Frage

Welche Unternehmen und Verbände sind von der Bundesnetzagentur um Stellungnahme zum Fragenkatalog zu den Grundsätzen der Erschwinglichkeit gebeten worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 02. Juni 2022

Der Fragenkatalog wurde an folgende Unternehmen und Verbände gesendet:
• 1&1 AG
• Deutsche Glasfaser Holding GmbH
• EWE Tel GmbH
• M-net Telekommunikations GmbH
• NetCologne
• Tele Columbus AG
• Telefónica Deutschland
• Telekom Deutschland GmbH
• Vodafone GmbH
• ANGA Der Breitbandverband
• Bayerischer Gemeindetag
• Bitkom e.V.
• Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
• Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.
• Deutscher Landkreistag
• Deutscher Städte- und Gemeindebund
• Deutscher Städtetag
• eco – Verband der Internetwirtschaft
• VATM
• Verband kommunaler Unternehmen
• Verbraucherzentrale Bundesverband

Frage

Ist damit zu rechnen, dass in dem Fall, in dem ein unterversorgter Haushalt im Rahmen der Mindestversorgung mit Glasfaser angeschlossen wird, die Datenübertragung gedrosselt wird auf den Umfang, der den in der TKMV bestimmten technischen Mindestanforderungen entspricht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 02. Juni 2022

Der Anspruch auf Mindestversorgung ist technologieneutral ausgestaltet.§ 156 Abs. 1 TKG vermittelt dem Endnutzer einen Anspruch auf ein Vertragsangebot in dem Umfang, der für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe erforderlich ist. Unberührt hiervon bleibt die Freiheit der Vertragsparteien, ihre vertraglichen Beziehungen anders zu regeln. Vertragsangebote, die über den in den §§ 2 und 3 TKMV beschriebenen Umfang hinausgehen, sind auch möglich.