • 44x Nachhaltigkeit als Förderbedingung, Projektziel o Vorhabeninhalt
    • 65x Nachhaltigkeit anderweitig erwähnt
    • 405x Nachhaltigkeit NICHT erwähnt
    • Auch bei KI-Einsatz in Bundesbehörden Nachhaltigkeit kaum berücksichtigt (Antwort auf Frage 1 h), z.B:
    • BMDV, BMEL, BMVg u.a. schneiden besonders schlecht ab, fast keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt oder erfasst
    • Auch beim BMUV nicht, aber wenigstens Absichtserklärung es besser zu machen
  • Meine Analyse mit Schwerpunkt KI-Projekte des Bundes HIER
  • Analyse meiner MdB Kollegin Petra Sitte mit Schwerpunkt Förderung von KI-Forschungsprojekten HIER und zum verschenkten Potential für Gemeinwohl HIER

  • Für Neugierige: die Vorgängeranfragen früherer Jahre gibts hier:
    • 2021: Kleine Anfrage “Künstliche Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”, Antwort der Bundesregierung vom 14.01.22: Drucksache 20/430 HIER
    • Meine Analyse dazu HIER
    • 2022: Antwort auf Nachfrage zur 2021er Kleinen Anfrage vom 05.08.22 HIER

Meine Schriftlichen Fragen zur Nachhaltigkeit von Software, Green-IT-Initiative und Nachnutzung von IKT des Bundes

  • Antworten der Bundesregierung auf mehrere schriftliche Fragen von mir vom 08.12.23: HIER zur Reparatur und Nachnutzung der IT des Bundes, HIER zu Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes und HIER zur Nachhaltigkeit von Software für den Bund.
  • In a nutshell:
    • Keine einzige mit Blauem-Engel (BE)-zertifizierte Software beim Bund eingesetzt
    • Kein Wunder, denn der Dok-Reader Okular ist einzige Software, mit Blauem-Engel-Zertifikat, mehr gibts nicht
    • Keine Ausschreibungen von Entwicklungsaufträgen für Software mit Vorgabe: „Blauer Engel für Software“ also, obwohl es den Blauen Engel schon seit 2020 gibt.
    • “In der Regel” fänden Blaue Engel-Kriterien bei Ausschreibung Anwendung, heißt es – das kann aber kaum stimmen, sonst gäbe es mehr Software mit Blauem Engel
    • Für Dezember 2023 wurde eine überarbeitete Version des Blauen Engels angekündigt, der auch serverbasierte Software einbeziehen soll, das wäre gut (aber ob das passierte, weiß ich nicht)
    • Verbindliches zu nachhaltiger Software enthält theoretisch die Verwaltungsvorschrift AVV Klima von 2021, bei Ausschreibungen sollen Nachhaltigkeitskriterien davon “in unterschiedlichen Ausprägungen” berücksichtigt worden sein – eine Kontrolle gibt es offenbar nicht, glaubwürdig ist die Behauptung nicht – aber auch nicht überprüfbar
    • Zur Wiederverwertung IKT: ein Rahmenvertrag mit Inklusionsunternehmen wurde Ende 2022 geschlossen und soll auch angemessen genutzt werden, das ist gut!
    • Das (löchrige) Berichtswesen Green-IT soll überarbeitet werden, um endlich (ohne meine Nachfragen) Daten zur Erfüllung der Blaue Engel Standards auch für Rechenzentren zu erheben und soll erstmalig 2024 veröffentlicht werden
    • Eine Nachhaltige Ausstattungsrichtlinie soll 2024 veröffentlicht werden
    • Auch der Maßnahmenplan für nachhaltige Rechenzentren soll 2024 kommen
    • Der „schönste“ Satz: „Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen“ – die IT-Konsolidierung läuft von 2015-2025 und 2024 will man mit der Erarbeitung von Empfehlungen beginnen… LOL“
  • Fazit: Große Ankündigungen, nachweisbar fast nichts erreicht!

Meine Schriftliche Frage zur Nachhaltigkeit von Webseiten des Bundes

  • Antwort der Bundesregierung vom 08.12.23 HIER
  • In a nutshell:
    • Ein Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software wurde überarbeitet und im Sommer 2023 veröffentlicht.
    • Leider ohne Hinweise auf mögliche Richtlinien für Umsetzung des Prinzips der Datensparsamkeit und Senkung von Treibhausgasemissionen des vermeidbaren Datenverkehrs
    • Interne Vorgabe: Software ist werbefrei —> das ist ja wohl bei Websites von staatlichen Stellen ein Nobrainer!
    • Was fehlt: die Verbindlichkeit in der gelebten Praxis
Screenshot aus der Aufzeichnung meines Vortrages beim 37C3 im Dez. 2023, im Bild eine Darstellung des CO2 Ratings für die Website des BMWK - 96% aller Webseiten haben einen geringeren Carbon Footprint.
Screenshot Vortrag Anke Domscheit-Berg beim 37C3 in Hamburg, 27.12.2023

Meine Schriftlichen Fragen zur Förderung von Repair-Cafés

  • Im Haushalt 2023 hatte die Ampel-Regierung 2 Mio Euro für ein „Reparieren statt Wegwerfen“ Programm bereitgestellt. Weil es auch bei uns in Fürstenberg/Havel ein Repair-Café im Verstehbahnhof gibt, wollte ich wissen, wann da was ankommt und fragte nach, erst mündlich, ohne Erfolg, dann schriftlich.
  • Antwort der Bundesregierung vom 06.09.23 auf meine Frage, was mit den Haushaltsmitteln passiert, ob schon Gelder flossen und wenn ja wofür und wie es weitergeht (Antwort: HIER ) und weil ich aus der Basis hörte, dass den Ankündigungen keine Taten folgten, fragte ich Anfang Januar 2024 nach, wie viel denn nun aus dem Haushalt 2023 abgeflossen ist für Repair-Café und die enttäuschende aber nicht überraschende Antwort vom 11.01.24 gibts HIER.
  • In a nutshell:
    • Antwort der Bundesregierung vom Sept. 2023: Haushaltsmittel für “Reparieren statt Wegwerfen” wurden noch nicht verausgabt, eine Förderrichtlinie fehlt noch, aber die Ausgabe soll noch vollständig (!) in 2023 erfolgen
    • Antwort der Bundesregierung vom Jan. 2024: Oops, doch kein einziger Euro der 2 Mio € ist geflossen, weder an Repair-Cafés noch sonst irgendwie für für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
  • Übrigens: auch im Haushalt 2024 wird es Geld geben für dieses Programm, diesmal sogar 4,5 Mio Euro, ich hoffe sehr, dass diesmal wirklich auch was ankommt bei den Repair-Cafés! Ich werde ein Auge darauf haben.

Nachtrag: wie die Ampel das Fragerecht der linken Opposition beschneidet

Am 2. Februar 2024 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel die Gruppe der Linken im Bundestag anerkannt, was einerseits eine gute Nachricht und andererseits eine schlechte ist. Das Gute: wir erhalten viele Rechte zurück, die wir nach der Auflösung als Linksfraktion nicht mehr hatten, denn wir galten alle als „fraktionslos“ und durften z.B. keine einzige Kleine Anfrage mehr stellen und wir bekamen keine zusätzlichen Mittel mehr (für gemeinsame IT, für Personal, für Öffentlichkeitsarbeit), keine Räumlichkeiten für Sitzungen etc. Nun bekommen wir wieder (gekürzte) Mittel, können wieder gemeinsam Dinge tun bzw. dafür bezahlen und dürfen wieder in Ausschüssen abstimmen und Kleine Anfragen stellen.

Das Schlechte: Unser Recht auf Kleine Anfragen wurde extrem beschnitten – auf 10 K.A. je Monat für die gesamte Gruppe. Die Linksfraktion hatte bis zur Auflösung in der aktuellen Legislatur etwa das Vierfache an Kleinen Anfragen. Etwa ein Viertel der Fraktion – 10 MdB – hatte sich als BSW abgespalten, die als eigene Gruppe anerkannt wurde. Sie erhalten ebenfalls ein Recht auf 10 K.A. je Monat. Jedes MdB der BSW kann also monatliche eine K.A. stellen, als Mitglied der Gruppe der Linken kann ich rechnerisch nur einmal im Quartal eine K.A. stellen. Zweidrittel unserer bisher gestellten Kleinen Anfragen können wir also mit dieser Quotierung nicht mehr stellen!

Das ist natürlich völlig inakzeptabel, weil es in das parlamentarische Informations- und Kontrollrecht von Abgeordneten unzulässig eingreift und außerdem Ungleiches gleich behandelt. Wir werden dagegen klagen und ganz sicher vor Gericht gewinnen, bis dahin ist jedoch unser Fragerecht stark beschnitten und ich kann künftig viele der oben beschriebenen Informationen nicht mehr für die Öffentlichkeit in Erfahrung bringen. Damit schadet die Ampel-Koalition nicht nur mir und der Gruppe der Linken, sondern auch der Demokratie – in einer Zeit, wo das ein gefährliches Agieren ist. Sie muss sich vorwerfen lassen, dass sie ihre Mehrheit mißbraucht, um die (linke) Opposition ihrer Rechte zu beschneiden – Wasser auf die Mühlen der Politik- und Parteienverdrossenheit.

Meine Frage:
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?

Weiterlesen

Meine Frage: Welche Kontakte jeglicher Art gab es seit Beginn der 20. Wahlperiode zwischen Bundesministerinnen und -ministern, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und
Beamten von Bundesbehörden mit Vertreterinnen und Vertretern der Firma Aleph Alpha zum Themenfeld Künstliche Intelligenz einschließlich AI Act (bitte tabellarisch auflisten mit Termin, Art des Kontaktes – Treffen, EMail, Telefonat, Direktnachrichten etc, Thema – AI Act bitte explizit nennen und mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von Aleph Alpha der Kontakt stattfand)?

Weiterlesen

Meine Frage:

„Wofür konkret wurden die für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
vorgesehenen 2 Mio. Euro im Haushalt 2023 verausgabt (bitte je Ausgabe
Zweck/Empfänger und Höhe der Ausgabe angeben), und was waren die
Gründe dafür, dass die vorgesehenen Mittel (2 Mio. Euro) nicht vor allem
für Reparaturwerkstätten genutzt wurden?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„In den Haushalt waren für das Jahr 2023 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Re-
parieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro eingestellt.
Da leider zunächst noch kein Projektträger gewonnen werden konnte,
konnte das geplante Programm leider noch nicht begonnen werden, sodass im Jahr 2023 noch keine Haushaltsmittel aus diesem Titel verausgabt wer-
den konnten.

Der o. g. Titel ist übertragbar, sodass nicht verausgabte Haushaltsmittel
grundsätzlich als Ausgaberest im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen
können. Eine Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und
Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen wurde
erstellt und wird in Kürze an den Bundesrechnungshof gesandt. Auch die
Suche nach einem Projektträger läuft derzeit erfolgversprechend, sodass mit
Inkrafttreten des Haushalts 2024 eine Umsetzung entsprechender Maßnah-
men zu erwarten ist.“

Antwortschreiben im Original: