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Lissabon, 20. Juni 2024 – Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns vehement gegen die geplante Einführung der sogenannten Chatkontrolle aus.

Wir sind zwar gerade auf Ausschussreise in Lissabon, haben aber die Diskussion zur Chatkontrolle intensiv begleitet und begrüßen die klare Ablehnung Deutschlands in Brüssel. Die Verschiebung der Abstimmung ist dabei nicht ausreichend, wir fordern die endgültige Ablehnung des Konzepts Chatkontrolle.

Wir sind der Überzeugung, dass mit der geplanten Chatkontrolle der abscheuliche Missbrauch von Kindern nicht verhindert werden kann, dafür aber jegliche Kommunikation kontrolliert werden könnte.

Es bedarf anderer Maßnahmen wie verpflichtende Meldemechanismen bei Online-Diensten, eine stabile Finanzierung von Hotlines und Beratungsstellen sowie eine Verbesserung der Medienkompetenz insbesondere in vulnerablen Gruppen sowie mehr Sensibilisierung der Bevölkerung und stärkere Prävention auch im Analogen.

Schutz der Privatsphäre in Gefahr

Das Recht auf Privatsphäre, das von der Bundesregierung geplante Recht auf Verschlüsselung und das Recht auf Schutz vor Gewalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie alle sind essenziell für die gesellschaftliche und demokratische Teilhabe aller, insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen und nicht zuletzt von Jugendlichen und Heranwachsenden selbst.

Unverhältnismäßigkeit und Gefährdung spezifischer Gruppen

Doch nicht nur Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre – auch durch Verschlüsselung –, das es zu schützen gilt. Angehörige benachteiligter Gruppen, Journalistinnen, Whistleblowerinnen und Anwälte sind am meisten von Überwachung und Machtmissbrauch durch staatliche und andere Kontrollstellen betroffen und deshalb besonders auf intakte Verschlüsselung ihrer Kommunikation angewiesen.

Rechtsstaatliche Prinzipien bewahren

Die Einführung der Chatkontrolle steht im Widerspruch zu dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie den Grundrechten auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz verankert sind. Der Schutz
dieser Rechte ist essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und die Demokratie.

Unterzeichnende:

  • Tabea Rössner MdB, Ausschussvorsitzende des Auschuss für Digitales, B90/Grüne
  • Anke Domscheit-Berg MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, Die Linke
  • Sabine Grützmacher MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, B90/Grüne

Kontakt für Rückfragen:

Anke Domscheit-Berg, MdB, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe die Linke im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
(030) 227 73107
anke.domscheit-berg@bundestag.de

18.06.2024

Dear Council of the European Union, 
Dear national governments, 

In the last days of the Belgian EU Council Presidency, Belgium has put forward its final initiative to reach a general approach in the Council of the EU regarding the highly contested CSA regulation (Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse). In possibly putting the CSA Regulation to a vote on 19 June, the Council is risking far more than just passing a simple regulation. 

Sexual abuse and the exploitation of children, including the dissemination of child sexual abuse material, must be addressed with the utmost determination in accordance with the rule of law. While the regulation proposal put forward by the EU Commission includes some good and crucial measures, such as the EU center, it is highly questionable whether core aspects of the regulation are compatible with European fundamental rights. 

As parliamentarians, we observe with great concern the proposal of the Council of the EU that would put to an end the confidentiality of private communication. Even if the Belgian Council Presidency has now presented a compromise proposal that would limit the obligation to scanning private unencrypted as well as encrypted video and image content, it remains just as much an encroachment on fundamental digital rights and takes the discussion back to the origin of the debate. In fact, the Belgian proposal represents the Commission’s first plans that came to light in December 2021. 

Safe and encrypted communication is of utmost importance for every human being. This also accounts for children and victims of sexual abuse to allow for safe emergency and help services – particularly in countries where victim support organisations cannot rely on the support and confidentiality of state law enforcement authorities. 

Besides risking to contradict the aim of the CSA proposal by intervening in the digital self-determination of people, there might be several unintentional but dangerous side effects: 

  • Client Side Scanning (CSS) and any other mass surveillance, would render confidential information carriers impossible: Scanning would affect users who rely on confidential communication and whose communication is particularly protected (professionals bound by confidentiality such as journalists, lawyers, the medical sector, but also whistleblowers). Furthermore, built-in backdoors could compromise the confidentiality of digitally transmitted trade secrets and business transactions. Encryption protects the identity and the contents of communication participants, thus preserving the autonomy of victims of sexual violence. 
  • Democratic society and democratic debate need trustworthy spaces: Democratic societies need privacy for the formation of opinions and will. The proposed measures carry the danger of leading to self-censorship, jeopardizing safe spaces for children and victims of sexual violence, but also for everyone else. It will also likely leave to users unwilling to use digital services and lose trust in providers if their data is not secure and protected. 
  • Blueprint for authoritarian states and weakening cybersecurity: By building an architecture capable of undermining all possibility of private digital communication, the regulation might inadvertently serve as a blueprint for surveillance in authoritarian states and can serve as a built-in backdoor that can easily be exploited for all sorts of surveillance practices (e.g. trade secrets) and cybercriminals. Once built, this IT-architecture is an invitation to undermine privacy. 
  • Impairment of digital educational, youth, and assistance services: It will eliminate the common practice to exchange important sexual health information to such education as is case in some European countries. 

The mandatory investigation of private communication messages without suspicion carries the risk of creating a climate of general suspicion. Such an approach will irreparably damage the image of the European Union as a guarantor of freedom. 

We explicitly warn that the obligation to systematically scan encrypted communication, whether called “upload-moderation” or “client-side scanning”, would not only break secure end-to-end encryption, but will to a high probability also not withstand the case law of the European Court of Justice. Rather, such an attack would be in complete contrast to the European commitment to secure communication and digital privacy, as well as human rights in the digital space. 

We therefore urgently need an approach that prioritizes the protection and prevention of child sexual abuse, provides more resources and better-targeted coordination of European law enforcement authorities, strengthens victim support in accordance with fundamental rights, and avoids relying on a false sense of security through technosolutionism. 

As national and European parliamentarians, we are convinced that the proposed measures are incompatible with European fundamental rights. We are committed to safeguarding the right to anonymous and pseudonymous use of the internet, as well as strengthening end-to-end encryption. 

We urgently call on all negotiating governments in the COREPER to reject a general approach based on compromise proposal that Belgium has put forward. 

Signatories 

Tobias B. Bacherle, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Konstantin von Notz, MP & Vice Chair of the group, Alliance 90/The Greens, Germany

Süleyman Zorba, MP, The Greens, Austria

Maximilian Funke-Kaiser, MP, FDP, Germany

Konstantin Kuhle, MP & Vice Chair of the  group, FDP, Germany 

Sven Clement, MP, Pirates, Luxembourg

Valentin Abel, MP, FDP, Germany

Sephanie Aeffner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Alviina Alametsä, MEP, Greens/EFA, Finland

Rasmus Andresen, MEP, The Greens/EFA, Germany

Christine Aschenberg-Dugnus, MP, FDP, Germany 

Maik Außendorf, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Christian Bartelt, MP, FDP, Germany

Jens Beeck, MP, FDP, Germany

Katharina Beck, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Lukas Benner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Michael Bloss, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Damian Boeselager, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Dr. Jens Brandenburg, MP, FDP, Germany

Patrick Breyer, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Saskia Bricmont, MEP, The Greens/EFA, Belgium

Georg Bürstmayr, MP, The Greens, Austria 

Anke Domscheit-Berg, MP, Die Linke, Germany

Marcel Emmerich, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Emilia Fester, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Alexandra Geese, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Stefan Gelbhaar, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Anikó Glogowski-Merten, MP, FDP, Germany

Andreas Glück, MEP, Renew Europe, Germany 

Marketa Gregorová, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic

Sabine Grützmacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Thomas Hacker, MP, FDP, Germany

Svenja Hahn, MEP, Renew Europe, Germany 

Philipp Hartewig, MP, FDP, Germany

Katrin Helling-Plahr, MP, FDP, Germany 

Bernhard Herrmann, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Manuel Höferlin, MP, FDP, Germany

Dr. Christoph Hoffmann, MP, FDP, Germany 

Ottmar von Holtz, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Lamya Kaddor, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Misbah Khan, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Daniela Kluckert, MP, FDP, Germany 

Marcel Kolaja, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic 

Moritz Körner, MEP, Renew Europe, Germany

Michael Kruse, MP, FDP, Germany

Wolfgang Kubicki, MP, FDP, Germany 

Katharina Kucharowits, MP, SPÖ, Austria

Renate Künast, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Ulrich Lechte, MP, FDP, Germany 

Dr. Thorsten Lieb, MP, FDP, Germany

Helge Limburg, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Denise Loop, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Oliver Luksic, MP, FDP, Germany

Kristine Lütke, MP, FDP, Germany 

Boris Mijatovic, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Maximilian Mordhorst, MP, FDP, Germany 

Hannah Neumann, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Jan-Christoph Oetjen, MEP, Renew Europe, Germany 

Dr. Paula Piechotta, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Volker Redder, MP, FDP, Germany

Tabea Rößner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Michael Sacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Kassem Taher Saleh, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Dr. Nikolaus Scherak, MP, NEOS, Austria 

Ria Schröder, MP, FDP, Germany

Kordula Schulz-Asche, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Prof. Dr. Stephan Seiter, MP, FDP, Germany

Kim van Sparrentak, MP, The Greens/EFA, Netherlands 

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MP, FDP, Germany 

Jens Teutrine, MP, FDP, Germany

Stephan Thomae, MP, FDP, Germany

Johannes Vogel, MP, FDP, Germany

Robin Wagener, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Sandra Weeser, MP, FDP, Germany

Nicole Westig, MP, FDP, Germany

Katharina Willkomm, MP, FDP, Germany

Christina-Johanne Schröder, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

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Offener Brief – als PDF

06. Juni 2023

Meine Frage:
Warum stehen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmiss­brauchs (UBSKM) zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Jahr 2023 weniger Haushaltsmittel als in den beiden Vorjahren zur Verfügung (vgl. Antwort der Bundesre­gierung auf die Schriftliche Frage 91auf Bundestagsdrucksache 20/4277), obwohl die Hot­line des Unabhängigen Beauftragten für betroffene Minderjährige nur an zwei Werktagen nachmittags für Schulkinder erreichbar ist, die Bundesregierung das Thema zu einer ho­hen Priorität erklärte, sowie sogar serverseitiges Scannen privater Kommunikation und weitere Überwachungsbefugnisse im Zuge des „Chatkontrolle“ bekannt gewordenen EU Vorhabens (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kinder) explizit unterstützt und plant die Bundesregierung analog zum Digitalpakt Schule eine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern mit den Bundesländern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz:
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für das Haushaltsjahr 2023 zusätzlich
5 Millionen Euro
für die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedan­ken nicht weg!“ zur Verfügung gestellt. Somit beträgt der Etat im Bereich Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch und dessen Folgen (Kapitel 1716 Titel 684 01) insgesamt 6,4 Millionen Euro. Damit stehen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in 2023 mehr Mittel als in 2022 zur Verfügung.

Die Bundesregierung plant keine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexuali­sierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit den Bundesländern. Es findet aber regelmäßig ein Austausch im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Ju­gendlichen sowie im Rahmen der Sitzungen der sich mit dem Thema befassenden Fachkonferenzen der Länder statt.

Am 19.01.2023 wurde im Bundestag ein Antrag der Linksfraktion zur Chatkontrolle Verordnung der EU debattiert. Dazu hatte ich 120 Sekunden Redezeit, in der man natürlich nur grob an der Oberfläche dieses wichtigen Themas kratzen kann. Daher findet sich hier eine Sammlung mit weiterführenden Informationen:

Zum Hintergrund:

Die Pressemitteilung der Linksfraktion im Bundestag zur Debatte im Bundestag am 19. Januar

Der Antrag der Linksfraktion zur Ablehnung der Chatkontrolle-Verordnung durch die Bundesregierung und insbesondere zur Verhinderung von Client Side Scanning.

Das in meiner Rede zitierte Gutachten des  Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Vereinbarkeit des Verordnungsentwurfs der EU mit europäischen und deutschen Grundrechten.

Hier kann ein Linxxnet-Podcast zur Chatkontrolle mit mir als Gast gehört werden. In dem einstündigen Podcast vom 16.01.2022 sprechen wir ausführlich über alles rund ums Thema. In den Shownotes der Folge finden sich viele weitere, spannende Links.

Hier findet ihr meine Landing-Page zum Thema Chatkontrolle

Zur Debatte des Antrags der Linksfraktion zur Chatkontrolle Verordnung der EU des 19.01.2023.

Alle Infos zur Chatkontrolle gibt es HIER

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Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Als letzten Tagesordnungspunkt debattierte der Bundestag am Abend des 19. Januar 2023 einen Antrag der Linksfraktion mit der Aufforderung, die Bundesregierung zur Ablehnung der sogenannten Chatkontrolle Verordnung der EU zu verpflichten. Der Antrag wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Entwurf einer EU-Verordnung für Regeln zur Prävention und Bekämpfung der Darstellung sexueller Gewalt an Kindern ist hochumstritten, da er vor allem auf weitreichende und grundrechtsverletzende Überwachungsmaßnahmen und nur sehr wenig auf Prävention setzt. Kritik kam nicht nur per offenem Brief von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa, sondern auch von Kinderschutzorganisationen und besonders umfassend und grundsätzlich über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das den Entwurf als unvereinbar mit europäischen und deutschen Grundrecht bewertet, sowie als ungeeignet für die Erreichung des beabsichtigten Ziels, Kinder besser zu schützen.

Seit Monaten streiten sich die Ampel-Parteien in der Frage, wie sie sich zur Chatkontrolle-Verordnung verhalten. Vor allem Innenministerin Faeser machte Schlagzeilen, als sie mehrfach öffentlich die Verordnung lobte und das sogenannte Client Side Scanning – das automatische Durchsuchen von Inhalten auf privaten Geräten vor der Verschlüsselung – befürwortete. Auch in der Debatte war erkennbar, dass ein Riß durch die Ampelkoalition geht, trotz Kritik von MdB aller drei Ampelfraktionen an grundrechtswidrigen Elementen der geplanten Verordnung und der erklärten Absage einer SPD Rednerin zum Client Side Scanning. Denn weiterhin ist nur sicher, dass Deutschland die Verordnung nicht ablehnen wird, offen ist aber weiterhin, ob es zu einer Zustimmung oder ein Enthaltung kommen wird und damit Deutschland direkt oder indirekt dazu beiträgt, die größte Überwachungsinfrastruktur seit Jahrzehnten aufzubauen. Schon im Herbst 2022 hatte bereits das österreichische Parlament daher seine Regierung auf Basis der Landesverfassung zur Ablehnung der Chatkontrolle Verordnung verpflichtet.

Die digitalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Anke Domscheit-Berg, erklärt:

„Es ist mir unbegreiflich, dass eine Bundesregierung ohne Beteiligung der CDU/CSU es nicht schafft, sich unmissverständlich gegen ein EU-Verordnungsvorhaben zu positionieren, das nichts weiter als ein Gruselkabinett von Überwachungsmaßnahmen ist und keineswegs geeignet, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Ampel-Koalitionäre argumentieren, dass sie sich einerseits nur bei einer grundsätzlichen Unterstützung in Brüssel für positive Veränderungen des Verordnungsentwurfs einsetzen könnten und es andererseits ja auch unterstützenswerte Inhalte wie ein geplantes EU-Zentrum gäbe. Dieses Zentrum hat jedoch keineswegs den Zweck, vor allem der Prävention zu dienen, sondern soll insbesondere die Umsetzung technischer Überwachungsmaßnahmen unterstützen und begleiten.

Außerdem ist es völlig abwegig, eine Verordnung zu unterstützen, die nicht nur einen klaren Bruch mit dem Koalitionsvertrag darstellt, sondern in Gänze unvereinbar ist mit der Grundrechtecharta der EU und mit Verfassungsgrundrechten. Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam schon Ende 2022 zu einem vernichtenden Gesamturteil, wonach die Verordnung weder geeignet noch angemessen und verhältnismäßig sei und das Ende der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation bedeute. Sie gefährdet außerdem die IT-Sicherheit aller Nutzer und Nutzerinnen digitaler Dienste, denn um Inhalte auf privaten Geräten vor der Verschlüsselung z.B. über einen Messengerdienst automatisiert durchsuchen zu können, müssen überall Hintertüren in Apps und/oder Geräte eingebaut werden, und diese Hintertüren können und werden Kriminelle für verbrecherische Zwecke nutzen.

Die Koalition redet sich schön, dass sie sowohl mit einer Zustimmung als auch mit einer Enthaltung in Brüssel dazu beitragen wird, dass in Europa eine beispiellose Zensur- und Überwachungsinfrastruktur entsteht, die unkontrollierbar ist, von undemokratischen Drittstaaten begeistert für die Unterdrückung Oppositioneller kopiert werden wird und einen Geist aus der Flasche lässt, der kaum wieder eingefangen werden kann. Mit der Anwendung dieser Verordnung werden künftig Ermittlungsbehörden durch tausende Fälle falscher Verdächtigungen von der Verbrechensermittlung abgehalten, Jugendliche werden massenhaft kriminalisiert, weil Algorithmen Sexting von Grooming nicht unterscheiden können, und unzählige Unschuldige werden schrecklicher Verbrechen verdächtigt, weil künstliche Intelligenz legitime Familienfotos z.B. von badenden Kindern in Chats oder Foto-Cloud-Backups mit strafbaren Bildern verwechselt.

Soziale Probleme lassen sich mit technischen Mitteln nicht lösen, stattdessen braucht es endlich einen umfassenden Katalog wirksamer, aber eben nicht grundrechtsverletzender Maßnahmen, um Kinder tatsächlich besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Ich bedaure sehr, dass die Ampelmehrheit im Bundestag sich dem Antrag der Linken nicht anschließen wollte und fordere die Regierungskoalition erneut dazu auf, sich weder aktiv noch passiv am Aufbau dieser beispiellosen Überwachungsinfrastruktur zu beteiligen.”

Hintergrund: Als letzten Tagesordnungspunkt debattierte der Bundestag am Abend des 19. Januar 2023 einen Antrag der Linksfraktion mit der Aufforderung, die Bundesregierung zur Ablehnung der sogenannten Chatkontrolle-Verordnung der EU zu verpflichten. Der Antrag wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Entwurf einer EU-Verordnung für Regeln zur Prävention und Bekämpfung der Darstellung sexueller Gewalt an Kindern ist hochumstritten, da er vor allem auf weitreichende und grundrechtsverletzende Überwachungsmaßnahmen und nur sehr wenig auf Prävention setzt. Kritik kam nicht nur per offenem Brief von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa, sondern auch von Kinderschutzorganisationen und besonders umfassend und grundsätzlich über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das den Entwurf als unvereinbar mit europäischen und deutschen Grundrecht bewertet, sowie als ungeeignet für die Erreichung des beabsichtigten Ziels, Kinder besser zu schützen.

Seit Monaten streiten sich die Ampel-Parteien in der Frage, wie sie sich zur Chatkontrolle-Verordnung verhalten. Vor allem Innenministerin Faeser machte Schlagzeilen, als sie mehrfach öffentlich die Verordnung lobte und das sogenannte Client Side Scanning – das automatische Durchsuchen von Inhalten auf privaten Geräten vor der Verschlüsselung – befürwortete. Auch in der Debatte war erkennbar, dass ein Riss durch die Ampelkoalition geht, trotz Kritik von MdB aller drei Ampelfraktionen an grundrechtswidrigen Elementen der geplanten Verordnung und der erklärten Absage einer SPD-Rednerin zum Client Side Scanning. Denn weiterhin ist nur sicher, dass Deutschland die Verordnung nicht ablehnen wird, offen ist aber weiterhin, ob es zu einer Zustimmung oder einer Enthaltung kommen wird und damit Deutschland direkt oder indirekt dazu beiträgt, die größte Überwachungsinfrastruktur seit Jahrzehnten aufzubauen. Schon im Herbst 2022 hatte bereits das österreichische Parlament daher seine Regierung auf Basis der Landesverfassung zur Ablehnung der Chatkontrolle-Verordnung verpflichtet.“

Die PM auf der Seite der Linksfraktion.

Mehr zur Position und Arbeit von Anke Domscheit-Berg bezüglich Chatkontrolle

Kontakt:

Anke Domscheit-Berg

mailto: anke.domscheit-berg@bundestag.de

Tel.: (030) 227 73107

Mein im Tagesspiegel Backround erschienener Artikel, vom 21.11.2022

Die Vorratsdatenspeicherung ist zwar weitgehend vom Tisch, aber nun droht ihre jüngste Schwester, bekannt als „Chatkontrolle“, per Europäischer Regulierung eine gefährliche Zensur-Infrastruktur zu schaffen, die von undemokratischen Regierungen, aber auch in der EU selbst missbraucht werden kann, ohne wirksame Kontrollmöglichkeiten durch Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Journalismus oder Politik.

Die EU-Verordnung soll Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen, in dem Bilder davon oder Cybergrooming eher entdeckt werden. Weitreichende
Eingriffe in Grundrechte werden immer mit Zielen durchgesetzt, bei denen der gesellschaftliche Widerstand klein ist, wer will schon als jemand da stehen, der Kindervergewaltiger vor Strafverfolgung schützt? Nach 9/11 war es der Kampf gegen den Terrorismus, davor war die Angst groß und deshalb der Widerstand klein gegen Überwachung im Netz.

Aber die Hürde für Grundrechtseinschränkungen liegt hoch, drei Anforderungen müssen erfüllt sein, unabhängig davon, wie edel die erklärten Ziele sind. Genau diese Prüfung nahm der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in meinem Auftrag vor, denn jede Grundrechtseinschränkung muss sowohl geeignet, als auch angemessen und verhältnismäßig sein. Nach aktuellem Stand würde die Verordnung Diensteanbieter dazu verpflichten, eine Risikobewertung ihres Dienstes hinsichtlich der Verbreitung dieser speziellen Inhalte vorzunehmen. Dazu muss ein Diensteanbieter aber wissen, ob sein Dienst dafür genutzt wird, wozu er alle Inhalte kontrollieren muss. Das erfordert wiederum algorithmische Filter, da Milliarden von Inhalten zu prüfen wären.

Das ginge in zwei Varianten: entweder man baut Löcher in verschlüsselte Kommunikation ein, was ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag wäre, der ein Bekenntnis zur Unantastbarkeit sicherer Verschlüsselungen enthält. Oder man nutzt Client Side Scanning (CSS), bei dem noch vor dem Verschlüsseln die Inhalte überprüft werden. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages erfordert das CSS den Einbau „kodifizierter, werkseitiger Hintertüren“ in den genutzten Geräten, also absichtliche Schwachstellen, die auch Dritte für Cyberangriffe nutzen können. Das reduziert die IT-Sicherheit in Zeiten hoher Angriffswahrscheinlichkeiten.

Auf meine Fragen nach ihrer Haltung zum CSS antwortete die Bundesregierung stets ausweichend. Hält Innenministerin Nancy Faeser
eine Überwachung privater Kommunikationen per CSS etwa für vereinbar mit dem Koalitionsvertrag? Auch CSS macht verschlüsselte Kommunikation kaputt, denn ihr Zweck, vertrauliche und private Kommunikationen vor Kenntnisnahme Dritter zu schützen, ist nicht mehr erreichbar. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt daher zu der klaren Einschätzung, dass die verpflichtende Risikobewertung sichere Kommunikationswege faktisch abschafft.


Wäre die Chatkontrolle eine geeignete Maßnahme?

Schon bei der Prüfung der Eignung der Maßnahme dafür, ob sie Kinder vor sexualisierter Gewalt schützt, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Bedenken und verweist u.a. auf den Kinderschutzbund, der die Verordnung für überzogen und in der Sache für nicht hilfreich hält. Das Hauptproblem sei nicht, dass es an Anzeigen fehlte, sondern dass es an Ressourcen fehlt, bei Anzeigen schnell und effektiv zu ermitteln. Es braucht schlicht mehr Personal. Die steigenden Fallzahlen der vergangenen Jahre liegen vor allem an der bereits stattfindenden Erhellung des Dunkelfeldes.

So arbeiteten in der zuständigen Stelle in NRW noch vor vier Jahren nur zwölf Fachkräfte, inzwischen sind es 90. Mit der Chatkontrolle bekämen diese bereits überlasteten Fachkräfte eine Welle Tausender falscher Meldungen zusätzlich, weil die Algorithmen auch bisher unbekannte Bilder flaggen und legales Sexting unterscheiden sollen von
Cybergrooming, was hohe Fehlerraten unvermeidbar macht. Das bindet Ressourcen, die bei echten Fällen fehlen werden – das wirkt sogar gegen
das erklärte Ziel.

Wäre die Chatkontrolle angemessen?

Der Wissenschaftliche Dienst prüfte auch, ob die Chatkontrolle angemessen ist, der EuGH meint damit, dass es keine andere Maßnahme gibt, die mit weniger Grundrechtseinschränkung das gleiche Ziel erreicht. Auch diese Prüfung besteht die Chatkontrolle nicht. Mehr Ressourcen für Strafverfolgung und vor allem für Prävention im Bereich Kinder-und Jugendschutz bereitzustellen, wären zum Beispiel grundrechtsfreundlichere Maßnahmen. Ich kenne selbst Fälle aus meinem Umfeld, wo weder von Cybergrooming betroffene Jugendliche noch deren Eltern und Lehrkräfte wussten, was zu tun war, wie groß potenzielle Gefahren sind und wie oft Täter mit falschen Identitäten unterwegs sind. Als Teil der Prävention zum Thema Cybergrooming könnte zum Beispiel der hervorragende Film „Gefangen im Netz“ in allen Schulen gezeigt und sein Material bearbeitet werden.

Wäre die Chatkontrolle verhältnismäßig?

Bei einer Grundrechtseinschränkung muss weiterhin der mit ihr erzielbare Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis zu den unerwünschten Nebenwirkungen stehen, um vereinbar zu sein mit der EUGrundrechtecharta (Art. 7, 8, 11 GRCh) und mit der EU Richtlinie 2002/58/EG, die die Vertraulichkeit der Kommunikation schützt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt auch bei dieser Prüfung zu einer eindeutigen Einschätzung: die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, da bereits der Nutzen fraglich sei, die zu erwartenden negativen Effekte sowohl für die gesamte Gesellschaft (Stichworte Chilling Effect, geminderte IT-Sicherheit u.a.) aber auch für die eigentlich zu schützenden Jugendlichen gravierend sind.

So stammen nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von 5. Oktober 2022 inzwischen schon etwa 50 Prozent der illegalen Verbreitung pornografischer Inhalte von Jugendlichen selbst. Da das Strafrecht in Deutschland nicht unterscheidet, ob ein 50-Jähriger mit einer 15-Jährigen explizite Bilder austauscht oder zwei 15-Jährige untereinander, werden Heranwachsende schon heute kriminalisiert. Da Algorithmen der Chatkontrolle Cybergrooming von Sexting zwischen Minderjährigen nicht unterscheiden können, geraten Jugendliche künftig noch häufiger unter Verfolgungsdruck. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist daher explizit auf die zu erwartenden negativen Folgen für die Entwicklung Heranwachsender.

Last but not least möchte ich auf die mangelnden Kontrollmöglichkeiten der Chatkontrolle hinweisen, denn schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lehnten sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht deren Verhältnismäßigkeit auch mit dem Argument ab, dass es an hinreichendem Schutz vor Missbrauchsrisiken der Überwachung fehle.

Bei der Chatkontrolle wird ein als illegal identifiziertes Bild mit einem Algorithmus in einen Hash-Wert umgerechnet, der nicht wieder rückwärtsgerechnet werden kann. Dieser Hash-Wert wandert in eine Datenbank aller dorthin gemeldeten Hash-Werte. Ab da kann niemand mehr feststellen, was für ein Bild hinter einem solchen Hash steckt, es sei denn, man hat das Bild bereits und rechnet damit selbst einen Hash-Wert aus und kann dann beide Hash-Werte miteinander vergleichen. Will jemand die Verbreitung eines legalen, aber missliebigen Bildes behindern, bräuchte man nur den Hash-Wert dieses Bildes in die Datenbank laden und der Filter-Algorithmus der Chatkontrolle verhindert die Verbreitung dieses Bildes selbst in privaten Chats. Diese Eigenschaften machen die Chatkontrolle zu einer potenziell mächtigen Zensurmaschine, die sich externer Kontrolle entzieht. Bereits 2019 beschrieb die Electronic Frontier Foundation diese Missbrauchsmöglichkeiten von Client Side Scanning.

Ausblick

Viel Zeit bleibt nicht, um diese gefährliche Verordnung zu verhindern, sie soll den Digital Services Act ergänzen und voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre eine Klage dagegen vor dem EuGH erfolgreich, aber bis zu einem Urteil vergingen Jahre, in denen Grundrechte verletzt werden, Diktaturen einen Blueprint für Zensurinfrastrukturen erhalten und den Einsatz mit Verweis auf die EU rechtfertigen können und in denen sinnlos Ressourcen gebunden werden, die für den wirksamen Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt fehlen.

Am 28. Juni habe ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um eine Bewertung des EU-Verordnungsentwurfs „Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, auch als „Chatkontrolle“ bekannt, gebeten. Der Fokus sollte dabei auf der Frage liegen, ob der eintretende Eingriff in die Grundrechte durch diesen Verordnungsentwurf verhältnismäßig ist. Die Ausarbeitung dazu ist inzwischen eingegangen und kann HIER aufgerufen werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum aktuellen Entwurf der EU Chatkontrolle zieht ein vernichtendes Fazit, und stützt alle meine Warnungen und die der Zivilgesellschaft vor dieser Verordnung, die offensichtlich weder dazu geeignet ist, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, noch auch nur ansatzweise angemessen ist, denn das Gutachten bestätigt, dass die Chatkontrolle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeutet und negative Auswirkungen nicht nur allgemein für die Bevölkerung, sondern insbesondere auch für Minderjährige zu erwarten sind.

Ich hoffe sehr, dass man dieses Gutachten im Innenministerium genau zur Kenntnis nimmt, insbesondere die Ausführungen zur faktischen Abschaffung der vertraulichen Kommunikation, aber auch die deutliche Aussage, dass die Umsetzung der Chatkontrolle zwingend entweder die Schwächung verschlüsselter Übertragung oder aber das Auslesen von Messenger-Inhalten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät der Nutzer:innen (“Client Side Scanning”) bedeutet. Vor diesem Hintergrund beunruhigt mich sehr, dass die Bundesregierung zwar immer wieder betont, dass sie die verschlüsselte Kommunikation schützen will, sich gleichzeitig aber vor einer klaren Aussage zum Client Side Scanning drückt. Ich habe bereits mehrfach vergeblich danach gefragt und habe den stärker werdenden Eindruck, dass man sich diesen Weg für eine Umsetzung der Chatkontrolle offenhält. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags macht allerdings sehr deutlich, dass mittels Client Side Scanning nicht nur die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch abgeschafft, sondern außerdem die IT-Sicherheit genutzter Geräte geschwächt wird, da dafür die Gerätehersteller Sicherheitlücken einbauen müssten, die natürlich auch von Dritten gefunden und ausgenutzt werden können.

Nach Kenntnis dieses Gutachtens muss endlich die gesamte Bundesregierung einschließlich der Innenministerin Nancy Faeser die Chatkontrolle als gefährlichen Holzweg erkennen und ihr ganzes Verhandlungsgewicht in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Verordnung verhindert wird und sie Kinder stattdessen mit sowohl geeigneten als auch mit grundrechtsfreundlichen Maßnahmen künftig besser vor Gewalt schützt.

Drei Themenblöcke beschäftigen den Digitalausschuss am 22.06.2022. Das BMI war zu Gast, um (auf meine Anregung hin) die Position der Bundesregierung zum Thema Chatkontrolle zu berichten. Was man da so hört aus der Bundesregierung ist mindestens verwirrend. Nachdem „Digitalminister“ Volker Wissing sich klar gegen diesen Entwurf einer grundrechtswidrigen EU Verordnung aussprach, gab es von Seiten BMI leider weniger Klarheit. Ob das Recht auf Verschlüsselung (steht im KoaV!) bestehen bleibt, hängt für das BMI wohl auch davon ab, wie man den Verschlüsselungsprozess definiert. Das macht mir Sorgen. Meine Kritik und welche Präventionsmaßnahmen zum Kinderschutz sinnvoller wären – aber null im Entwurf vorkommen – gibts im Video.

Weiterlesen

Medienecho

Episoden

Zusammenfassung:
Unser wilder Ritt im Digitalausschuss vom 16.5.24 bringt Euch vertraute Themen mit neuen Aspekten: Wie schützt man Kinder besser vor sexualisierter Gewalt? In der Debatte: der alte Zombi Chatkontrolle (immer noch nutzlos und grundrechtsverletzend) und eine Richtlinie der EU zum Kinderschutz, die mal nicht für die Füße ist. Ein weiteres heißes Eisen: Bundesregierung beschuldigt offen den russ. Militärgeheimdienst nach Hackerangriffen u.a. auf SPD Mailkonten – was aber macht sie sonst noch und wie stehts um die Cybersicherheitsagenda? Außerdem ein Klassiker: die Umsetzung der EU-KI-Verordnung in DE, in der Variante: Anhörung zu den Spielräumen für dt. Regulierung (spannende Sachverständige zur biometrischen Fern-Identifikation – was ist schon und was sollte verboten sein? zu Aufsicht und Verbraucherschutz sowie ein KI-Register für staatliche KI-Systeme). Kurz gestreift wird die Premiere der Digitalministerkonferenz und als Bonus gibt es einen Einblick in mysteriöse Pläne des Familienministeriums zur Altersverifikation im Internet. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:06 Chatkontrolle reloaded u neue EU RL zum Kinderschutz: Intro
00:12:13 BuReg Positionen zu Chatkontrolle u KiSchu-RL
00:18:25 linke Forderungen: Prävention statt Massenüberwachung
00:24:22 Russ. Cyberangriffe u.a. auf SPD, Unternehmen: Intro
00:29:46 Russ. Cyberangriffe: Attribuierung, nä. Schritte, Cyber Sicherheitsagenda
00:39:37 Anhörung: Spielräume EU-KI-VO: Intro, biom. Fern-ID,
00:48:30 Anhörung KI-VO: Aufsichtsstrukturen, KI-Register
00:55:05 1. Digitalminister*innen Konferenz
01:01:15 Outro mit schrägem Ampel-Plan zur Altersverifizierung u Termine

Weiterführende Links:

Chatkontrolle und Kinderschutz-RL

Cyberangriffe auf Parteien & Co.

Anhörung Spielräume für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung:

Digitalministerkonferenz & OZG:

Outro/Termine:

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Diesmal gibts digitale Infos auch aus dem Familienausschuss, wo am 21.6.23 ein Fachgespräch zum Thema Jugendschutz im Internet stattfand (es ging v.a. um Vorratsdatenspeicherung und die EU Chatkontrolle Verordnung). Außerdem gibt es Neues für Euch aus dem Digitalausschuss mit folgenden Themen: was ist und was macht das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr? Wie gehts weiter mit der EU-KI-Verordnung? Was sind Rundfunk- und Kulturfrequenzen und warum ist ihre Zukunft bedroht? Und superkurz gehts um die Digitalstrategie und das 49€ Ticket.

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.

Dafür bin ich hier zu finden:

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:01:09 Familienausschuss – Jugendschutz im Internet/ Chatkontrolle
00:17:42 Digitalausschuss – Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR)
00:32:42 EU KI-Verordnung
00:44:13 Rundfunk- und Kulturfrequenzen
00:53:57 Digitalstrategie, digital only 49€ Ticket
00:55:32 Hinweise und Outro
 

Weiterführende Links:

Jugendschutz im Internet und Chatkontrolle:

Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr:

EU KI-Verordnung

Rundfunk- und Kulturfrequenzen

DIgitalstrategie


 

Großer Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die Anhörung zur EU-Chatkontrolle Verordnung am 01.03.2023, die das Potenzial hat, die größte Überwachungsinfrastruktur aller Zeiten in der EU zu veranlassen. Mit dabei der von mir vorgeschlagene Sachverständige Felix Reda. Im Digitalausschuss direkt danach ging es einerseits um eine von der EU Kommission geplante Infrastrukturabgabe für sog. Over-the-Top-Anbieter und andererseits um das geplante Dateninstitut der Bundesregierung – was da der Stand seiner Gründung ist, wie die 10 Mio € Haushaltsmittel ausgegeben werden sollen und andere offene Fragen. Hinter der Infrastrukturabgabe verbirgt sich die neu aufgewärmte (und sehr dumme) Idee, datenintensiven Inhalteanbietern (Netflix, Amazon, Google u Co) ein Zwangsgeld überzuhelfen, mit dem sie sich an den Ausbaukosten der Netzbetreiber beteiligen sollen (wer zahlt da wohl am Ende mehr?). Ihr erfahrt, warum diese Abgabe gefährlich ist für das gesamte Ökosystem des Internets und welche Position (vermutlich) die Bundesregierung vertritt.

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00:00:07 Intro
00:01:05 Nachreichung: OSS und Open Data beim Breitbandportal
00:01:43 Anhörung Chatkontrolle – Intro
00:08:09 Scannen von privater Kommunikation
00:13:12 Künstl. Intelligenz – Filter, Fehlerraten
00:21:43 Hash-basierte Filter-Verfahren
00:24:53 Altersverifizierung  Folgen für Anonymität, Minderjährige, Open Source
00:33:30 Netzsperren
00:36:29 EU-Zentrum
00:37:44 BfDI Kelber zum Datenschutz
00:39:43 Chatkontrolle Verordnung und ePrivacy Richtlinie
00:41:07 Rechtsgrundlage der Chatkontrolle VO
00:44:43 Empfehlungen der Sachverständigen zur Haltung der BuReg
00:49:37 Ausschusssitzung 01.03.23, TOP Infrastrukturabgabe OTT-Anbieter Intro
00:51:00 Befürworter und Gegner und ihre Argumente
00:54:13 Der ungewöhnliche Prozess
00:56:12 Einführung Staatssekretär Schnorr, BMDV
00:58:38 Marktversagen ja oder nein und Position der BNetzA
01:01:10 ganz schön fishy: was Telco Orange und Kommissar Breton verbindet
01:02:19 Viele weitere Fragen und Fazit zur Infrastrukturabgabe
01:06:03 Ausschusssitzung 01.03.23 TOP Dateninstitut – Intro
01:07:18 Einführung von BMWK, BMI und BMBF
01:09:48 Zeitplan und wie werden 10 Mio € ausgegeben?
01:11:36 Governance des Dateninstitutes
01:12:50: Use Cases und künftige Finanzierung
01:14:47 Ausblick und Fazit
01:15:18  Outro mit Terminhinweisen 

Weiterführende Links:

Thema Chatkontrolle:

Thema Infrastrukturabgabe für Over-the-Top Anbieter:

Thema Dateninstitut:

Dieser Podcast ist eine Doppelfolge, denn am 25.01.2023 gab es zuerst eine Anhörung zu Cybersicherheit, in der wir Hackbacks, Sicherheitslücken, die unübersichtliche Cybersicherheitsarchitektur und Regulierungsbedarfe debattierten. Anschließend gab es den Digitalausschuss mit folgenden Themen: 1) die Nicht-Öffentlichkeit als Standard für den Digitalausschuss (wurde leider ohne Debatte so beschlossen), 2) digitalpolitische Projekte des BMVg, inkl. Cyber Innovation Hub, Cyber-Agentur und Kommando Cyber- und Informationsraum 3) geplante EU-Verordnung zur Regulierung politischer Werbung, 4) Aktuelle Entwicklungen bei der EU-Verordnung zu KI (AI Act).

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00:00:07 Intro

00:01:05 Öffentlichkeit von Ausschüssen im Bundestag

00:06:01 (Nicht-)zulassung der Öffentlichkeit im DigitalA

00:09:15 Anhörung Cybersicherheit: Intro, Cybersicherheitsarchitektur

00:18:58 Forts.: Hackback & Schwachstellen

00:32:08 ADi: Digitalpolitik des BMVg – CyberInnovationHub & Cyberagentur

00:37:22 Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr

00:44:10 EU-Verordnung zu politischer Werbung

00:51:21 EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz

00:54:49 Hinweise: Chatkontrolle (Antrag Linke) u IT Sicherheitsstellen

00:56:36 Outro und Termine

Weiterführende Links

Ausschussöffentlichkeit:

Aktuelle Regelung Öffentlichkeit von Ausschüssen Bundestag, §69: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go07-245166

Antrag der Linksfraktion: https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000286.pdf

Anhörung Cybersicherheit:

Übersicht zur Anhörung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/Anhoerungen/928388-928388

Stellungnahme Dr. Martina Angela Sasse: https://www.bundestag.de/resource/blob/930264/1bb7776af72e8c3b1cecd59e18bc3551/Stellungnahme-Sasse-data.pdf

Stellungnahme Dr. Sven Herpig: https://www.bundestag.de/resource/blob/929844/6a44c7873556d39c82c150b1b8251841/Stellungnahme-Herpig-data.pdf

Wimmelbild Sven Herpig zur staatlichen Cypersicherheitsarchitektur: https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/cybersicherheitsarchitektur_visualisierung_neunteauflage_0.pdf

Stellungnahme Manuel Atug „HonkHase“ https://www.bundestag.de/resource/blob/929948/d607e3604be4c777cd8186265a912386/Stellungnahme-Atug-data.pdf

Meine Schriftliche Frage zur Definition von Hackbacks: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2022/09/Hackback_Geschwaerzt.pdf

Digitalpolische Projekte des BMVg:

Buisness Insider zu Künstler- und Kritiker-Überwachung mittels KI durch Bundeswehr: https://www.businessinsider.de/politik/spionageaffaere-wie-die-bundeswehr-mit-hilfe-von-kuenstlicher-intelligenz-kuenstler-und-kritiker-im-inland-ueberwacht-c/

KI-Verordnung:

KI-Verordnung Einführung: https://www.youtube.com/watch?v=r2FP5bzBuk8

Antrag gegen Chatkontrolle:

Meine Rede im Plenum: https://www.youtube.com/watch?v=gslqzkeV7Fc

Antrag Linksfraktion gegen Chatkontrolle: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2002336.pdf

Übersicht zur Debatte im Plenum: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-praevention-kindesmissbrauch-927034

Alles zu Chatkontrolle auf meiner Homepage: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/chatkontrolle-eine-uebersicht/

IT Sicherheitsstellen:

Schriftliche Frage und Antwort: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/meine-schriftliche-frage-zur-besetzung-von-it-sicherheitsstellen-in-bundesministerien-2023/

Pressemitteilung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/der-bund-als-sicherheitsluecke-jede-5-it-sicherheitsstelle-im-bund-ist-unbesetzt/

In der 6. Ausgabe von Der ADB Podcast erzähle ich Euch von einer Anhörung im Bundestag am 14.12.2022  zu den Themen Web3 (Blockchain und Co) sowie Metaverse und vom Digitalausschuss am gleichen Tag. Dort ging es heiß her, denn das Thema war die EU-Chatkontrolle Verordnung und das Hickhack in der Ampel-Koalition, aber auch um den Digital Services Act /Digitale Dienste Gesetz mit Schwerpunkt Nationaler Digitale Dienste Koordinator.


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00:00:47 – Anhörung Web 3.0 und Metaverse – Intro 

00:07:11 – Status Quo Web 3, XR & Metaverse 

00:19:24 – Debunking Web3: Dezentralität, Unabhängigkeit von großen tech Giganten

00:22:52 – Debunking Web3: Autonomie/Souveränität für Nutzer:innen

00:30:29 – Debunking Web3: Zugang marginalisierter Gruppen verbessern

00:33:50 – Web3 und Nachhaltigkeit

00:34:39 – Web3 und Regulierung

00:37:49 – Web3 fördern?

00:40:40 – Fazit Anhörung Web3 und Metaverse

00:42:04 – Chatkontrolle (Ausschuss)

00:49:57 – Zeitplanung Chatkontrolle Verordnung

00:50:39 – Verwirrung: Kommt Client Side Scanning?

00:55:20 – Altersverifizierung – wie soll das gehen?

00:57:31 – Fazit Chatkontrolle

00:58:10 – Digital Services Act –Digitale Dienste Gesetz

00:58:40 – zeitliche Umsetzung DSA / Digitale Dienste Koordinator

01:03:26 – Outro & Termine

Weiterführende Links:

Anhörung Web 3.0 u Metaverse:

Chatkontrolle

DSA: