Frage: Wie hat das BMBF den Telekommunikationsanbietern die Ziele des Austauschs zwischen Anbietern und Ländern über Bildungstarife kommuniziert, beispielsweise hinsichtlich der technischen, vertraglichen und finanziellen Ausgestaltung oder des Leistungsumfangs? (BT-Drucksache 19/23454)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 9. Oktober 2020

Der Bund hat gemäß der Präambel der Zusatzvereinbarung zum Digital-Pakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) von 4. Juli 2020 die Vorbereitung bilateraler Gespräche zwischen den Ländern und den Mobilfunkanbietern initiiert und moderiert, die den Abschluss von Verträgen zwischen Schulträgern und Mobilfunkanbietern zum Ziel haben.Dazu hat Frau Bundesministerin Anja Karliczek die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG, Höttges, und der Vodafone GmbH, Dr. Ametsreiter, per Schreiben vom 5. Mai 2020 nach ihrer Bereitschaft gefragt, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen bei der Bewältigung der infolge der Corona-Pandemie verursachten Schulschließungen nicht den Anschluss zu verlieren.Zur Flankierung des von Bund und Ländern verhandelten „Sofortausstattungsprogramms“ im DigitalPakt Schule wurde konkret die Frage an beide Unternehmen gerichtet, ob die Endgeräte aus dem Sofortprogramm“ mit einem mobilen Internetzugang ausgerüstet werden könnten, der an das jeweilige Endgerät gebunden ist und dessen Vertragspartner der Schulträger oder die Schule ist. Außerdem sei es aus Sicht des Bundes und der Länder zu begrüßen, wenn der mobile Internetzugang über eine schnelle Datenübertragung mit ausreichend Datenvolumen verfügen würde. Weiterhin wird auf die Schriftliche Frage 9/499 vom 7. Oktober 2020 verwiesen.