Mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz versäumt die Große Koalition, einen Rechtsanspruch auf Offene Daten der Bundesverwaltung zu schaffen. Öffentlich finanzierte Daten könnten weiterhin nur spärlich verfügbar bleiben. Aus der Sicht von Anke Domscheit-Berg wollten das Gesundheitsministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einfach kein Open Data. „Dabei wäre es selbstverständlich nicht um identifizierbare personenbezogene Daten gegangen, sondern um aggregierte, anonyme Datensätze, die sicher interessante Erkenntnisse offenbaren könnten, wenn sie maschinenlesbar und offen zur Verfügung stünden“, sagt Domscheit-Berg.