Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

In diesem Podcast berichte ich – Anke Domscheit-Berg, MdB und digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion – aus dem Maschinenraum des Bundestages und erzähle euch aus jeder Sitzungswoche taufrisch, was es Spannendes aus dem Digitalausschuss zu berichten gibt. Ich möchte Transparenz in der Politik nämlich nicht nur fordern, sondern auch leben und weil das meiste im Digitalausschuss nicht öffentlich stattfindet, mache ich das Geschehen für Euch auf diese Weise transparent und vielleicht insgesamt parlamentarische Prozesse nachvollziehbarer und Politik spannender!

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Anfang April 2024 bekam ich die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage. Ich hatte wissen wollen, wie lange der IT-Planungsrat (das zuständige Gremium aus Bund und Ländern) brauchte, um die 14 aktuellsten Standards für die Verwaltungsdigitalisierung zu verabschieden.

Funfact: Warum habe ich nach den 14 jüngsten Standards gefragt? Weil ich nach den Regeln des parlamentarischen Fragerechts keine Frage stellen darf, auf die es mehr als 28 Antworten gibt. Ich habe für jeden Standard wissen wollen, wann er verabschiedet wurde und wie lange die Bearbeitungszeit war – also 2 Fakten. Das Limit von 28 dividiert durch 2 Fakten = 14 Standards, das war das “fragbare Maximum”.

Im Durchschnitt brauchte der IT-Planungsrat fast 3 Jahre für einen neuen Standard

Die Zusammenfassung der Antwort in einem Satz: es dauerte zwischen 8 und unfassbare 72 Monate, um einen neuen Standard durch den IT-Planungsrat zu beschließen. Im Durchschnitt dauerte es knapp 3 Jahre.

Hier weitere ausgewählte Fakten aus der Antwort der Bundesregierung :

  • 14 Standards zur Verwaltungsdigitalisierung wurden vom IT-Planungsrat seit 2019 verabschiedet
  • Durchschnittliche Dauer von Erstbefassung bis Beschluss: 2,7 Jahre = 33 Monate
  • Kürzeste Dauer: 8 Monate (2 mal)
  • Längste Dauer: 72 Monate (2 mal)
  • Mehr als jeder Dritte Standard (5 von 14), der seit 2019 beschlossen wurde dauerte mindestens 3 Jahre
  • In den Jahren 2024, 2023 u 2022 wurden nur je 3 Standards beschlossen
  • In 2021 wurden sogar nur 2 u in 2020 sogar nur 1 Standard beschlossen

Die vollständige Antwort der Bundesregierung findet sich HIER.

Warum Standards und die  Dauer ihrer Entwicklung relevant sind, was das alles mit unserem Alltag zu tun hat und wie GroKo versus Ampel so performen, und was sich künftig möglicherweise stark verändern wird, gibts in den folgenden Abschnitten zu lesen.

Ohne Standards keine Verwaltungsdigitalisierung (die funktioniert)

Standards sind eine Grundbedingung dafür, dass Verwaltungsdigitalisierung funktioniert, deshalb sind immer noch fehlende oder unverbindliche Standards einer der Haupgründe dafür, dass in Deutschlands Ämtern immer noch so viel gefaxt und gestempelt wird und Studierende selbst nach Hochladen eines Online Antrages ein halbes Jahr auf ihr erstes Bafög warten müssen, weil der Online Antrag nicht mit dem Fachverfahren kompatibel ist und alles doch wieder intern ausgedruckt werden muss. Wenn Behörden unterschiedliche Formate beispielsweise für Adressfelder haben, verhindert das den behördenübergreifenden elektronischen Datenaustausch. Man muss sich das vorstellen wie Puzzleteile, deren Nöppel nicht zusammen passen oder sich überlegen, wo die Elektroindustrie heute stünde, wenn es keine einheitlichen Stecker und Steckdosen gäbe. Da leuchtet jedem ein, wie wichtig die Standardisierung ist, bei der Verwaltungsdigitalisierung ist das aber oft nicht der Fall. Dabei kann man auch von Vorreiterländern wie Estland oder Finnland lernen, wie wichtig es ist, dass man zuerst die infrastrukturellen Voraussetzungen schafft – einschließlich einheitlicher Standards für Daten, Formularfelder oder Schnittstellen.

Der Status Quo: Standardsentwicklung für die deutsche Verwaltung, OZG und die GroKo

Fehlen Standards, werden immer mehr Lösungen entwickelt, die am Ende nicht zueinander passen, also nicht interoperabel sind, und je länger sie fehlen, umso mehr Wildwuchs entsteht und immer mehr Widerstand dagegen, verbindliche Standards zu akzeptieren. Das haben wir gerade im Bundesrat erlebt, wo das OZG 2.0 wegen der darin enthaltenden Vorgaben zu Standards gescheitert ist.

Wie, wann und wie schnell also Standards entwickelt werden, hat daher einen enormen Einfluss auf die Qualität und Geschwindigkeit der Verwaltungsdigitalisierung. Die GroKo hatte das Thema komplett in den Sand gesetzt, verbindliche Vorgaben für Standards im ersten Onlinezugangsgesetz 2017 versäumt (siehe dazu meine Rede im Bundestag zum OZG vom 20.09.23) und einen völlig ineffizienten Prozess zur Entwicklung der Standards über den IT-Planungsrat etabliert, der mit drei Sitzungen im Jahr zum absoluten Flaschenhals wurde.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt nur drei Standards verabschiedet, seit 2019 und bis heute dauerte die Entwicklung verabschiedeter Standards jahrelang. Einige Standards brauchten fünf oder sogar sechs Jahre, selbst im Durchschnitt waren es 33 Monate: 2,7 Jahre. Mir ist völlig unklar, wie man sich für einen Standard zum Einkauf von Cloud Leistungen 63 Monate Zeit lassen konnte, selbst die 24 Monate für den Standard zum Bauantrag waren einfach zu lang, denn gerade bei Bauanträgen gibt es viele Beteiligte, die Informationen und Dokumente untereinander austauschen müssen, die in unterschiedlichen Fachanwendungen verarbeitet werden und wo einheitliche Datenformate unglaublich viel Bearbeitungszeit sparen können, weil alles digital erledigt werden kann. Das kann man heute doch niemandem mehr vermitteln, warum so wichtige Voraussetzungen für eine gute Verwaltungsdigitalisierung so schleppend geschaffen werden.

Was ist anders bei der Ampel?

In den ersten 2,5 Jahren ihrer Amtszeit ist es der Ampel nicht gelungen, die Laufzeiten nennenswert zu beschleunigen und seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages wurden von der Ampel nur drei Standards neu auf den Weg gebracht und auch beschlossen, da ist aber schon die “Digitale Dachmarke” als Kennzeichen für staatliche Webseiten mitgezählt, die als Plan beschlossen wurde, aber graphisch noch nicht einmal existiert, selbst diese oberflächliche Beschluss, den ich kaum “Standard” nennen würde, dauerte acht Monate.

Aber neu in der Amtszeit der Ampel angestoßen und beschlossen wurde auch der überfällige XBezahldienste Standard, der Nutzer:innen bestimmter digitaler Verwaltungsdienste endlich ermöglichen soll, Zahlungen an den Staat, z.B. Gebühren für einen online Antrag, für einen Pass oder Ausweis oder eine Hundeanmeldung auch online mit gängigen Zahldiensten zu leisten. Das frustriert Bürger:innen schon lange, dass man zwar überall woanders einfach digital bezahlen kann, nur beim Staat nicht, wo das Bezahlen nutzerfeindlich ist und auch in den Behörden selbst hohe vermeidbare Aufwände verursacht, wenn Gebührenbescheide erstellt und verschickt und Zahlungseingänge extra verbucht werden müssen, beides ist ja unnötig, wenn digital bezahlt wird und die Zahlung automatisch an der richtigen Stelle verbucht wird. Das reduziert schließlich auch Fehler und deren Folgeaufwände. Seit November 2023 gibt es dafür also endlich einen Standard, jetzt muss er nur noch verbindlich und von allen Behörden genutzt werden. Das ist ein Brett, das noch viel dicker ist, als die Verabschiedung des Standards.

Ausblick: Wann wird es endlich besser?

Da ich seit Jahren immer wieder eine Reform der Zuständigkeiten und Prozesse gefordert habe, um Standards schneller zu entwickeln und die Abhängigkeiten vom trägen IT-Planungsrat zu reduzieren (z.B. mit meiner Kleinen Anfrage zum OZG von 2022 und in meinen Reden im Bundestag HIER und HIER), freut mich sehr, dass nun endlich die Einrichtung eines Standardisierungsboards beschlossen wurde, das anders zusammengesetzt und mit anderen Abstimmungsregeln und eigenen Kompetenzen tatsächlich das Potenzial hat, die nötige Dynamik zu schaffen. Darin werden nicht nur Bund, Länder und Kommunen mit Stimmrechten vertreten sein, sondern auch die FITKO, die eine zunehmend wichtige Rolle erhält (und das ist gut so!), der DIN als deutsches Normungsgremium, und öffentliche sowie private IT-Dienstleister der Verwaltung mit je 1 Stimme, die über die Vitako  bzw. den Databund benannt werden. Auch Gäste sind möglich, z.B. aus den Fachkonferenzen der Länder. Das Gremium trifft sich hoffentlich häufiger als der IT-Planungsrat (der trifft sich ja nur 3 mal im Jahr) und es kann außerdem im Umlaufverfahren Standards bearbeiten und viele auch final beschließen. Nur bei verbindlich vorgeschriebenen Standards soll auch künftig noch ein formeller Entscheid des IT-Planungsrates nötig sein.

Beschreibung und Organisationsstruktur des Standardisierungsboards gemäß Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrats vom 05.02.24

Ich hoffe, dieser jüngste Beschluss des IT-Planungsrates vom 05.02.24 wird nun zügig umgesetzt und das Standardisierungsboard kommt ins Arbeiten, denn wir haben schon viel zu viel Zeit verloren! Es könnte im Prinzip in wenigen Monaten etabliert werden und wenn das klappt, dann hätte die Ampel eine wirkliche Reform geschafft, es könnte eine der wenigen tatsächlichen Verbesserungen in ihrer Amtszeit werden – wenn sie es durchzieht und das zeitnah. Der Bedarf an Standards steigt ja auch mit dem Fortschritt der Digitalisierung und wer weiß, wie viele Standards beim IT-Planungsrat noch und vielleicht auch schon seit Jahren in der Schublade liegen, denn meine Anfrage bezog sich ja nur auf Standards, die auch beschlossen worden sind. Da könnten noch etliche Standards seit Jahren vor sich hinschmoren…Vielleicht frage ich ja auch danach noch!

Meine Frage:

„Wie lange dauerte der Prozess der Standardentwicklung jeweils für die letzten 14 vom IT-Planungsrat verabschiedeten Standards Ende zu Ende – also vom ersten Mal auf der Tagesordnung des IT-Planungsrats bis zur Verabschiedung (bitte den jeweiligen Standard nennen, sowie Dauer der Entwicklung in Monaten, gern chronologisch sortiert), und mit welchen Schritten läuft ein typischer Standardisierungsprozess über den IT-Planungsrat ab (bitte zu jedem Schritt auch die ggf. dabei involvierten Akteure bzw. Institutionen nennen)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Die Nachfolgende Tabelle zeigt die letzten 14 durch den IT-Planungsrat beschlossenen Qualitäts- sowie Interoperabilitätsstandards mit jeweiligem Zeitraum in Monaten ab der ersten beschließenden Befassung:

Zum Prozess der Standardisierung wird auf Nr. 4.2 der Anlage zum Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrates vom 20. März 2024 verwiesen: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-05.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Aktuelle Stunde der AfD – Meinungsfreiheit an den Schulen

Ein Ablenkungsmanöver der AfD von 100 rechtsextremen Mitarbeitern ihrer Fraktion war die Fake News, wegen eines Schlumpfvideos hätte die Polizei eine Schülerin kriminalisiert. Von Storch wetterte auf X, der Schulleiter wird bedroht, die Schule mit Hakenkreuzen beschmiert und mit Amoklauf bedroht. Die AfD instrumentalisiert eine 16-Jährige, ihre Mutter sammelt Geld, aber am Ende verlieren alle. 

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die AfD im Bundestag 100 rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt,

(Enrico Komning (AfD): … ist gerade gar kein Thema!)

machte Schlagzeilen. Dass ein AfD-Abgeordneter forderte, solche Mitarbeiter sollten Waffen in den Bundestag bringen können, machte auch Schlagzeilen. Da suchte und fand die AfD ein Ablenkungsmanöver

(Zuruf von der AfD: Zur Sache, bitte!)

und fand, mit der falschen Behauptung wegen eines Schlumpfvideos hätte die Polizei eine Schülerin kriminalisiert.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch (AfD))

Dabei kam die Polizei wegen Screenshots mit rechtsextremen Codes von Dritter Weg und Identitären.

Ein Drittel aller rechtsextremen Taten von Minderjährigen passieren im Kontext Schule, und vor diesem Hintergrund übernahm ein Schulleiter Verantwortung und informierte die Polizei.

(Beifall bei der Linken und der SPD – Enrico Komning (AfD): Verantwortung?)

Die prüfte, stellte nichts Strafbares fest und führte ein präventives Aufklärungsgespräch zu den Grenzen der Meinungsfreiheit. Das ist Prävention und damit ein Job der Polizei.

(Wolfgang Kubicki (FDP): Ja, aber nicht ohne die Eltern, Frau Kollegin! § 69 JGG!)

Der Skandal ist gar keiner, er ist pure Propaganda der AfD: Hetze, kombiniert mit deutschnationalen KI-generierten Schlumpfbildchen. Vom Schuldach wurde ein Banner ausgerollt mit einem Schlumpf und dem Slogan „Heimatliebe ist kein Verbrechen“. Es wurde nämlich auch die falsche Behauptung verbreitet, die Polizei sei gekommen, weil die Schülerin gesagt habe, Deutschland sei ihre Heimat. Das ist natürlich Quatsch, und längst hat die Mutter öffentlich zugegeben: Die Polizei hat weder vom Schlumpfvideo noch von Heimat gesprochen. Trotzdem twitterte von Storch ein Interview der 16-Jährigen in der „Jungen Freiheit“ inklusive dieses Schlumpfmärchens und schreibt dazu: „Dieses Interview möge Deutschland erschüttern- und ENDLICH wachrütteln!“.

(Beatrix von Storch (AfD): Genau! Absolut!)

Und sie nickt auch jetzt noch. Was sie meint, ist: Anstacheln zum Aufruhr.

(Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das ist SED-Jargon!)

Solche Lügen sind aber gefährlich. In den sozialen Medien der AfD findet man x-fach veröffentlicht Fotos, Namen und Adressen dieses Schulleiters. Unzählige Drohungen erhält er seitdem. Wir waren uns erst am Mittwoch hier im Hause alle einig bei der Debatte zum Thema „Antisemitismus in Bildungseinrichtungen“, dass es aufmerksame Lehrkräfte braucht. Und dieser Schulleiter war genau das: Er war aufmerksam. Pädagoginnen und Pädagogen, die sich Rechtextremismus und Rassismus entgegenstellen, muss man den Rücken stärken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Ende verlieren wir doch alle, selbst das Mädchen mit seinen kruden Äußerungen; denn obwohl es mit 16 noch Jugendschutz genießt, wird es rücksichtlos von der AfD instrumentalisiert. Ihr Name, ihr Foto, ihr Wohnort, ihre Schule – alles das ist öffentlich im Internet, und zwar wahrscheinlich für immer.

(Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Skrupellos eben!)

Die Schule wurde mit Hakenkreuzen beschmiert und mit einem Amoklauf bedroht.

Daneben gibt es aber eine GoFundMe-Kampagne für Mama. Das Spendenziel: 10 000 Euro. Und auch das gehört zur Wahrheit: Hass ist zwar keine Meinung, aber immer öfter ein Geschäftsmodell. Abgerechnet wird aber zum Schluss, und dann könnte die Lügerei nach hinten losgehen. Der belgische Rechteinhaber der Schlümpfe kündigte Maßnahmen gegen den Missbrauch seiner Marke an. Dann braucht die AfD neue Motive, die Spendenkampagne braucht Ersatz für die Jungmädel-Schlumpfine und die Mutter ein neues Profilbild ohne Schlumpf.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Digitale Gewalt gefährdet Betroffene und unsere Demokratie. Aber die Ampel einigte sich zu spät, weshalb der zuständigen Behörde Personal für die Umsetzung fehlt. Weitere Probleme: Zu wenig Forschungsgeld, zu viele Netzsperren und unklarer Grundrechtsschutz bei Meldungen an das BKA.

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die und ihre Mitverbrecher gehören sofort an die Wand gestellt!“, „Sperrt die Frau endlich in ein Arbeitslager, lebenslänglich!“, „Soll sich verpissen, die blöde, hässliche Fotze!“ – das sind Kommentare zu Politikerinnen, zu finden in AfD-Facebook-Gruppen, und auch auf dem Facebook-Profil der AfD-Partei finden sich ungelöscht seit Jahren Mordfantasien. 

Auch mir haben Kommentatoren im Internet schon gewünscht, ich solle zu Tode vergewaltigt oder als linker Dreck vernichtet werden. So etwas ist digitaler Alltag für viele.

(Beatrix von Storch (AfD): Was glauben Sie, was uns passiert? Schrecklich, klar! Aber das trifft uns genauso, mehr wahrscheinlich!)

Rechtsextreme mit und ohne AfD-Parteibuch wollen mit digitaler Gewalt diejenigen einschüchtern, die sich gegen ihre Politik stellen; sie wollen die Demokratie zerstören und die Gesellschaft spalten.

(Beatrix von Storch (AfD): Wir sind am meisten davon bedroht! Das wissen Sie auch!)

– Auch Sie, Frau Storch.

(Beifall bei der Linken, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für manche ist die Gefahr allerdings nicht nur abstrakt, sondern zutiefst persönlich. Sie werden gejagt, geschlagen, ermordet oder in den Suizid getrieben, wie Lisa-Maria Kellermayr, die österreichische Ärztin, die Hass- und Morddrohungen nicht mehr ertragen konnte. 

Es ist höchste Zeit, gegen digitale Gewalt mehr zu tun, und der European Digital Services Act ist ein wichtiges Werkzeug dafür.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe daher nicht, warum die Ampel die Umsetzung so verzögerte, dass die BNetzA als zuständige Behörde für über 5 000 digitale Diensteanbieter immer noch keine Rechtsgrundlage hat, obwohl das Europarecht seit Wochen gilt. Deshalb hat die BNetzA auch im Haushalt 2024 nur ein Fünftel der nötigen Stellen erhalten und kann ihre Aufgaben nur zu spät und zu wenig erfüllen. 

Aber immerhin: Die Ampelkoalition hat den zuerst ziemlich schlechten Entwurf noch ordentlich nachgebessert. Das Beschwerdeportal soll per Gesetz nutzerfreundlich sein, die Behördenleitung muss – Überraschung! – fachliche Qualifikationen erfüllen, und der Beirat wird noch unabhängiger und transparenter, und das alles ist sehr gut.

Aber lächerliche 300 000 Euro Forschungsetat wurden nicht aufgestockt,

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es folgen noch Haushaltsberatungen! – Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

und einige Verbesserungen kommen nur vielleicht und in anderen Gesetzen, zum Beispiel die überfällige Reform zur Impressumspflicht, der Pflicht zur Veröffentlichung privater Adressen im Internet, die für viele gefährlich ist.

Unseren Antrag, den der Linken, hat die Ampel zuletzt im November abgelehnt. 

(Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

Ich würde mich freuen, wenn er trotzdem umgesetzt würde.

(Beifall bei der Linken)

Inakzeptabel aus linker Sicht ist allerdings, dass im Digitale-Dienste-Gesetz eine Konkretisierung der Straftaten fehlt, zu denen automatisiert Daten an das BKA zu melden sind. Sachverständige haben da durchaus Spielräume gesehen. So wird unseres Erachtens die Datenausleitung eben nicht auf das notwendige Maß beschränkt und die Balance zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz verletzt. 

Auch Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen sind keineswegs, wie von Ampelpolitikerinnen und -politikern gegenüber den Medien behauptet, nur noch nach richterlichen oder behördlichen Anordnungen möglich. Und das kritisieren wir Linke auch weiter. 

(Beifall bei der Linken)

Von uns gibt es daher nur eine Enthaltung. Für eine Zustimmung ist der Entwurf leider noch nicht gut genug. 

(Maximilian Mordhorst (FDP): … nicht links genug! Wäre auch blöd gewesen, wenn Die Linke zustimmt!)

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Meine Frage:

„Welche Förderprogramme der Bundesregierung zu Open-Source-Software gab oder gibt es seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte tabellarisch nach Jahr und abgeflossenen Haushaltsmitteln für beendete Vorhaben sowie verfügbares Gesamtbudget für in 2024 noch fortlaufende oder beginnende Programme auflisten), und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den niedrigen Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/it-open-source-bundesregierung-kleine-anfrage-100.html) bei Softwareentwicklungsprojekten (z. B. 0,5 % beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open-Source-Software substanziell erhöhen, um ihr Koalitionsversprechen, aber auch die Digitalstrategie hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von Open-Source-Software, umzusetzen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„In der Bundesregierung werden verschiedene Förderprogramme zu Open-Source-Software umgesetzt. Eine entsprechende Übersicht kann der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) entnommen werden. Zudem werden seitens der Bundesregierung aktuell verschiedene Maßnahmen vorangetrieben, um die Nutzung von Open-Source-Software weiter zu forcieren. Eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der digitalen Souveränität und zur Förderung von Open Source innerhalb der Öffentlichen Verwaltung ist das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), das am 14. Dezember 2022 gegründet worden ist. Es wurde zunächst als Einrichtung für die Bundesverwaltung eingerichtet, perspektivisch werden die Länder hinzukommen. ZenDiS bündelt Anwendungen auf Open-Source Basis und macht sie damit für Bund und Länder zentral über die Open Source Plattform Open CoDE zugänglich.
Zudem enthält das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG), das am 23. Februar 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und derzeit im Bundesrat beraten wird, zwei Regelungen zur Stärkung der digitalen Souveränität im Sinne der Fragestellung:

  • Gemäß § 16a E-Government-Gesetz neu (EGovG) sollen die Behörden des
    Bundes offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software O-
    pen-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quell-
    code nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weiter-
    gabe und Veränderung einschränkt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des
    OZGÄndG sollen die Behörden des Bundes offene Standards nutzen und vor-
    rangig Software mit offenem Quellcode einsetzen. Wird eine genutzte Soft-
    ware weiterentwickelt, so ist der weiterentwickelte Quellcode unter eine geeig-
    nete Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, so-
    weit der Veröffentlichung keine zwingenden sicherheitsrelevanten Gründe ent-
    gegenstehen und dies lizenzrechtlich zulässig ist. Die Software soll als Refe-
    renzimplementierung veröffentlicht werden.
  • § 4 Onlinezugangsgesetz neu (OZG) enthält eine Rechtsverordnungsermäch-
    tigung, wonach die Bundesregierung für die elektronische Abwicklung von
    Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte
    der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu-
    steht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dient, die Verwendung be-
    stimmter IT-Komponenten im Benehmen mit dem IT-Planungsrat verbindlich
    vorgeben kann. Bei der Bereitstellung dieser IT-Komponenten sollen offene
    Standards und offene Schnittstellen verwendet werden. Zudem soll auch hier
    Open-Source-Software soll vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden,
    deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwen-
    dung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.

Als Maßnahmen, die über die Regelungen zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software hinaus dazu beitragen können, den Anteil an Open Source Software in der Bundesverwaltung zu erhöhen, sind neben den genannten Aktivitäten insbesondere Leistungen zur Migrationsunterstützung zu nennen, die eine Hinführung auf offene Standards oder zu Open-Source-Datenbanken als zentralen Ansatz verfolgen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Bundesverwaltung Verträge mit VMware kurzfristig gekündigt wurden und ein Umstieg auf neue Mietmodelle erforderlich ist, wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich sowohl für die Höhe potenzieller finanzieller Mehrbelastungen als auch für mögliche Gegenmaßnahmen und wie geht die Bundesregierung, falls zutreffend, mit der möglichen Rechtswidrigkeit
der einseitigen und kurzfristigen Kündigung mit Blick auf bereits bezahlte Dienstleistungen für die nächsten Jahre um?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Bekannt ist, dass eine Umstellung des angebotenen Lizenzmodells zum Bezug von VMWare-Produkten geplant ist. So hat etwa für die Bedarfsträger des Rahmenvertrags der Zentralstelle IT-Beschaffungen (ZIB) des Beschaffungsamtes des BMI hierzu Ende Februar 2024 eine Informationsveranstaltung für die aus diesem Vertrag abrufberechtigten Bedarfsträger der Bundesverwaltung stattgefunden. Die konkreten Auswirkungen der neuen Lizenzmodelle sind Gegenstand weiterer Erörterungen bei den jeweiligen Einheiten, die VMWare tatsächlich einsetzen. Zu einer Kündigung der bestehenden Lizenzverträge liegen keine Informationen vor.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Mehr IT-Sicherheit und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von IT-Produkten großer Konzerne sind seit Jahren Thema, nicht erst seit dem Mitschnitt einer WebEx-Videokonferenz von Militärs. Seit Jahren soll mehr Open Source Software (OSS) in Behörden eingesetzt werden. Im Dezember 2022 wurde dafür das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) gegründet, aber nun trotz steigender Relevanz ausgebremst. Wie aus zwei schriftlichen Fragen von Anke Domscheit-Berg hervorgeht, hat das ZenDiS weder die personellen, noch die finanziellen Ressourcen, um die groß gesteckten Ziele zu erreichen, z.B. wie geplant den Open Source Arbeitsplatz für die Verwaltung in 2025 breit auszurollen. Laut Antwort der Bundesregierung hat das ZenDis erst neun Mitarbeiter*innen und nur einen einzigen Auftrag(für die Plattform OpenCoDE) erhalten. Eine zusätzliche Bremse für das ZenDiS ist die fehlende Integration der Länder, obwohl es seit 2022 Beitrittsgesuche gibt. Auch die Vergabepraxis des Bundes stützt bisher zu über 99 Prozent proprietäre Software. Alles das geht zu Lasten der IT-Sicherheit, führt zu bleibend hohen Lizenzkosten und gefährlichen Abhängigkeiten, statt das Ökosystem für Open Source Software zu fördern.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Ankündigungen der Ampel-Regierung in Koalitionsvertrag und Digitalstrategie zu mehr Einsatz von Open Source im Bund waren vielversprechend, erste Schritte gingen in die richtige Richtung, z.B. der Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität oder die Vorgabe im neuen Onlinezugangsgesetz, dass künftig Open Source Software Vorrang haben soll bei der Digitalisierung der Verwaltung. Aber Absichtserklärungen und die Gründung einer GmbH sind keine ausreichenden Voraussetzungen, um die beschlossenen Ziele auch zu erreichen. Erst im Dezember 2023 antwortete mir die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, dass ab 2025 der breite Rollout des Open Source Arbeitsplatzes im Bund (OpenDesk) erfolgen soll. Mir ist völlig schleierhaft, wie dieses Ziel erreicht werden soll, denn auch ein Jahr nach seiner Gründung gibt es für OpenDesk nur drei Mitarbeiter beim ZenDiS und überhaupt keine Beauftragung durch den Bund, dabei sollte OpenDesk das wichtigste Projekt des ZenDiS sein und ist auch Schwerpunkt einer neuen deutsch-französischen Vereinbarung zur Förderung von Open Source.

Mit nur neun Mitarbeiter*innen, davon nur vier für konkrete Open Source Vorhaben, und einem Budget in 2024 von geradezu lächerlichen 19 Mio, die auf drei große Vorhaben aufgeteilt werden sollen, kann man nicht zeitnah eine stärkere digitale Unabhängigkeit erreichen und damit zur dringend nötigen Steigerung der IT-Sicherheit beitragen.

Kein einziges Bundesland wurde bisher wie geplant am ZenDiS beteiligt, dabei könnte die direkte Beteiligung der Länder zu mehr Beauftragungen und damit zu mehr Ressourcen und mehr Fortschritten bei der Umsetzung von Open Source Vorhaben führen. An der Bereitschaft der Länder liegt es nicht, denn Thüringen hat schon im Juni 2022 eine Absichtserklärung unterschrieben und wartet bisher vergeblich auf das Go des Bundes.

Auch die Vergabepraxis hat mit den Erklärungen der Ampel-Regierung nichts zu tun. So entfielen in dieser Legislatur für die Entwicklung von Software oder für Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit Software in dieser Legislatur nur 0,5 Prozent auf Open Source, wie aus meiner Kleinen Anfrage vom Dezember 2023 hervorgeht.Ich sehe nicht, wie der krasse Unterschied zwischen gelebter Praxis und Absichtserklärungen verringert werden kann, wenn Vergabevorschriften nicht angepasst werden, der Einsatz von Open Source durch den Bund im Onlinezugangsgesetz nur „soll-Vorschrift“ bleibt statt einer „muss-Vorschrift“ wie im Schweizer Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, und wenn weiterhin das ZenDiS ausgebremst und massiv unterfinanziert ist. So kann die Ampel-Regierung absehbar eines ihrer wichtigsten digitalpolitischen Koalitionsziele auch bis zum Ende der Legislatur nicht mehr erreichen. Das ist nicht nur für die Ampel peinlich, sondern bedeutet insbesondere weniger IT-Sicherheit, anhaltende Abhängigkeiten vor allem von US-Konzernen, extrem hohe Lizenzkosten (in 2025 laufen die milliardenschweren Lizenzverträge des Bundes mit Microsoft aus) und eine verpasste Chance zur Förderung eines global relevanten Ökosystems für Open Source Software.“

Weiterführende Links:

Meine Frage:

„Welche konkreten Aufträge hat der Bund dem Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) bisher seit Gründung erteilt oder plant deren Erteilung in 2024 (bitte jeweils
Gegenstand und Auftragsvolumen nennen), und wieviel Gesamtbudget steht dem
ZenDiS in 2024 für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung, sowohl aus aktuel-
len Haushaltstiteln als auch als tatsächlich vollständig für das ZenDiS nutzbare Aus-
gabereste?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde
seit Gründung mit der „Betriebsleistungen und Dienstleistungen für die OS-Plattform
Open CoDE“ mit einen Auftragsvolumen i.H.v 1.192.827,58 Euro beauftragt.
Grundsätzlich soll das ZenDiS in 2024 mit der Umsetzung und Weiterentwicklung
von
• openDesk,
• OpenConference,
• sowie die Weiterführung von Open CoDE
beauftragt werden.
Für diese Beauftragungen stehen (inklusive der bereits beauftragen Leistungen für
Open CoDE) insgesamt 19.070 T Euro in 2024 zur Verfügung.

Es liegen noch Ausgabereste in Höhe von 25.682 T Euro aus dem Haushaltsjahr
2022 vor. Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Ausgabereste steht jedoch erst
nach Abschluss der Haushaltsrechnung 2023 fest. Die Inanspruchnahme der Ausga-
bereste für Beauftragungen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung
(BHO).“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):