Antrag (Drucksache 20/2031)

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Privatadressen im Impressum

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.

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Antrag

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 19/27192)

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) wird den Erfordernissen nach sicherer, schneller und im ganzen Deutschland flächendeckender Internetverbindung nicht gerecht. Der Bedarf nach sicheren, schnellen Internetverbindungen ist insbesondere während der Covid-19-Pandemie erneut stark gestiegen. Ein leistungsfähiges Internet ist nicht allein ein privates Vergnügen oder ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern existenziell. Das gilt sowohl für Wirtschaft, als auch für Kultur, Soziales, für Patienten und Personal der Krankenhäuser und besonders im Bildungsbereich. Es braucht dafür ein Universaldienst, der die Bandbreiten dynamisch anpasst mit Gigabitgeschwindigkeit in der Stadt und auf dem Land. Der Zugang zum Internet ist in Deutschland nach wie vor unbefriedigend. Es fehlt weiterhin an einer stabilen, flächendeckenden und guten Netzabdeckung, parallel werden die vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten und Bandbreiten oft nicht eingehalten. Der Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter (weiterhin „Anbieter“) bringt nicht die gewünschten und erforderlichen Ergebnisse. Noch immer müssen sich Endnutzer beschweren und mit den Anbietern streiten, weil sie ihre vereinbarte und bezahlte Leistung nicht bekommen, oder überhaupt keinen verlässlichen Netzzugang haben. Nicht selten bestellen Kund:innen, aber auch Unternehmen Internetverbindungen bei zwei Anbietern und zahlen doppelt, zur Absicherung für den Fall, dass es bei einem von den beiden Anbietern zu größeren Störungen oder Dienstausfällen kommt Dies wird auch von den offiziellen Daten der Bundesnetzagentur bestätigt. Laut dem letzten veröffentlichten Jahresbericht der Bundesnetzagentur (2018-2019, https://download.breitbandmessung.de/bbm/Breitbandmessung_Jahresbericht_2 018_2019.pdf) erreichen im Festnetz nur 16 % der Anschlüsse die angebotene Übertragungsrate und bei 30 % ist es nicht einmal die Hälfte. Im Mobilfunk ist die Situation noch alarmierender. Nur 1,5 Prozent der Nutzer:innen erreichen vertragsgemäße Datenraten und nur 16 % wenigstens die Hälfte dessen, was von ihren Anbietern angekündigt wurde. Diese Probleme werden im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt und können deshalb auch nicht gelöst werden. Eine effektive Digitalisierung wird so weiterhin unmöglich, statt dessen werden sich Ungleichheiten verschärfen, da ein verlässlicher, schneller Netzzugang nicht für alle Bürger:innen gleichermaßen verfügbar ist. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein Minderungsrecht beim Nichteinhalten der vereinbarten Geschwindigkeit und bei Verstoß gegen andere Qualitätsparameter vor, aber verzichtet darauf, die Rechtsanwendung klar zu definieren. Die Konkretisierung unbestimmter Begriffe wird an die Bundesnetzagentur delegiert. Die Bundesnetzagentur hat schon eine ähnliche Konkretisierung unverbindlich verfasst in der Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017 (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Te lekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigk eiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Sie ist aber unbefriedigend – zu vage und schützt mehr die Anbieter als die Kund:innen. Künftig soll eine Konkretisierung der Bundesnetzagentur durch Allgemeinverfügung stattfinden, was jedoch nicht immer effektiven Schutz für Verbraucher:innen bzw. Endnutzer:innen bieten wird. Vorgaben sind vielmehr verbindlich und einklagbar zu regeln und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Die Regelung des Minderungsrechts als „das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, ist ungenügend und geht an der Realität vorbei. Eine Rechtsdurchsetzung durch Verbraucher:innen ist so kaum möglich, insbesondere nicht in Regionen ohne Anbieteralternativen. Dieser Gesetzentwurf motiviert die Anbieter nicht, fair und transparent die beworbene Leistung tatsächlich zu gewährleisten. In vielen Gebieten der Bundesrepublik ist eine Unterversorgung mit schnellem Internet nachgewiesen. Auch die Ausbauverpflichtungen für Mobilfunkbetreiber (98% der Haushalte zu versorgen) bedeuten, dass 2 Prozent der Bevölkerung (1,6 Millionen Personen) weiter keinen Rechtsanspruch auf schnelles Internet haben. Viele Menschen haben gar keine Möglichkeit, zu Anbietern mit besseren und schnelleren Internetanschlüssen zu wechseln, da es nur einen Anbieter gibt. Der Gesetzentwurf enthält zum „Recht auf schnelles Internet“ im Teil 9 erhebliche Schlupflöcher, die den Rechtsanspruch letztlich nicht garantieren können. Erstens enthält der Entwurf keine klaren zeitlichen Vorgaben, bis wann eine Flächenabdeckung in Deutschland erreicht werden muss. Zweitens verpflichtet er die Anbieter nicht direkt und gibt ihnen und der Bundesnetzagentur zu viel Spielraum, um das Verfahren und den Ausbau zeitlich zu verschleppen. Schlussendlich orientiert sich der Gesetzesentwurf an den Minimalvorgaben der europäischen Richtlinie und bleibt weit hinter dem von der Regierungskoalition verkündeten Ziel zurück, bis 2030 für jeden Haushalt einen Gigabitanschluss verfügbar zu machen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurfs vorzulegen, um

  1. die Anbieter zur Gewährleistung der vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit bei Festnetzanschlüssen zu verpflichten, die in mehr als 95% der Zeit mindestens 70% der angebotenen Übertragungsgeschwindigkeit betragen muss. Die beworbene Geschwindigkeit darf nicht höher als die maximale real erreichbare Geschwindigkeit bei durchschnittlicher Auslastung der Netze an der jeweiligen Adresse sein. Die minimale Übertragungsrate darf zu keinem Zeitpunkt 30% der beworbenen “Bis zu” Übertragungsrate unterschreiten;
  2. die Anbieter zur Gewährleistung der vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit bei mobilen Internetanbietern zu verpflichten, in mehr als 80% der Zeit mindestens 70% der beworbenen Geschwindigkeit und in mehr als 90% der Zeit mindestens 50% zu garantieren. Die beworbene Geschwindigkeit darf nicht höher als die geschätzte maximal real erreichbare Geschwindigkeit bei einer durchschnittlichen Auslastung des Netzes sein und die minimale Übertragungsrate darf zu keinem Zeitpunkt 30 Prozent der beworbenen “Bis zu” Übertragungsrate auf dem Gebiet der Bundesrepublik unterschreiten;
  3. das unmittelbare Minderungsrecht der Verbraucher beim Nichterhalten der vereinbarten oder geworbenen Geschwindigkeit zu erhöhen, indem bei Verstößen der vereinbarte gesamte Tarifpreis unmittelbar herabgesetzt werden kann um 50 % des vereinbarten monatlichen Bruttopreises (mindestens aber um 5 €);
  4. den Anbieter zu verpflichten, innerhalb von 3 Monaten den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, anderenfalls ist bei strukturellen und regelmäßigen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 0,1% des Jahresumsatzes des Anbieters, mindestens jedoch in Höhe von 1.000,- Euro festzusetzen. Die oben genannten Verstöße der Anbieter sind zugleich als Ordnungswidrigkeit zu definieren und ein Bußgeldkatalog ist dem Gesetzesentwurf hinzuzufügen und die
  5. die Regelung zur Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste so zu gestalten, dass schnelle, sichere Internetdienste schnellstmöglich flächendeckend in Deutschland mit festen zeitlichen Vorgaben gesichert werden. Die Mindestbandbreite für den Ausbau und für neue Anschlüsse als. Vorsätzliche oder fahrlässige Verzögerungen werden mit Bußgeldern belegt, die zum Ausbau der öffentlichen Dateninfrastruktureingesetzt werden;
  6. einen Universaldienst festzuschreiben, der eine Gigabitgeschwindigkeit von1000 Mbit/s symmetrischer Bandbreite für alle Haushalte bis 2030 vorsieht.
  7. die dem Gesetzesentwurf zugrundeliegende Diensteliste anzupassen und um Dienste zu erweitern, die heutzutage in der breiten Bevölkerung aktivgenutzt werden (z.B. Smart Home-Dienste);
  8. die Bundesnetzagentur aufzufordern, im regelmäßigen Turnus von zweiJahren, im Zuge einer objektiven, wissenschaftlichen Untersuchung festzustellen, wie sich die Anforderungen an einen dynamischen Breitbandinternetzugang und Kommunikationsdienste in Deutschland entwickelt haben.

Berlin, den 2. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Antrag

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Gewalt gegen Frauen hat viele Erscheinungsformen. Frauen erleben körperliche Ge- walt und psychische Gewalt, die Gewalt kann sexualisiert sein – und sie passiert so- wohl im analogen als auch im digitalen Raum. Oft treten die verschiedenen Gewalt- formen zusammen auf und digitale sowie analoge Gewalt vermischen sich. Neben Frauen sind auch queere Menschen wie bspw. Trans*Personen und nichtbinäre Men- schen von patriarchaler Gewalt in Form von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.

Patriarchale Gewalt drückt ein Ungleichverhältnis zwischen Männern auf der einen Seite und Frauen, (anderen) Trans*Personen und nichtbinären Menschen auf der an- deren Seite aus. Gewalt wird von Männern genutzt, um ihre Macht zu sichern und Kontrolle über Frauen und queere Menschen auszuüben. Dies zeigt sich auch in den Ausprägungsformen von digitaler Gewalt. (Weiterlesen in Drucksache 19/25351)

Parlamentarische Initiativen von Andreas Wagner, Gesine Lötzsch, Jan Korte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Martina Renner, Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 21. Mai 2019

21.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10350

Die Pläne des Verkehrsministers zur Liberalisierung der Mietwagendienste bedroht das Taxigewerbe massiv. Durch den Wegfall des Poolingverbotes und der Rückkehrpflicht für Mietwagen sollen den Autokonzernen neue Geschäftsfelder eröffnet werden. Die Taxidienste wären die großen Verlierer. DIE LINKE fordert, den Abstand zwischen Taxis und Mietwagen wiederherzustellen und die Kontrollen des Zolls im teils ungesetzlich agierenden Mietwagengewerbe auszuweiten. Das sog. Ride Pooling soll in kommunale Hand.

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Parlamentarische Initiativen von Heidrun Bluhm, Kersten Steinke, Katrin Werner, Gesine Lötzsch, Jan Korte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Martina Renner, Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 17. Mai 2019

17.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10288

Die ehrenamtliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren, des anerkannten Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und des THW ermöglichen Kommunen, die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen, ohne dafür Personalstellen über den Haushalt finanzieren zu müssen. Daher kann dieses Ehrenamt nicht hoch genug und durch steuerliche Freibeträge anerkannt werden. Zur Ausführung dieses Ehrenamtes braucht es eine Erhöhung, Verstetigung und einen schnelleren Abfluss der finanziellen Mittel.

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Parlamentarische Initiativen von Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Norbert Müller, Sören Pellmann, Petra Sitte, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 16. Mai 2019

16.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10280

Menschen suchen sich nicht aus, ob sie menstruieren oder nicht, deshalb fordern wir mindestens die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Darüber hinaus sollen Binden und Tampons aber auch kostenfrei zugänglich sein: über öffentliche Gesundheitsstellen, an öffentlichen Toiletten, in öffentlichen Einrichtungen.

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Parlamentarische Initiativen von Caren Lay, Friedrich Straetmanns, Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Martina Renner, Petra Sitte, Kersten Steinke, Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, 16. Mai 2019

16.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10283

Ältere Menschen mit oft niedrigen Renten, die mit dem Mietenanstieg nicht Schritt halten, sind von Verdrängung und Wohnungslosigkeit besonders betroffen. Eigenbedarfskündigungen sind ein häufiger Grund, der Mieter*innen im fortgeschrittenen Alter dazu zwingt, ihre vertraute Umgebung zu verlassen. Um Betroffene vor dieser besonderen soziale Härte zu schützen und ihnen den oft aufreibenden Klageweg zu ersparen, muss die Eigenbedarfskündigung gegen Mieter*innen über 70 generell ausgeschlossen werden.

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Parlamentarische Initiativen von Birke Bull-Bischoff, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 15. Mai 2019

15.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10151

Das deutsche Bildungssystem ist digital abgehängt. Der Digitalpakt wird an dieser Situation nicht viel ändern. DIE LINKE fordert, dass Erwachsenen- und Weiterbildung sowie die Kinder- und Jugendhilfe endlich Eingang in die Förderung von digitaler Bildung finden. Darüber hinaus ist eine umfassende Forschung zu Medienbildung und zur Nutzung digitaler Medien notwendig. Der Bund muss hier mehr Verantwortung übernehmen und Bildung in digitaler Gesellschaft weiter als bisher denken.

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Parlamentarische Initiativen von Pascal Meiser, Fabio De Masi, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Klaus Ernst, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Sören Pellmann, Bernd Riexinger, Petra Sitte, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 15. Mai 2019

15.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10150

Die zu erwartenden Portoerhöhungen für Privatkunden sollen zu einem großen Teil zur Steigerung der Dividenden der Anteilseigner der Deutschen Post AG genutzt werden. DIE LINKE fordert, künftige Portoerhöhungen nur dann zu erlauben, wenn diese die allgemeine Preisentwicklung ausgleichen, zu verbesserten Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen führen oder für den Erhalt und Ausbau der Postinfrastruktur sowie für eine verbesserte Zustellqualität eingesetzt werden.

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Parlamentarische Initiativen von Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Jan Korte, Norbert Müller, Sören Pellmann, Katrin Werner, 15. Mai 2019

15.05.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/10153

Europa soll sich als Schutzraum und Hort freier Forschung und Meinungsbildung der wachsenden Verfolgung durch autoritäre Regime entgegenstellen. Deutschland und Europa sollen verfolgten Wissenschaftlern Schutz und Arbeitsmöglichkeiten bieten und dazu eine eigenständige Universität einrichten.

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