Frage

Welche konkreten Maßnahmen beispielsweise hinsichtlich Forschung, Prävention und Unterstützung von Opfern und ihrem sozialen Umfeld sowie zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Einhaltung der Grundrechte unternimmt oder plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Ziel aus dem Abschnitt Kinderschutz mit Bezug auf Cybergrooming zu erreichen, und sind insbesondere breite Sensibilisierungskampagnen für Minderjährige und ihr soziales Umfeld (einschließlich Schule) geplant, die z.B. auch den kostenfreien Zugang zum Dokumentations- und Aufklärungsfilm “Gefangen im Netz” und die Förderung begleitender, auch kindgerechter Fachgespräche umfassen? (Drucksache 20/2779, Frage 115).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann am 12. Juli 2022

Bei Cybergrooming handelt es sich um eine der zentralen Gefahren für Kinder und Jugendliche in ihrem alltäglichen Umgang mit digitalen Medien.

Kinder und Jugendliche selbst, aber auch Eltern und Lehrende oder Erziehende zu sensibilisieren und zu schulen, stellt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung dar, welches mit zahlreichen Maßnahmen hinterlegt ist.

Im Rahmen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ fördert das Bundesministe- rium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte, die die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und Eltern und Erziehenden Orientierung in der digitalen Medienwelt bieten sollen; unter anderem auch mit Schwerpunkt im Bereich Cybergrooming. Bei der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ wird das Risiko des Cybergroomings vor allem Eltern und Erziehenden nähergebracht und Informationen zur Unterstützung gegeben, wie Kinder geschützt werden können. Das Rat- und Hilfeangebot „jugend.support“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren und bietet ihnen zielgruppengerecht Unterstützung beim Thema sexuelle Belästigung im digitalen Raum.

Daneben wird vom BMFSFJ etwa mit „#UndDu?“ die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen durch den Projektträger Innocence in Danger e. V., der sich auch mit dem Thema Cybergrooming befasst, gefördert. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines umfassenden Präventionskonzeptes, welches die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Workshops für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sowie Train-the-Trainer Workshops umfasst und die Umsetzung digitaler Angebote (Online-Portal und Fachkräfte-App) vorsieht. Diese Bausteine werden in zwei Modellregionen ganzheitlich umgesetzt und erprobt. Darüber hinaus werden diese Maßnahmen durch eine partizipative Social-Media-Kampagne begleitet. Das Projekt wird im Zeitraum Juni 2021 bis Mai 2023 mit 1.769.756,00 Euro vom BMFSFJ gefördert. Weitere Informationen und Materialien finden sich unter: https://innocenceindanger.de/projekte/unddu/.

In dem Bund-Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Die Internetpräsenz dieses Programms informiert unter dem Stichwort „Sexualdelikte“ unter anderem über Prävention bezüglich der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über das Internet und die Strafbarkeit entsprechender Handlungen. Unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/29851-sexueller-missbrauch- kindesmissbrauch/ lassen sich zudem umfangreiche Medienpakete zu der Thematik finden. Besonders hervorzuheben ist hier die „Sounds wrong“-Kampagne, welche Kinder und Jugendliche über die leichtfertige Weiterleitung von missbräuchlichen Darstellungen informiert sowie Erwachsene im direkten Umfeld für die Problematik sensibilisiert.

Im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ förderte bzw. fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzelne Forschungsprojekte („Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz“ an der SRH Hochschule Heidelberg GmbH; „Stärken oder schützen“ als Verbundvorhaben an der Universität Münster und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; „Stärken oder schützen – in digitalen Medien. Ein Professionalisierungsbeitrag zum Umgang mit Antinomien in präventiven Bildungsangeboten“ als Verbundvorhaben am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Hochschule Hannover und der Universität Münster).

In den Forschungsprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung von Maßnahmen zum Erkennen und zur Prävention von Cybergrooming insbesondere in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gewonnen.

Antwortschreiben im Original (pdf)