Frage

Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

Frage

Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Erfolgreiche Digitalisierung braucht eine Strategie mit sinnvollen, messbaren Zielen, Nachhaltigkeitsbezug und Weiterbildungsoffensive für die Verwaltung. Auch ohne klare Rollenverteilung geht es nicht. Dass Kanzler Scholz jede Digitalisierungsverantwortung abgab, ist das falsche Signal.

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Die erste fachliche Sitzung des Digitalausschuss in der 20. Legislatur befaßte sich mit 2 Themen: 1. den immer noch nicht schnell und reibungslos funktionierenden #Meldeketten im Gesundheitswesen (ein Thema, das wir im Februar 2021 schon einmal debattiert hatten und dass ich erneut zur Befassung vorschlug) und 2. der im Dezember öffentlich gewordenen Sicherheitslücke in dem extrem verbreiteten Software-„Baustein“ #log4j.

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Bild: Screenshot vom Vortrag, Quelle: media.ccc.de

Unter dem mehrdeutigen Motto ‚NOWHERE‘ fand der jährliche Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) zum zweiten Mal nur als digitale Veranstaltung zwischen den Jahren statt. Deshalb hieß er auch wieder “Remote Chaos Experience”, kurz RC3 (Nerds lesen die 3 als E). Für mich ist dieser Kongress seit 2010 ein persönliches Jahreshighlight, denn ich lerne dort immer extrem viel und fühle mich der Community zugehörig. Wer mehr über die sogenannte “Hacker-Szene” erfahren will, dem empfehle ich den Film “All creatures welcome” von Sandra Trostel. 

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Wer stellt die in der Schriftlichen Frage 29 erwähnte Studie bis wann fertig? (BT-Drucksache 20/311, Frage 30)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundeskriminalamt gemeinsam verantwortet. Die Vorbereitungen zur Konzipierung der Studie haben 2021 begonnen. Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Datenerhebung soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Die Datenerhebung/Befragung wird voraussichtlich 2023 beginnen. Der Abschlussbericht soll Anfang 2025 vorliegen.

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Welche Formen digitaler Gewalt wem gegenüber wird die in der vom BKA am 23. November 2021 veröffentlichten Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 angekündigten gemeinsamen Studie von BMFSFJ, BMI und BKA untersuchen (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2020.html, dort S. 32)? (BT-Drucksache 20/311, Frage 29)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung (Arbeitstitel) verfolgt das Ziel, das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen geschlechterdifferenzierend zu untersuchen. Inhaltlich wird ein Schwerpunkt auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt liegen. Neben der Abbildung von Schweregraden der Gewaltvorkommnisse, sollen auch Risikofaktoren für Partnerschaftsgewalt identifiziert werden. Darüber hinaus werden Informationen zum Anzeigeverhalten und dessen fördernde und hemmende Bestimmungsfaktoren einbezogen.
Aktuell befindet sich die Studie in der Konzeption. Inhalt und Umfang des Fragebogens werden derzeit mit Unterstützung des für die Studie eingesetzten Forschungsbeirates erarbeitet.

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Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Aktivitäten von „KAX17“ in dem Anonymisierungsnetzwerk Tor (s. dazu
https://nusenu.medium.com/is-kax17-performingde-anonymization-attacksagainst-tor-users-42e566defce8) vor, und planen bzw. führen Institutionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden (z. B. BND, BfV, MAD, ZITiS, BKA) ähnliche Aktivitäten im Tor-Netzwerk durch (z. B. indem eigene sog. Relays betrieben werden)? (BT-Drucksache: 20/311, Frage 28)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 23. Dezember 2021

Hinsichtlich der ersten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der zweiten Teilfrage wird mitgeteilt, dass die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) nicht über operative Befugnisse verfügt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall ist die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass eine Beantwortung der zweiten Teilfrage für die Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes, einschließlich der Nachrichtendienste des Bundes, nicht erfolgen kann. Bezüglich der erbetenen Informationen hinsichtlich der inzident angefragten Methoden der Sicherheitsbehörden im Bereich der Informationstechnischen Überwachung stehen überwiegende Belange des Staatswohls einer Beantwortung entgegen. Mit Auskünften zu den zur Verfügung stehenden kriminaltaktischen und nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen und damit zu konkreten Strategien und Maßnahmen würde die Bundesregierung polizeiliche und nachrichtendienstliche Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen. Hierdurch würden die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienste gefährdet werden, weil Täter oder potentielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln könnten. Somit würde eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs und die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken. Eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden des Bundes nicht in Betracht. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Die angefragten Inhalte beschreiben die technischen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden des Bundes in einem durch den Bezug auf eine bestimmte Vorgehensweise derartigen Detaillierungsgrad, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich. Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige evidente Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermie den werden muss. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen.

Bild: CC0 by ADB

Gesundheitsämter sind in vielen Landkreisen überlastet, Kontaktnachverfolgung erfolgt in manchen Regionen kaum noch, und wenn, dann mit enormer Zeitverzögerung. Über die Presse werden Covid-19 Infizierte dazu aufgerufen, ihre Kontakte selbst zu informieren und es werden Regeln veröffentlicht, welche Kontakte dann zuhause bleiben sollen und welche nicht (siehe Pressemitteilung zur Allgemeinverfügung des Landkreis Oberhavel vom 23.11.2021). Manche potentiell Infizierten werden gar nicht offiziell informiert, andere mit vier, fünf Tagen Verspätung – in einer Pandemie, wo es vor allem auf Geschwindigkeit ankommt, ist das eine Katastrophe, denn nach 5 Tagen kann die Infektion nicht nur an den Nächsten, sondern schon auf den Übernächsten weitergegeben worden sein – die Infektionskette wird so zu einem Infektionsbaum mit vielen Verzweigungen und ist immer weniger zu beherrschen. 

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Frage

War die Vorabveröffentlichung der Schnittstelle und ihrer Dokumentation auf bund.dev (siehe Berichterstattung unter https://netzpolitik.org/2021/open-data-arbeitsagentur-kaempft-gegen-offene-schnittstelle/) ein wesentlicher Grund für die Anfang November erfolgte Überarbeitung der Schnittstelle der Job-Suche-App durch die Bundesagentur für Arbeit (wenn nein, bitte andere wesentliche Gründe detailliert ausführen), und welche Ressourcen wurden für die Schnittstellenänderung aufgewendet (bei externer Beauftragung bitte Kosten angeben, bei interner Erledigung Aufwand in Personentagen)? (BT-Drucksache 20/235, Frage 52)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Dezember 2021

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in ihrem Online-Portal www.arbeitsagentur.de für Arbeit- und Ausbildungssuchende mit der „Jobsuche“ eine digitale Stellenbörse zur Stellensuche an. Die Jobsuche steht ebenfalls als App zur Verfügung. Bei der veröffentlichten Schnittstelle handelt es sich um eine rein interne Kommunikationsschnittstelle, die dem Datenaustausch zwischen der Jobsuche-App auf mobilen Endgeräten und dem IT-System der Bundesagentur für Arbeit dient. Über die Schnittstelle ist weder ein Zugriff auf nicht-veröffentlichte Daten noch ein Zugriff auf Datenbanken möglich. Darüber hinaus ist diese Schnittstelle nicht für eine massenhafte Auswertung mit technischen Mitteln konzipiert. Da die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte „Crawlen“, also das Durchsuchen von Dokumenten im Internet, unterbinden möchte, um insbesondere Kontaktdaten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zu schützen, wurde ein sogenannter Anti Automatisierungsservice in der Jobsuche eingeführt. Um Kontaktdaten von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen anzeigen zu lassen, muss manuell, also durch den Nutzer der Jobbörse, ein sog. „CAPTCHA“ gelöst werden. Damit wird sichergestellt, dass es sich nicht um eine automatisierte Abfrage handelt, sondern die Abfrage durch eine reale Person erfolgt ist. In der Webanwendung „Jobsuche“ ist der Anti-Automatisierungsservice bereits seit Jahren integriert. In der Jobsuche-App war dies zunächst nicht der Fall, da die Stellenangebote in der Regel auf einem mobilen Endgerät von einer realen Person aufgerufen und nicht „gecrawlt“ werden. Durch die Veröffentlichung der Schnittstelle auf bund.dev im Juli 2021 musste mit gezielten Zugriffen über diese Schnittstelle zum Abgreifen von Daten gerechnet werden. Vorsorglich wurde daher im August 2021 auch in der App der Anti-Automatisierungsservice eingeführt. Die notwendigen Änderungen an der Schnittstelle zur Unterstützung der CAPTCHA-Funktionalität beanspruchten geschätzt maximal einen Personentag.