Frage

Wofür genau und welche Kosten entstanden den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerte Behörden) in dieser Legislatur im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen aufgrund abgelehnter IFG-Anfragen und/oder allgemein wegen Veröffentlichungen, bei denen die Bundesregierung und ihre Behörden eigene oder Rechte Dritter verletzt sah, z. B. das Urheberrecht, den Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter etc. (bitte unter Angabe des Aktenzeichens, des Klägers, der strittigen Rechtsnorm und des Verfahrensstandes sowie Höhe der je Fall angefallenen jeweiligen (Einzel-)Kostenpositionen und Auflistung ihres konkreten Verwendungszwecks)? (BT-Drucksache 19/31996, Frage 48)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange (BMJV) vom 10. August 2021

Bezüglich der entstandenen Kosten von Gerichtsprozessen und der Klagegründe im Zusammenhang mit abgelehnten IFG-Anfragen und/oder Veröffentlichungen, bei denen die Bundesregierung oder ihre Behörden eigene oder Rechte Dritter verletzt sahen, werden leider keine Statistiken vorgehalten. Sofern eine Erhebung und Auswertung dieser umfangreichen Datensätze überhaupt möglich wäre, würde sie einen so erheblichen Aufwand erfordern, dass sie in überschaubarer Zeit nicht umsetzbar ist.