23.11.17 – Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 19/93
Schwangerschaftsabbrüche sind zwar rechtswidrig, aber unter Bedingungen straffrei. Dennoch besteht ein Verbot für das Werben und Anbieten. AbtreibungsgegnerInnen nutzen diese widersprüchliche Rechtslage, um die Rechtswidrigkeit in den Vordergrund zu stellen. Am 24.11. steht deshalb eine Gynäkologin vor Gericht, die Schwangerschaftsabbrüche in ihrem Leistungskatalog aufführte. Notwendig ist deshalb, eine gesetzliche Klarstellung und die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. (zum PDF)