Am 28. Juni habe ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um eine Bewertung des EU-Verordnungsentwurfs „Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, auch als „Chatkontrolle“ bekannt, gebeten. Der Fokus sollte dabei auf der Frage liegen, ob der eintretende Eingriff in die Grundrechte durch diesen Verordnungsentwurf verhältnismäßig ist. Die Ausarbeitung dazu ist inzwischen eingegangen und kann HIER aufgerufen werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum aktuellen Entwurf der EU Chatkontrolle zieht ein vernichtendes Fazit, und stützt alle meine Warnungen und die der Zivilgesellschaft vor dieser Verordnung, die offensichtlich weder dazu geeignet ist, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, noch auch nur ansatzweise angemessen ist, denn das Gutachten bestätigt, dass die Chatkontrolle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeutet und negative Auswirkungen nicht nur allgemein für die Bevölkerung, sondern insbesondere auch für Minderjährige zu erwarten sind.

Ich hoffe sehr, dass man dieses Gutachten im Innenministerium genau zur Kenntnis nimmt, insbesondere die Ausführungen zur faktischen Abschaffung der vertraulichen Kommunikation, aber auch die deutliche Aussage, dass die Umsetzung der Chatkontrolle zwingend entweder die Schwächung verschlüsselter Übertragung oder aber das Auslesen von Messenger-Inhalten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät der Nutzer:innen (“Client Side Scanning”) bedeutet. Vor diesem Hintergrund beunruhigt mich sehr, dass die Bundesregierung zwar immer wieder betont, dass sie die verschlüsselte Kommunikation schützen will, sich gleichzeitig aber vor einer klaren Aussage zum Client Side Scanning drückt. Ich habe bereits mehrfach vergeblich danach gefragt und habe den stärker werdenden Eindruck, dass man sich diesen Weg für eine Umsetzung der Chatkontrolle offenhält. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags macht allerdings sehr deutlich, dass mittels Client Side Scanning nicht nur die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch abgeschafft, sondern außerdem die IT-Sicherheit genutzter Geräte geschwächt wird, da dafür die Gerätehersteller Sicherheitlücken einbauen müssten, die natürlich auch von Dritten gefunden und ausgenutzt werden können.

Nach Kenntnis dieses Gutachtens muss endlich die gesamte Bundesregierung einschließlich der Innenministerin Nancy Faeser die Chatkontrolle als gefährlichen Holzweg erkennen und ihr ganzes Verhandlungsgewicht in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Verordnung verhindert wird und sie Kinder stattdessen mit sowohl geeigneten als auch mit grundrechtsfreundlichen Maßnahmen künftig besser vor Gewalt schützt.

Pressemitteilung vom 26.09.2022

Digitalisierung und Klimakrise verändern als doppelte Transformation unsere gesamte Gesellschaft. Digitalisierung beschleunigt die Verkehrs- und Energiewende, trägt aber selbst erheblich zur Klimakrise bei, so ist ihr CO2 Fußabdruck vergleichbar mit dem des zivilen Flugverkehrs. Der Bund trägt daher sowohl als Regulierer Verantwortung, als auch als einer der größten Einkäufer von ITK-Produkten und Dienstleistungen in Deutschland. Die Ampel-Koalition hat sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der Digitalstrategie Nachhaltigkeitsziele mit Bezug zur Digitalisierung veröffentlicht, u.a. mit der Verpflichtung, dass bei IT-Beschaffungen des Bundes Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard sein sollen. Sie will sich 2025 daran messen lassen, dass die Abwärme von Rechenzentren mehr genutzt wird, energieeffiziente Softwareentwicklung etabliert ist und ein Effizienzregister für Rechenzentren beschleunigend wirkt. In ihrer Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache: 20/3164) offenbarte die Bundesregierung jedoch noch erhebliche Defizite, sowohl hinsichtlich der vorhandenen Datenlage, als auch hinsichtlich der Klimaschädlichkeit der Bundes-IT.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Wir müssen bundesweit in großem Tempo auf ressourcensparende IT umstellen. Der Bund hat 184 Rechenzentren und ein riesiges Einkaufsvolumen an ITK-Produkten und Dienstleistungen, da reicht es nicht, sich Blaue Engel für Rechenzentren auszudenken, da muss schnell und konsequent in den eigenen Häusern der viel zu hohe Klimafußabdruck gesenkt werden. Die Ankündigungen der Ampel-Koalition gehen dabei in die richtige Richtung, aber bei der Umsetzung und ihrer Verbindlichkeit zeigen sich schon jetzt gravierende Probleme.

So ist die Datenlage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT erschütternd schlecht, ohne die ein sinnvoller Maßnahmeplan mit Meilensteinen weder entwickelt noch nachgehalten werden kann. Für zwei Drittel der Rechenzentren konnte nicht einmal die Frage nach der Nutzung erneuerbarer Energie beantwortet werden und bei etwa jedem vierten Rechenzentrum blieb die Frage nach den verwendeten Kältemitteln ohne Angabe. Bei 118 von 184 Rechenzentren gab es zu keinem einzigen der acht Kriterien des Blauen Engels für RZ irgendwelche Daten. Die Qualität der gelieferten Daten ist völlig inakzeptabel, Daten waren nicht nur unvollständig, sondern auch widersprüchlich und enthielten offensichtliche Fehler, etwa die Einstufung eines Kältemittels als unbedenklich, das eindeutig klimaschädlich ist. Es fehlt an gutem Willen, an Datenkompetenz und mancherorts auch an Datenquellen, so hat nicht einmal jedes Rechenzentrum einen getrennten Zähler für seinen Stromverbrauch. Offenbar brauchte es meine Anfrage, um die Relevanz guter und vollständiger Daten zu erkennen, denn wohl nicht ganz zufällig beschloss die Ampel-Koalition drei Wochen nach Eingang meiner Anfrage, das Berichtswesen dafür zu verbessern und künftig jährlich die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren zu erfassen.

Die präsentierten Daten der Bundesregierung zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT decken darüberhinaus extreme Defizite auf: Nicht einmal jedes 10. Rechenzentrum nutzt die Abwärme, nicht einmal jedes Dritte verwendet wenigstens Strom aus erneuerbaren Energien, dafür nutzen immer noch Zweidrittel aller Rechenzentren klimaschädliche Kältemittel. Nur ein einziges Rechenzentrum erfüllt die Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren, den das Umweltbundesamt selbst entwickelt hat. Existierende Vorgaben werden großzügig ignoriert: Seit Mitte 2021 sind zumindest alle neuen Rechenzentren dazu verpflichtet, die acht Kriterien des Blauen Engels einzuhalten, aber nur für die Hälfte der 34 neu entstehenden Rechenzentren soll das auch in der Praxis zutreffen. 

Noch schlechter sieht es aus bei weniger bekannten, aber nicht minder relevanten Aspekten, wie ineffizient programmierter Software, die laut Umweltbundesamt bis zu viermal so viel Energie verbraucht, wie ein nach Nachhaltigkeitsaspekten entwickeltes Computerprogramm. Deshalb gibt es inzwischen auch einen Blauen Engel für nachhaltige Software, aber obwohl der Bund jede Menge Fachanwendungen selbst programmiert oder programmieren lässt, gibt es laut Antwort der Bundesregierung darunter keine einzige Software, die den Blauen Engel trägt. Laut Digitalstrategie will sich die Bundesregierung 2025 daran messen lassen, dass Methoden energieeffizienter Softwareprogrammierung etabliert sind und das Abwärme aus Rechenzentren mehr genutzt wird – für sich selbst kann der Bund das weder aktuell noch für die Zukunft beantworten, weil es dafür weder verbindliche Vorgaben noch irgendein effektives Monitoring gibt.

Ein Dauerproblem bleibt die auf der Stelle tretende IT-Konsolidierung des Bundes, mit der die Anzahl der Rechenzentren verringert und damit ihre Nachhaltigkeit erhöht werden sollen. Trotz undurchsichtiger Datenlage ist eins klar: eine Reduktion der Anzahl Rechenzentren scheint auch Jahre nach Beginn des Mammutprojektes nicht in Sicht, im Gegenteil, es entstehen offenbar immer weiter neue Rechenzentren. Die IT-Konsolidierung wird damit nicht nur zum Milliardengrab für Steuergelder, sondern auch zu einer erheblichen Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigeren IT-des Bundes.

Wenn die Ampel Koalition ihrem Anspruch gerecht werden will, muss sie schnellstmöglich ein verpflichtendes Berichtswesen etablieren, damit es künftig jederzeit auf Knopfdruck aussagefähige Daten zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT gibt. Die Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung von ITK Produkten müssen verbindlich sein und überprüft werden, sonst bleibt es bei leeren Absichtserklärungen. Außerdem braucht es schnell den angekündigten konkreten Maßnahmenplan, mit Meilensteinen und Zieldaten und das versprochene Energieeffizienzgesetz. Die Umstellung auf 100% Erneuerbare Energien sollte kurzfristig erfolgen. Die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel muss beschleunigt werden und den Stand der Technik berücksichtigen. So können manche stark klimaschädlichen Kältemittel auch ohne Umbau der Kälteanlage durch erheblich weniger schädliche Kältemittel zeitnah ersetzt werden. Der Bund muss endlich eine Rolle als Vorreiter bei der Gestaltung nachhaltiger IT einnehmen und sein Gewicht als Großauftragnehmer einsetzen, um den Veränderungsprozess zu beschleunigen. Es braucht jeden Beitrag zur Rettung des Klimas und das so schnell wie möglich, ohne nachhaltige Digitalisierung ist das nicht zu schaffen.“

Kontakt:

Anke Domscheit-Berg

mailto: anke.domscheit-berg@bundestag.de

Weiterführende Informationen:

  • Die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/3619:
  • Übersichtsgrafiken zu den Auswertungen der Daten: [Folgt in Kürze]

In Rumänien surft man 70 Prozent schneller als bei uns, auf jedem 25. Quadratmeter kann man mangels Netz nicht einmal eine Whatsapp schicken. Dennoch setzt die Ampel weiter auf den Markt. Ihre Digitalstrategie bleibt ohne Vision, schafft Verantwortungschaos, ist voller schwammiger Ziele und auch im Haushalt für 2023 gibt es das versprochene Digitalbudget nicht. So klappt Digitalisierung nie.

Meine Rede im Wortlaut:

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Endlich liegt sie vor, die Digitalstrategie der Bundesregierung. Auf mehr als 50 Seiten beschreibt die Ampel, was sie sich so alles vorgenommen hat und woran sie sich messen lassen will. Liest man sie oberflächlich und ignoriert die letzten 8 Monate, könnte man oft nicken und zu dem Schluss kommen, dass das doch ein ganz guter Plan für die nächsten drei Jahre wäre. Aber wie überall steckt der Teufel im Detail und kommt es nicht auf Worte, sondern auf Taten an.

Auch die letzten Regierungen haben uns schon das Blaue vom Himmel versprochen, Angela Merkel zum Beispiel 50MBit/s für jeden bis 2018 – vier Jahre später ist den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum längst das Lachen darüber vergangen. Nun also soll bis möglichst 2026 flächendeckend Mobilfunk vorhanden sein und bis 2025 soll jeder zweite Haushalt einen Glasfaseranschluss haben. Aber ob das klappt, steht genauso in den Sternen, wie die Antwort auf die Frage, ob ihn sich auch jeder leisten können wird, denn wie soll sonst jeder teilhaben können an der digitalen Gesellschaft?

Ehrgeiz klingt anders

„You get what you measure“ (man kriegt, was man misst) – heißt es, ein kluger Satz gerade bei Transformationsprojekten. Es reicht also nicht, ein Ziel schön in Prosa zu beschreiben, man muss es übersetzen in messbare Kriterien, die aber auch wirklich die Zielerreichung abbilden. Das ist gar nicht so einfach wie es klingt. Und natürlich braucht es nicht nur ein finales Ziel, sondern auch Meilensteine, damit man auch auf dem Weg schon feststellen kann, ob man schnell genug voran kommt, oder hier und da nachsteuern muss. Diese Binsenweisheit berücksichtigt die Digitalstrategie der Bundesregierung nicht. Viele schöne Ziele bleiben inkonkret, wie z.B. „die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren wollen wir verbessern“. Ständig verspricht die Ampel-Regierung irgendetwas zu „verbessern“ oder zu „stärken“. Ehrgeiz klingt anders.

Wo es konkrete Ziele gibt, bleiben sie ohne Zwischenziele, der Erfolg der Ampel soll offenbar erst am Ende ihrer Regierungszeit überprüfbar sein, denn 52 von 60 Mal wird als Zeithorizont das Jahr 2025 genannt. Wozu diese Furcht vor Kritik führen wird, ist jetzt schon klar: viele Ziele werden schlicht nicht erreicht werden.

Wie zum Beispiel die von der alten GroKo versprochenen 575 digitalen Dienstleistungen der Verwaltung, die mit dem Onlinezugangsgesetz 2017 beschlossen wurden und bis Ende 2022 kommen sollten. Die Ampel hatte erst im Mai dieses Ziel kräftig abgespeckt auf 35 Dienstleistungen, die stattdessen bis Dezember flächendeckend verfügbar sein sollten. Aber wie meine Kleine Anfrage gerade erst zeigte: auch diese 35 werden nicht kommen. Die Ampel hat ihre Umsetzung gleich mal auf 2025 verschoben, Zwischenziele nennt sie nicht.

Viele Köche verderben den Brei

Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es aber auch Ressourcen und klare Verantwortlichkeiten. Das versprochene Digitalbudget ist aber weiterhin nicht in Sicht und die Verantwortlichkeiten für digitale Themen sind 38 Wochen nach Regierungsantritt ein heilloses Durcheinander. Über manche Zuständigkeiten wird immer noch gezankt in der Koalition, bei anderen hat man mangels Konsensfähigkeit einfach drei oder vier Ministerien die Federführung zugeschrieben. Aber viele Köche verderben den Brei, und wenn vier Ministerien für ein Schlüsselthema wie digitale Identitäten zuständig sind, ist das totale Chaos vorprogrammiert. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, kann man sich dann wunderbar gegenseitig die Schuld zuschieben.

In der Strategie gibt es durchaus auch gute Inhalte, zum Beispiel im Bereich der Nachhaltigkeit, wie ein Recht auf Reparatur, mit dem Versprechen, dass man Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen bekommen soll. Das digitale Ehrenamt soll mehr Unterstützung finden, Hersteller sollen für fahrlässige Sicherheitslücken haften, und der Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung soll endlich konkret angegangen werden.

Im Bereich der IT-Sicherheit klaffen große Lücken

Dennoch werde ich den Pessimismus nicht los, der sich durch die letzten acht Monate Ampel-Regierung bei mir breit gemacht hat. Die digitale Zivilgesellschaft soll einbezogen werden, steht in der Strategie, aber bei der Strategie selbst hatte sie bisher kein Wort mitzureden. Wichtige Themen aus dem Koalitionsvertrag, wie das Transparenzgesetz, fehlen einfach ganz. Im Bereich der IT-Sicherheit klaffen große Lücken: das BSI wird nicht unabhängig, die IT-Sicherheitsforschung wird nicht entkriminalisiert, ein Cyberhilfswerk fehlt genauso wie ein Verbot für Bundesbehörden, Sicherheitslücken auszunutzen, statt in jedem Fall für ihre Schließung zu sorgen. Bei den Effizienzkriterien für Rechenzentren ist bei den Zielvorgaben von einem „Effizienzregister für mehr Wettbewerb“ die Rede, das klingt verdächtig nach Freiwilligkeit und der Markt wird es richten. Das hat schon viel zu oft nicht geklappt.

Wir werden die Ampel jedenfalls nicht nur nach ihren Versprechungen bewerten, sondern vor allem daran, was sie tatsächlich umsetzt, und wie und ob das tatsächlich mit der versprochenen Gemeinwohlorientierung erfolgt. Ich habe da so meine Zweifel, denn die FDP wird das schon zu verhindern wissen.

Kommentar zuerst erschienen am 31.08.2022 auf Linksfraktion.de.

In einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 20/3140) antwortete die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das 2017 verabschiedet wurde und eigentlich den Staat dazu verpflichtet, 575 öffentliche Dienstleistungen digital zur Verfügung zu stellen. Der umfangreichen Antwort der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass es zum Jahresende mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal die im Mai neu festgelegten Top 35 Prio Dienstleistungen flächendeckend digital geben wird und dass es weiterhin für große strukturelle Probleme keine Lösung, sondern nur “Dialogprozesse” gibt und dass es außerdem an Verbindlichkeiten und Standards fehlt, selbst für notwendige Basisdienste. Die Bundesregierung zeigt mit ihrer Antwort einen erschreckenden Grad an Planlosigkeit und Intransparenz. In Verbindung mit der dysfunktionalen Kooperation zwischen Bund und Länder werden Bürger:innen wohl noch lange mit analog arbeitenden Behörden zu tun haben.

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Seit  letzter Nacht ist es offiziell: Der reichste Mensch der Welt, Elon Musk, kauft Twitter für 44 Milliarden US-Dollar. Das soziale Netzwerk zählt weltweit 211 Millionen Nutzer:innen,  unter  ihnen  viele  Multiplikator:innen. Damit wird Musk, der  mit  XX  Millionen  Follower:innen  selbst  einen  der  reichweitenstärksten Twitteraccounts  hat,  zukünftig  die  Spielregeln  der  Plattform  mitbestimmen.  Er  kündigte  an,  Twitter  zu  einer  Plattform  für  die  „globale  Meinungsfreiheit“  zu  machen. 

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

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Frage

Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung einen sowohl di-rekten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisie-rungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und falls es noch Kranken-häuser gibt, die keinen direkten, elektronischen Meldeweg zum RKI nutzen, was sind jeweils die Gründe dafür?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke am 13. April 2022

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Mit dem Ziel der Aufklärung reist die ehemalige Facebook-Insiderin und Whistleblowerin Frances Haugen aktuell durch Europa und erklärt passend zur Verhandlung des Digital Services Act in der EU, wie soziale Netze reguliert werden sollten, um zu verhindern, dass sie weiterhin so viel Schaden anrichten, wie z.B. Facebook. Aus gleichem Grund war sie am 06.04.2022 zu Gast im Digitalausschuss des Bundestages.

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Frage

Mit welchen konkreten Verhandlungspositionen will die Bundesregierung ihr zentrales Ziel eines hohen Schutzstandards für Kinder und Jugendli- che (siehe auch Protokollerklärung vom Novem- ber 2021: https://data.consilium.europa.eu/doc/do cument/ST-13203-2021-ADD-1/x/pdf) bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) und Digital Service Act (DSA) erreichen (bitte in der Antwort explizit Bezug auf das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot verhal- tensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche in DMA bzw. DSA nehmen und die Position Deutschlands dazu, sowie mögliche ergänzende oder alternative Vorschläge der Bundesregierung beschreiben und begründen) (Drucksache 20/894, Frage 129 und 130)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich hinsichtlich verhaltensbasierter Werbung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Services Act (DSA) für das vom Europäischen Parlament gefor- derte Verbot ein. Ferner setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Schutzniveau des deutschen Jugendschutzgesetzes erhalten bleibt. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Bundesregierung einen Textvor- schlag in die Verhandlungen einbringen. Hierzu führt die Bundesregie- rung Gespräche mit der Europäischen Kommission, der französischen Ratspräsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten und diskutiert dabei verschiedene Lösungsansätze.

Im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) unterstützt die Bundesregierung die Stoßrichtung des Vorschlags des Europäischen Parlaments für eine Regelung für personalisierte Werbung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe aa). Ein Regelungsansatz im Zusammen- hang mit Artikel 5 wäre denkbar.

Frage 2

Setzt sich die Bundesregierung im aktuellen Tri- logverfahren dafür ein, dass große digitale Platt- formen, wie gemäß der Transparenzvorschriften bei Recommending Systems (Artikel 24a) im Par- lamentsentwurf der EU-Verordnung Digital Ser- vices Act vorgesehen, bestimmte Daten und Algo- rithmen offenlegen müssen, ohne das sich Platt- formen auf den Schutz von „Geschäftsgeheimnis- sen“ berufen und damit Transparenzpflichten um- gehen können, und falls nicht, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 4. März 2022

Die Bundesregierung setzt sich in den Trilogverhandlungen zum DSA ebenso wie das Europäische Parlament sowohl für mehr Transparenz als auch für den notwendigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein.

Warum der Digitalausschuss #btADi wieder hinter verschlossenen Türen stattfand (ich hatte Öffentlichkeit beantragt), erkläre ich Euch zu Beginn. Den inhaltlichen Bericht zur Ausschusssitzung vom 16.02.2022 habe ich in 2 Teile geteilt, damit ich ausführlicher berichten kann, um wenigstens so mehr Öffentlichkeit herzustellen. Hier seid Ihr bei Teil 1, darin geht es um den Antrittsbesuch des Bundesministers für Digitales und Verkehr. In Teil 2 berichte ich zu den Themen Digital Markets Act (#DMA) und Digital Services Act (#DSA).

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