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Frage

Wofür genau und welche Kosten entstanden den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerte Behörden) in dieser Legislatur im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen aufgrund abgelehnter IFG-Anfragen und/oder allgemein wegen Veröffentlichungen, bei denen die Bundesregierung und ihre Behörden eigene oder Rechte Dritter verletzt sah, z. B. das Urheberrecht, den Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter etc. (bitte unter Angabe des Aktenzeichens, des Klägers, der strittigen Rechtsnorm und des Verfahrensstandes sowie Höhe der je Fall angefallenen jeweiligen (Einzel-)Kostenpositionen und Auflistung ihres konkreten Verwendungszwecks)? (BT-Drucksache 19/31996, Frage 48)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange (BMJV) vom 10. August 2021

Bezüglich der entstandenen Kosten von Gerichtsprozessen und der Klagegründe im Zusammenhang mit abgelehnten IFG-Anfragen und/oder Veröffentlichungen, bei denen die Bundesregierung oder ihre Behörden eigene oder Rechte Dritter verletzt sahen, werden leider keine Statistiken vorgehalten. Sofern eine Erhebung und Auswertung dieser umfangreichen Datensätze überhaupt möglich wäre, würde sie einen so erheblichen Aufwand erfordern, dass sie in überschaubarer Zeit nicht umsetzbar ist.

Frage

Wie genau begründet die Bundesregierung den nach Kenntnis der Fragestellerin erfolgten Verzicht des BfR auf weitere Rechtsmittel im Rechtsstreit mit dem MDR bezüglich eines Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstitutes für Risikobewertung (siehe www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2021/6_U_105_20_Urteil_20210219.html), und welche weiteren Kosten sind in jenem Rechtsstreit seit meiner letzten Schriftlichen Frage danach angefallen (siehe letzte Anfrage dazu: Bundestagsdrucksache 19/4421, Frage 107; vgl. https://netzpolitik.org/2018/zensurheberrecht-bundesamt-gab-80-000-euro-gegen-glyphosat-berichterstattung-aus/; bitte nach Datum, Empfänger und Anlass der Ausgabe aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 19/31996, Frage 72)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel (BMEL) vom 9. August 2021

Bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Informations- und Publikationsstrategie sowie Geltendmachung von Urheberrechtsverstößen in seinem oben genannten Tätigkeitsgebiet ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weisungsunabhängig.

Nach dessen Auskunft beruht der Verzicht auf die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf einer Gesamtabwägung aller hierfür einschlägigen Gesichtspunkte nach anwaltlicher Beratung.

Seit der Beantwortung der Schriftlichen Frage 107 auf Bundestagsdrucksache 19/4421 sind im betreffenden Rechtsstreit nach Auskunft des BfR Kosten in Höhe von insgesamt 73.764,41 Euro angefallen.

Screenshot: Sendung FAKT vom 23. Februar 2021

Es gibt auch noch gute Neuigkeiten! Am 19. Februar 2021 gewann der MDR vor dem Oberlandesgericht Köln nach 6-jährigem Rechtsstreit um ein Glyphosat-Gutachten, das das Bundesinstitut für Risikobewertung durch Missbrauch des Urheberrecht der Öffentlichkeit entziehen wollte.

Am 23. Februar 2021 lief in der Sendung FAKT ein Beitrag über diesen Fall, für den ich auch interviewt wurde, denn ich habe mich schon seit 2018 parlamentarisch damit beschäftigt und die Bundesregierung mehrfach dazu befragt. Ich fand es schon damals inakzeptabel, dass eine Bundesbehörde das Urheberrecht mißbrauchen möchte, um sowohl die Pressefreiheit, als auch das Informationsfreiheitsrecht zu beschneiden.

Hier könnt Ihr die Sendung nachsehen: FAKT: BfR-Streit um Risiken von Glyphosat (Skript als PDF).

Die ganze Geschichte lief so ab:

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Frage: Wie weit sind die im August 2018 in ihrer Antwort zu Frage 1 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. [BT-Drs. 19/4026] erwähnten Pläne der Bundesregierung fortgeschritten, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern und wann ist mit einem Gesetzesentwurf seitens der Bundesregierung zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 30. Oktober 2019:

Der Klärungsprozess in der Bundesregierung zu Inhalt und Umfang möglicher Änderungen des Informationsfreiheitgesetzes dauert an und ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist derzeit nicht mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu rechnen.