„Wie viele Antrage auf finanzielle Unterstutzung wegen sexualisierter Gewalt („Missbrauch“) in Institutionen gingen seit Einrichtung des Erganzenden Hilfesystems im institutionellen Bereich ein (bitte differenzieren nach Personen, die als Minderjahrige in westdeutschen Institutionen sexualisierte Gewalt erlitten, and Personen, die als Kinder in ostdeutschen Institutionen Opfer solcher Gewalttaten wurden and die Zahl der jeweils abgelehnten Antrage angeben), and wie wird ein Ausgleich dafiir geschaffen, dass ostdeutsche minderjahrige Opfer strukturell gegeniiber westdeutschen minderjahrigen Opfern benachteiligt werden, nur weil die Institutionen der DDR, in denen sie Gewalt erlitten haben, nicht mehr existieren?“
Antwort der Bundesregierung:
„Antrage an das Erganzende Hilfesystem (EHS) – institutioneller Bereich konnen bearbeitet werden, sofern eine Vereinbarung mit der Institution besteht, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Vereinbarungen bestehen mit staatlichen and nichtstaatlichen Institutionen. Die nicht-staatlichen Institutionen (z. B. Deutscher Olympischer Sportbund, , Evangelische Kirche, Deutsche Ordensobernkonferenz) übernehmen Verantwortung fur Taten, die in westdeutschen and ostdeutschen Institutionen (vor deco 3.Oktober 1990: Institutionen auf deco Gebiet der DDR) stattgefunden haben.
Seit der Grundung des EHS zum 1. Mai 2013 haben 1.268 Betroffene einen Antrag gestellt, der einer Institution zugeordnet werden konnte. Bei 336 Taten wurde dabei sexualisierte Gewalt in einer staatlichen Institution angegeben. Davon haben 203 Taten in einer westdeutschen Institution stattgefunden. Bei 137 dieser Taten war die Bearbeitung des Antrages moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In 36 Fallen erging eine Ablehnung.133 Taten haben in ostdeutschen Institutionen stattgefunden, davon 79 in DDR-Institutionen. Bei 50 (DDR: 12) dieser Taten war die Bearbeitung moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In 10 (DDR: 2) Fallen erging eine Ablehnung.
Das Land Berlin and der Freistaat Thuringen ubernehmen bzw. ubernahmen als staatliche Institutionen auch Verantwortung fur Taten, die vor dem 3.Oktober 1990 auf ihrem Gebiet begangen wurden. Berlin ist seit Beginn des EHS (01.05.2013) an dem Hilfesystem beteiligt. Die Vereinbarung mit dem Bund zur Beteiligung des Landes Berlin am EHS wurde erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31.12.2027 verlangert. Der Freistaat Thuringen hat sich in der Zeit vom 01.05.2013 bis 31.08.2016 am EHS beteiligt and dabei auch Verantwortung fur Taten ubernommen, die in der ehemaligen DDR geschehen sind.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-07-08 14:44:112024-09-02 16:10:06Meine schriftliche Frage zu Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Institutionen
„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“
Antwort der Bundesregierung:
„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:
Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“
„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz
4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“
In 2023 machte die Unternehmensübernahme von VMWare durch Broadcom Schlagzeilen, da VMWare Produkte u.a. bei sogenannten Virtualisierungen und Clouddiensten den Markt dominieren und Broadcom bei früheren Übernahmen durch radikale Veränderungen von Lizenzmodellen und Preisstrukturen zu Lasten der Kunden auffiel und dabei vorhandene Abhängigkeiten gnadenlos ausnutzte. Auch die Bundes-IT hängt stark von VMWare Produkten ab und ist potenziell erheblichen Preiserhöhungen unterworfen. Trotzdem vergab der Bund noch im Herbst 2023 Rahmenverträge im Volumen von 600 Mio Euro für VMWare-Produkte. Eine Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Bundestag deckte auf, dass die Bundesregierung nicht einmal eine Risikobewertung vorgenommen hat, dass die Abhängigkeiten wie vermutet enorm sind, dabei Detailinformationen wegen potenzieller Staatswohlgefährdung eingestuft wurden, einschließlich der Folgekosten für den Bund.
Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
„Die Bundesregierung verspricht immer wieder mehr Digitale Souveränität, aber tut weiterhin viel zu wenig, um dieses Versprechen in die Realität umzusetzen. Das rächt sich auch im Fall der einseitigen Abhängigkeit von VMWare-Produkten, für die allein von Nov. 2019 bis Mai 2024 Lizenzen im Wert von 460 Mio € vom Bund bezogen wurden. Der Bund ruht sich darauf aus, dass er Lizenzen über Rahmenverträge mit Dritten bezieht und diese noch bis zu drei Jahre Laufzeit haben, so dass die enormen Preissteigerungen erst mit Zeitverzug bei der IT des Bundes ankommen. Aber eine entscheidende Software in einem Gesamtsystem, wie z.B. in vielen der über 180 Rechenzentren des Bundes, kann man nicht von heute auf morgen austauschen. Dazu braucht es zuerst eine Gesamtrisikobewertung und darauf aufbauend eine Exitstrategie. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung zu, dass es beides bisher nicht gibt.
Kurzfristig sieht sie keinerlei Handlungsbedarf, nicht einmal ein Vergabestopp wird erwähnt. Für die Gesamtwirtschaft rechnet die Bundesregierung allerdings direkt mit Einschränkungen der Zuverlässigkeit des IT-Betriebs durch auslaufende Updates, sowie mit Kostensteigerungen. Der Fall “VMware” zeigt tatsächlich sehr anschaulich, wie ein Lock-in-Effekt funktioniert, denn viele VMware-Kunden können gar nicht zu Alternativen wechseln, weil ein Umstieg zu komplex oder technisch auf absehbare Zeit nicht machbar ist. Diese Kunden müssen in den sauren Apfel willkürlicher Preiserhöhungen beißen, was besonders kleine- und mittlere Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen kann. Aber auf drei Jahren sicherer Konditionen kann sich der Bund nicht ausruhen.
Aktuell fehlt jedoch ohnehin jeglicher Überblick, denn von den öffentlich breit diskutierten Problemen wie dem Zwang zum Umstieg von on-premise Lösungen auf Cloud-Lösungen und von Einzel- auf (in vielen Fällen erheblich teurere und oft unnötige) Bündellizenzen oder den negativen Auswirkungen beim Zwangsumstieg auf Abo-Modelle und von gestoppten Wartungsverträgen, die zu erheblichen IT-Sicherheitsrisiken führen, hat die Bundesregierung nach ihrer Aussage bisher nichts mitbekommen.
Die Folgen des schlechten Risikomanagements sollen offenbar nicht öffentlich werden, denn wichtige Teile ihrer Antwort stellte sie nur in nichtöffentlichen Dokumenten bereit, wozu auch meine Frage zu erwarteten Kostensteigerungen gehört, die mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung zur Verschlusssache erklärt wurden.
Vor allem aber muss die Bundesregierung endlich ihr Bekenntnis zur digitalen Souveränität auch leben und dazu gehört eine angemessene Ausstattung des Zentrums für Digitale Souveränität, damit es seine Aufgabe, Open Source Alternativen für den Bund bereitzustellen, auch erfüllen kann. Statt immer wieder Milliardenschwere Rahmenverträge mit den immer gleichen großen US-Konzernen abzuschließen, sollte der Bund konsequent das Ökosystem für Open Source Produkte weiterentwickeln und wo immer es diese Möglichkeit gibt, leistungsfähige Open Source Lösungen einsetzen. Dies gilt insbesondere für den anstehenden Wechsel hin zu einer Cloud-basierten Bundes-IT. Denn wenn nicht endlich ein konsequentes Umdenken im Sinne einer tatsächlichen digitalen Souveränität und damit auch im Sinne des Gemeinwohls stattfindet, bleibt die unabhängige, hoheitliche und sichere Digitalisierung der Verwaltung unerreichbar.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-25 19:22:472024-06-25 19:25:17Pressemitteilung: Nix mit Open Source: Bundes-IT von VMware stark abhängig, unklare Mehrkosten und Intransparenz
Lissabon, 20. Juni 2024 – Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns vehement gegen die geplante Einführung der sogenannten Chatkontrolle aus.
Wir sind zwar gerade auf Ausschussreise in Lissabon, haben aber die Diskussion zur Chatkontrolle intensiv begleitet und begrüßen die klare Ablehnung Deutschlands in Brüssel. Die Verschiebung der Abstimmung ist dabei nicht ausreichend, wir fordern die endgültige Ablehnung des Konzepts Chatkontrolle.
Wir sind der Überzeugung, dass mit der geplanten Chatkontrolle der abscheuliche Missbrauch von Kindern nicht verhindert werden kann, dafür aber jegliche Kommunikation kontrolliert werden könnte.
Es bedarf anderer Maßnahmen wie verpflichtende Meldemechanismen bei Online-Diensten, eine stabile Finanzierung von Hotlines und Beratungsstellen sowie eine Verbesserung der Medienkompetenz insbesondere in vulnerablen Gruppen sowie mehr Sensibilisierung der Bevölkerung und stärkere Prävention auch im Analogen.
Schutz der Privatsphäre in Gefahr
Das Recht auf Privatsphäre, das von der Bundesregierung geplante Recht auf Verschlüsselung und das Recht auf Schutz vor Gewalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie alle sind essenziell für die gesellschaftliche und demokratische Teilhabe aller, insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen und nicht zuletzt von Jugendlichen und Heranwachsenden selbst.
Unverhältnismäßigkeit und Gefährdung spezifischer Gruppen
Doch nicht nur Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre – auch durch Verschlüsselung –, das es zu schützen gilt. Angehörige benachteiligter Gruppen, Journalistinnen, Whistleblowerinnen und Anwälte sind am meisten von Überwachung und Machtmissbrauch durch staatliche und andere Kontrollstellen betroffen und deshalb besonders auf intakte Verschlüsselung ihrer Kommunikation angewiesen.
Rechtsstaatliche Prinzipien bewahren
Die Einführung der Chatkontrolle steht im Widerspruch zu dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie den Grundrechten auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz verankert sind. Der Schutz dieser Rechte ist essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und die Demokratie.
Unterzeichnende:
Tabea Rössner MdB, Ausschussvorsitzende des Auschuss für Digitales, B90/Grüne
Anke Domscheit-Berg MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, Die Linke
Sabine Grützmacher MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, B90/Grüne
Kontakt für Rückfragen:
Anke Domscheit-Berg, MdB, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe die Linke im Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin (030) 227 73107 anke.domscheit-berg@bundestag.de
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-20 15:40:392024-06-20 16:59:32Pressemitteilung: Entschiedene Ablehnung der Chatkontrolle – Für den Schutz unserer Privatsphäre
Dear Council of the European Union, Dear national governments,
In the last days of the Belgian EU Council Presidency, Belgium has put forward its final initiative to reach a general approach in the Council of the EU regarding the highly contested CSA regulation (Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse). In possibly putting the CSA Regulation to a vote on 19 June, the Council is risking far more than just passing a simple regulation.
Sexual abuse and the exploitation of children, including the dissemination of child sexual abuse material, must be addressed with the utmost determination in accordance with the rule of law. While the regulation proposal put forward by the EU Commission includes some good and crucial measures, such as the EU center, it is highly questionable whether core aspects of the regulation are compatible with European fundamental rights.
As parliamentarians, we observe with great concern the proposal of the Council of the EU that would put to an end the confidentiality of private communication. Even if the Belgian Council Presidency has now presented a compromise proposal that would limit the obligation to scanning private unencrypted as well as encrypted video and image content, it remains just as much an encroachment on fundamental digital rights and takes the discussion back to the origin of the debate. In fact, the Belgian proposal represents the Commission’s first plans that came to light in December 2021.
Safe and encrypted communication is of utmost importance for every human being. This also accounts for children and victims of sexual abuse to allow for safe emergency and help services – particularly in countries where victim support organisations cannot rely on the support and confidentiality of state law enforcement authorities.
Besides risking to contradict the aim of the CSA proposal by intervening in the digital self-determination of people, there might be several unintentional but dangerous side effects:
Client Side Scanning (CSS) and any other mass surveillance, would render confidential information carriers impossible: Scanning would affect users who rely on confidential communication and whose communication is particularly protected (professionals bound by confidentiality such as journalists, lawyers, the medical sector, but also whistleblowers). Furthermore, built-in backdoors could compromise the confidentiality of digitally transmitted trade secrets and business transactions. Encryption protects the identity and the contents of communication participants, thus preserving the autonomy of victims of sexual violence.
Democratic society and democratic debate need trustworthy spaces: Democratic societies need privacy for the formation of opinions and will. The proposed measures carry the danger of leading to self-censorship, jeopardizing safe spaces for children and victims of sexual violence, but also for everyone else. It will also likely leave to users unwilling to use digital services and lose trust in providers if their data is not secure and protected.
Blueprint for authoritarian states and weakening cybersecurity: By building an architecture capable of undermining all possibility of private digital communication, the regulation might inadvertently serve as a blueprint for surveillance in authoritarian states and can serve as a built-in backdoor that can easily be exploited for all sorts of surveillance practices (e.g. trade secrets) and cybercriminals. Once built, this IT-architecture is an invitation to undermine privacy.
Impairment of digital educational, youth, and assistance services: It will eliminate the common practice to exchange important sexual health information to such education as is case in some European countries.
The mandatory investigation of private communication messages without suspicion carries the risk of creating a climate of general suspicion. Such an approach will irreparably damage the image of the European Union as a guarantor of freedom.
We explicitly warn that the obligation to systematically scan encrypted communication, whether called “upload-moderation” or “client-side scanning”, would not only break secure end-to-end encryption, but will to a high probability also not withstand the case law of the European Court of Justice. Rather, such an attack would be in complete contrast to the European commitment to secure communication and digital privacy, as well as human rights in the digital space.
We therefore urgently need an approach that prioritizes the protection and prevention of child sexual abuse, provides more resources and better-targeted coordination of European law enforcement authorities, strengthens victim support in accordance with fundamental rights, and avoids relying on a false sense of security through technosolutionism.
As national and European parliamentarians, we are convinced that the proposed measures are incompatible with European fundamental rights. We are committed to safeguarding the right to anonymous and pseudonymous use of the internet, as well as strengthening end-to-end encryption.
We urgently call on all negotiating governments in the COREPER to reject a general approach based on compromise proposal that Belgium has put forward.
Signatories
Tobias B. Bacherle, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Konstantin von Notz, MP & Vice Chair of the group, Alliance 90/The Greens, Germany
Süleyman Zorba, MP, The Greens, Austria
Maximilian Funke-Kaiser, MP, FDP, Germany
Konstantin Kuhle, MP & Vice Chair of the group, FDP, Germany
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-19 16:15:222024-06-20 16:17:58Gemeinsamer Brief gegen die Chatkontrolle
Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei
Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!
Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.
(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)
Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.
(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)
Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.
(Beifall bei der Linken)
Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine.
Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen
Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.
Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.
Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.
Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.
(Beifall bei der Linken)
Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.
Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.
(Beifall bei der Linken)
Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-14 14:13:322024-06-14 14:26:25Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU
„Aus welchem Grund verzögert der Bund die Beteiligung interessierter Bundesländer an der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH (https://netzpolitik.org/2024/opendesk-wie-das-bmi-den-souveraenen-arbeits- platzauf-die-lange-bank-schiebt/), und wann ist tatsächlich mit der Umsetzung der geplanten Beteiligung der Bundesländer an ZenDiS zu rechnen (bitte ausführlich be- gründen, warum trotz Bereitwilligkeit einiger Länder und seit Monaten vorliegenden unterschriftsreifen Unterlagen bisher keine Beteiligung zustande kam und welches Ressort die Verzögerung ursächlich zu verantworten hat)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Zum Beitritt der Länder als Gesellschafter zur ZenDiS GmbH ist ein Antrag nach § 65 Bundeshaushaltsordnung (BHO) beim Bundesministerium der Finanzen erforderlich. Der Bundesrechnungshof ist zu beteiligen. Dieser Antrag wird aktuell unter Berück- sichtigung der Anforderungen der BHO und des Vergaberechts vorbereitet und soll zeitnah dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof (BRH) übermittelt werden. Erst nach Zustimmung des BMF können unterschriftsreife Unterlagen erstellt werden. Die eingetretene Verzögerung ist nicht durch ein Ressort zu verantworten, sondern der Komplexität der Anforderungen geschuldet, die sich aus der BHO und dem Vergaberecht ergeben.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/signal-desktop-mac-universal-5.62.0-e1696580587591.png162533Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-07 14:29:452024-06-07 14:29:46Meine schriftliche Frage zur Einbindung von Bundesländern ins ZenDiS
„Mit welchen Meilensteinen und jeweils welchen Ressourcen soll die Umsetzung des laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu errichtende “Zentrum für Legistik” erfolgen (bitte Beginn der Umsetzung, Meilensteine und Zeitraum des geplanten Arbeitsbeginns des Zentrums angeben), und wie ist beziehungsweise soll die Governance dieses Zentrums organisiert werden (unter anderem Organisation der Federführung, Art der Rechtsform, neue Behörde oder nicht)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt sich derzeit damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Zentrum für Legistik zu errichten. Es soll diepraxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung fördern.Hierzu gehören neben Fach- und Rechtskenntnissen insbesondere auch spezifische Kompetenzen im Bereich der Rechtssprache sowie moderne Arbeitsmethoden. Bisherwurden hierzu zwei Online-Kurse entwickelt, von denen ein Angebot auch öffentlich verfügbar ist (https://www.ondea.de/DE/ZfL/ZfL_node.html). Seit Ende 2023 arbeitet das Zentrum zusammen mit der PD – Berater der Öffentlichen Hand
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Projekt zu Daten und Digitalen Werkzeugen im Gesetzgebungsverfahren, um das Angebot des BMJ insbesondere im Hinblick auf die effektivere Nutzung von Daten, deren Analyse und Visualisierung in der Rechtsetzung weiterzuentwickeln, indem entsprechende Kompetenzen von Legistinnen und Legisten gefördert und geeignete Werkzeuge bereitgestellt werden. Derzeit testet das Zentrum ein Vorgehensmodell für die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung mit Legistinnen und Legisten im BMJ; eine Einbeziehung von Mitarbeitenden aus weiteren Ressorts ist beabsichtigt.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-06-07 14:05:282024-06-07 14:05:29Meine schriftliche Frage zum Zentrum für Legistik
Meine schriftliche Frage zu Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Institutionen
Aktuelles, Diverses, Parlamentarische Initiativen, Schriftliche Frage, ThemenMeine Frage:
„Wie viele Antrage auf finanzielle Unterstutzung wegen sexualisierter Gewalt („Missbrauch“) in Institutionen gingen seit Einrichtung des Erganzenden Hilfesystems im institutionellen Bereich ein (bitte differenzieren nach Personen, die als Minderjahrige in westdeutschen Institutionen sexualisierte Gewalt erlitten, and Personen, die als Kinder in ostdeutschen Institutionen Opfer solcher Gewalttaten wurden and die Zahl der jeweils
abgelehnten Antrage angeben), and wie wird ein Ausgleich dafiir geschaffen, dass ostdeutsche minderjahrige Opfer strukturell gegeniiber westdeutschen minderjahrigen Opfern benachteiligt werden, nur weil die Institutionen der DDR, in denen sie Gewalt erlitten haben, nicht mehr existieren?“
Antwort der Bundesregierung:
„Antrage an das Erganzende Hilfesystem (EHS) – institutioneller Bereich konnen bearbeitet werden, sofern eine Vereinbarung mit der Institution besteht, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Vereinbarungen bestehen mit staatlichen and nichtstaatlichen Institutionen. Die nicht-staatlichen Institutionen (z. B. Deutscher Olympischer Sportbund, , Evangelische Kirche, Deutsche Ordensobernkonferenz) übernehmen Verantwortung fur Taten, die in westdeutschen and ostdeutschen Institutionen (vor deco 3.Oktober 1990: Institutionen auf deco Gebiet der DDR) stattgefunden haben.
Seit der Grundung des EHS zum 1. Mai 2013 haben 1.268 Betroffene einen Antrag gestellt, der einer Institution zugeordnet werden konnte. Bei 336 Taten wurde dabei sexualisierte Gewalt in einer staatlichen Institution angegeben. Davon haben 203 Taten in einer westdeutschen Institution stattgefunden. Bei 137 dieser Taten war die Bearbeitung des Antrages moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag.
In 36 Fallen erging eine Ablehnung.133 Taten haben in ostdeutschen Institutionen stattgefunden, davon 79 in DDR-Institutionen. Bei 50 (DDR: 12) dieser Taten war die Bearbeitung moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In 10 (DDR: 2) Fallen erging eine Ablehnung.
Das Land Berlin and der Freistaat Thuringen ubernehmen bzw. ubernahmen als staatliche Institutionen auch Verantwortung fur Taten, die vor dem 3.Oktober 1990 auf ihrem Gebiet begangen wurden. Berlin ist seit Beginn des EHS (01.05.2013) an dem Hilfesystem beteiligt. Die Vereinbarung mit dem Bund zur Beteiligung des Landes Berlin am EHS wurde erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31.12.2027 verlangert. Der Freistaat Thuringen hat sich in der Zeit vom 01.05.2013 bis 31.08.2016 am EHS beteiligt and dabei auch Verantwortung fur Taten ubernommen, die in der ehemaligen DDR geschehen sind.“
Antwort im Original:
Meine schriftliche Frage zu feministischer Digitalpolitik
Aktuelles, Geschlechtergerechtigkeit, Herzensthemen, Integration, Parlamentarische Initiativen, Schriftliche Frage, SozialesMeine Frage:
„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“
Antwort der Bundesregierung:
„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:
Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“
Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:
Meine schriftliche Frage zum BSI Prüfbericht zum 5G-Netz Huawei
Aktuelles, Digitale Infrastruktur, Digitalisierung und Staat, IT-Sicherheit, Parlamentarische Initiativen, Schriftliche Frage, Themen, VerbraucherschutzMeine Frage:
„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz
4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“Antwort im Original:
Pressemitteilung: Nix mit Open Source: Bundes-IT von VMware stark abhängig, unklare Mehrkosten und Intransparenz
Aktuelles, Digitale Monopole, Digitalisierung und Staat, eGovernment, Kleine Anfrage, Parlamentarische Initiativen, Pressemitteilung, ThemenIn 2023 machte die Unternehmensübernahme von VMWare durch Broadcom Schlagzeilen, da VMWare Produkte u.a. bei sogenannten Virtualisierungen und Clouddiensten den Markt dominieren und Broadcom bei früheren Übernahmen durch radikale Veränderungen von Lizenzmodellen und Preisstrukturen zu Lasten der Kunden auffiel und dabei vorhandene Abhängigkeiten gnadenlos ausnutzte. Auch die Bundes-IT hängt stark von VMWare Produkten ab und ist potenziell erheblichen Preiserhöhungen unterworfen. Trotzdem vergab der Bund noch im Herbst 2023 Rahmenverträge im Volumen von 600 Mio Euro für VMWare-Produkte. Eine Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Bundestag deckte auf, dass die Bundesregierung nicht einmal eine Risikobewertung vorgenommen hat, dass die Abhängigkeiten wie vermutet enorm sind, dabei Detailinformationen wegen potenzieller Staatswohlgefährdung eingestuft wurden, einschließlich der Folgekosten für den Bund.
Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
„Die Bundesregierung verspricht immer wieder mehr Digitale Souveränität, aber tut weiterhin viel zu wenig, um dieses Versprechen in die Realität umzusetzen. Das rächt sich auch im Fall der einseitigen Abhängigkeit von VMWare-Produkten, für die allein von Nov. 2019 bis Mai 2024 Lizenzen im Wert von 460 Mio € vom Bund bezogen wurden. Der Bund ruht sich darauf aus, dass er Lizenzen über Rahmenverträge mit Dritten bezieht und diese noch bis zu drei Jahre Laufzeit haben, so dass die enormen Preissteigerungen erst mit Zeitverzug bei der IT des Bundes ankommen. Aber eine entscheidende Software in einem Gesamtsystem, wie z.B. in vielen der über 180 Rechenzentren des Bundes, kann man nicht von heute auf morgen austauschen. Dazu braucht es zuerst eine Gesamtrisikobewertung und darauf aufbauend eine Exitstrategie. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung zu, dass es beides bisher nicht gibt.
Kurzfristig sieht sie keinerlei Handlungsbedarf, nicht einmal ein Vergabestopp wird erwähnt. Für die Gesamtwirtschaft rechnet die Bundesregierung allerdings direkt mit Einschränkungen der Zuverlässigkeit des IT-Betriebs durch auslaufende Updates, sowie mit Kostensteigerungen. Der Fall “VMware” zeigt tatsächlich sehr anschaulich, wie ein Lock-in-Effekt funktioniert, denn viele VMware-Kunden können gar nicht zu Alternativen wechseln, weil ein Umstieg zu komplex oder technisch auf absehbare Zeit nicht machbar ist. Diese Kunden müssen in den sauren Apfel willkürlicher Preiserhöhungen beißen, was besonders kleine- und mittlere Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen kann. Aber auf drei Jahren sicherer Konditionen kann sich der Bund nicht ausruhen.
Aktuell fehlt jedoch ohnehin jeglicher Überblick, denn von den öffentlich breit diskutierten Problemen wie dem Zwang zum Umstieg von on-premise Lösungen auf Cloud-Lösungen und von Einzel- auf (in vielen Fällen erheblich teurere und oft unnötige) Bündellizenzen oder den negativen Auswirkungen beim Zwangsumstieg auf Abo-Modelle und von gestoppten Wartungsverträgen, die zu erheblichen IT-Sicherheitsrisiken führen, hat die Bundesregierung nach ihrer Aussage bisher nichts mitbekommen.
Die Folgen des schlechten Risikomanagements sollen offenbar nicht öffentlich werden, denn wichtige Teile ihrer Antwort stellte sie nur in nichtöffentlichen Dokumenten bereit, wozu auch meine Frage zu erwarteten Kostensteigerungen gehört, die mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung zur Verschlusssache erklärt wurden.
Vor allem aber muss die Bundesregierung endlich ihr Bekenntnis zur digitalen Souveränität auch leben und dazu gehört eine angemessene Ausstattung des Zentrums für Digitale Souveränität, damit es seine Aufgabe, Open Source Alternativen für den Bund bereitzustellen, auch erfüllen kann. Statt immer wieder Milliardenschwere Rahmenverträge mit den immer gleichen großen US-Konzernen abzuschließen, sollte der Bund konsequent das Ökosystem für Open Source Produkte weiterentwickeln und wo immer es diese Möglichkeit gibt, leistungsfähige Open Source Lösungen einsetzen. Dies gilt insbesondere für den anstehenden Wechsel hin zu einer Cloud-basierten Bundes-IT. Denn wenn nicht endlich ein konsequentes Umdenken im Sinne einer tatsächlichen digitalen Souveränität und damit auch im Sinne des Gemeinwohls stattfindet, bleibt die unabhängige, hoheitliche und sichere Digitalisierung der Verwaltung unerreichbar.“
Weiterführende Links:
Pressemitteilung: Entschiedene Ablehnung der Chatkontrolle – Für den Schutz unserer Privatsphäre
Aktuelles, Chatkontrolle, Chatkontrolle, IT-Sicherheit, Pressemitteilung, Themen, Überwachung und Privatsphäre, VerbraucherschutzLissabon, 20. Juni 2024 – Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns vehement gegen die geplante Einführung der sogenannten Chatkontrolle aus.
Wir sind zwar gerade auf Ausschussreise in Lissabon, haben aber die Diskussion zur Chatkontrolle intensiv begleitet und begrüßen die klare Ablehnung Deutschlands in Brüssel. Die Verschiebung der Abstimmung ist dabei nicht ausreichend, wir fordern die endgültige Ablehnung des Konzepts Chatkontrolle.
Wir sind der Überzeugung, dass mit der geplanten Chatkontrolle der abscheuliche Missbrauch von Kindern nicht verhindert werden kann, dafür aber jegliche Kommunikation kontrolliert werden könnte.
Es bedarf anderer Maßnahmen wie verpflichtende Meldemechanismen bei Online-Diensten, eine stabile Finanzierung von Hotlines und Beratungsstellen sowie eine Verbesserung der Medienkompetenz insbesondere in vulnerablen Gruppen sowie mehr Sensibilisierung der Bevölkerung und stärkere Prävention auch im Analogen.
Schutz der Privatsphäre in Gefahr
Das Recht auf Privatsphäre, das von der Bundesregierung geplante Recht auf Verschlüsselung und das Recht auf Schutz vor Gewalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie alle sind essenziell für die gesellschaftliche und demokratische Teilhabe aller, insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen und nicht zuletzt von Jugendlichen und Heranwachsenden selbst.
Unverhältnismäßigkeit und Gefährdung spezifischer Gruppen
Doch nicht nur Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre – auch durch Verschlüsselung –, das es zu schützen gilt. Angehörige benachteiligter Gruppen, Journalistinnen, Whistleblowerinnen und Anwälte sind am meisten von Überwachung und Machtmissbrauch durch staatliche und andere Kontrollstellen betroffen und deshalb besonders auf intakte Verschlüsselung ihrer Kommunikation angewiesen.
Rechtsstaatliche Prinzipien bewahren
Die Einführung der Chatkontrolle steht im Widerspruch zu dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie den Grundrechten auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz verankert sind. Der Schutz
dieser Rechte ist essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und die Demokratie.
Unterzeichnende:
Kontakt für Rückfragen:
Anke Domscheit-Berg, MdB, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe die Linke im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
(030) 227 73107
anke.domscheit-berg@bundestag.de
Gemeinsamer Brief gegen die Chatkontrolle
Aktuelles, Chatkontrolle, Chatkontrolle, Digitale Gewalt, IT-Sicherheit, Themen, Überwachung und Privatsphäre, Verbraucherschutz18.06.2024
Dear Council of the European Union,
Dear national governments,
In the last days of the Belgian EU Council Presidency, Belgium has put forward its final initiative to reach a general approach in the Council of the EU regarding the highly contested CSA regulation (Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse). In possibly putting the CSA Regulation to a vote on 19 June, the Council is risking far more than just passing a simple regulation.
Sexual abuse and the exploitation of children, including the dissemination of child sexual abuse material, must be addressed with the utmost determination in accordance with the rule of law. While the regulation proposal put forward by the EU Commission includes some good and crucial measures, such as the EU center, it is highly questionable whether core aspects of the regulation are compatible with European fundamental rights.
As parliamentarians, we observe with great concern the proposal of the Council of the EU that would put to an end the confidentiality of private communication. Even if the Belgian Council Presidency has now presented a compromise proposal that would limit the obligation to scanning private unencrypted as well as encrypted video and image content, it remains just as much an encroachment on fundamental digital rights and takes the discussion back to the origin of the debate. In fact, the Belgian proposal represents the Commission’s first plans that came to light in December 2021.
Safe and encrypted communication is of utmost importance for every human being. This also accounts for children and victims of sexual abuse to allow for safe emergency and help services – particularly in countries where victim support organisations cannot rely on the support and confidentiality of state law enforcement authorities.
Besides risking to contradict the aim of the CSA proposal by intervening in the digital self-determination of people, there might be several unintentional but dangerous side effects:
The mandatory investigation of private communication messages without suspicion carries the risk of creating a climate of general suspicion. Such an approach will irreparably damage the image of the European Union as a guarantor of freedom.
We explicitly warn that the obligation to systematically scan encrypted communication, whether called “upload-moderation” or “client-side scanning”, would not only break secure end-to-end encryption, but will to a high probability also not withstand the case law of the European Court of Justice. Rather, such an attack would be in complete contrast to the European commitment to secure communication and digital privacy, as well as human rights in the digital space.
We therefore urgently need an approach that prioritizes the protection and prevention of child sexual abuse, provides more resources and better-targeted coordination of European law enforcement authorities, strengthens victim support in accordance with fundamental rights, and avoids relying on a false sense of security through technosolutionism.
As national and European parliamentarians, we are convinced that the proposed measures are incompatible with European fundamental rights. We are committed to safeguarding the right to anonymous and pseudonymous use of the internet, as well as strengthening end-to-end encryption.
We urgently call on all negotiating governments in the COREPER to reject a general approach based on compromise proposal that Belgium has put forward.
Signatories
Tobias B. Bacherle, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Konstantin von Notz, MP & Vice Chair of the group, Alliance 90/The Greens, Germany
Süleyman Zorba, MP, The Greens, Austria
Maximilian Funke-Kaiser, MP, FDP, Germany
Konstantin Kuhle, MP & Vice Chair of the group, FDP, Germany
Sven Clement, MP, Pirates, Luxembourg
Valentin Abel, MP, FDP, Germany
Sephanie Aeffner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Alviina Alametsä, MEP, Greens/EFA, Finland
Rasmus Andresen, MEP, The Greens/EFA, Germany
Christine Aschenberg-Dugnus, MP, FDP, Germany
Maik Außendorf, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Christian Bartelt, MP, FDP, Germany
Jens Beeck, MP, FDP, Germany
Katharina Beck, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Lukas Benner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Michael Bloss, MEP, The Greens/EFA, Germany
Damian Boeselager, MEP, The Greens/EFA, Germany
Dr. Jens Brandenburg, MP, FDP, Germany
Patrick Breyer, MEP, The Greens/EFA, Germany
Saskia Bricmont, MEP, The Greens/EFA, Belgium
Georg Bürstmayr, MP, The Greens, Austria
Anke Domscheit-Berg, MP, Die Linke, Germany
Marcel Emmerich, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Emilia Fester, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Alexandra Geese, MEP, The Greens/EFA, Germany
Stefan Gelbhaar, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Anikó Glogowski-Merten, MP, FDP, Germany
Andreas Glück, MEP, Renew Europe, Germany
Marketa Gregorová, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic
Sabine Grützmacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Thomas Hacker, MP, FDP, Germany
Svenja Hahn, MEP, Renew Europe, Germany
Philipp Hartewig, MP, FDP, Germany
Katrin Helling-Plahr, MP, FDP, Germany
Bernhard Herrmann, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Manuel Höferlin, MP, FDP, Germany
Dr. Christoph Hoffmann, MP, FDP, Germany
Ottmar von Holtz, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Lamya Kaddor, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Misbah Khan, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Daniela Kluckert, MP, FDP, Germany
Marcel Kolaja, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic
Moritz Körner, MEP, Renew Europe, Germany
Michael Kruse, MP, FDP, Germany
Wolfgang Kubicki, MP, FDP, Germany
Katharina Kucharowits, MP, SPÖ, Austria
Renate Künast, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Ulrich Lechte, MP, FDP, Germany
Dr. Thorsten Lieb, MP, FDP, Germany
Helge Limburg, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Denise Loop, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Oliver Luksic, MP, FDP, Germany
Kristine Lütke, MP, FDP, Germany
Boris Mijatovic, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Maximilian Mordhorst, MP, FDP, Germany
Hannah Neumann, MEP, The Greens/EFA, Germany
Jan-Christoph Oetjen, MEP, Renew Europe, Germany
Dr. Paula Piechotta, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Volker Redder, MP, FDP, Germany
Tabea Rößner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Michael Sacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Kassem Taher Saleh, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Dr. Nikolaus Scherak, MP, NEOS, Austria
Ria Schröder, MP, FDP, Germany
Kordula Schulz-Asche, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Prof. Dr. Stephan Seiter, MP, FDP, Germany
Kim van Sparrentak, MP, The Greens/EFA, Netherlands
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MP, FDP, Germany
Jens Teutrine, MP, FDP, Germany
Stephan Thomae, MP, FDP, Germany
Johannes Vogel, MP, FDP, Germany
Robin Wagener, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
Sandra Weeser, MP, FDP, Germany
Nicole Westig, MP, FDP, Germany
Katharina Willkomm, MP, FDP, Germany
Christina-Johanne Schröder, MP, Alliance 90/The Greens, Germany
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Offener Brief – als PDF
Meine Rede zur TKMV „Recht auf schnelles Internet“
Aktuelles, Breitband, Bundesnetzagentur, Digitale Infrastruktur, Diverses, Rede, Themen, VideoRechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei
Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!
Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.
(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)
Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.
(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)
Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.
(Beifall bei der Linken)
Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU
Aktuelles, Digitale Infrastruktur, Digitalisierung und Staat, Diverses, Rede, Themen, VideoCybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen
Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.
Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.
Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.
Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.
(Beifall bei der Linken)
Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.
Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.
(Beifall bei der Linken)
Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
Meine schriftliche Frage zur Einbindung von Bundesländern ins ZenDiS
Aktuelles, Digitalisierung und Staat, eGovernment, Parlamentarische Initiativen, Schriftliche Frage, ThemenMeine Frage:
„Aus welchem Grund verzögert der Bund die Beteiligung interessierter Bundesländer
an der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
GmbH (https://netzpolitik.org/2024/opendesk-wie-das-bmi-den-souveraenen-arbeits-
platzauf-die-lange-bank-schiebt/), und wann ist tatsächlich mit der Umsetzung der
geplanten Beteiligung der Bundesländer an ZenDiS zu rechnen (bitte ausführlich be-
gründen, warum trotz Bereitwilligkeit einiger Länder und seit Monaten vorliegenden
unterschriftsreifen Unterlagen bisher keine Beteiligung zustande kam und welches
Ressort die Verzögerung ursächlich zu verantworten hat)?“
Antwort der Bundesregierung:
„Zum Beitritt der Länder als Gesellschafter zur ZenDiS GmbH ist ein Antrag nach § 65
Bundeshaushaltsordnung (BHO) beim Bundesministerium der Finanzen erforderlich.
Der Bundesrechnungshof ist zu beteiligen. Dieser Antrag wird aktuell unter Berück-
sichtigung der Anforderungen der BHO und des Vergaberechts vorbereitet und soll
zeitnah dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof
(BRH) übermittelt werden. Erst nach Zustimmung des BMF können unterschriftsreife
Unterlagen erstellt werden.
Die eingetretene Verzögerung ist nicht durch ein Ressort zu verantworten, sondern
der Komplexität der Anforderungen geschuldet, die sich aus der BHO und dem
Vergaberecht ergeben.“
Antwort im Original:
Meine schriftliche Frage zum Zentrum für Legistik
Aktuelles, Digitalisierung und Staat, eGovernment, Parlamentarische Initiativen, Schriftliche Frage, ThemenMeine Frage:
„Mit welchen Meilensteinen und jeweils welchen Ressourcen soll die Umsetzung des laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu errichtende “Zentrum für Legistik” erfolgen (bitte Beginn der Umsetzung, Meilensteine und Zeitraum des geplanten Arbeitsbeginns des Zentrums angeben), und wie ist beziehungsweise soll die Governance dieses Zentrums organisiert werden (unter anderem Organisation der Federführung, Art der Rechtsform, neue Behörde oder nicht)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt sich derzeit damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Zentrum für Legistik zu errichten. Es soll diepraxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung fördern.Hierzu gehören neben Fach- und Rechtskenntnissen insbesondere auch spezifische Kompetenzen im Bereich der Rechtssprache sowie moderne Arbeitsmethoden. Bisherwurden hierzu zwei Online-Kurse entwickelt, von denen ein Angebot auch öffentlich verfügbar ist (https://www.ondea.de/DE/ZfL/ZfL_node.html). Seit Ende 2023 arbeitet das Zentrum zusammen mit der PD – Berater der Öffentlichen Hand
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Projekt zu Daten und Digitalen Werkzeugen im Gesetzgebungsverfahren, um das Angebot des BMJ insbesondere im Hinblick auf die effektivere Nutzung von Daten, deren Analyse und Visualisierung in der Rechtsetzungweiterzuentwickeln, indem entsprechende Kompetenzen von Legistinnen und Legisten gefördert und geeignete Werkzeuge bereitgestellt werden. Derzeit testet das Zentrum ein Vorgehensmodell für die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung mit Legistinnen und
Legisten im BMJ; eine Einbeziehung von Mitarbeitenden aus weiteren Ressorts ist beabsichtigt.“
Antwortschreiben im Original (geschwärzt):