Screenshot: Sendung FAKT vom 23. Februar 2021

Es gibt auch noch gute Neuigkeiten! Am 19. Februar 2021 gewann der MDR vor dem Oberlandesgericht Köln nach 6-jährigem Rechtsstreit um ein Glyphosat-Gutachten, das das Bundesinstitut für Risikobewertung durch Missbrauch des Urheberrecht der Öffentlichkeit entziehen wollte.

Am 23. Februar 2021 lief in der Sendung FAKT ein Beitrag über diesen Fall, für den ich auch interviewt wurde, denn ich habe mich schon seit 2018 parlamentarisch damit beschäftigt und die Bundesregierung mehrfach dazu befragt. Ich fand es schon damals inakzeptabel, dass eine Bundesbehörde das Urheberrecht mißbrauchen möchte, um sowohl die Pressefreiheit, als auch das Informationsfreiheitsrecht zu beschneiden.

Hier könnt Ihr die Sendung nachsehen: FAKT: BfR-Streit um Risiken von Glyphosat (Skript als PDF).

Die ganze Geschichte lief so ab:

Im Herbst 2015 brachte die Sendung FAKT, die vom MDR für die ARD produziert wird, einen Bericht über Glyphosat. Denn auf Europäischer Ebene stand eine Verlängerung der Zulassung dieses krebserregenden Stoffes in der Landwirtschaft zur Debatte. Im Zentrum des Berichts stand ein umstrittenes Gutachten des Bundesinstitutes für Risikobewertung, das abweichend z.B. von der WHO Agentur für Krebsforschung (IARC) zur Einschätzung kam, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Umstritten war das Gutachten auch deshalb, weil der Vorwurf im Raum stand, das Bundesinstitut hätte sich dabei vor allem industrienaher Studien bedient. Da es um ein Thema ging, das die Öffentlichkeit aus nachvollziehbaren Gründen sehr interessierte, stellte der MDR das besagte Gutachten ins Netz – und wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt und verklagt.

Es folgte ein Gerichtsverfahren, das der MDR verlor. Im September 2018 fragte ich die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage, wieviel Steuergeld sie eigentlich dafür ausgab, den MDR zu verklagen und die Pressefreiheit zu behindern. Die Antwort: allein vom Dezember 2015 bis zum Juli 2018 wurden 78.125,54€ Steuergeld vom Bundesinstitut für Risikobewertung verschwendet. Von der Klage selbst hatte ich durch die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage erfahren, in der ich gefragt hatte: “In welchen Fällen haben Behörden des Bundes seit 2014 die Nachnutzung, Verbreitung, Veröffentlichung oder den Erhalt von Informationen mittels Rückgriff auf den urheberrechtlichen Schutz von Inhalten verhindert oder versucht zu verhindern?”. Aus der Antwort der Bundesregierung ergab sich auch, dass diese Klage gar kein Einzelfall war, die Bundesregierung hat Übung darin, das Urheberrecht als Zensurheberrecht zu mißbrauchen.

Ich plädiere schon seit längerem für das Prinzip „ÖGÖG“ (Öffentliches Geld = Öffentliches Gut) – was öffentlich finanziert ist, muss auch öffentlich sein. Das umfasst natürlich auch steuerfinanzierte Studien, wie das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung. Im Bundestag stellte ich mit meiner Fraktion dazu im August 2019 den Antrag: Öffentliches Geld – Öffentliches Gut – Öffentlich finanzierte Daten und Werke frei zur Verfügung stellen.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitaler Verbraucherschutz + transparenter Staat
(Meine Rede vom 18. Oktober 2019 direkt auf YouTube ansehen.)

In den Urheberrechtsstreit schaltete sich dann auch die Informationsfreiheits-NGO fragdenstaat.de ein, die das Gutachten vom Bundesinstitut erfragte und anschließend ins Netz stellte, nachdem der MDR es offline nehmen musste. Folgerichtig wurde auch fragdenstaat.de verklagt (angedroht waren bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft!), musste das Gutachten ebenfalls offline nehmen, aber stellte eine einfache online Möglichkeit für alle Bürger:innen bereit, das Glyphosat Gutachten ihrerseits vom Bundesinstitut anzufordern – das war nämlich völlig legitim, nur die Verbreitung im Internet wollte das Bundesinstitut partout verhindern.

Nachdem schon über 39.000 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz via fragdenstaat.de zu dem Gutachten beim Bundesinstitut eingegangen waren, fragte ich noch einmal nach:

Wie viele der über 39 000 Personen (https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht-2019/), die bis Mitte April 2019 über das Portal fragdenstaat.de einen Antrag auf Informationszugang zu der Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015 gestellt haben, haben bis zum heutigen Tage Zugang zu dieser Stellungnahme erhalten, und welche Aufwendungen sind dem BfR bis heute bei dem Versuch entstanden, die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Zugänglichmachung zu dieser Stellungnahme entweder zu verhindern oder zu ermöglichen?

(Quelle: Meine Frage vom Mai 2019)

In der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 6. Mai 2019 auf meine schriftliche Frage gestand das Ministerium ein, dass es sich erst noch ein technische Lösung zur Abwicklung der vielen Anfragen überlegt. Diese Lösung kam dann später auch und sollte allen Antragsteller:innen ermöglichen, 7 Tage lang auf das Dokument zugreifen zu können, um es online zu lesen, ohne es herunterzuladen. Man weigerte sich also beharrlich, das Gutachten einfach selbst zu veröffentlichen, übrigens auch nachdem es fast 50.000 Menschen waren, die Einsicht beantragten.

Ich fand diesen Zustand völlig absurd und habe deshalb im April 2019 eine Mail an das Bundesinstitut für Risikobewertung geschrieben, und darin gefragt, warum man mit Bezug auf das Urheberrecht den Informationszugang weiter erschwert, obwohl so viele Menschen das Gutachten nun schon individuell lesen konnten.

Eine kleine E-Mail, die BfR-intern viel auslöste.

Mit meiner Mail habe ich ordentlich was ausgelöst. Der interne Schriftwechsel dazu ging hoch bis in die Staatssekretär:innen-Ebene im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das habe ich erfahren, weil FragDenStaat diesen Schriftwechsel beim BMEL angefragt und erhalten habe. Dort ist auf Seite 35 vergessen worden, meinen Namen zu schwärzen.  Da das Bundesinstitut fachlich unabhängig ist vom BMEL ist, wurde nach vielem hin und her entschieden, dass das Bundesinstitut sich allein die Antwort an mich ausdenken soll.

Und hier könnt Ihr das Antwortschreiben des Bundesinstituts für Risikobewertung an mich nachlesen (Schreiben vom 15. April 2019 als PDF; Kontakte geweißt).  

Ich bin sehr froh, dass sowohl fragdenstaat.de im November 2020 den Rechtsstreit gegen das Bundesinstitut gewann, als auch jetzt der MDR. Das Urheberrecht ist schließlich dafür geschaffen worden, Urheber:innen – z.B. Komponist:innen und Autor:innen vor unrechtmäßiger Verbreitung ihrer schöpferischen Werke zu schützen, und nicht dafür, Presse- und Informationsfreiheit einzuschränken und amtliche Werke sowie generell steuerfinanzierte Dokumente und Gutachten unter Verschluss zu halten. Das hat im übrigen auch schon der EUGH so gesehen, der am 29. Juli 2019 in einem Rechtsstreit zwischen der Bundesregierung und der Funke Mediengruppe entschied, dass das Urheberrecht für derartige Zwecke nicht mißbraucht werden darf.

Nachtrag vom 11. März 2021: Das Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom 19. Februar 2021 ist inzwischen online abrufbar (Aktenzeichen: 6 U 105/20, ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0219.6U105.20.00).