Frage: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Reallabore, die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt wurden (KI-Strategie des Bundes, S. 23), und sollen diese auch als Testfeld für gesetzliche Regulierungsvorhaben genutzt werden? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 26. Februar 2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt mit Blick auf Reallabore zwei Initiativen: 1. Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung, 2. Reallabore der Energiewende. Zu 1.: Die Initiative zu Reallaboren als Testräume für Innovation und Regulierung dient dazu, die Anforderungen und Potenziale von Reallaboren aufzuarbeiten und deren Nutzung zu stärken. Der Zweck solcher zeitlich und räumlich begrenzten Experimentierräume ist es, die Erprobung von Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig Erfahrungen mit der Regulierung der Innovationen zu sammeln oder bestehende Regulierung auf den Prüfstand zu stellen. Das BMWi hat im Dezember 2018 eine entsprechende Reallabore-Strategie veröffentlicht, die nun in die Umsetzung geht. Insbesondere wurden zum Erfahrungsaustausch bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe und ein Netzwerk zum Thema Reallabore eingerichtet. Unter Einbindung dieser Strukturen wird derzeit auf Basis des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume“ (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3836) außerdem ein Handbuch erarbeitet, das in Form von Checklisten und Praxisbeispielen wichtige Praxisinformationen zur Einrichtung von Reallaboren liefern soll. Weitere Informationen zur Initiative und das Strategiepapier des BMWi sind unter www.reallabore-bmwi.de verfügbar. Bereits seit Anfang 2017 betreibt das BMWi das Programm „Schaufenster Intelligente Energie – digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), in dem auf Basis einer Verordnung nach § 119 des Energiewirtschaftgesetzes den Teilnehmern ausnahmsweise ein ggf. entstehender wirtschaftlicher Nachteil ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann, um dadurch Erfahrungen mit technischen und prozeduralen Innovationen für den Betrieb des Stromnetzes bei sehr hohen Anteilen an Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Zu 2.: Im Rahmen ihres 7. Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung „Reallabore der Energiewende“ als neue Säule der Energieforschung eingeführt. In klar umrissenen Großvorhaben sollen wesentliche systemische Herausforderungen der Energiewende exemplarisch adressiert werden. Die technologieorientierten Innovationsprojekte sollen demnach Pioniercharakter für die Transformation des Energiesystems haben. Das BMWi hat dazu einen Ideenwettbewerb gestartet und am 11. Februar 2019 einen Förderaufruf veröffentlicht. Die Unterlagen sind zu finden unter: www.energieforschung.de/antragsteller/foerderangebote/ideenwettbewerb_reallabore-der-energiewende.

Anke Domscheit-Berg: Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung verliert sich im Klein-Klein

Die Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung ist bloß eine Sammlung von Einzelprojekten ohne roten Faden. Eine Strategie ist sie nicht. Es sind weder Budgets noch Zeitrahmen oder die erwarteten Ziele enthalten. Es ist weiter unklar, wie die Regierung plant, flächendeckend schnelles Internet umzusetzen. Wichtige Themen wie Gemeinwohlorientierung und soziale Innovationen sind erst gar nicht enthalten.

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Frage: Wie hoch sind die Haushaltsmittel für die mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, und aus welchem Haushaltstitel werden sie bereitgestellt? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Das Gesamtkonzept zur Finanzierung der Strategie Künstliche Intelligenz wird derzeit innerhalb der  Bundesregierung erstellt. Im Bundeshaushalt 2019 stehen im Einzelplan 60 ein Ausgabenansatz in  Höhe von 50 Mio. Euro sowie 450 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen zur Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung. Die Mittel sind bis zur Vorlage des abgestimmten Gesamtkonzeptes gesperrt.

Frage: Wie und durch wen werden die Hochschulstandorte und Lehrstühle der mindestens 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden, ausgewählt, um eine regionale und thematische Vielfalt, interdisziplinäres Arbeiten und den Transfer in Gesellschaft und Praxis sicherzustellen?

Frage: Wie ist der Zeitplan für die Besetzung der 100 Professuren, die in der KI-Strategie der Bundesregierung erwähnt werden?

Frage: Wie erfolgte bzw. erfolgt die Kooperation mit den Ländern zur Umsetzung der 100 Professuren aus der KI-Strategie der Bundesregierung? (BT-Drucksache 19/7585)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 6. Februar 2019

Die Bundesregierung wird in Kürze Gespräche mit Ländervertretern sowie einschlägigen  Mittlerorganisationen wie der Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) führen. Drei Komponenten sind vorgesehen: die Gewinnung von Expertinnen und Experten aus dem Ausland mit Unterstützung der AvH, der Ausbau der Lehre an den Kompetenzzentren und schließlich ein für alle Hochschulen offenes Professorenprogramm.

Parlamentarische Initiativen von Nicole Gohlke, Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Klaus Ernst, Sören Pellmann, Andreas Wagner, Harald Weinberg, 19. Februar 2019

19.02.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7731

Der LINKEN geht es um die Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Finanzierung eines „Institute for Ethics in Artificial Intelligence“ an der TU München und den möglichen Auswirkungen einer solchen Drittfinanzierung auf die akademische Unabhängigkeit.

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Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019

14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7705

Digitale Sicherheit ist ein Grundrecht. Bisher spielt die Bundesregierung ein doppeltes Spiel zwischen scheinbarem Interesse für digitale Sicherheit einerseits und der Nutzung von Sicherheitslücken für eigene Spionage. DIE LINKE schlägt effektive Maßnahmen für mehr digitale Sicherheit vor.

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Parlamentarische Initiativen von Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Petra Sitte, Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Norbert Müller, Sören Pellmann, Victor Perli, Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019

14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7706

Hunderte Millionen Euro öffentliche Fördergelder fließen in die deutsche Filmwirtschaft. Davon profitieren aber hauptsächlich Projekte, in deren Schlüsselpositionen Männer sitzen – und das, obwohl gleich viele Männer wie Frauen für diese Berufe ausgebildet werden. Um diese strukturelle Asymmetrie aufzuhebeln, fordert DIE LINKE verpflichtende Sensibilisierungsprogramme für Filmteams sowie die Vergabe von mindestens der Hälfte der Fördergelder an Filmprojekte von Frauen.

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Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019

14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7705

Digitale Sicherheit ist ein Grundrecht. Bisher spielt die Bundesregierung ein doppeltes Spiel zwischen scheinbarem Interesse für digitale Sicherheit einerseits und der Nutzung von Sicherheitslücken für eigene Spionage. DIE LINKE schlägt effektive Maßnahmen für mehr digitale Sicherheit vor.

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Parlamentarische Initiativen von Anke Domscheit-Berg, Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, Friedrich Straetmanns, Andreas Wagner, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 14. Februar 2019

14.02.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/7714

Der Schutz der privaten Wohnadresse ist ein besonders hohes Gut. Jedoch sind alle, die in Deutschland eine eigene Website oder ein Blog betreiben, verpflichtet, neben ihrem Namen im Impressum auch ihre Adresse als ladungsfähige Anschrift anzugeben – ausgenommen lediglich solche Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Diese Regelung öffnet Missbrauch Tür und Tor.

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Vergangenes Jahr, während der G20-Präsidentschaft Deutschlands, hat mich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für ihr englischsprachiges Buchprojekt Women In Tech interviewt. Die 30 Portraits darin sollen junge Frauen weltweit inspirieren und bestärken, einen Weg entgegen verbreiteter Stereotype, beispielsweise in der Technologiebranche einzuschlagen. Weiterlesen