Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages
Symbolfoto: Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages. CC0 by Team ADB.

Mit dem IT-Projekt eVerkündung sollte der Prozess der Verkündung von Gesetzen und Verordnungen vollständig digitalisiert werden, bis hin zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung auf einem Portal, das allen Nutzer:innen eine Reihe von Standardfunktionalitäten, wie Durchsuchen des Bundesgesetzblattes, Drucken etc. kostenfrei ermöglicht. Es mutet zwar seltsam an im Jahre 2021, aber tatsächlich gibt es das bisher nicht. Bereits in 2016 wurde das Projekt angekündigt, im gerade abgelaufenen Juli sollte es umgesetzt sein. Da das nicht passierte, fragte die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung nach dem Stand des Projektes und Gründen für seine Verzögerung. Durch die Antwort des Bundesjustizministeriums (Antwort als PDF) wurden erstmals erhebliche Verspätungen beim IT-Projekt eVerkündung bekannt gegeben. Dazu erklärt die Abgeordnete, Obfrau der LINKEN im Digitalausschuss:

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Die investigative Recherche zur NSO Group Technologies und ihrem Überwachungsprodukt Pegasus schockiert, denn sie weist nach, wovor Aktivist:innen seit Jahren warnten: dass Sicherheitslücken auf elektronischen Geräten in vielen Ländern zur umfassenden Überwachung auch von Journalist:innen, Rechtsanwält:innen und Oppositionellen ausgenutzt werden. Weltweit werden durch die Einschleusung von Schadsoftware in Smartphones Grund- und Menschenrechte verletzt.

Bisher heißt es zwar, dass deutsche Behörden keine Geschäftspartner der NSO Group sind und auch keine Deutschen als Opfer der grenzenlosen Überwachung bekannt wurden , aber auch ohne direkte Beteiligung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass solche Menschenrechtsverletzungen möglich sind und auch bei uns Überwachung auf Kosten der IT-Sicherheit aller immer stärker zunimmt. So erhielten gerade erst im Juni alle 19 Geheimdienste in Bund und Ländern die Befugnis, Staatstrojaner einzusetzen, die unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in IT-Systeme eingeschleust werden. Sicherheitslücken unterscheiden jedoch nicht zwischen Gut oder Böse, Demokratie oder Schurkenstaat, legitimer Behörde oder krimineller Ransomware-Erpresserbande. Wenn Schwachstellen einmal offen sind, kann sie jeder ausnutzen, auch die NSO Group Technologies. Die Folgen sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine grundsätzliche Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur weltweit, solange nicht alle bekannten Sicherheitslücken den Herstellern mitgeteilt und geschlossen werden.

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#DialogDigital mit Lorenz Gösta Beutin: Digitalisierung und Klimakrise

Um Klimakrise und was die Digitalisierung damit zu tun hat, ging es in der 6. Ausgabe meines #DialogDigital, zu der Lorenz Gösta Beutin mein Gast war, der energie- und klimapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Unsere beiden Fachbereiche haben viel miteinander zu tun und so beschäftigten uns die Fragen: Wie hängen Digitalisierung und Klimakrise kokret zusammen? Was ist dran an dem Satz „Die Digitalisierung ist sowohl Teil des Problems als auch Teil der Lösung”? Und wieso gilt mal wieder: „System Change not Climate Change“?

Wir sprachen über Energieverbrauch von Hard- und Software, wie man negative Wirkungen verringern kann, im Kleinen bei der Handynutzung oder beim Serie-Streamen oder im Großen, z.B. durch Abwärmenutzung in Rechenzentren. Es ging um Mindesteffizienzkriterien und Datensparsamkeit, längere Hardwarenutzungsdauer, Lieferkettengesetz oder Kreislaufwirtschaft, aber auch um die Kleine Anfrage, die wir genau zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt hatten und deren haarsträubende Antwort inzwischen eingetrudelt ist (siehe nachfolgende Links).

Wir widmeten uns aber auch den Potenzialen der Digitalisierung z.B. für die Energie- und Verkehrswende. Am Ende sprachen wir noch über den Einfluss digitaler Hilfsmittel bei Vernetzung und Campaigning von Klima-Aktivist:innen.

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Frage

Zu welcher Bewertung kam das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in dem (nicht eingestuften) Bericht zu einer Sicherheitseinschätzung der Luca-App, der dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und/oder dem Bundeskanzleramt seit einigen Wochen vorliegt (bitte Auflistung aller wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen)? (BT Drucksache 19/31438, Frage 24)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 8. Juli 2021
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im April d. J. einen internen Bericht erstellt und diesen dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übersandt. Der BSI-Bericht kam zu dem Schluss, dass es bei der Luca-App und der zugehörigen IT-Infrastruktur noch Verbesserungsbedarf gab.
Das BSI hatte zuvor die iOS- und Android-Version der Luca-App im Rahmen seines App-Testing-Portals durch einen IT-Sicherheitsdienstleister prüfen lassen. Diese Tests haben eine begrenzte Prüftiefe und beziehen sich explizit ausschließlich nur auf die mobile Anwendung. Sie dienen der Prüfung für den Einsatz auf mobilen Endgeräten der Bundesverwaltung. Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Betreiber übermittelt. Da der Einsatz der Luca-App in der Verantwortung der Länder erfolgt, ist eine Gesamtbeurteilung der Sicherheit der Luca-App und der zugehörigen IT-Infrastruktur mangels gesetzlicher Zuständigkeit nicht erfolgt.

Frage

Wie viele Fördermittel sind aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6) für die Umsetzung von OZG-Projekten in Ländern und Kommunen bereits bewilligt worden und abgeflossen (bitte jeweils eine Summe angeben), und für welche Projekte konkret wurden bisher Mittel aus dieser Fördermaßnahme bewilligt? (BT Drucksache 19/31438, Frage 23)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Bei der Finanzierung von OZG-Umsetzungsvorhaben in Ländern und Kommunen aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund.
Zu den angefragten Zahlen kann Folgendes gemeldet werden:

  1. Gesamtsumme in Euro über alle bisher bewilligten Projekte des Bereichs OZG-Föderal = 439.318.000 Euro
  2. Über die Gesamtsumme in Euro über bisher abgeflossene Mittel liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Ausführung der Bewirtschaftung liegt in den Ländern. Das BMI weist die jeweiligen Mittel den Ländern zur Selbstbewirtschaftung zu.
  3. Konkret bisher bewilligte Projekte, siehe dazu nachfolgende Tabelle:

Frage

Nach welchen Kriterien erfolgt(e) die Entscheidung über eine Förderung von Projekten aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm für die Umsetzung von Onlinezugangsgesetz-Projekten in Ländern und Kommunen (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6)? (BT Drucksache 19/31438, Frage 22)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021

Bei der Finanzierung von Onlinezugangsgesetzen (OZG)-Umsetzungsvorhaben aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund. Die rechtliche Grundlage für die OZG-Umsetzung mit Mitteln des Konjunkturprogramms bilden zum einen das übergreifende „Dachabkommen“ zwischen dem Bund und allen Ländern vom 30. Januar 2021 (einsehbar hier: www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/downloads/Webs/OZG/DE/dachabkommen-vorabversi-on.pdf;jsessionid=3873265C115FC5424F01003443BBA1C3.2_cid295?_blob=publicationFile&v=2), zum anderen bilaterale Einzelvereinbarungen zwischen den federführenden Bundesressorts und dem jeweils zuständigen Land. Auf deren Basis wird das jeweilige Land durch den Bund mit der Durchführung eines OZG-Umsetzungsvorhabens beauftragt, welches dann aus Konjunkturpaketmitteln finanziert wird. Das Land erhält hierbei keine Mittel unmittelbar ausgezahlt, sondern bekommt diese per Mittelzuweisung zur Fremdbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Fördermittelvergabe des Bundes im Rahmen einer Projektförderung o. Ä. an das jeweilige Land, sondern um eine Beauftragung auf Einzelvereinbarungsbasis. Bei der Operationalisierung der Konjunkturpaketmittel wurde auf den bestehenden Programmbausteinen der OZG-Umsetzung aufgesetzt. Bund, Länder und Kommunen arbeiten in sogenannten Themenfeldern zusammen, wobei die Umsetzungsverantwortung grundsätzlich den in den jeweiligen Themenfeldern federführenden Ländern obliegt. Im Rahmen der Infrastrukturvorhaben steht die Schaffung und der Ausbau eines Plattformsystems von Bund und Ländern mit hochwertigen Antragsmanagementsystemen und Basiskomponenten/-diensten zur Bereitstellung von „Einer für Alle“-Onlinediensten im Zentrum. Die Länder und Kommunen können Konjunkturpaketmittel für Umsetzungsvorhaben in den Themenfeldern und Infrastruktur in Anspruch nehmen. Die Eckpunkte hierfür hat der IT-Planungsrat in seinem Beschluss vom 18. September 2020 festgelegt (Beschluss: www.it-planung srat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2020/Sondersitzung_OZG-Umsetzun g.html?pos=1; Eckpunkte: www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/32a_Sondersitzung/Eckpunkte_Umsetzung_desOZG.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finanziert aus den Mitteln des Konjunkturpakets notwendige Infrastrukturkomponenten, die zur Umsetzung des Prinzips „Einer für Alle/Viele“ beitragen. Finanziert werden hierbei die Etablierung neuer, bisher nicht vorhandener, aber auch die Ertüchtigung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten, die querschnittlich der Umsetzung mehrerer OZGLeistungen in verschiedenen Themenfeldern zugutekommen. Anträge für Infrastrukturprojekte können laufend gestellt werden.
Für das Digitalisierungsprogramm Föderal sind insgesamt sieben Umsetzungskriterien festgelegt worden, an deren Einhaltung die Mittelbewilligung gebunden ist:

  1. Nutzerfreundliche Umsetzung (Anwendung der Methode „Digitalisierungslabor“ bei komplexen Leistungen und Massenverfahren; Digitalisierung von Nutzerreisen zusammenhängend, wenn möglich),
  2. Umsetzung in „Einer für Alle“-Lösungen, inklusive neutraler, bundesweit einsetzbarer Nutzer-Oberfläche (z. B. Logo des Landes oder
    der zuständigen Behörde zusätzlich anpassbar),
  3. Entwicklung einer offenen Standard-Schnittstelle zur Anbindung von Fachverfahren unter Einbindung der Hersteller (FIT-Connect zu berücksichtigen),
  4. Nutzung der programmgeschaffenen Standards (z. B. standardisierte Umsetzungsmethodik, dokumentiert im OZG-Leitfaden, oder zentral bereitgestellte Basiskomponenten), alternativ Bereitstellung einer mindestens gleichwertigen Lösung,
  5. aktive Einbindung der föderalen Fachakteure, z. B. Bund-Länder-Arbeitsgruppen,
  6. technischer Anschluss einer signifikanten Anzahl von Ländern und deren Kommunen (z. B. mindestens neun Länder) an die entwickelte Lösung, so dass eine tatsächliche „Einer für Alle“-Umsetzung erfolgt und eine signifikante Flächendeckung erreicht ist,
  7. Umsetzungszeitplan auf Basis der zeitlichen Leitplanken des Aufwandschätzmodells des BMI.

Diese Kriterien sind ebenso wie weiterführende Festlegungen im o. a. Dachabkommen enthalten. Weitere Konkretisierungen erfolgen u. a. über die o. a. Einzelvereinbarungen. Mit der Zeichnung willigen die Länder auch in die Zeitplanung nach drei Meilensteinen, 1) Konzeption, 2) Referenzimplementierung und 3) Rollout, ein. Die Konjunkturpaketmittel werden den zuständigen Ländern entlang des Erreichens dieser Meilensteine in Tranchen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls Teil der Einzelvereinbarung ist eine Verpflichtungserklärung der Länder zur Einhaltung der EfA-Mindestanforderungen für „Einer für Alle“-Onlineservices. Mit diesen sind Standards für eine vereinfachte Anbindung nachnutzender Behörden festgelegt worden. Die Mindestanforderungen sind auf der Internetseite des OZG-Leitfadens einsehbar (siehe: https://leitfaden.ozg-umsetzung.de/display/OZG/OZG-Leitfaden?preview=/4621478/12588603/EfA-Mindestanforderungen_Version%201.0.pdf).
Für den Bund werden die Mittel für die politische Zielsetzung der Beschleunigung der OZG-Umsetzung eingesetzt. Die Mittel verteilen sich
auf die Bereiche Ertüchtigung von Infrastruktur, Unterstützung von Betrieb und Wartung, Verstärkte Unterstützung bei der Projektumsetzung
in den Ressorts und auf die (Weiter-)Entwicklung von Back-Ende Verfahren, insb. Schnittstellen. (Voraussetzungen/Kriterien für die Nutzung
ist die Unterstützung von OZG-Umsetzungsprojekten und Zielen).

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Umsetzungsstand der “Umweltpolitischen Digitalagenda”, der Ökobilanz der Bundesrechenzentren und Plänen zur ökologischen Transformation der IT-Infrastruktur legte die Bundesregierung auf 80 Seiten dar, dass sie einerseits wenig Durchblick und andererseits wenig Plan hat. Deutlich wurde dabei auch die vorherrschende Klimaschädlichkeit von Rechenzentren des Bundes, ohne dass erkennbar ist, wie in diesem Bereich bis 2030 die beschlossene Klimaneutralität der Bundesverwaltung erreicht werden soll. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber des Klimawandels, so trägt auch der Betrieb von über 100 Rechenzentren des Bundes nennenswert zum CO2 Fußabdruck der Bundesverwaltung bei.

Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion und Federführende der Kleinen Anfrage, Anke Domscheit-Berg, äußert sich entsetzt angesichts der erhaltenen Auskunft: “Die Antwort der Bundesregierung deckt eklatante Mängel auf. Diese Bundesregierung scheint nicht nur völlig ehrgeizlos zu sein, sondern auch buchstäblich ahnungslos.”

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Blaue und rote Kabel eines Rechenzentrums

Die Klimakrise verschärft sich und die Informationstechnik trägt wesentlich dazu bei. Schon jetzt ist ihr Beitrag zur Erhöhung des CO2 Ausstoßes größer, als durch die weltweite zivile Luftfahrt, deshalb habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Gösta Beutin, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zum Thema Digitalisierung und Nachhaltigkeit befragt. In der Vergangenheit stellte die Bundesregierung verschiedene ambitionierte Projekte wie die „Umweltpolitische Digitalagenda“ vor. Wir haben nachgehakt, inwiefern die Umsetzung voranschreitet und welche weiteren Schritte die Bundesregierung unternimmt, um im Einklang mit den Pariser Klimazielen für den eigenen CO2-Fußabdruck Verantwortung zu übernehmen. Dabei habe ich mich vor allem nach der Klimawirkung und Nachhaltigkeit von IT-Infrastruktur wie Rechenzentren erkundigt, nach Status Quo und bestehenden Plänen, wie man die beschlossene Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 auch in der Praxis erreichen will und welche Regulierungen man plant, um auch bundesweit die negative Klimawirkung von Rechenzentren zu verringern.  

Die Antwort der Bundesregierung deckte eklatante Mängel auf, denn sie scheint nicht nur völlig ehrgeizlos zu sein, sondern auch buchstäblich ahnungslos. Beides ist ein gleichermaßen großes Problem, denn wer einen Missstand ändern will, muss zuerst die Ausgangslage verstehen. Die Bundesregierung scheitert bereits daran. Das Ausmaß der Unkenntnis des Status Quo in Sachen Klimabilanz der Bundes-IT ist erschreckend. Nach fünf Wochen Bearbeitungszeit lieferte sie nicht einmal eine rudimentäre Ökobilanzierung ihrer Rechenzentren.

Eine Gesamtkoordination der umweltpolitischen Digitalagenda ist nicht erkennbar, es gibt offenbar nicht einmal grundlegende Monitoringprozesse zur Klimawirkung der Bundesrechenzentren.

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Am 29. Juni spendete ich einen Klassensatz Calliope Mini an Daniel Fehlauer, dem Leiter der Stadtbibliothek Oranienburg. Vor Ort waren auch Familien aus Oranienburg, deren Kinder mit Begeisterung bei der Sache waren, als ich ihnen die Anwendungsmöglichkeiten dieses kleinen Gerätes mit all seinen Zubehörteilen erklärte und sie die Mini-Computer selbst auspacken und ausprobieren konnten. Ein Calliope Mini ist ein sogenannter Microcontroller, und eignet sich hervorragend für digitale Bildung. Sein sternförmiges Design, eine breite Ausstattung mit Sensoren, 25 programmierfähige LED Lämpchen, viele weitere Anschlussmöglichkeiten und das ständig wachsende Angebot frei verfügbarer Lehrmaterialien für einen fächerübergreifenden Einsatz machen aus dem Calliope Mini ein ideales Werkzeug zum Einstieg in das Programmieren schon ab der dritten Klasse. Wenn damit Wetterstationen, Zufallszahlengeneratoren, ein „Lärm-o-meter“ für den Unterricht, solarbetriebene Straßenlampenmodelle, fernsteuerbare Autos oder ein Morsezeichensender gebaut werden, verbinden sich Lernziele mit Spaß am Selbermachen.

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Für diese Legislatur ist das mein letzter Videoreport zum Digitalausschuss, daher ist er auch etwas länger geraten. Als Gäste war Bundesinnenminister Seehofer da, sowie Dr. Markus Richter, CIO des Bundes und CIO des BMI, und Harald Joos, CIO des Bundesministerium der Finanzen.

Seehofer lobhudelte zur Digitalisierung in Deutschland und verblüffte den Digitalausschuss mit der Aussage, ein künftiges Digitalministerium hätte gar nicht mehr viel zu tun, selbst der Breitbandausbau sei ja quasi schon so gut wie beendet. Ich löcherte ihn mit Fragen zum Staatstrojaner, zum (fehlenden) Lagebild für Gewalt gegen Frauen, zur Strategie des BMI im Umgang mit Bedrohungslagen durch Ransomware und ich befragte ihn zum barrierefreien Notruf und erzählte von der sehr negativen Erfahrung von Julia Probst, auf Twitter @EinAugenschmaus, bei einem Notruf mit Gebärdendolmetscherin in einer Videoschalte.

Bei den beiden CIOs ging es um Maßnahmen, die digitale Souveränität der Verwaltung zu verbessern, da ging es erfreulich viel um Open Source, vom Verwaltungs-OSS-Arbeitsplatz bis zu einem nationalen Open Source Hyperscaler – eine quasi „TÜV-geprüfte“ Cloud, die vom BSI und vom BfDI für vertrauenswürdig und sicher befunden wurde und von allen Verwaltungen – von Bund bis zur Kommune genutzt werden könnte. Spannend klang das. Aber kommt es auch? Am Ende ging es auch noch mal ums Onlinezugangsgesetz, hier habe ich auch auf einige Eurer Fragen Antworten erhalten können.

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