Mich enttäuscht sehr, dass das Europäische Parlament heute eine Urheberrechtsreform durchwinkte, die keines der beabsichtigten Ziele erreichen, aber negative Auswirkungen großer Tragweite bringen wird.

Entgegen anhaltender Behauptungen werden keine zusätzlichen Einnahmen für Kreative geschaffen, denn durchgesetzt wurden die Interessen großer Rechteverwerter wie GEMA, Filmstudios oder Verlegerkonzerne. Darunter leiden werden keineswegs große Digitalkonzerne, sondern kleine Anbieter, Startups, Kreative sowie die Masse der Nutzer*innen. Es wurde nicht einmal die Chance genutzt, die allerschlimmsten Fehler der Reform zu korrigieren und beispielsweise die Einführung von Uploadfiltern in der EU zu stoppen.

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Parlamentarische Initiativen von Thomas Lutze, Ingrid Remmers, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Anke Domscheit-Berg, Klaus Ernst, Brigitte Freihold, Kerstin Kassner, Michael Leutert, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Petra Sitte, Alexander Ulrich, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, 25. März 2019

25.03.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/8525

Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion übernehmen im alltäglichen Betrieb Fahrmanöver für Autofahrende. Die Anfrage verfolgt das Ziel, einen Überblick über die aktuelle Lage bei der Datenverarbeitung dieser Fahrzeuge zu gewinnen. Dabei interessiert uns vor allem, wer wie auf welche Daten Zugriff hat sowie ob und wie die Datenverarbeitung dieser Fahrzeuge überprüft wird. Hintergrund dieser Fragen sind mögliche Transparenz- und Sicherheitsdefizite in der aktuellen Situation.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/9544 vor. Antwort als PDF herunterladen

Die geplante Urheberrechtsreform der EU erregt die Gemüter der Internet-Benutzer. Die Kampagne „Rette Dein Internet!“ hatte deshalb europaweit zu Demonstrationen aufgerufen. In Berlin folgten dem Aufruf nach Polizeiangaben 10.000 Menschen, in Potsdam waren es laut Veranstalter 200. Viele User sehen das freie Internet durch sogenannte Uploadfilter in Gefahr.

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Das Drängen der Amerikaner, in Deutschland keine Hardware von Huawei einzusetzen, ist Teil von Trumps erpresserischer Industriepolitik: weil man in China einen großen Wettbewerb sieht, soll Deutschland zum Boykott gezwungen werden.

Mein gestriges Interview zur Debatte um einen 5G-Netzausbau ohne Huawei im ZDF heute-journal findet ihr hier:

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitalriesen kontrollieren und soziale Innovationen fördern

Die großen Digitalunternehmen sind kaum noch zu kontrollieren. Sie zahlen fast keine Steuern und verhindern, dass Konkurrenz entstehen kann. Eine Digitalsteuer ist auch gescheitert. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für stärkere Regulierung einsetzen und dafür sorgen, dass Start-ups bessere Startbedingungen haben. Die Linksfraktion setzt sich für die Förderung von sozialen Innovationen ein, z.B. durch einen Fonds.

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30 Jahre Mauerfall – Ist der Osten abgehängt?

Abgehängt und vergessen – so sehen sich viele Menschen in den neuen Bundesländern. Studien zeigen, Ostdeutsche fühlen sich noch immer – durch alle Bildungsschichten hinweg – als Bürger zweiter Klasse. Nur wenige von ihnen besetzen Spitzenjobs in Politik und Wirtschaft. Karriere machen am ehesten noch ostdeutsche Frauen.

Welche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind geblieben? Braucht es eine Ostquote? In der phoenix-Mediathek könnt ihr mich diskutieren sehen.

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Anke Domscheit-Berg: Das Internet darf kein Werkzeug automatisierter Überwachung werden

Statt einer vernünftigen Urheberrechtsreform mit einheitlichen Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur und fairen Einnahmen für Urheber*innen erhalten wir nun ein rechtliches Monstrum, dem Satire, Meinungsfreiheit, Jugendkultur und die Zukunftschancen kleiner und kreativer Unternehmen zum Opfer fallen. Jetzt drohen uns Uploadfilter, auch wenn die Koalition anderes versprochen hatte. Das darf nicht passieren!

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Frage: Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruches auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet, welcher im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum 1. Januar 2025 angekündigt wird, und welches Ressort ist für die Umsetzung dieses Vorhabens federführend verantwortlich? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 25. Februar 2019

Das BMVI ist federführend zuständig für die Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet, der Gegenstand des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ist. Dieser Anspruch soll im Rahmen der Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (Richtlinie (EU) 2018/1972) in nationales Recht ins Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen werden. Die Vorarbeiten für diese Überarbeitung des TKG laufen zurzeit in Abstimmung mit dem BMWi.

Frage: Wie viele der von Bundesministerin von der Leyen angekündigten 100 Stellen der neugegründeten Cyberagentur (Pressemitteilung BMVg vom 31. Januar 2019) werden tatsächlich in ostdeutschen Bundesländern angesiedelt sein, da die Zahl der Beschäftigten am Hauptstandort im Raum Halle/Leipzig laut Aussage des Staatssekretärs Klaus Vitt zu TOP 4 im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2019 lediglich zwölf betragen wird? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2019

Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) soll im Frühjahr 2019 in der Wirtschaftsregion Leipzig/Halle als GmbH gegründet werden. Dort werden bis zum Jahre 2022 bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Diese werden in diesem Zeitraum sukzessive aufwachsen, beginnend in der frühen Aufbauphase mit etwa 15 Beschäftigten. Die Region Mitteldeutschland bietet neben der lebendigen Hochschul und Forschungslandschaft eine günstige Verkehrsanbindung mit Flughafen und eine attraktive IT-Szene. Mit der Entscheidung, die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit in der Region Leipzig/Halle anzusiedeln, wird die bundesdeutsche Forschungslandschaft insgesamt gestärkt. Neben dem Hauptsitz der Agentur werden mit Beauftragung der Projekte – je nach Erfordernis im Einzelfall – ggf. am jeweiligen Standort der Auftragnehmer Projektbüros mit einzelnen Mitarbeitern der Agentur gegründet. Die Auftragnehmer können Forschungseinrichtungen, Industrie und Einzelpersonen sein, die Innovationen versprechen, welche für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge einen strategischen Vorteil in der Technologiesouveränität bieten können.

Frage: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Reallabore, die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt wurden (KI-Strategie des Bundes, S. 23), und sollen diese auch als Testfeld für gesetzliche Regulierungsvorhaben genutzt werden? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt mit Blick auf Reallabore zwei Initiativen: 1. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung, 2. Reallabore der Energiewende. Zu 1.: Die Initiative zu Reallaboren als Testräume für Innovation und Regulierung dient dazu, die Anforderungen und Potenziale von Reallaboren aufzuarbeiten und deren Nutzung zu stärken. Der Zweck solcher zeitlich und räumlich begrenzten Experimentierräume ist es, die Erprobung von Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig Erfahrungen mit der Regulierung der Innovationen zu sammeln oder bestehende Regulierung auf den Prüfstand zu stellen. Das BMWi hat im Dezember 2018 eine entsprechende Reallabore-Strategie veröffentlicht, die nun in die Umsetzung geht. Insbesondere wurden zum Erfahrungsaustausch bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe und ein Netzwerk zum Thema Reallabore eingerichtet. Unter Einbindung dieser Strukturen wird derzeit auf Basis des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume“ (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3836) außerdem ein Handbuch erarbeitet, das in Form von Checklisten und Praxisbeispielen wichtige Praxisinformationen zur Einrichtung von Reallaboren liefern soll. Weitere Informationen zur Initiative und das Strategiepapier des BMWi sind unter www.reallabore-bmwi.de verfügbar. Bereits seit Anfang 2017 betreibt das BMWi das Programm „Schaufenster Intelligente Energie – digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), in dem auf Basis einer Verordnung nach § 119 des Energiewirtschaftgesetzes den Teilnehmern ausnahmsweise ein ggf. entstehender wirtschaftlicher Nachteil ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann, um dadurch Erfahrungen mit technischen und prozeduralen Innovationen für den Betrieb des Stromnetzes bei sehr hohen Anteilen an Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Zu 2.: Im Rahmen ihres 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung „Reallabore der Energiewende“ als neue Säule der Energieforschung eingeführt. In klar umrissenen Großvorhaben sollen wesentliche systemische Herausforderungen der Energiewende exemplarisch adressiert werden. Die technologieorientierten Innovationsprojekte sollen demnach Pioniercharakter für die Transformation des Energiesystems haben. Das BMWi hat dazu einen Ideenwettbewerb gestartet und am 11. Februar 2019 einen Förderaufruf veröffentlicht. Die Unterlagen sind zu finden unter: www.energieforschung.de/antragsteller/foerderangebote/ideenwettbewerb_reallabore-der-energiewende.