§219a muss weg! “Und wenn Sie es nicht mehr hören können, helfen Sie, es umzusetzen!”

Anläßlich des diesjährigen Frauentages #IWD2021​ habe ich einen kleinen Videozusammenschnitt aus meinen letzten Sätzen bei jeder meiner bisher über 30 Reden im Bundestag erstellt. Denn egal, ob ich über das Recht auf schnelles Internet, gemeinwohlorientierte Digitalisierung oder über Probleme mit digitalen Monopolen rede, mein letzter Satz ist immer gleich: ein Plädoyer für die Abschaffung des §219a des Strafgesetzbuches. Dieser von den Nazis eingeführte Paragraph verbietet “Werbung für Schwangerschaftsabbrüche” und bedeutet in der Praxis, dass Ärzt:innen unter Strafandrohung keine fachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen dürfen. Der Zusammenschnitt führt durch 3 Jahre Bundestagsreden, diverse Outfits oder Frisuren, zeigt die Reaktionen anderer Abgeordeter und welchen Unterschied es macht, ob im Präsidium des Bundestages ein Mann oder eine Frau sitzt.

Jede Frau, die sich für einen Abbruch entscheidet, hat dafür sehr persönliche Gründe und niemals wird eine solche Entscheidung leichtfertig getroffen. Es muss selbstverständlich sein, dass jede Frau das Recht hat, sich fachlich und unabhängig informieren zu können. Bild: Pixabay
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Antrag

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 19/27192)

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) wird den Erfordernissen nach sicherer, schneller und im ganzen Deutschland flächendeckender Internetverbindung nicht gerecht. Der Bedarf nach sicheren, schnellen Internetverbindungen ist insbesondere während der Covid-19-Pandemie erneut stark gestiegen. Ein leistungsfähiges Internet ist nicht allein ein privates Vergnügen oder ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern existenziell. Das gilt sowohl für Wirtschaft, als auch für Kultur, Soziales, für Patienten und Personal der Krankenhäuser und besonders im Bildungsbereich. Es braucht dafür ein Universaldienst, der die Bandbreiten dynamisch anpasst mit Gigabitgeschwindigkeit in der Stadt und auf dem Land. Der Zugang zum Internet ist in Deutschland nach wie vor unbefriedigend. Es fehlt weiterhin an einer stabilen, flächendeckenden und guten Netzabdeckung, parallel werden die vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten und Bandbreiten oft nicht eingehalten. Der Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter (weiterhin „Anbieter“) bringt nicht die gewünschten und erforderlichen Ergebnisse. Noch immer müssen sich Endnutzer beschweren und mit den Anbietern streiten, weil sie ihre vereinbarte und bezahlte Leistung nicht bekommen, oder überhaupt keinen verlässlichen Netzzugang haben. Nicht selten bestellen Kund:innen, aber auch Unternehmen Internetverbindungen bei zwei Anbietern und zahlen doppelt, zur Absicherung für den Fall, dass es bei einem von den beiden Anbietern zu größeren Störungen oder Dienstausfällen kommt Dies wird auch von den offiziellen Daten der Bundesnetzagentur bestätigt. Laut dem letzten veröffentlichten Jahresbericht der Bundesnetzagentur (2018-2019, https://download.breitbandmessung.de/bbm/Breitbandmessung_Jahresbericht_2 018_2019.pdf) erreichen im Festnetz nur 16 % der Anschlüsse die angebotene Übertragungsrate und bei 30 % ist es nicht einmal die Hälfte. Im Mobilfunk ist die Situation noch alarmierender. Nur 1,5 Prozent der Nutzer:innen erreichen vertragsgemäße Datenraten und nur 16 % wenigstens die Hälfte dessen, was von ihren Anbietern angekündigt wurde. Diese Probleme werden im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt und können deshalb auch nicht gelöst werden. Eine effektive Digitalisierung wird so weiterhin unmöglich, statt dessen werden sich Ungleichheiten verschärfen, da ein verlässlicher, schneller Netzzugang nicht für alle Bürger:innen gleichermaßen verfügbar ist. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein Minderungsrecht beim Nichteinhalten der vereinbarten Geschwindigkeit und bei Verstoß gegen andere Qualitätsparameter vor, aber verzichtet darauf, die Rechtsanwendung klar zu definieren. Die Konkretisierung unbestimmter Begriffe wird an die Bundesnetzagentur delegiert. Die Bundesnetzagentur hat schon eine ähnliche Konkretisierung unverbindlich verfasst in der Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017 (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Te lekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigk eiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Sie ist aber unbefriedigend – zu vage und schützt mehr die Anbieter als die Kund:innen. Künftig soll eine Konkretisierung der Bundesnetzagentur durch Allgemeinverfügung stattfinden, was jedoch nicht immer effektiven Schutz für Verbraucher:innen bzw. Endnutzer:innen bieten wird. Vorgaben sind vielmehr verbindlich und einklagbar zu regeln und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Die Regelung des Minderungsrechts als „das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, ist ungenügend und geht an der Realität vorbei. Eine Rechtsdurchsetzung durch Verbraucher:innen ist so kaum möglich, insbesondere nicht in Regionen ohne Anbieteralternativen. Dieser Gesetzentwurf motiviert die Anbieter nicht, fair und transparent die beworbene Leistung tatsächlich zu gewährleisten. In vielen Gebieten der Bundesrepublik ist eine Unterversorgung mit schnellem Internet nachgewiesen. Auch die Ausbauverpflichtungen für Mobilfunkbetreiber (98% der Haushalte zu versorgen) bedeuten, dass 2 Prozent der Bevölkerung (1,6 Millionen Personen) weiter keinen Rechtsanspruch auf schnelles Internet haben. Viele Menschen haben gar keine Möglichkeit, zu Anbietern mit besseren und schnelleren Internetanschlüssen zu wechseln, da es nur einen Anbieter gibt. Der Gesetzentwurf enthält zum „Recht auf schnelles Internet“ im Teil 9 erhebliche Schlupflöcher, die den Rechtsanspruch letztlich nicht garantieren können. Erstens enthält der Entwurf keine klaren zeitlichen Vorgaben, bis wann eine Flächenabdeckung in Deutschland erreicht werden muss. Zweitens verpflichtet er die Anbieter nicht direkt und gibt ihnen und der Bundesnetzagentur zu viel Spielraum, um das Verfahren und den Ausbau zeitlich zu verschleppen. Schlussendlich orientiert sich der Gesetzesentwurf an den Minimalvorgaben der europäischen Richtlinie und bleibt weit hinter dem von der Regierungskoalition verkündeten Ziel zurück, bis 2030 für jeden Haushalt einen Gigabitanschluss verfügbar zu machen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurfs vorzulegen, um

  1. die Anbieter zur Gewährleistung der vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit bei Festnetzanschlüssen zu verpflichten, die in mehr als 95% der Zeit mindestens 70% der angebotenen Übertragungsgeschwindigkeit betragen muss. Die beworbene Geschwindigkeit darf nicht höher als die maximale real erreichbare Geschwindigkeit bei durchschnittlicher Auslastung der Netze an der jeweiligen Adresse sein. Die minimale Übertragungsrate darf zu keinem Zeitpunkt 30% der beworbenen “Bis zu” Übertragungsrate unterschreiten;
  2. die Anbieter zur Gewährleistung der vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit bei mobilen Internetanbietern zu verpflichten, in mehr als 80% der Zeit mindestens 70% der beworbenen Geschwindigkeit und in mehr als 90% der Zeit mindestens 50% zu garantieren. Die beworbene Geschwindigkeit darf nicht höher als die geschätzte maximal real erreichbare Geschwindigkeit bei einer durchschnittlichen Auslastung des Netzes sein und die minimale Übertragungsrate darf zu keinem Zeitpunkt 30 Prozent der beworbenen “Bis zu” Übertragungsrate auf dem Gebiet der Bundesrepublik unterschreiten;
  3. das unmittelbare Minderungsrecht der Verbraucher beim Nichterhalten der vereinbarten oder geworbenen Geschwindigkeit zu erhöhen, indem bei Verstößen der vereinbarte gesamte Tarifpreis unmittelbar herabgesetzt werden kann um 50 % des vereinbarten monatlichen Bruttopreises (mindestens aber um 5 €);
  4. den Anbieter zu verpflichten, innerhalb von 3 Monaten den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, anderenfalls ist bei strukturellen und regelmäßigen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 0,1% des Jahresumsatzes des Anbieters, mindestens jedoch in Höhe von 1.000,- Euro festzusetzen. Die oben genannten Verstöße der Anbieter sind zugleich als Ordnungswidrigkeit zu definieren und ein Bußgeldkatalog ist dem Gesetzesentwurf hinzuzufügen und die
  5. die Regelung zur Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste so zu gestalten, dass schnelle, sichere Internetdienste schnellstmöglich flächendeckend in Deutschland mit festen zeitlichen Vorgaben gesichert werden. Die Mindestbandbreite für den Ausbau und für neue Anschlüsse als. Vorsätzliche oder fahrlässige Verzögerungen werden mit Bußgeldern belegt, die zum Ausbau der öffentlichen Dateninfrastruktureingesetzt werden;
  6. einen Universaldienst festzuschreiben, der eine Gigabitgeschwindigkeit von1000 Mbit/s symmetrischer Bandbreite für alle Haushalte bis 2030 vorsieht.
  7. die dem Gesetzesentwurf zugrundeliegende Diensteliste anzupassen und um Dienste zu erweitern, die heutzutage in der breiten Bevölkerung aktivgenutzt werden (z.B. Smart Home-Dienste);
  8. die Bundesnetzagentur aufzufordern, im regelmäßigen Turnus von zweiJahren, im Zuge einer objektiven, wissenschaftlichen Untersuchung festzustellen, wie sich die Anforderungen an einen dynamischen Breitbandinternetzugang und Kommunikationsdienste in Deutschland entwickelt haben.

Berlin, den 2. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Sichere Verschlüsselung elektronischer Kommunikation und Profilbildung durch Cookies (24.02.2021)

Gleich zwei Ausschusssitzungen zur Digitalen Agenda fanden am Mittwoch statt, zuerst eine Standardsitzung mit zwei Themen, dann eine Anhörung mit Sachverständigen zur Datenstrategie der Bundesregierung. Dieser Ausschussreport befasst sich nur mit der Standardsitzung. Es ging darin einerseits um sichere Verschlüsselung vor allem bei Messengern (dabei auch um “Vorder- und Hintertüren” in Software für Geheimdienste und Polizei, sowie um die Unabhängigkeit des BSI) und es ging um Cookies, Profilbildung durch digitale Unternehmen und Microtargeting im Internet. Die EU hat das geltende deutsche Recht bereits für rechtswidrig erklärt, eine Gesetzänderung ist in der Mache. Aber wie wird sie aussehen? Und was tut sich in Europa, z.B. bei der ePrivacy Richtlinie? Welche Position vertritt die Bundesregierung? Wie kann man Privatsphäre schützen und trotzdem die Nutzerfreundlichkeit erhalten und Cookie-Müdigkeit verhindern? Dürfen Cookie Manager wie PIMS uns das Leben erleichtern? Zu all diesen Fragen und Themen gibt es Informationen in diesem Video, das zum ersten Mal im Video- und Tonstudio “Stellwerk” im Fürstenberger Verstehbahnhof aufgenommen wurde, einem Studio, das an anderen Tagen als digitales Klassenzimmer genutzt wird.

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Screenshot: Sendung FAKT vom 23. Februar 2021

Es gibt auch noch gute Neuigkeiten! Am 19. Februar 2021 gewann der MDR vor dem Oberlandesgericht Köln nach 6-jährigem Rechtsstreit um ein Glyphosat-Gutachten, das das Bundesinstitut für Risikobewertung durch Missbrauch des Urheberrecht der Öffentlichkeit entziehen wollte.

Am 23. Februar 2021 lief in der Sendung FAKT ein Beitrag über diesen Fall, für den ich auch interviewt wurde, denn ich habe mich schon seit 2018 parlamentarisch damit beschäftigt und die Bundesregierung mehrfach dazu befragt. Ich fand es schon damals inakzeptabel, dass eine Bundesbehörde das Urheberrecht mißbrauchen möchte, um sowohl die Pressefreiheit, als auch das Informationsfreiheitsrecht zu beschneiden.

Hier könnt Ihr die Sendung nachsehen: FAKT: BfR-Streit um Risiken von Glyphosat (Skript als PDF).

Die ganze Geschichte lief so ab:

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Berlin, 24.02.2021 – Nach einer ersten Abfrage unbesetzter IT-Sicherheitsstellen in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden vor einem Jahr, habe ich erneut nachgefragt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass sich seit einem Jahr wenig verbessert hat, immer noch sind große Teile der Bundesregierung weder in der Theorie noch in der Praxis in Sachen IT-Sicherheit gut aufgestellt und stellen damit weiterhin selbst ein IT-Sicherheitsrisiko dar. Bei jedem 3. Ministerium existieren nicht einmal 5 Stellen dafür, über alle Bundesministerien hinweg ist darüber hinaus jede 4. Stelle unbesetzt. Beim BMI sind mit knapp 500 Stellen sogar fast doppelt so viele Posten unbesetzt, wie bei allen anderen Ministerien zusammengenommen, dem BMI ist auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachgeordnet. 

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Frage:
Plant das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien (insbesondere das Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur) künftig Kontaktaufnahmen durch Lobbyist:innen von Facebook (insbesondere vom Lobbybüro Facebook Central Europe, das die ehemalige Büroleiterin von Staatssekretärin Dorothee Baer, Julia Reuss, leiten wird; (vgl. https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/aus-dem-digitalministerium-zu-facebook-scheuers-freundin- macht-karriere-a/) ein[zu]schränken, und wie soll ggf. eine solche Einschränkung kommuniziert bzw. überwacht werden? (Drucksache 19/26785, Frage 56)

Antwort:
Die Bundesregierung pflegt zahlreiche Kontakte zu Digitalunternehmen in Deutschland. Dies gilt auch für die Zukunft.

Seit 23. Januar darf man aus Gründen des Infektionsschutzes in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit medizinischen Masken unterwegs sein, also sogenannte OP-Masken oder FFP2 Masken. Selbstgenähte Masken sind aufgrund ihres geringeren Schutzes vor dem Covid-19 Virus dort nicht mehr akzeptiert. Es ist unstrittig, dass bei richtiger Anwendung FFP2 Masken einen höheren Schutz vor Ansteckung mit Covid-19 Viren bieten. Aber wer jeden Cent dreimal umdrehen muss, kann sich die guten Masken einfach nicht leisten. Aber auch Menschen mit geringen Einkommen müssen optimal vor Corona geschützt werden! Dazu haben wir verschiedene Forderungen im Bundestag eingebracht, z.B. die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes von 1.200 Euro, die Erhöhung des Regelbedarfes auf 658 Euro und die Einführung eines Pandemiezuschlages von monatlich 100 Euro auf alle Grundsicherungsleistungen.

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So sieht die Nutzeroberfläche vom in Deutschland gestarteten Open Source Projekt SORMAS im Gebrauch aus. Beim Nigeria Center for Disease Control (CDC) ist SORMAS bereits erfolgreich im Einsatz und half erfolgreich im Kampf gegen Ebola. Bildquelle: Screenshot aus SORMAS Video unter CC-BY-Lizenz von Daniel Tom- Aba, youtu.be/3dEvpkL3-ks.

Die Covid-19 Pandemie hat uns allen gezeigt, wie weit abgehängt Deutschland in Fragen der Digitalisierung ist. Vor allem im Bildungsbereich, aber auch in der öffentlichen Verwaltung wurde das schmerzhaft deutlich. Und wo das Netz schlecht ist, kann man weder Home Schooling noch Home Office machen. Die Versäumnisse dauern seit Jahren an, manche Altlast kann man nicht kurzfristig lösen – den versemmelten Breitbandausbau zum Beispiel.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Datenstrategie der Bundesregierung: zu wenig Gemeinwohl

Die Datenstrategie kommt zu spät und zu unverbindlich, weil die Ministerien sich nicht einig werden konnten. Sie pflegen lieber digitale Fürstentümer, als wirklich gemeinwohlorientiert und bürgernah an einem Strang zu ziehen. Trotz guter Ideen wird der Staat so kein Vorreiter, dafür hätte es u.a. ein klares Bekenntnis zu konsequentem Open Data und freien Zugang zu steuerfinanzierten Forschungsergebnissen (Open Access) gebraucht.

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Software für Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern (SORMAS)(Digitalausschuss, 10.02.2021)
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