Seit  letzter Nacht ist es offiziell: Der reichste Mensch der Welt, Elon Musk, kauft Twitter für 44 Milliarden US-Dollar. Das soziale Netzwerk zählt weltweit 211 Millionen Nutzer:innen,  unter  ihnen  viele  Multiplikator:innen. Damit wird Musk, der  mit  XX  Millionen  Follower:innen  selbst  einen  der  reichweitenstärksten Twitteraccounts  hat,  zukünftig  die  Spielregeln  der  Plattform  mitbestimmen.  Er  kündigte  an,  Twitter  zu  einer  Plattform  für  die  „globale  Meinungsfreiheit“  zu  machen. 

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

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Frage

Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung einen sowohl di-rekten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisie-rungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und falls es noch Kranken-häuser gibt, die keinen direkten, elektronischen Meldeweg zum RKI nutzen, was sind jeweils die Gründe dafür?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke am 13. April 2022

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Mit dem Ziel der Aufklärung reist die ehemalige Facebook-Insiderin und Whistleblowerin Frances Haugen aktuell durch Europa und erklärt passend zur Verhandlung des Digital Services Act in der EU, wie soziale Netze reguliert werden sollten, um zu verhindern, dass sie weiterhin so viel Schaden anrichten, wie z.B. Facebook. Aus gleichem Grund war sie am 06.04.2022 zu Gast im Digitalausschuss des Bundestages.

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Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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In einem Spiegelinterview vom 18.03.2022 sprach sich Bundesinnenministerin Faeser dafür aus, über das im Koalitionsvertrag verankerte Verbot von Hackbacks neu zu diskutieren, da man nach dem Krieg Russlands gegen die Ukraine „Fragen unserer Sicherheit nicht ideologisch, sondern realistisch betrachten“ müsse. 

Davor warnt die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg und erklärt:

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Frage

In welchen Bundesministerien (inklusive nachgeordneter Behörden) sind bereits jeweils Stellen für sogenannte CISO – Chief Information Security Officer (oder vergleichbare Rolle, bitte stets die konkrete Stellenbezeichnung angeben) entweder geschaffen worden oder geplant (bitte bei Planung angeben, bis wann die Stelle geschaffen werden soll), und welche dieser Stellen sind bereits be- setzt (Antwort bitte in Tabellenform)? (Drucksache 20/1097, Frage 2)

Antwort der Staatsministerin beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski vom 18. März 2022

Die Antwort gibt die im Rahmen der geltenden Fristen ermittelbaren Ergebnisse wieder und ist insoweit sowohl qualitativ wie quantitativ mit Unsicherheiten behaftet. Das Ergebnis entnehmen sie bitte der beigefügten Tabelle.

Die selbe Frage habe ich auch zu Chief Data Officers (CDO) gestellt, siehe dazu hier.

Frauen müssen aktiv und konsequent an die Verhandlungstische für den #Frieden geholt werden.

Inklusivere Friedensprozesse sind erwiesenermaßen effektiver und nachhaltiger. Studien belegen, dass die Beteiligung von Frauen die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert und zu Abkommen führt, die mehr Regelungen enthalten, von denen Frauen und Männer gleichermaßen profitieren.

In 2000 erkannte der UN Sicherheitsrat in der Resolution 1325 ‘Frauen, Frieden und Sicherheit’ an: Frauen und Mädchen sind anders als Männer von Konflikten und Kriegen betroffen und können eine entscheidende Rolle bei nachhaltigen Friedensbemühungen und in Nachkriegsgesellschaften spielen. Heute zeigt sich aber nach wie vor: Die meisten Friedensverhandlungen werden ausschließlich von männlichen Vertretern der betroffenen Konfliktparteien geführt.

Weiterführende Links: 

Frage

Mit welchen konkreten Verhandlungspositionen will die Bundesregierung ihr zentrales Ziel eines hohen Schutzstandards für Kinder und Jugendli- che (siehe auch Protokollerklärung vom Novem- ber 2021: https://data.consilium.europa.eu/doc/do cument/ST-13203-2021-ADD-1/x/pdf) bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) und Digital Service Act (DSA) erreichen (bitte in der Antwort explizit Bezug auf das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot verhal- tensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche in DMA bzw. DSA nehmen und die Position Deutschlands dazu, sowie mögliche ergänzende oder alternative Vorschläge der Bundesregierung beschreiben und begründen) (Drucksache 20/894, Frage 129 und 130)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich hinsichtlich verhaltensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Services Act (DSA) für das vom Europäischen Parlament gefor- derte Verbot ein. Ferner setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Schutzniveau des deutschen Jugendschutzgesetzes erhalten bleibt. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Bundesregierung einen Textvor- schlag in die Verhandlungen einbringen. Hierzu führt die Bundesregie- rung Gespräche mit der Europäischen Kommission, der französischen Ratspräsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten und diskutiert dabei verschiedene Lösungsansätze.

Im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) unterstützt die Bundesregierung die Stoßrichtung des Vorschlags des Europäischen Parlaments für eine Regelung für personalisierte Werbung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe aa). Ein Regelungsansatz im Zusammen- hang mit Artikel 5 wäre denkbar.

Frage 2

Setzt sich die Bundesregierung im aktuellen Tri- logverfahren dafür ein, dass große digitale Platt- formen, wie gemäß der Transparenzvorschriften bei Recommending Systems (Artikel 24a) im Par- lamentsentwurf der EU-Verordnung Digital Ser- vices Act vorgesehen, bestimmte Daten und Algo- rithmen offenlegen müssen, ohne das sich Platt- formen auf den Schutz von „Geschäftsgeheimnis- sen“ berufen und damit Transparenzpflichten um- gehen können, und falls nicht, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich in den Trilogverhandlungen zum DSA ebenso wie das Europäische Parlament sowohl für mehr Transparenz als auch für den notwendigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein.

In einer digitalen Gesellschaft wird IT-Sicherheit immer wichtiger und die Abhängigkeit von funktionierender IT immer größer. Jedes Jahr steigen die Zahlen der Cyberangriffe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in seinem Lagebericht und weist darauf hin, dass täglich über 300.000 neue Schadsoftwarevarianten entdeckt werden. Die größte Gefahr sieht das BSI in sogenannten Ransomeware-Attacken, bei denen Schadsoftware die Daten verschlüsselt und Geld in Form von Kryptowährungen erpresst und/oder Daten geleakt werden sollen. Auch in Deutschland waren bereits ganze Landkreise, Kommunen, sogar Krankenhäuser und Universitäten betroffen.

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