Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein echtes Recht auf schnelles Internet

Es braucht ein Recht auf schnelles Internet für alle, forderte ich in meiner Rede zur TKG-Novelle. Statt diesen Rechtsanspruch zu schaffen, blamiert sich die GroKo mit einem politischen Placebo. Stattdessen kommt erneut eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur für Messenger und Emailprovider, sichere elektronische Kommunikation ‘Made in Germany’ wird so wohl aussterben. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und der Text im Wortlaut zum nachlesen. 

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nicht nur bei uns in Brandenburg verzweifeln Eltern, deren Kinder ohne Internet nicht digital lernen können oder die zur Arbeit pendeln müssen, weil Homeoffice einfach nicht geht. Ich dachte, während dieser Pandemie hätte auch der Letzte verstanden, welche Bedeutung flächendeckendes Breitband hat, Minister Scheuer allerdings immer noch nicht; das erkennt man nämlich an Taten und nicht an Worten.

Als die Bundesregierung im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur im November 2019 eingestehen musste, dass in Deutschland aktuell 56 Kilobit pro Sekunde ein „funktionaler Internetanschluss“ sein soll, hat sie sehr schnell versichert, dass mit dieser TKGReform ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet kommen soll. Das ist ja auch notwendig. Der Zugang zu Internet ist schlicht Daseinsvorsorge. Doch mit diesem Gesetzentwurf weiß immer noch keiner, welches Recht er oder sie auf Internet hat. Kanzlerin Merkel versprach uns 50 Mbit bis 2018, dann 1 Gigabit bis 2025. In diesem Gesetz steht als Anspruch „der Durchschnitt der genutzten Bandbreite von mindestens 80 Prozent der Verbraucher“, und irgendwelche Gegebenheiten sollen auch berücksichtigt werden. Was soll denn „genutzte Bandbreite“ heißen? Die Bandbreite, die Unternehmen einem versprechen und die laut Bundesnetzagentur nur bei jedem sechsten Nutzer erreicht wird? Oder die tatsächlich verfügbare Bandbreite, wo jeder Dritte nicht einmal die Hälfte der vertraglichen Bandbreite erhält? Oder die tatsächlich von Kundinnen und Kunden ausgenutzte Bandbreite? Und wenn die gemeint ist, nimmt man Spitzenwerte, wenn Leute netflixen, oder den Durchschnitt, wenn sie auch mal schlafen? Geht es um Downloads oder auch um Uploads? Und wie will man das eigentlich erheben? – Klar ist doch, dass derart verklausulierte Beschreibungen offenbaren, dass die Bundesregierung einfach zu feige ist, einen klaren Rechtsanspruch zu benennen. Sie schiebt den Schwarzen Peter der Bundesnetzagentur zu, die soll das Rätsel der Bundesregierung lösen, und wahrscheinlich hofft sie darauf, dann nicht mehr im Amt zu sein. Ich hoffe das auch. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren.

Richtig gruselig ist allerdings Minister Seehofers Fußabdruck im Gesetz. Denn obwohl Bundesverfassungsgericht und der EuGH die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärten – mehrfach –, steht sie nun wieder drin. Diese Bundesregierung ist entweder völlig merkbefreit oder schlicht frech.

Ich verspreche Ihnen: Die Linksfraktion wird auch gegen diese Vorratsdatenspeicherung kämpfen. Außerdem werden künftig Messengerdienste und EMail-Provider wie große Telko-Konzerne behandelt und gezwungen, Überwachungsinfrastrukturen zu installieren, zumindest dann, wenn ihre Infrastruktur in Deutschland steht, was diese Bundesregierung bisher immer toll fand. Aber Logik ist Ihre Stärke nicht. Die Folge wird nämlich sein, dass sichere elektronische Kommunikation made in Germany ausstirbt. Danke für nichts, GroKo!

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nichts im Strafrecht verloren haben. § 219a gehört abgeschafft! Machen Sie auch das endlich!

Vielen Dank.