vom 3. Mai 2023

Meine Frage:

Welche öffentlichen Leistungen oder sonstige Leistungen, deren Inanspruchnahme bundesgesetzlich geregelt ist, sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Antragstellung ausschließlich digital erfolgen kann oder deren Antragsstellung Teilschritte enthält, die ausschließlich digital zur Verfügung stehen (bitte mit Kurzbeschreibung und nach Bund und Ländern aufschlüsseln und alle Leistungen berücksichtigen, für die eine Antragstellung während der aktuellen Legislatur möglich war oder ist oder sich in Planung befindet) und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch bei ganz oder teilweisen “digital only” Prozessen die Inanspruchnahme derartiger und gesetzlich geregelter Leistungen für alle Anspruchsberechtigten einfach und barrierefrei möglich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert allgemein, dass die Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auch digital zur Verfügung stehen sollen. Dies ersetzt nicht die bestehenden Möglichkeiten einer analogen Antragstellung, sondern eröffnet einen zusätzlichen digitalen Kanal in die Verwaltung. Daher erhebt die Bundesverwaltung derzeit nicht systematisch, welche Leistungen ausschließlich digital angeboten werden.

Eine Leistung, die im Rahmen des OZG umgesetzt wird und nur digital angeboten wird, ist beispielsweise die Energiepreispauschale für Studierende. Die Umsetzung digitaler Antragsprozesse im OZG findet nutzerfreundlich statt und orientiert sich an dem Reifegradmodell des Bundes. Dies beinhaltet auch die Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV 2.0), Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110: 2006) sowie des Styleguides der zuständigen Behörde.

Antwortschreiben im Original:

Politik ohne persönlichen Kontakt klingt unter normalen Umständen wie ein Widerspruch an sich. Doch jetzt, während der Corona-Pandemie, ist es das Gebot der Stunde – zumindest, was den direkten Kontakt von Angesicht zu Angesicht angeht. Mein Team und ich arbeiten deshalb größtenteils im Homeoffice. Nur in meinem Berliner Büro schaut ein*e Mitarbeiter*in 2-3 mal in der Woche nach der Post. An unserer Erreichbarkeit ändert sich nichts; die Telefonnummern in der Kontakt-Rubrik werden auf die Homeoffice Telefone umgeleitet und auch per E-Mail sind wir wie gewohnt erreichbar.

Bei jeglichen Anfragen erreichen Sie mein Berliner Büro und mich weiterhin per E-Mail (anke.domscheit-berg@bundestag.de); in zeitkritischen Fällen auch telefonisch unter 030 227 73107.

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Anke Domscheit-Berg auf Wahlkreistag in Brück

Am 03. Dezember besuchte die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg die Stadt Brück für einen Wahlkreistag.

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Am 23.Mai übergab die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg einen Spendenscheck in Höhe von 300 € vom Verein der Fraktion der LINKEN im Bundestag an die PuR gGmbH. Mit diesem Geld wird das seit Anfang 2016 existierende Projekt PuRzelbaum unterstützt.

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24.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7204

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird als grundlegender inkrementeller bis disruptiver Veränderungsprozess beschrieben. Unklar ist, wie sich dieser Wandel in Bezug auf die Verwirklichung einer Geschlechtergerechtigkeit auswirkt bzw. auswirken könnte: Wird durch Technik die Geschlechterfrage obsolet oder wird diese gar noch verstärkt? Die KA will die Bundesregierung zur Auswirkung des Wandels der Arbeitswelt in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit befragen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7925 vor. Antwort als PDF herunterladen