In der Bundestagsdebatte wird über die dringend notwendige Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutiert. Angestoßen durch eine Petition von über 111.000 Unterstützern, geht es um den Mutterschutz von Selbstständigen. Der vorliegende Antrag der Union geht jedoch nicht weit genug.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße, dass wir über die bedarfsgerechte Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutieren. Dass dieses Thema überhaupt auf die politische Agenda gelangt ist, das verdanken wir vor allem den zahlreichen betroffenen Frauen, die mit ihrer Petition, unterstützt von 111 000 Unterschriften, das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Bundestag deutlich überschritten haben. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für das bemerkenswerte Engagement! 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie fordern uns auf, europarechtliche Regelungen zum Mutterschutz selbstständiger Frauen in Deutschland umzusetzen, und das zu Recht. Viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die des Mutterschutzgesetzes, gelten bislang nicht für Selbstständige. Dadurch kann eine Schwangerschaft oder Mutterschaft insbesondere in der sensiblen Gründerphase zu einer existenziellen Bedrohung werden. Es ist erforderlich, dass man in dieser Zeit eine faire und finanzielle Absicherung erhält. 

(Beifall bei der Linken)

Wir wollen einen guten Mutterschutz für alle. 

(Beifall bei der Linken)

Nun hat die Unionsfraktion dieses Thema für sich entdeckt und diesen Antrag eingereicht. Allerdings geht dieser aus unserer Sicht noch nicht weit genug. 

Aber wir wollen positiv anerkennen, dass die Union eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes anstrebt, indem sie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stärker in die Pflicht nehmen will. Interessant ist dabei allerdings, dass sie bereit ist, damit in die Vertragsfreiheit der privaten Krankenversicherungen einzugreifen. Und dieser Ansatz stellt ja einen Fortschritt dar. 

Wenn wir als Linke eine solidarische Bürgerversicherung für alle forderten, in die dann auch alle einzahlen, dann haben Sie das als verfassungswidrig bezeichnet und abgelehnt. Vielleicht nehmen Sie ein paar Denkanstöße aus der heutigen Debatte mit, wenn wir mal wieder über die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung reden. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Axel Echeverria (SPD) und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Frage:

„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:

Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“

Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:

Eine richtig gute Sache ist die Möglichkeit, Menschen aus dem Wahlkreis für eine zweitägige Besuchsreise nach Berlin und in den Bundestag einzuladen. Und so kamen auf meine Einladung am22. und 23. Februar 2024 anlässlich des anstehenden Frauentages 46 Frauen und 2 Männer nach Berlin.

Besuchergruppe mit MdB auf dem Reichstagsgebäude (Foto: Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie)

Das Programm war bunt und begann mit einem Besuch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wo es einen Vortrag über die Arbeitsweise und Struktur des Ministeriums und im Anschluss eine angeregte Diskussion gab.

Meine Gäste interessierten sich dabei vor allem für Themen wie die Kindergrundsicherung, das Elternzeitgesetz, die schleppenden Haushaltsverhandlungen und der viel zu hohe Bürokratieaufwand im Vereinswesen und beim Ehrenamt, denn auch das Thema ehrenamtliches Engagement ist in diesem Ministerium verortet.

Nach dem Mittagessen im Restaurant „Peking Ente“ gab es eine Stadtrundfahrt durch Berlins Zentrum und anschließend den aus Gruppensicht Höhepunkt des ersten Reisetages:

ein besonderes Filmscreening im Karl Liebknecht Haus. In der Sondervorführung wurde der Film „Frauen in Landschaften“ der Regisseurin Sabine Michel gezeigt, in dem vier Politikerinnen aus dem Osten porträtiert werden – eine davon bin ich selbst. Dieser Film passt zum Anlass Frauentag, denn er gibt einen sehr authentischen und ungeschönten Blick hinter die Kulissen der Politik, zeigt unseren Weg in die Politik und unseren Alltag und auch die Schwierigkeiten und Defizite beim Kampf um Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit. Weil der Besuch in einer Sitzungswoche stattfand, konnte ich nur nach dem Film mal auf eine Stippvisite vorbeikommen und habe mich darüber mit den Besucher:innen unterhalten können und alle ihre Fragen beantwortet. Eine willkommene Überraschung war, dass dann sogar noch unsere Parteivorsitzende Janine Wissler, die zufällig im Karl-Liebknecht-Haus war, zu uns stieß und erzählte, dass gerade besonders viele Frauen neu in die Partei Die Linke einträten. Wir freuten uns beide über den Dank der Gruppe für die Einladung und ihre Anerkennung für unsere politische Arbeit.

Nach unserem Gespräch ging es für die Besuchergruppe ins Hotel und für mich zurück in den Bundestag, wo immer noch das Plenum lief. Der zweite Tag stand dann komplett im Zeichen der Bundespolitik und begann mit einem Vortrag im Bundestag über die Arbeitsweise des Parlaments und über das Reichstagsgebäude. Auf der Besuchertribüne konnten die Brandenburgerinnen dann der laufenden Bundestagsdebatte über die Nutzung der Kernfusion folgen und eigentlich sollte es danach eine Stunde Gespräch mit mir geben. Aber wie das manchmal so ist, verschob sich die Tagesordnung und genau in dieser Stunde fand nun ein Tagesordnungspunkt statt, in dem ich selbst eine Rede hielt (es ging um Verwaltungsdigitalisierung und die Änderung des Onlinezugangsgesetzes). Da kann ich natürlich nicht schwänzen, aber glücklicherweise erklärte sich meine Kollegin Susanne Henning-Welsow bereit, an meiner Stelle die Gruppe zu treffen und dort von der Arbeit der Linken im Bundestag zu erzählen, aber auch alle Fragen zu beantworten. Dabei interessierten sich die Besucherinnen unter anderem für das verschlechterte Debattenklima durch vulgäre Sprache und unangemessenes Verhalten von MdB der AfD, aber auch für Themen wie gerechte Besteuerung von Reichen und Altersarmut.

Nach meiner Debatte im Plenum konnte ich wenigstens noch beim Fototermin auf dem Dach des Reichstagsgebäudes dabei sein, wo es bei Sonnenschein einen wunderbaren Blick über die Stadt gab. Für mich hieß es dann wieder zurück ins Plenum zu gehen, die Gruppe nutzte die Möglichkeit des Kuppelbesuchs mit einem Blick ins Parlamentsgeschehen.

Die Zweitagesreise endete mit einem Besuch des Hackeschen Marktes, bevor es mit dem Bus zurück in die Heimat ging. Viel Neues hätten sie alle erfahren hieß es, und dass es zwei sehr schöne und beeindruckende Tage in Berlin gewesen wären, etwas Besonderes eben, und gern würden sie einmal wieder kommen. Über das Lob und den Dank habe ich mich sehr gefreut und hoffentlich habe ich bei der nächsten Besuchergruppe etwas mehr Glück mit der Tagesordnung des Bundestages!

Update: Nach meinem letzten Videozusammenschnitt im Mai 2021 kann ich nun endlich ein finales Video mit meinen Forderungen im Plenum präsentieren. Denn die tolle Neuigkeit ist: Es hat sich gelohnt. Paragraf 219a wird abgeschafft!

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Antrag (Drucksache 20/2031)

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Privatadressen im Impressum

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.

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Frauen müssen aktiv und konsequent an die Verhandlungstische für den #Frieden geholt werden.

Inklusivere Friedensprozesse sind erwiesenermaßen effektiver und nachhaltiger. Studien belegen, dass die Beteiligung von Frauen die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert und zu Abkommen führt, die mehr Regelungen enthalten, von denen Frauen und Männer gleichermaßen profitieren.

In 2000 erkannte der UN Sicherheitsrat in der Resolution 1325 ‘Frauen, Frieden und Sicherheit’ an: Frauen und Mädchen sind anders als Männer von Konflikten und Kriegen betroffen und können eine entscheidende Rolle bei nachhaltigen Friedensbemühungen und in Nachkriegsgesellschaften spielen. Heute zeigt sich aber nach wie vor: Die meisten Friedensverhandlungen werden ausschließlich von männlichen Vertretern der betroffenen Konfliktparteien geführt.

Weiterführende Links: 

Einen besonderen Abend gab es zum 32. Jahrestag des Mauerfalls im Fürstenberger Verstehbahnhof, wo ich die Dokumentation ‘Wendeman(n)över – Frauen und der Mauerfall ’ auf großer Leinwand gezeigt und mit Gästen diskutiert habe. Eingeladen waren die Journalistin und Autorin Sabine Rennefanz sowie die Filmregisseurin Sabine Michel

‘Wendeman(n)över‘ ist ein besonderer Film. Selten gab es bisher im überregionalen, öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen derart differenzierten und authentischen Blick auf die Wendezeit, und noch nie aus der Perspektive ostdeutscher Frauen. Er beschreibt, wie das Leben das Ostfrauen am Ende der DDR war, was für Träume, Hoffnungen oder Sorgen sie mit der Wiedervereinigung verbanden und wie die Realität für sie tatsächlich aussah. 

Den Livestream der Diskussion haben wir aufgezeichnet, so kann man sie sich auch künftig noch ansehen: 

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Am 09. November um 19 Uhr präsentiere ich zum 32. Jahrestag des Mauerfalls bei uns im Verstehbahnhof Fürstenberg/Havel einen tollen Dokumentarfilm, der die friedliche Revolution und die Wiedervereinigung aus der Perspektive von Ostfrauen beleuchtet, ich komme auch darin vor, sogar mit Fotos aus meiner Jugend (siehe weiter unten). Nach der Vorstellung (45min) möchte ich mit prominenten Gästen und dem Publikum ins Gespräch kommen über den Film, die Rolle der Medien, westdeutsch-geprägte Erinnerungskultur und Frauenrechte vor und nach der Wende. Die Veranstaltung ist kostenfrei. 

Eingeladen habe ich die Musikerin und Aktivistin Sookee, die ebenfalls im Film zu erleben ist, die Journalistin Sabine Rennefanz – bekannt durch ihr Buch „Eisenkinder“ über Jugendliche aus Eisenhüttenstadt zur Wendezeit, die immer sehr genau den Finger in die Wunde legt, wenn es um das Thema Ost-West geht, und die Filmemacherin selbst: Sabine Michel.

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Der Textbeitrag ist zuerst am 24. September 2021 auf Zeit Online im diesem Artikel erschienen: Was bleibt von Angela Merkel? Eine Bilanz ihrer Kanzlerschaft: Zehn Standpunkte aus Politik, Wissenschaft und Kultur.

Verrat an den Frauen

von Anke Domscheit-Berg, Abgeordnete des Bundestags

Angela Merkel war 36 Jahre alt, als sie 1990 in den Bundestag einzog. Schon 15 Jahre später wurde sie Kanzlerin. Für mich war sie nicht nur die erste Kanzlerin, sondern eine Ostfrau im Kanzleramt. Sie ist im brandenburgischen Templin aufgewachsen, eine halbe Stunde von meinem Wohnort entfernt. Auch wenn Merkels Biografie einzigartig ist, hat sie doch Gemeinsamkeiten mit denen vieler Ostfrauen.

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Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurden im deutschen Kaiserreich die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Bis heute ist damit der Abbruch in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen und die Schwangerschaft darf die 12. Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es einen Zwang zur Austragung, unabhängig von partnerschaftlichen, psychischen und ökonomischen Verhältnissen, denn dieser Zwang leitet sich aus der grundsätzlichen Illegalität eines Schwangerschaftsabbruches ab. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwendete den Begriff „Austragungspflicht“ (BVerfGE 39, 1) für die Verantwortung der Schwangeren. Da fühlt man sich tatsächlich an die Kaiserzeit erinnert. 

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