Es braucht ein Recht auf schnelles Internet für alle, forderte ich in meiner Rede zur TKG-Novelle. Statt diesen Rechtsanspruch zu schaffen, blamiert sich die GroKo mit einem politischen Placebo. Stattdessen kommt erneut eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur für Messenger und Emailprovider, sichere elektronische Kommunikation ‘Made in Germany’ wird so wohl aussterben. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und der Text im Wortlaut zum nachlesen.
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Frage: Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruches auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet, welcher im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum 1. Januar 2025 angekündigt wird, und welches Ressort ist für die Umsetzung dieses Vorhabens federführend verantwortlich? (BT-Drucksache 19/8082)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 25. Februar 2019
Das BMVI ist federführend zuständig für die Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet, der Gegenstand des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ist. Dieser Anspruch soll im Rahmen der Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (Richtlinie (EU) 2018/1972) in nationales Recht ins Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen werden. Die Vorarbeiten für diese Überarbeitung des TKG laufen zurzeit in Abstimmung mit dem BMWi.
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