Der Textbeitrag ist zuerst am 24. September 2021 auf Zeit Online im diesem Artikel erschienen: Was bleibt von Angela Merkel? Eine Bilanz ihrer Kanzlerschaft: Zehn Standpunkte aus Politik, Wissenschaft und Kultur.

Verrat an den Frauen

von Anke Domscheit-Berg, Abgeordnete des Bundestags

Angela Merkel war 36 Jahre alt, als sie 1990 in den Bundestag einzog. Schon 15 Jahre später wurde sie Kanzlerin. Für mich war sie nicht nur die erste Kanzlerin, sondern eine Ostfrau im Kanzleramt. Sie ist im brandenburgischen Templin aufgewachsen, eine halbe Stunde von meinem Wohnort entfernt. Auch wenn Merkels Biografie einzigartig ist, hat sie doch Gemeinsamkeiten mit denen vieler Ostfrauen.

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Frage

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von der Bundeswehr gesammelte biometrische Daten von afghanischen Staatsangehörigen den Taliban in die Hände fielen (vgl. www.heise.de/news/Afghanistan-Biometrie-Geraete-und-Datenbanken-von-Taliban-erbeutet-6168158.html), und in welcher Weise hat die Bundeswehr im Zusammenhang mit dem Ende des ISAF Einsatzes sichergestellt, dass der Passus im Memorandum of Understanding zwischen der Bundeswehr und dem US-Militär zur Sammlung und Verarbeitung biometrischer Daten in Afghanistan (siehe Bundestagsdrucksache 17/6862) umgesetzt wird, in dem eine Löschung aller von der Bundeswehr gesammelten Daten vereinbart ist, sobald der ISAF-Einsatz endet? (BT Drucksache 19/32251, Frage 86)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 3. September 2021

Die Bundesregierung arbeitet mit anderen, insbesondere verbündeten, Staaten auf Grundlage des Grundsatzes gegenseitigen Vertrauens zusammen. Ihr liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Löschung der Daten entsprechend der gegenseitigen Vereinbarung nicht erfolgt ist. Daher wird davon ausgegangen, dass die Löschung der von der Bundeswehr an das Hauptquartier übermittelten und im Automated Biometric Identification System (ABIS) gespeicherten Daten erfolgt ist. In der Vereinbarung wurde darüber hinaus festgelegt, dass die USA die Daten gegen unberechtigte Zugriffe sichert.

Frage

Bis wann hat sich die Bundeswehr an der Erfassung biometrischer Daten von afghanischen Staatsangehörigen und ihrer Weiterleitung an das US-Militär beteiligt (siehe Bundestagsdrucksache 17/6862), und wie viele biometrische Daten von sogenannten „Ortskräften“ (z. B. afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Unterstützerinnen und Unterstützern von militärischen Kräften und diplomatischem Dienst) wurden dabei erfasst und an das US-Militär weitergeleitet? (BT Drucksache 19/32251, Frage 85)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 3. September 2021

Biometrische Daten konnten von Bundeswehrangehörigen auf der Grundlage der Mandate des Deutschen Bundestages und im Rahmen der dazu ergangenen Einsatz- und Verfahrensregeln bis zum Einsatzende Resolute Support gesammelt und an das Hauptquartier weitergeleitet werden. Die Anzahl der erfassten biometrischen Daten und inwieweit diese Daten aus dem Hauptquartier weitergegeben wurden, kann nicht nachgehalten werden, da diese Daten statistisch nicht erfasst wurden.

Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages
Symbolfoto: Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages. CC0 by Team ADB.

Mit dem IT-Projekt eVerkündung sollte der Prozess der Verkündung von Gesetzen und Verordnungen vollständig digitalisiert werden, bis hin zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung auf einem Portal, das allen Nutzer:innen eine Reihe von Standardfunktionalitäten, wie Durchsuchen des Bundesgesetzblattes, Drucken etc. kostenfrei ermöglicht. Es mutet zwar seltsam an im Jahre 2021, aber tatsächlich gibt es das bisher nicht. Bereits in 2016 wurde das Projekt angekündigt, im gerade abgelaufenen Juli sollte es umgesetzt sein. Da das nicht passierte, fragte die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung nach dem Stand des Projektes und Gründen für seine Verzögerung. Durch die Antwort des Bundesjustizministeriums (Antwort als PDF) wurden erstmals erhebliche Verspätungen beim IT-Projekt eVerkündung bekannt gegeben. Dazu erklärt die Abgeordnete, Obfrau der LINKEN im Digitalausschuss:

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Die investigative Recherche zur NSO Group Technologies und ihrem Überwachungsprodukt Pegasus schockiert, denn sie weist nach, wovor Aktivist:innen seit Jahren warnten: dass Sicherheitslücken auf elektronischen Geräten in vielen Ländern zur umfassenden Überwachung auch von Journalist:innen, Rechtsanwält:innen und Oppositionellen ausgenutzt werden. Weltweit werden durch die Einschleusung von Schadsoftware in Smartphones Grund- und Menschenrechte verletzt.

Bisher heißt es zwar, dass deutsche Behörden keine Geschäftspartner der NSO Group sind und auch keine Deutschen als Opfer der grenzenlosen Überwachung bekannt wurden , aber auch ohne direkte Beteiligung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass solche Menschenrechtsverletzungen möglich sind und auch bei uns Überwachung auf Kosten der IT-Sicherheit aller immer stärker zunimmt. So erhielten gerade erst im Juni alle 19 Geheimdienste in Bund und Ländern die Befugnis, Staatstrojaner einzusetzen, die unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in IT-Systeme eingeschleust werden. Sicherheitslücken unterscheiden jedoch nicht zwischen Gut oder Böse, Demokratie oder Schurkenstaat, legitimer Behörde oder krimineller Ransomware-Erpresserbande. Wenn Schwachstellen einmal offen sind, kann sie jeder ausnutzen, auch die NSO Group Technologies. Die Folgen sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine grundsätzliche Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur weltweit, solange nicht alle bekannten Sicherheitslücken den Herstellern mitgeteilt und geschlossen werden.

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#DialogDigital mit Lorenz Gösta Beutin: Digitalisierung und Klimakrise

Um Klimakrise und was die Digitalisierung damit zu tun hat, ging es in der 6. Ausgabe meines #DialogDigital, zu der Lorenz Gösta Beutin mein Gast war, der energie- und klimapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Unsere beiden Fachbereiche haben viel miteinander zu tun und so beschäftigten uns die Fragen: Wie hängen Digitalisierung und Klimakrise kokret zusammen? Was ist dran an dem Satz „Die Digitalisierung ist sowohl Teil des Problems als auch Teil der Lösung”? Und wieso gilt mal wieder: „System Change not Climate Change“?

Wir sprachen über Energieverbrauch von Hard- und Software, wie man negative Wirkungen verringern kann, im Kleinen bei der Handynutzung oder beim Serie-Streamen oder im Großen, z.B. durch Abwärmenutzung in Rechenzentren. Es ging um Mindesteffizienzkriterien und Datensparsamkeit, längere Hardwarenutzungsdauer, Lieferkettengesetz oder Kreislaufwirtschaft, aber auch um die Kleine Anfrage, die wir genau zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt hatten und deren haarsträubende Antwort inzwischen eingetrudelt ist (siehe nachfolgende Links).

Wir widmeten uns aber auch den Potenzialen der Digitalisierung z.B. für die Energie- und Verkehrswende. Am Ende sprachen wir noch über den Einfluss digitaler Hilfsmittel bei Vernetzung und Campaigning von Klima-Aktivist:innen.

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Frage

Zu welcher Bewertung kam das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in dem (nicht eingestuften) Bericht zu einer Sicherheitseinschätzung der Luca-App, der dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und/oder dem Bundeskanzleramt seit einigen Wochen vorliegt (bitte Auflistung aller wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen)? (BT Drucksache 19/31438, Frage 24)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 8. Juli 2021
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im April d. J. einen internen Bericht erstellt und diesen dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übersandt. Der BSI-Bericht kam zu dem Schluss, dass es bei der Luca-App und der zugehörigen IT-Infrastruktur noch Verbesserungsbedarf gab.
Das BSI hatte zuvor die iOS- und Android-Version der Luca-App im Rahmen seines App-Testing-Portals durch einen IT-Sicherheitsdienstleister prüfen lassen. Diese Tests haben eine begrenzte Prüftiefe und beziehen sich explizit ausschließlich nur auf die mobile Anwendung. Sie dienen der Prüfung für den Einsatz auf mobilen Endgeräten der Bundesverwaltung. Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Betreiber übermittelt. Da der Einsatz der Luca-App in der Verantwortung der Länder erfolgt, ist eine Gesamtbeurteilung der Sicherheit der Luca-App und der zugehörigen IT-Infrastruktur mangels gesetzlicher Zuständigkeit nicht erfolgt.

Frage

Wie viele Fördermittel sind aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6) für die Umsetzung von OZG-Projekten in Ländern und Kommunen bereits bewilligt worden und abgeflossen (bitte jeweils eine Summe angeben), und für welche Projekte konkret wurden bisher Mittel aus dieser Fördermaßnahme bewilligt? (BT Drucksache 19/31438, Frage 23)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Bei der Finanzierung von OZG-Umsetzungsvorhaben in Ländern und Kommunen aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund.
Zu den angefragten Zahlen kann Folgendes gemeldet werden:

  1. Gesamtsumme in Euro über alle bisher bewilligten Projekte des Bereichs OZG-Föderal = 439.318.000 Euro
  2. Über die Gesamtsumme in Euro über bisher abgeflossene Mittel liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Ausführung der Bewirtschaftung liegt in den Ländern. Das BMI weist die jeweiligen Mittel den Ländern zur Selbstbewirtschaftung zu.
  3. Konkret bisher bewilligte Projekte, siehe dazu nachfolgende Tabelle:

Frage

Nach welchen Kriterien erfolgt(e) die Entscheidung über eine Förderung von Projekten aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm für die Umsetzung von Onlinezugangsgesetz-Projekten in Ländern und Kommunen (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? (BT Drucksache 19/31438, Frage 22)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021

Bei der Finanzierung von Onlinezugangsgesetzen (OZG)-Umsetzungsvorhaben aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund. Die rechtliche Grundlage für die OZG-Umsetzung mit Mitteln des Konjunkturprogramms bilden zum einen das übergreifende „Dachabkommen“ zwischen dem Bund und allen Ländern vom 30. Januar 2021 (einsehbar hier: www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/dachabkommen-vorabversi-on.pdf;jsessionid=3873265C115FC5424F01003443BBA1C3.2_cid295?_blob=publicationFile&v=2), zum anderen bilaterale Einzelvereinbarungen zwischen den federführenden Bundesressorts und dem jeweils zuständigen Land. Auf deren Basis wird das jeweilige Land durch den Bund mit der Durchführung eines OZG-Umsetzungsvorhabens beauftragt, welches dann aus Konjunkturpaketmitteln finanziert wird. Das Land erhält hierbei keine Mittel unmittelbar ausgezahlt, sondern bekommt diese per Mittelzuweisung zur Fremdbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Fördermittelvergabe des Bundes im Rahmen einer Projektförderung o. Ä. an das jeweilige Land, sondern um eine Beauftragung auf Einzelvereinbarungsbasis. Bei der Operationalisierung der Konjunkturpaketmittel wurde auf den bestehenden Programmbausteinen der OZG-Umsetzung aufgesetzt. Bund, Länder und Kommunen arbeiten in sogenannten Themenfeldern zusammen, wobei die Umsetzungsverantwortung grundsätzlich den in den jeweiligen Themenfeldern federführenden Ländern obliegt. Im Rahmen der Infrastrukturvorhaben steht die Schaffung und der Ausbau eines Plattformsystems von Bund und Ländern mit hochwertigen Antragsmanagementsystemen und Basiskomponenten/-diensten zur Bereitstellung von „Einer für Alle“-Onlinediensten im Zentrum. Die Länder und Kommunen können Konjunkturpaketmittel für Umsetzungsvorhaben in den Themenfeldern und Infrastruktur in Anspruch nehmen. Die Eckpunkte hierfür hat der IT-Planungsrat in seinem Beschluss vom 18. September 2020 festgelegt (Beschluss: www.it-planung srat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2020/Sondersitzung_OZG-Umsetzun g.html?pos=1; Eckpunkte: www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/32a_Sondersitzung/Eckpunkte_Umsetzung_desOZG.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finanziert aus den Mitteln des Konjunkturpakets notwendige Infrastrukturkomponenten, die zur Umsetzung des Prinzips „Einer für Alle/Viele“ beitragen. Finanziert werden hierbei die Etablierung neuer, bisher nicht vorhandener, aber auch die Ertüchtigung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten, die querschnittlich der Umsetzung mehrerer OZGLeistungen in verschiedenen Themenfeldern zugutekommen. Anträge für Infrastrukturprojekte können laufend gestellt werden.
Für das Digitalisierungsprogramm Föderal sind insgesamt sieben Umsetzungskriterien festgelegt worden, an deren Einhaltung die Mittelbewilligung gebunden ist:

  1. Nutzerfreundliche Umsetzung (Anwendung der Methode „Digitalisierungslabor“ bei komplexen Leistungen und Massenverfahren; Digitalisierung von Nutzerreisen zusammenhängend, wenn möglich),
  2. Umsetzung in „Einer für Alle“-Lösungen, inklusive neutraler, bundesweit einsetzbarer Nutzer-Oberfläche (z. B. Logo des Landes oder
    der zuständigen Behörde zusätzlich anpassbar),
  3. Entwicklung einer offenen Standard-Schnittstelle zur Anbindung von Fachverfahren unter Einbindung der Hersteller (FIT-Connect zu berücksichtigen),
  4. Nutzung der programmgeschaffenen Standards (z. B. standardisierte Umsetzungsmethodik, dokumentiert im OZG-Leitfaden, oder zentral bereitgestellte Basiskomponenten), alternativ Bereitstellung einer mindestens gleichwertigen Lösung,
  5. aktive Einbindung der föderalen Fachakteure, z. B. Bund-Länder-Arbeitsgruppen,
  6. technischer Anschluss einer signifikanten Anzahl von Ländern und deren Kommunen (z. B. mindestens neun Länder) an die entwickelte Lösung, so dass eine tatsächliche „Einer für Alle“-Umsetzung erfolgt und eine signifikante Flächendeckung erreicht ist,
  7. Umsetzungszeitplan auf Basis der zeitlichen Leitplanken des Aufwandschätzmodells des BMI.

Diese Kriterien sind ebenso wie weiterführende Festlegungen im o. a. Dachabkommen enthalten. Weitere Konkretisierungen erfolgen u. a. über die o. a. Einzelvereinbarungen. Mit der Zeichnung willigen die Länder auch in die Zeitplanung nach drei Meilensteinen, 1) Konzeption, 2) Referenzimplementierung und 3) Rollout, ein. Die Konjunkturpaketmittel werden den zuständigen Ländern entlang des Erreichens dieser Meilensteine in Tranchen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls Teil der Einzelvereinbarung ist eine Verpflichtungserklärung der Länder zur Einhaltung der EfA-Mindestanforderungen für „Einer für Alle“-Onlineservices. Mit diesen sind Standards für eine vereinfachte Anbindung nachnutzender Behörden festgelegt worden. Die Mindestanforderungen sind auf der Internetseite des OZG-Leitfadens einsehbar (siehe: https://leitfaden.ozg-umsetzung.de/display/OZG/OZG-Leitfaden?preview=/4621478/12588603/EfA-Mindestanforderungen_Version%201.0.pdf).
Für den Bund werden die Mittel für die politische Zielsetzung der Beschleunigung der OZG-Umsetzung eingesetzt. Die Mittel verteilen sich
auf die Bereiche Ertüchtigung von Infrastruktur, Unterstützung von Betrieb und Wartung, Verstärkte Unterstützung bei der Projektumsetzung
in den Ressorts und auf die (Weiter-)Entwicklung von Back-Ende Verfahren, insb. Schnittstellen. (Voraussetzungen/Kriterien für die Nutzung
ist die Unterstützung von OZG-Umsetzungsprojekten und Zielen).

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Umsetzungsstand der “Umweltpolitischen Digitalagenda”, der Ökobilanz der Bundesrechenzentren und Plänen zur ökologischen Transformation der IT-Infrastruktur legte die Bundesregierung auf 80 Seiten dar, dass sie einerseits wenig Durchblick und andererseits wenig Plan hat. Deutlich wurde dabei auch die vorherrschende Klimaschädlichkeit von Rechenzentren des Bundes, ohne dass erkennbar ist, wie in diesem Bereich bis 2030 die beschlossene Klimaneutralität der Bundesverwaltung erreicht werden soll. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber des Klimawandels, so trägt auch der Betrieb von über 100 Rechenzentren des Bundes nennenswert zum CO2 Fußabdruck der Bundesverwaltung bei.

Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion und Federführende der Kleinen Anfrage, Anke Domscheit-Berg, äußert sich entsetzt angesichts der erhaltenen Auskunft: “Die Antwort der Bundesregierung deckt eklatante Mängel auf. Diese Bundesregierung scheint nicht nur völlig ehrgeizlos zu sein, sondern auch buchstäblich ahnungslos.”

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