Meine Frage:
Welche Studien und Strategien zum Thema “Nachhaltigkeit in und durch Digitalisierung sowie ihrer Umsetzung” wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) aus dem Kapitel 1204 (“Digitale Infrastruktur”) im Haushaltstitel 53101-692 im Jahr 2023 finanziert und wurden diese veröffentlicht (falls ja, bitte je Studie und/oder Strategie auch den Ort angeben)?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Im Jahr 2023 soll eine Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen aus dem Titel 1204 53101 finanziert werden.
Veröffentlichungen dazu gibt es derzeit noch nicht.

Antwortschreiben im Original:


Meine Frage:
Wie wurden die Mittel von 2 Mio € im Titel “Reparieren statt Wegwerfen” des Haushalts für 2023 bisher verausgabt (bitte aufschlüsseln, welche Mittel für welche konkreten Zwecke an wen und auf welchem Wege – zum Beispiel über bestimmte Förderrichtlinien oder Institutionen wie die Stiftung Ehrenamt in Neustrelitz – abgeflossen oder zumindest gebunden sind) und falls bisher keine Mittel abflossen /gebunden wurden, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass diese Haushaltsmittel noch 2023 dem geplanten Zweck, das Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, zugutekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
Die Mittel für 2023 sind bisher noch nicht verausgabt oder gebunden, da zunächst entsprechende Vorarbeiten erforderlich waren. Den gegenwärtigen Planungen entsprechend gehen wir von einer Verausgabung im Jahr 2023 für ein Förderprojekt eines Verbandes sowie im Rahmen einer Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen aus.

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:
Hat die Bundesregierung das Ziel, mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste die Unzulässigkeit der Störerhaftung entsprechend Telemediengesetz zu erneuern, und soll dabei auch klar geregelt werden, dass Unterlassungsansprüche bezogen auf die Störerhaftung nicht wirksam sind?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste
und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (im Folgenden auch „Digital Services Act“ oder „DSA“) im nationalen Recht durchzuführen und, wo nötig, nationales Recht an den DSA anzupassen. Die zur Umsetzung
des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG („E-Commerce-Richtlinie“) in § 8 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) enthaltene Haftungsprivilegierung wird künftig durch den unmittelbar anwendbaren
Artikel 4 Absatz 1 DSA geregelt. Aus diesem Grund besteht für die bisherige Klarstellung in § 8 Absatz 1 Satz 2 TMG in Bezug auf Unterlassungsansprüche kein Bedarf mehr. Dem nationalen Gesetzgeber steht insofern kein Handlungsspielraum zu.

Antwortschreiben im Original:

31. Juli 2023

Meine Frage:
Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2022, 2019 und 2018 (bitte als jeweilige Gesamtvolumen nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der re:publica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Der nachstehenden Übersicht können die von den Ressorts entstandenen Sachkosten entnommen werden. Keine Aufwände entstanden sind beim BMWK, AA, BKAmt, BMF, BMFSFJ, BMG, BMJ, BMWSB sowie bei der BKM. Der Personalaufwand lässt sich rückwirkend für die Jahre 2018, 2019 und 2022 nicht feststellen, da eine systematische Erfassung von Zeit- und Personaleinsatz in den Ressorts nicht vorliegt. In Bezug auf die Kommunikationsmaßnahme der Bundeswehr und den diesbezüglichen Personalaufwand im Zusammenhang mit der re:publica 2018 wird auf die Drucksache 19/2334, Seite 39 und Drucksache 19/2798 verwiesen.

Antwortschreiben im Orignal:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Meine Frage:
Welche Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft wurden durch das Bundesministerium der Justiz zum Fachforum „Hass im Netz“ im April 2023 eingeladen und welche Ergebnisse des Fachforums wurden bspw. in Form von Vermerken oder Leitungsvorlagen ggf. für die weitere Prüfung der Eckpunkte in Vorbereitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium festgehalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser:
Der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, zur Erarbeitung einer „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“ (Arbeitstitel) sechs Fachforen einzurichten. Die Arbeit in den Fachforen fand unter thematischer Federführung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts im ersten Halbjahr 2023 statt.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Federführung für das Fachforum V „Hass im Netz“ übernommen. Es wurden hierzu zwei Fachgespräche im BMJ veranstaltet, zu denen ein identischer Teilnehmerkreis eingeladen wurde. Die Teilnehmerliste umfasste dabei Vertreterinnen und Vertreter auf Fachebene der folgenden Bundesministerien, Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Universitäten und Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Amadeu-Antonio-Stiftung,
  • Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung,
  • Auswärtiges Amt,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Gegen Hass im Netz“,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Antirassismus,
  • Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
  • Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland,
  • Bitkom e. V.,
  • Bundesamt für Justiz,
  • BMJ,
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung,
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • Bundesnetzagentur,
  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Bundeszentrale für politische Bildung,
  • Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Onlinedienste zur Meldung von Hasskommentaren für Bürgerinnen und Bürger“,
  • D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.,
  • Deutscher Journalisten-Verband,
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund,
  • die medienanstalten,
  • eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.,
  • game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.,
  • Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main,
  • Generalstaatsanwaltschaft München,
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.,
  • GMK e. V. – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur,
  • gutefrage.net,
  • Hate Aid,
  • hatefree gGmbH
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
  • Hochschule Magdeburg-Stendal,
  • Institute for Strategic Dialogue gGmbH,
  • jugendschutz.net,
  • Landesanstalt für Medien NRW,
  • Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut,
  • LOAD e. V.,
  • Mastodon,
  • Meldestellen „REspect! Gegen Hetze im Netz“ & „#Antisemitismus“,
  • Meta,
  • nebenan.de,
  • Neue deutsche Medienmacher*innen,
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  • Reporter ohne Grenzen,
  • Soundcloud,
  • Staatsanwaltschaft Köln,
  • Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
  • Stiftung Neue Verantwortung,
  • STOP-HATE gUG,
  • TikTok,
  • Twitter,
  • Universität Hildesheim,
  • Universität Leipzig,
  • Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.
  • YouTube,
  • Zentralrat der Juden in Deutschland,
  • Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und
  • Zentrum Liberale Moderne.

Die Ergebnisse der Diskussionen in den Fachgesprächen wurden mit ihren Erkenntnissen zum Phänomen Hass im Netz, den Herausforderungen seiner Bekämpfung sowie Möglichkeiten der Unterstützung von Betroffenen intern zusammengefasst und haben Eingang gefunden in die Erarbeitung der oben genannten Strategie der Bundesregierung, die unter Federführung des BMI erarbeitet und im Ressortkreis abgestimmt wird. Soweit Erkenntnisse die Eckpunkte des BMJ für ein Gesetz gegen digitale Gewalt betreffen, werden diese auch bei Erstellung des diesbezüglichen Referentenentwurfs berücksichtigt.

Antwotschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 

Antwortschreiben im Original:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2023 (bitte für die jeweilige Institution nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der Republica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:

Die entstandenen Aufwände können der Tabelle entnommen werden.

Keine Aufwände entstanden sind bei dem BMWK, BMVg, AA, BKAmt, BMEL, BMG, BMJ und BMWSB sowie bei der BKM.

Antwortschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.

Antwortschreiben im Original:

06. Juni 2023

Meine Frage:
Warum stehen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmiss­brauchs (UBSKM) zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Jahr 2023 weniger Haushaltsmittel als in den beiden Vorjahren zur Verfügung (vgl. Antwort der Bundesre­gierung auf die Schriftliche Frage 91auf Bundestagsdrucksache 20/4277), obwohl die Hot­line des Unabhängigen Beauftragten für betroffene Minderjährige nur an zwei Werktagen nachmittags für Schulkinder erreichbar ist, die Bundesregierung das Thema zu einer ho­hen Priorität erklärte, sowie sogar serverseitiges Scannen privater Kommunikation und weitere Überwachungsbefugnisse im Zuge des „Chatkontrolle“ bekannt gewordenen EU Vorhabens (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kinder) explizit unterstützt und plant die Bundesregierung analog zum Digitalpakt Schule eine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern mit den Bundesländern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz:
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für das Haushaltsjahr 2023 zusätzlich
5 Millionen Euro
für die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedan­ken nicht weg!“ zur Verfügung gestellt. Somit beträgt der Etat im Bereich Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch und dessen Folgen (Kapitel 1716 Titel 684 01) insgesamt 6,4 Millionen Euro. Damit stehen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in 2023 mehr Mittel als in 2022 zur Verfügung.

Die Bundesregierung plant keine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexuali­sierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit den Bundesländern. Es findet aber regelmäßig ein Austausch im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Ju­gendlichen sowie im Rahmen der Sitzungen der sich mit dem Thema befassenden Fachkonferenzen der Länder statt.

05. Juni 2023

Meine Fragen:

1.: Wofür wurden die bisherigen Haushaltsmittel (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6862) für die 3 Vorhaben Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI (1,1 Mio €); KI-Kompetenzzentrum (23,5 Mio €) und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (2,77 Mio €) jeweils konkret verausgabt (bitte nach Ausgaben, Jahr und Vorhaben aufschlüsseln) und was ist der jeweils konkrete Zeitplan für den Aufbau dieser drei Einrichtungen?

2.: Was ist der konkrete Zweck der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion in Drs. 20/6862 genannten drei Vorhaben/Stellen: Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI; KI-Kompetenzzentrum und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und in welcher Organisationsform sollen diese Vorhaben/Stellen jeweils umgesetzt werden (bitte auch jeweils die Gesamtstellenanzahl angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1.:
Die Überlegungen zum Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BEKI) sind weiter vorangeschritten, die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauern noch an. Bereits in der aktuellen Phase der Umsetzungsvorbereitung, die in 2023 abgeschlossen werden soll, ist die Pilotierung erster Angebote des BEKI vorgesehen.

Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des Projektes Pilotierung eines Künstliche Intelligenz-Bewertungsvorgehens und Konzeption einer Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (PABOS) noch nicht abgeschlossen. Daher besteht noch kein endgültiger Zeitplan.

Das Kompetenzzentrum Künstliche Intelligenz (jetzt KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung, kurz „KI-KC“), wird unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Bundesdruckerei eröffnet. Die Vertragsunterzeichnung ist für Anfang Juni 2023 vorgesehen. Der Aufbau des KI-KC skaliert anschließend zur Anzahl der entsprechend des Konzepts umgesetzten Projekte in Form von Proof-of-Values (PoVs) über die Gesamtlaufzeit des Konjunkturpaketes.

Die von den in der Fragestellung genannten Haushaltsmitteln bereits vorgenommenen Ausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Zu 2.:
Die Planung für den Aufbau des BEKI für den Bereich der öffentlichen nicht sicherheitsbezogenen Verwaltung ist weiterentwickelt worden, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Zweck des BEKI ist es, die öffentliche Verwaltung für den kompetenten und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) weiter zu ertüchtigen. Das BEKI beabsichtigt dabei, die öffentliche Verwaltung auf rechtlicher, ethischer und technischer Ebene hinsichtlich der verantwortungsvollen Nutzung von KI zu beraten, die Vernetzung des öffentlichen Sektors weiter zu optimieren und zu koordinieren und den Kompetenzaufbau für die öffentliche Verwaltung zu unterstützen. Derzeit ist die Einrichtung des BEKI in der Startphase als „virtuelle“ Organisationsform geplant.

Hierdurch wird ausdrücklich das Ziel verfolgt, bereits bestehende, etablierte Strukturen und Formate einzubeziehen, auf gewonnen Erfahrungen aufzubauen und bestehende Strukturen durch koordinative Unterstützung des BEKI zu stärken. Die diesbezügliche Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Organisationsform und zu damit verbundenen Ressourcen ist gleichwohl noch nicht abgeschlossen.

Der Zweck der im Rahmen des Projekts PABOS ist, die Sicherheitsbehörden des Bundes im Themenfeld qualitätsgesicherte KI zu unterstützen. Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des das BEKI für den Sicherheitsbereich ergänzenden Vorhabens PABOS noch nicht abgeschlossen, dies betrifft insoweit auch die Frage nach etwaigen Stellen sowie der Organisationsform.

Der Zweck des KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung ist die praktische Umsetzung von KI-Vorhaben im Rahmen von PoVs, um schnellstmöglich Mehrwerte der Nutzung von KI für die zivile Bundesverwaltung anhand konkreter Anwendungen aufzuzeigen. Das KI-KC wird mit der anstehenden Beauftragung der Bundesdruckerei dort im „Innovations“-Bereich angesiedelt. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Aufkommens geeigneter PoVs verausgabt. Die Anzahl der Stellen, die die Bundesdruckereihierüber finanziert, hängt vom Aufkommen von PoVs ab.

Die Aufnahme der verschiedenen Aktivitäten verdeutlicht die Bestrebungen der Bundesregierung im Bereich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Die Maßnahmen ergänzen sich und werden eng miteinander vernetzt, um einen gegenseitigen Austausch zu fördern, Doppelstrukturen zu vermeiden und eine bestmögliche Kompetenzentwicklung im Themenbereich Künstliche Intelligenz zu ermöglichen.