Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Recht auf schnelles Internet für alle!

2021 konnten wir die Landung einer Marssonde live verfolgen, während der Distanzunterricht für viele Kinder weiterhin unmöglich ist. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt nur einen Rechtsanspruch auf lahmes Internet mit etwa 30 Mbit/s – ernsthaft, GroKo? Die Linksfraktion legte einen Antrag für ein echtes “Recht auf schnelles Internet” vor, um digitale Daseinsvorsorge für alle Menschen in Stadt und Land zugänglich zu machen.

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Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Ausschussreport, 21.04.2021)

Zum Thema #Telekommunikationsmodernisierungsgesetz​ kurz #TKModG​ gab es für mich am 21.4.21 Ausschuss-hopping 🏃‍♀️ , denn die Novellierung betrifft auch den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin. Im Digitalausschuss haben wir die Debatte fortgeführt und außerdem über die überarbeitete, neue Version des umstrittenen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 diskutiert. 

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#DialogDigital​ mit Jan Korte: Transparenz & Abgeordnete und wer bezahlt / bestimmt die Krise?

Für die 4. Ausgabe meines #DialogDigital war Jan Korte mein Gast, Mitglied des Vorstandes und erster parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Wir sprachen über Transparenz im Bundestag im Allgemeinen und über die aktuellen Korruptionsskandale bei der CDU/CSU im Speziellen. Als Linksfraktion haben wir im Bundestag schon seit Jahren vielfach konkrete Anträge eingereicht, die leider an der GroKo Mehrheit scheiterten. In meinem  Buch „Mauern  einreißen“ (2014) gibt es ein ganzes Kapitel zu mangelnder Transparenz im Parlament, ich las Jan ein Zitat daraus vor:

“In einer Demokratie sollte jeder wissen können, wer wen und wie beeinflusst hat. Und es sollte nicht der den größten Einfluss haben, der über die meisten Ressourcen verfügt. Sonst wäre unser Parlament ein Basar, auf dem man Gesetze kaufen kann. So eine Demokratie kann niemand wollen.“

Wir unterhielten  uns auch zur Frage, wer durch die Pandemie wie belastet wird, und vor  allem, wer eigentlich die Lasten der Corona-Krise trägt. Leider zeigt sich ein alt bekanntes Bild: Ärmere sind viel stärker betroffen, während gerade die Superreichen noch viel reicher  geworden sind. Wir diskutieren daher auch, wie eine linke Strategie konkret die Lasten  gerechter verteilen könnte.   

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Digitaler Impfpass und Australiens Mediengesetz / Deal mit Facebook (Ausschussreport, 14.04.2021)
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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt schützen!

Seit Jahren mache ich mich stark für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor den vielfältigen Formen digitaler Gewalt, weil die Bundesregierung viel zu wenig tut. In unserem Antrag fordern wir als Linksfraktion u. a. bessere Opferunterstützung, effektivere Strafverfolgung, mehr Forschung und eine Reform der Impressumspflicht.

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Selbstgemachtes Demo-Schild mit der Aufschrift: Lieber ständig übermüdet als ständig überwacht.
Überwachung zerstört Freiheit – Fotocredit: CC-BY Karola Riegler (Bearbeitung Team ADB)

Zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden trugen in den vergangenen Jahren zu einer starken Ausweitung der Überwachungstätigkeit bei. Dabei zeigen mehrere Urteile (Änderungen Verfassungsschutzgesetz, BND-Gesetz und Änderung zur Bestandsdatenauskunft) aus Karlsruhe eindeutig: das Ausmaß des Reformbedarfs im Bereich der Sicherheitsbehörden ist dramatisch – die Vorhaben der Bundesregierung entsprechen keineswegs den hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

In meiner Schriftlichen Frage wollte ich von der Bundesregierung wissen, was ihre Pläne sind, eine “Überwachungsgesamtrechnung”, die sowohl vom BVerfG als auch vom Bundesdatenschutzbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kelber selbst mehrfach gefordert wurden, zukünftig durchzuführen und sie dann auch zu veröffentlichen. Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.

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#DialogDigital mit Katja Kipping: Wandel der Arbeitswelt und gemeinwohlorientierte Digitalisierung

Für die 3. Ausgabe meines „Dialog Digital“ hatte ich einen besonderen Gast, auf den ich mich schon lange gefreut hatte: Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist. Wir teilen die Überzeugung, dass es in Zukunft ein bedingungsloses Grundeinkommen braucht und so ist es kein Wunder, dass wir in unserem Gespräch über den Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sprachen, darüber wie sich soziale Sicherungssysteme verändern müssen, aber auch, wie man allgemein Zukunft gemeinwohlorientierter gestalten kann, wie überhaupt eine Digitalisierung “von Links” aussieht, also z.B. welche Rolle Teilhabe und Daseinsvorsorge dabei spielen, wie schädlich digitale Monopole wirken, wie Smart Cities im Sinne der Bürger:innen entwickelt werden könnten, wie man in Zeiten des Umbruchs Bildung lebenslang ermöglicht und sozial absichert und warum wir eine ganze Reihe Mechanismen brauchen (ja, auch Umverteilung von Vermögen, Profiten und Arbeitszeit), um die digitale Revolution mit einer sozialen Revolution zu verknüpfen.

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Die Bundestagsabgeordnete, Anke Domscheit-Berg, und die Fraktion der LINKEN im Kreistag Oberhavel laden am 7. April in der Zeit von 17 bis 19 Uhr zu einer Bürgersprechstunde ein. Aus Infektionsschutzgründen wird diese Sprechstunde online durchgeführt. Wir bitten diesen Termin in Ihrer Zeitung anzukündigen. Die LINKEN möchten erfahren was vor Ort nicht so gut läuft. „Gern nehme ich Probleme, Sorgen, Nöte und Anregungen aus dem Wahlkreis mit nach Berlin“, so Domscheit-Berg. Um Anmeldung wird unter: Telefon 03301 200997 oder unter anke.domscheit-berg.ma06@bundestag.de gebeten.

Frage
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer (auch zu veröffentlichenden) „Überwachungsgesamtrechnung“ (breit interpretiert) zur Evaluierung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten, wie sie unter anderem (sinngemäß) das Bundesverfassungsgericht 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (https://digitalcourage.de/uberwachungsgesamtrechnung/sammlung) und sogar wörtlich und wiederholt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/09/Neuer-Termin-Übergabe-Tätigkeitsbericht.html) äußerten und ist konkret geplant, eine solche Überwachungsgesamtrechnung künftig durchzuführen und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen (bitte begründen)? (Drucksache 19/28193, Frage 17)

Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass die Einführung der Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung nicht als Vorbild für die Schaffung weiterer vorsorglich anlassloser Datensammlungen dienen könne, sondern den Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten in Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen zu größerer Zurückhaltung zwinge. Es gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf (BVerfGE 125, 260 Rdnr. 218 juris).

Die Bundesregierung trägt den Anforderungen des Gerichts an die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen insgesamt Rechnung. Dazu wird insbesondere die grundrechtsbeschränkende Wirkung von staatlichen Eingriffsbefugnissen in den Blick genommen. So wird schon jetzt bei der Prüfung neuer rechtlicher Befugnisse auch berücksichtigt, über welche Befugnisse die jeweilige Sicherheitsbehörde bereits verfügt und ob die Anpassungen oder Erweiterungen von Datenerhebungsbefugnissen tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig sind. Eine Analyse der Regelungserfordernisse erfolgt daher bereits im Rahmen der Arbeiten an neuen Gesetzgebungsvorhaben. Grundrechtseinschränkende Gesetze dürfen nur erlassen werden, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Regelungszwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Wenn eine „Überwachungsgesamtrechnung“ als eigenständiges Konzept sich von dieser bisherigen Dogmatik und Methodik der Verhältnismäßigkeitsprüfung lösen wollte, stellte sich die Frage, wie dies im Rahmen einer Grundrechtsprüfung operationalisiert werden sollte.

In Hinblick auf die Frage der Veröffentlichung der Nutzung bestehender Befugnisse der Sicherheitsbehörden sehen eine Vielzahl von Regelungen spezielle periodische Berichtspflichten vor, die auch der laufenden Evaluierung dienen. Über durchgeführte Wohnraumüberwachungsmaßnahmen berichtet die Bundesregierung dem Gremium des Deutschen Bundestages nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes jährlich. Im Übrigen sind Berichtspflichten über die Durchführung eingriffsintensiver bzw. verdeckter Maßnahmen beispielsweise in § 88 des Bundeskriminalamtgesetzes oder in § 101b der Strafprozessordnung vorgesehen. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt durch das Parlamentarische Kontrollgremium, dies auch auf Grundlage diverser Berichtspflichten wie etwa nach § 14 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes oder § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Abgesehen davon ist eine Evaluierung bei wesentlichen Regelungsvorhaben ohnehin vorgeschrieben. Im Rahmen der Evaluierung kann der Frage nach unbeabsichtigten Nebenwirkungen sowie der Akzeptanz der Regelungen nachgegangen werden.