Sehr geehrte:r Präsident:in, liebe Kolleg:innen,

Vollmundig schrieb sich die GroKo in den Koalitionsvertrag: 

„Im Bereich Open Data wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung internationaler Vorreiter wird“.

Donnerwetter, hab ich seinerzeit gedacht, denn ich beschäftige mich beruflich und als Netzaktivistin seit 15 Jahren mit dem Thema „transparente Verwaltung“, wozu natürlich auch der Zugang zu Open Data gehört. Deshalb war mir klar, dass es für eine Vorreiterrolle einen wirklich großen Wurf in Sachen Open Data Gesetz braucht. 

Genaugenommen hätte es ein ehrgeiziges Gesetz schon für einen Mittelfeldplatz gebraucht.

Am Ende der Legislatur lässt sich das Ergebnis am besten mit einer Redewendung beschreiben: „Der Berg kreisste und gebar ein Mäuschen“.

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Wenn am Montagmorgen um kurz vor sechs Uhr mein Telefon klingelt, kann es nur um etwas ganz Wichtiges gehen. So war es dann auch, denn Ver.di hatte vor dem Rewe Logistikzentrum in Oranienburg zum Streik aufgerufen. Der Grund: Konzerne wie REWE haben in der Pandemie ihre Umsätze kräftig gesteigert und ordentlich in der Krise verdient, wollen aber die Arbeitnehmer:innen mit einer lächerlichen Gehaltssteigerung abspeisen, die außerdem erst ab 2022 gezahlt werden soll. Ich habe deshalb kurzfristig meinen Kalender umgeplant und bin sofort zu den Streikenden nach Oranienburg gefahren, um stellvertretend für die Linksfraktion im Bundestag meine Solidarität der für ihren Arbeitskampf auszudrücken.

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Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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Ob Bildungsungerechtigkeit oder Klimakrise: Digitale Innovationen können helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Dazu fordert DIE LINKE die Förderung sozialer Innovationen, ein Recht auf schnelles Internet und dass Wissen oder Software, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

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Mit großem Trommelwirbel wurde am 10. Juni das digitale Impfzertifikat vorgestellt, entsprechend groß war die Presseresonanz. Gleichzeitig wurde ein Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet, welches die Befugnisse der 19 Geheimdienste in Bund und Ländern sowie der Bundespolizei weiter ausweitet und ihnen den Staatstrojaner erlaubt. Für die Bundespolizei ist der Einsatz von Staatstrojanern sogar ohne begründeten Tatverdacht möglich. Provider müssen den Behörden bei der Installation der Staatstrojaner helfen.

Hier eine Zusammenstellung der Medien, in denen ich mich an dem Tag zu den beiden Themen geäußert habe:

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Am Wochenende hatte der Brandenburger Landesverband zur Pflanzaktion nach Paaren/Glien eingeladen. Mehr als 70 Freiwillige kamen ins schöne Havelland, um 60 Bäume in die Erde zu setzen. Und das war erst der Anfang, denn insgesamt wurden 100 Baumpatenschaften geschlossen, wir werden also noch vor der Wahl eine zweite Baumpflanz-Aktion machen können. 

Die Aktion ist ein Beitrag der Linken Brandenburg für einen klimafreundlichen Wahlkampf. Die bereits gepflanzten 60 Bäume werden in den nächsten 50 Jahren etwa 30 Tonnen CO2 binden können. Das entspricht ungefähr der CO2 Bilanz von 1 Million Flyern oder 100.000 mit einem Transporter gefahrenen Kilometern. Mit der nächsten Aktion werden weitere 600.000 Flyer und 60.000km kompensiert. Wir versuchen natürlich trotzdem, unseren Wahlkampf so klimafreundlich wie möglich zu machen, Plastekugelschreiber gibt es bei uns am Wahlkampfstand z.B. nicht und wo immer das möglich ist, werde ich (wie sowieso immer) mit der Bahn unterwegs sein. 

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Bei der Tageschau konnte ich heute die Probleme mit dem digitalen Impfzertifikat länger erklären (Video ab 35:18).

„Das digitale Impfzertifikat kommt deutlich zu spät, die Umsetzung ist chaotisch, und einen tatsächlichen Nutzen bringt es nicht“, erklärt Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den von Gesundheitsminister Spahn vorgestellten digitalen Impfnachweis. Domscheit-Berg weiter:

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Frage

Für welche Kostenpositionen schließt der Bund eine Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Luca-App aus, und warum (bitte ausführlich begründen, da widersprüchliche Informationen im Umlauf sind; siehe z. B. https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-die-luca-app/#nachricht601467 und Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/29333)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 137)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 10. Juni 2021
Die Grundlage für die Übernahme von Kosten der Länder für ein System der digitalen Kontaktdatenerfassung durch den Bund ist der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021. Derzeit werden die Rahmenbedingungen zwischen Bund und Ländern, die die Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung betreffen, ausgearbeitet. Die Ausgestaltung des konkreten Finanzierungsmodells, u. a. die Höhe und die Art der Kostenübernahme, sowie die daran geknüpften notwendigen Anforderungen und Voraussetzungen, insbesondere auch an Datenschutz und Datensicherheit, sind Gegenstand laufender Verhandlungen. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.

Frage

Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe werden durch den Bund Aufwände im Zusammenhang mit der Nutzung der Luca-App übernommen (siehe Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz – MPK – vom 3. März 2021 „Die Finanzierung des Backends sowie der Anschaffung und des Betriebes des ausgewählten und beauftragten Systems erfolgt für die kommenden 18 Monate durch den Bund.“ www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63dB817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1, bitte Rechtsgrundlage und Höhe der Kosten getrennt für alle potentiellen Kostenpositionen, wie Lizenzen, Backend, Schnittstellen, SMS-Kosten, Anschaffung und Betrieb von Hardware usw. angeben)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 136)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 9. Juni 2021
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 wurde beschlossen, dass sich die Länder verpflichten, sicherzustellen dass die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form, zum Beispiel über Apps, erfolgen kann. Die Bundesregierung hat zum Ausdruck gebracht, dass sie ein bundesweit einheitliches Vorgehen der Länder bei der Wahl eines Systems befürwortet. Unter dieser Voraussetzung hat der Bund seine Unterstützung hinsichtlich der Finanzierung des Backends, der Anschaffung und des Betriebs des ausgewählten und beauftragten Systems zugesagt. Rechtsgrundlage für eine finanzielle Förderung des Bundes ist die Möglichkeit, den Ländern auf der Grundlage von Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen zu gewähren.

Infolge der Corona-Pandemie kam es zu außerordentlichen Belastungen für die Wirtschaft, insbesondere für Einzelhandel und Gastronomie. Die Bereitstellung eines kostenlosen Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung stellt einen wesentlichen Baustein dar, um Öffnungsstrategien zu ermöglichen und damit das Wirtschaftswachstum zu stimulieren. Die Rahmenbedingungen der Finanzierung eines Systems zur digitalen Kontaktdatenerfassung werden über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Hierzu und zur Frage der Höhe sowie der näheren Ausgestaltung der Finanzhilfen steht die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern im Austausch. Ergebnis der noch abzuschließenden Verhandlungen wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sein, in der auch die Höhe der Kostenbeteiligungen des Bundes festgelegt wird.

Tabelle zum Mobilfunkmonitoring. Übersicht zu Bezugsraum, Anteil versorgter Fläche, Funkloch, Weiße Flecken, Graue Flecken

Nach neuesten Zahlen des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur, die DPA heute veröffentlicht hat, wird deutlich: Die Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland gleicht weiterhin einem Flickenteppich. Auf 3,5 Prozent der Fläche gibt es überhaupt kein sinnvoll nutzbares Datennetz, sondern nur eine Versorgung mit dem uralt Standard 2G. Dazu kommen 7,2 Prozent der Fläche, auf denen nur ein einziger Anbieter mit einem 4G Netz verfügbar ist. Rechnet man 0,3 Prozent komplette Funklöcher dazu, gibt es bundesweit auf 11 Prozent der Fläche kein hinreichendes mobiles Netz, das allen Nutzer:innen zur Verfügung steht. In Brandenburg ist die Versorgung noch schlechter als im bundesdeutschen Durchschnitt, mit 3,7 Prozent weißen Flecken und 8,1 Prozent grauer Flecken liegt Brandenburg trotz Berlin-Nähe unter den ostdeutschen Ländern auf dem vorletzten Platz.

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