Beiträge

Frage

Beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit die Übernahme der Web-App und den da-mit verbundenen Betreuungsaufwand rund um das Projekt schnelltesttest.de zu übernehmen und bis wann stellt das Paul-Ehrlich-Institut seine Daten (über die Evaluation der Schnelltests) als maschinenlesbare offene Daten zur Verfü-gung (gegebenenfalls jeweils bei Verneinung eine Begründung beifügen)? (BT-Drucksache 20/602, Nr.91)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke am 02.Februar 2022

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat seit Beginn der Antigentest-Evaluierung das Ziel verfolgt, maximale Transparenz herzustellen, indem es die positiv evaluierten Antigentests kontinuierlich auf seiner Internetseite genannt hat, das Vorgehen wissenschaftlich veröffentlicht hat und nun die Zusammenfassungen aller Ergebnisse auf seiner Website zur Verfügung stellt. Die vom PEI negativ evaluierten Antigentests wurden von der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestrichen. Aufgrund von vielfältigen Anfragen nach einer Bereitstellung der Daten über die Evaluation der SARS-CoV-Antigentests in einem Format, das die Weiterverwendung in Apps zulässt, werden diese inzwischen seit Mitte Januar 2022 auch als herunter-ladbare Excel-Datei auf der Internetseite des PEI bereitgestellt (www.pei.de/antigentests-xls). Auf diese Weise ist die Konvertierung in ein maschinenlesbares Dateiformat (z. B. CSV) für die verschiedenen Nutzungsbedarfe möglich. Grundsätzlich unterstützt und befürwortet das PEI die mit dem Open Data-Prinzip verbundenen Möglichkeiten der Nutzung und Weiterverwendung der vom PEI generierten Daten im Interesse der Allgemeinheit. Weitere Möglichkeiten der Bereitstellung der Daten über die Evaluation der SARS-CoV-2-Antigentests in einem maschinenlesbaren Format werden derzeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen geprüft.

Antwortschreiben im Original (pdf)

Frage

Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Bei der Tageschau konnte ich heute die Probleme mit dem digitalen Impfzertifikat länger erklären (Video ab 35:18).

„Das digitale Impfzertifikat kommt deutlich zu spät, die Umsetzung ist chaotisch, und einen tatsächlichen Nutzen bringt es nicht“, erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den von Gesundheitsminister Spahn vorgestellten digitalen Impfnachweis. Domscheit-Berg weiter:

Weiterlesen

Am Donnerstag wurde im Bundestag ein Antrag der Linksfraktion debattiert, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mehr für eine Erhöhung der Impfstoffproduktion zu unternehmen und insbesondere die Patente für Covid-19 Impfstoffe freizugeben.

Anke mit Schild Patente freigeben

Dazu erkläre ich als Brandenburger Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag und Teil der Doppelspitze der Brandenburger Landesliste für die kommende Bundestagswahl:

Weiterlesen

Frage: Wie verteilen sich die in Antwort auf meine Schriftliche Frage 6/513 aufgeführten Gesamtkosten der beiden Corona-Warn-App-Hotlines auf fixe Kosten und auf variable Kosten, und wie werden die variablen Kosten kalkuliert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Entsprechend der Antwort auf die Schriftliche Frage 6/513 können für den Betrieb von Hotlines durch T-Systems im Jahr 2020 bis zu 12,1 Mio. Euro und im Jahr 2021 bis Ende Mai bis zu 5,8 Mio. Euro anfallen. Die seinerzeit angegebenen Werte berücksichtigen dabei unter anderem die Möglichkeiten einer unveränderten Vorhaltung der derzeitigen Anrufkapazitäten bei der Hotline bzw. der bedarfsorientierten Ausweitung des Angebotes. Im Hinblick auf die abnehmende Tendenz der Anrufzahlen geht das Bundesministerium für Gesundheit derzeit davon aus, dass die ebenfalls vertraglich vorgezeichnete, bedarfsorientierte Möglichkeit der Absenkung der Kapazitäten der Hotlines umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund geht das Bundesministerium für Gesundheit unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kostenfolgen für die Jahre 2020 und 2021 derzeit von folgenden Kosten aus:

Eine Entscheidung über die Anpassung der Kapazitäten wird nach Vorlage der ersten Rechnungen über die Betriebskosten erfolgen.

Frage: Seit wann wusste die Bundesregierung vom iPhone-Bug der Corona-Warn-App (www.tageschau.de/investigativ/corona-warn-app-121.html) und warum hat sie nach meiner Auffassung nicht zeitnah die Bevölkerung informiert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2020 durch das Entwicklerteam der Corona-Warn-App Kenntnis darüber erhalten, dass das Zusammenspiel zwischen der Corona-Warn-App und den Funktionalitäten des iOS-Betriebssystems nicht fehlerfrei funktioniert. Mit Bekanntwerden des Fehlers hat die Bundesregierung sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, so dass am 25. Juli 2020 ein Update der Corona-Warn-App zur Verfügung gestellt wurde. Am 26. Juli 2020 haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Telekom AG und die SAP SE gemeinsam über den Fehler und seine Beseitigung informiert.

Frage: Welche fixen Kosten sind monatlich jeweils für den Betrieb) der beiden Hotlines der Corona-Warn-App zwischen der Bundesregierung und Telekom/SAP vertraglich vereinbart und nach welcher Kalkulation werden die zusätzlich anfallen-den variablen Kosten dafür ermittelt? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Vertragsbestandteil des Vertrages der Bundesregierung mit der T-Systems International GmbH zur Corona-Warn-App ist auch das Bereitstellen und der Betrieb einer technischen Hotline und einer Verifikationshotline.Für beide Hotlines fallen monatliche Bereitstellungskosten an. Neben den allgemeinen Bereitstellungskosten entstehen zudem regelhaft Kosten für die Vorhaltung eines Sprachdialogsystems zur Vorsteuerung der Anrufer in die geeignete Hotline. Daneben werden mengenmäßig bestimmte Entgelte für die getätigten Anrufe fällig, wobei der Kalkulation eine Anzahl von bis zu 100 Anrufen pro Tag in den ersten sechs Monaten und bis zu 100 Anrufen pro Tag ab dem sechsten Monat bei der technischen Hotline sowie initial bis zu 1.000 Anrufe pro Tag bei der Verifikationshotline und 150 Anrufe pro Tag ab dem sechsten Monat zu Grunde liegen.Daraus entsteht für die Dauer des Vertrages ein durchschnittlicher monatlicher Aufwand i. H. v. 1.464 TEUR. Die monatlich tatsächlich in Rechnung zu stellenden Entgelte werden aufgrund der Aufwandsabhängigkeit in den ersten sechs Monaten voraussichtlich höher und in den nachfolgenden Monaten geringer als der genannte Durchschnittswert sein. Von der erstmals nach drei Monaten anstehenden vertraglich vereinbarten Möglichkeit einer bedarfsorientierten Anpassung soll Gebrauch gemacht werden.

Frage: Unter welcher freien Lizenz wird der Quellcode der Corona-Tracing-App veröffentlicht, und durch welchen Prozess wird sichergestellt, dass externe Entwicklerinnen und Entwickler Updates und Verbesserungen beitragen können? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 13. Mai 2020

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der im Auftrag der Bundesregierung entstehende Programmcode Open Source, also öffentlich einsehbar, sein wird und damit für Experten und Zivilgesellschaft transparent und nachvollziehbar ist. Unter welcher Lizenz dies erfolgt, wird derzeit geprüft.

Durch die Corona-Pandemie wurde so deutlich wie nie zuvor, wie wenig unsere Schulen auf digitales Lernen vorbereitet sind, denn seit der Schließung der Schulen sollen Kinder zu Hause lernen, was in sehr vielen Fällen digitale Lernformen einschließt. Die erkennbaren Versäumnisse sind dabei vielfältig: Es fehlt an technischer Ausstattung in der Schule selbst, an digitalen Plattformen für Videokonferenzen oder digitale Lerninhalte, es fehlt aber auch an Ausstattung bei den Schülerinnen und Schülern, die keineswegs alle mit Laptops oder Tablets, Internetanschlüssen und Druckern ausgestattet sind. In sozialen Brennpunkten können sehr viele Grundschülerinnen und Grundschüler schon auf diese Weise von Bildungsteilhabe ausgeschlossen sein. Leihgeräte für diese Kinder gibt es in den seltensten Fällen, und wenn dann häufiger aus der Zivilgesellschaft. So hat der gemeinnützige Verein havel:lab, den ich mit meinem Mann und anderen gegründet hatte und dessen Hauptzweck der Betrieb der Bildungsstätte „Verstehbahnhof“ in Fürstenberg/Havel ist, viele Laptops an Kinder aus materiell schlechter ausgestatteten Familien und an Kinder aus Familien Geflüchteter verliehen. Es fehlt aber an einer strukturellen Lösung des Problems.

Aber die Technik allein löst auch noch nicht alle Probleme. Dass in Brandenburg nun 115 Schulen einen Zugang zur Schulcloud vom Hasso-Plattner-Institut (HPI) bekommen haben, ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allein der Zugang wird natürlich nicht ausreichen, um digitalen Unterricht in angemessener Weise durchführen zu können. Denn es braucht dazu weitere Voraussetzungen.

Weiterlesen

Frage: Fanden Gespräche der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien oder untergeordneter Behörden mit der Firma Palantir bezüglich der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie statt (bitte nach Datum und Teilnehmer*innen aufschlüsseln), und wenn ja, welche Arten von Daten und Datenverarbeitungen zu welchem Zweck waren Inhalt dieser Gespräche? (BT-Drucksache 19/18770)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 20. April 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erreicht momentan eine Vielzahl von Vorschlägen und Ideen digitaler Lösungen, mit denen ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet werden soll. Auch das Softwareunternehmen Palantir Technologies trat Mitte März an das BMG heran. Es fanden keine Gespräche der Bundesregierung (Leitungsebene) mit dem Softwareunternehmen Palantir statt.Ein durch das Softwareunternehmen Palantir Technologies übermitteltes Konzept wird seitens des BMG nicht weiter verfolgt.