Tabelle zum Mobilfunkmonitoring. Übersicht zu Bezugsraum, Anteil versorgter Fläche, Funkloch, Weiße Flecken, Graue Flecken

Nach neuesten Zahlen des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur, die DPA heute veröffentlicht hat, wird deutlich: Die Flächenversorgung mit Mobilfunk in Deutschland gleicht weiterhin einem Flickenteppich. Auf 3,5 Prozent der Fläche gibt es überhaupt kein sinnvoll nutzbares Datennetz, sondern nur eine Versorgung mit dem uralt Standard 2G. Dazu kommen 7,2 Prozent der Fläche, auf denen nur ein einziger Anbieter mit einem 4G Netz verfügbar ist. Rechnet man 0,3 Prozent komplette Funklöcher dazu, gibt es bundesweit auf 11 Prozent der Fläche kein hinreichendes mobiles Netz, das allen Nutzer:innen zur Verfügung steht. In Brandenburg ist die Versorgung noch schlechter als im bundesdeutschen Durchschnitt, mit 3,7 Prozent weißen Flecken und 8,1 Prozent grauer Flecken liegt Brandenburg trotz Berlin-Nähe unter den ostdeutschen Ländern auf dem vorletzten Platz.

Weiterlesen

Frage

Warum folgt die Bundesregierung nach meiner Kenntnis nicht dem niederländischen Beispiel der Weiternutzung von Bürgern und Bürgerinnen erhobenen Umweltdaten durch staatliche Behörden
(siehe Beispiel Niederlande: www.samenmetenaanluchtkwaliteit.nl/luftdaten; vergleichbare Behördenprojekte hierzulande: Luftqualitätsindex beim Umweltbundesamt oder Open Data beim Deutschen Wetterdienst), und welche Forschungsprojekte (z. B. bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.), die die Bundesregierung mitfinanziert, nutzen offene
von Bürgern und Bürgerinnen erhobene Umweltdaten (wie z. B. von sensor.community einst bekannt als luftdaten.info; vgl. „Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen Unsere gemeinsame digitale Zukunft“, Kapitel 5.3.1 Digitalisierung als Chance zur Förderung eines kollektiven Weltbewusstseins für nachhaltige Entwicklung.
Kasten 5.3.1-2 Digitalisierung um Citizen Sensing zu ermöglichen, Bundestagsdrucksache 19/15004, S. 227)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 183)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. Juni 2021
Tatsächlich befördert die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Umwelt- und Naturschutz auch bezogen auf die Teilhabe an der Datenerhebung.
Als prominenten, verwaltungsübergreifenden Beitrag ist dazu die vom interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen im Jahr 2019 beschlossenen „Handlungsoptionen zum Umgang mit CrowdSourcing-Geodaten zur Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung“ www.imagi.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/lMAGI/DE/2019/crowdsourcing-geodaten.html zu nennen. Die Handlungsoptionen enthalten zahlreiche Beispiele dafür, dass Daten aus Crowdsourcing bereits jetzt für viele Anwendungen – auch solche umwelt- und naturschutzrechtlicher Art – in der Bundesverwaltung eingesetzt werden. Das Potenzial wird hier erkannt und durch zahlreiche Beispiele aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland ergänzt.
Neben den Chancen gehen mit der Verwendung von Daten aus Crowdsourcing aber auch einige Risiken einher. Eine Herausforderung für Behörden besteht darin, die Forderung nach nachhaltiger Bereitstellung von Daten mit dem Prinzip der freiwilligen Mitarbeit zu verbinden. Auch hierfür enthalten die Handlungsoptionen Anregungen.
Zudem müssen Behörden damit rechnen, dass zur Recherche der Dateneigenschaften und zur Umwandlung in die behördenüblichen Datenmodelle erheblicher Aufwand an Eigenleistung anfällt. Aus juristischer Sicht ist in der Regel eine einzelfallbezogene Prüfung zu urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekten erforderlich.
Speziell für die Naturschutzverwaltung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass unter dem Dach der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) eine Anwendung „Artenfinder – Technische Unterstützung zur Gewinnung amtlicher Geofachdaten der Naturschutzbehörden durch Citizen Science“ www.sta-uis.de/KoopUIS-Projektuebersicht.html entwickelt wurde und seit dem Jahr 2011 erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird. Sie stellt die technischen Bausteine zur Sammlung, Aufbereitung und Qualitätssicherung von Sichtbeobachtungen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in einem Citizens Science Projekt bereit. Die Erhebung durch alle wird unterstützt durch die Artenfinder App für iPhone und Android-Smartphones sowie ein Online-Portal. Alle können die Artendaten bundesweit erfassen und sowohl im persönlichen Bereich verwalten als auch öffentlich bereitstellen.
Ein anderes Beispiel stellt das Vogelmonitoring dar, welches in Deutschland zum großen Teil von ehrenamtlichen Erfassungen getragen wird. Grundlage ist eine im Jahr 2008 zwischen dem Bund, den Ländern und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) geschlossene Vereinbarung. Die Vereinbarung sichert die Organisation und wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings durch den DDA. Die Ergebnisse dieses Monitorings zeigen in vielen Bereichen konkrete Gefährdungen und Handlungsbedarfe auf.
Schließlich hat auch das Umweltbundesamt (UBA) vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Citizen Science dessen Anwendbarkeit für die Ressortforschung geprüft und ein Konzept zur Anwendung von Citizen Science in der Ressortforschung des UBA entwickelt. Zweck des Konzepts ist es, einen Leitfaden anzubieten, mit dem die Eignung von Citizen Science Ansätzen für geplante Forschungsvorhaben überprüft werden kann. Auch lässt sich auf dessen Grundlage eine grobe Abschätzung des zu erwartenden zusätzlichen
Aufwands (z. B. Zeitaufwand zur Kommunikation und Koordination mit Bürgerinnen und Bürgern) und des Nutzens für das jeweilige Forschungsprojekt (z. B. breitere, lebensnahe Datengrundlage) in ausgewählten Anwendungsfeldern (z. B. Klima, Wasser, Lärm, Boden) vornehmen www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-06-08_texte_49-2017_citizen-science.pdf.

Für die 5. Ausgabe meines #DialogDigital war der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, mein virtueller Gast. Unser Thema lag daher nahe: die Relevanz von Datenschutz, gerade während der Pandemie, vor allem aber die vielen falschen Behauptungen, nach denen der Datenschutz für alle möglichen politischen Mißerfolge bei der Pandemiebekämpfung verantwortlich sei. Wir nehmen in unserem Gespräch einige konkrete Vorwürfe näher unter die Lupe, schauen auf Impfterminvergaben, Betrug bei Testzentren, Corona Warn App und Luca App und widerlegen den Mythos, in asiatischen Ländern hätten Tracking-Apps mit Ortungsfunktionen die Pandemie erfolgreich bekämpft. 

Warum ist es so beliebt, dem Datenschutz jedes Versagen bei der Pandemiebekämpfung in die Schuhe zu schieben? Auch darüber haben wir uns unterhalten. 

Weiterlesen

Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

Weiterlesen
150 Jahre Widerstand gegen §218 Klatschpappen

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurden im deutschen Kaiserreich die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Bis heute ist damit der Abbruch in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen und die Schwangerschaft darf die 12. Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es einen Zwang zur Austragung, unabhängig von partnerschaftlichen, psychischen und ökonomischen Verhältnissen, denn dieser Zwang leitet sich aus der grundsätzlichen Illegalität eines Schwangerschaftsabbruches ab. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwendete den Begriff „Austragungspflicht“ (BVerfGE 39, 1) für die Verantwortung der Schwangeren. Da fühlt man sich tatsächlich an die Kaiserzeit erinnert. 

Weiterlesen

Frage 1

In welche Laufbahngruppen (aufgeschlüsselt in mittlerer, gehobener und höherer Dienst) sind die Personalstellen im Bereich IT-Sicherheit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung (Bundesministerien inkl. ihnen nachgeordnete Behörden) eingestuft (bitte aufschlüsseln für Bundesministerien Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Gesundheit sowie Stellenzahl je Laufbahngruppe – bezogen auf die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26785 genannten Stellen), und wie viele Personen wurden im gleichen Zeitraum (bezogen auf Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26785) für den gleichen Aufgabenbereich (breit interpretiert) aus externen Unternehmen beschäftigt? (Drs.Nr. 19/26785, Frage 20)

Frage 2

In welche Laufbahngruppen (aufgeschlüsselt in mittlerer, gehobener und höherer Dienst) sind die Personalstellen im Bereich IT-Sicherheit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung (Bundesministerien inkl. ihnen nachgeordnete Behörden) eingestuft (bitte aufschlüsseln für Bundesministerien Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sowie Stellenzahl je Laufbahngruppe – bezogen auf die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26785, genannten Stellen), und wie viele Personen wurden im gleichen Zeitraum (bezogen auf Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26785) für den gleichen Aufgabenbereich (breit interpretiert) aus externen Unternehmen beschäftigt? (BT Drucksache 19/29651, Fragen 19 + 20)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 12. Mai 2021
Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zu den heterogenen Antworten der Ressorts und der besonderen Bedeutung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit seiner
Abteilung für Cyber- und Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 19/17175 aus dem Jahr 2020 verwiesen.
Eine Beantwortung der zweiten Schriftlichen Frage kann für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen. Angaben zur Stellenverteilung, die über die im Verfassungsschutzbericht gem. § 16 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Strukturdaten hinausgehen, sowie Angaben zur Beschäftigung externer Personen im Bereich IT-Sicherheit, sind zum Schutz der operativen Sicherheit nicht möglich. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im Bereich IT- Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre. Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden.
Eine Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen der in den Bundesministerien inklusive der ihnen nachgeordneten Behörden besetzten Stellen im
Bereich IT-Sicherheit sowie die Anzahl der für den gleichen Aufgabenbereich (breit interpretiert) aus externen Unternehmen beschäftigten Personen können der nachstehenden Übersicht entnommen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass Externe teilweise bei mehreren Fachaufgaben unterstützen und nicht ausschließlich einem einzigen Themengebiet, wie beispielsweise der IT-Sicherheit, zugerechnet werden können. Die zur Beschäftigung aus externen Unternehmen genannten Zahlen stellen daher eine Schätzung dar.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) führt keine zentrale Übersicht über die Zuordnung der Dienstposten im Bereich IT-Sicherheit zu Laufbahngruppen. Die Aufgaben der Informationssicherheitsbeauftragten in den einzelnen Dienststellen werden in Haupt- und Nebenfunktion wahrgenommen. Die Bestellung zum Informationssicherheitsbeauftragten der Dienststelle erfolgt durch den jeweiligen Dienststellenleiter. Der Nachweis verbleibt bei der Dienststelle.
Die zugrundeliegende ressortinterne Dienstvorschrift zur Informationssicherheit legt fest, dass als Informationssicherheitsbeauftragte grundsätzlich Offiziere oder vergleichbare Beamte bzw. Beamtinnen oder Tarifangestellte zu bestellen sind, was dem höheren bzw. dem gehobenen
Dienst zuzuordnen ist. Ebenso ist festgelegt, dass nur durch einen bestandenen Lehrgang qualifiziertes Personal die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten
wahrnehmen darf.
Eine Wahrnehmung der Aufgaben bei fehlendem bzw. noch nicht ausgebildetem Personal durch externe Firmen ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Es wird darauf verwiesen, dass die zugrundeliegenden Angaben der Gesamtanzahl der IT-Sicherheitsbeauftragten im BMVg auf dem Zahlenwerk des „Berichtes zur Lage der Informationssicherheit der Bundeswehr (2019)“ vom April 2020 basieren.

Hopp oder Topp? Luca und Corona-Warn-App auf dem Prüfstand (Ausschussreport, 05.05.2021)

Am 5. Mai 2021 fand im Ausschuss Digitale Agenda ein ausführliches Fachgespräch zu digitalen Strategien rund um die #CoronaWarnApp​ und die #LucaApp​ stand. Dabei bekam die #CWA​ Lob von vielen Seiten, für die Luca App gab es dagegen massive Kritik. Wie der CEO von Nexenio, dem Unternehmen, das hinter der Luca App steht, auf fachlich fundierte Kritik reagierte, wie eine Sachverständige aufgrund ihrer Erfahrungen mit einem Gesundheitsamt die entlastende – oder eher potentiell belastende Wirkung von Luca auf die Gesundheitsämter bewertet, oder warum der Sachverständige des Chaos Computer Clubs die Haltung der Luca Macher als eher „unkonventionelle Auffassung von IT-Sicherheit bezeichnet“, das erfahrt Ihr recht ausführlich in meinem neuen #Ausschussreport​. 

Letztendlich stand die Frage im Raum: Was wollen wir eigentlich? Möglichst viele, z.T. unbrauchbare Daten in die schon jetzt überlasteten Gesundheitsämter pumpen 😊Luca App) oder schnell und effektiv Infektionsketten durchbrechen (Corona Warn App)? Nur kurz gehe ich außerdem auf das Projekt der Bundesregierung #UpdateDeutschland​ sowie auf Neuerungen im #NetzDG​ ein.Und wenn Ihr Euch auch die ganze Aufzeichnung des gesamten Fachgesprächs angucken wollt: Popcorn nicht vergessen (die Optik ist leider eine Zumutung, mit „Kachelansicht bei Webex“). 

Weiterlesen

Am Donnerstag wurde im Bundestag ein Antrag der Linksfraktion debattiert, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mehr für eine Erhöhung der Impfstoffproduktion zu unternehmen und insbesondere die Patente für Covid-19 Impfstoffe freizugeben.

Anke mit Schild Patente freigeben

Dazu erkläre ich als Brandenburger Abgeordnete der Linksfraktion im Bundestag und Teil der Doppelspitze der Brandenburger Landesliste für die kommende Bundestagswahl:

Weiterlesen
Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Aus Worten der Gewalt dürfen nicht Taten der Gewalt werden

Ausgerechnet auf Antrag der AfD sollte am 06.05.2021 im Bundestag die Meinungsfreiheit debattiert werden. Auf Antrag einer Partei also, die damit nur Widerspruchsfreiheit gegenüber ihren eigenen Anschauungen meint und deren Ziel eine Abschaffung der rechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit ist und nicht der entschlossene Schutz der Meinungsfreiheit. Gerne hätte ich mich in einer Rede dazu positioniert. Doch der Tagesordnungspunkt wurde von der AfD kurzfristig wieder abgesetzt.

Weiterlesen
Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitaler Impfnachweis: nur sicher, ohne Zwang und mit Alternativen

Kein zentraler Speicher beim digitalen Impfnachweis – das ist gut, aber für einen sicheren Impfnachweis braucht es auch sichere Prozesse in Arztpraxen und Impfzentren, damit es nicht zu gefälschten Zertifikaten und damit zu Gesundheitsgefährdungen kommt. Einen Zwang zum digitalen Impfausweis darf es nicht geben, Alternativen müssen möglich sein. Digitale Apps sind außerdem kein Ersatz für politische und individuelle Verantwortung.

Weiterlesen