Manchmal hört man Leute vom Internet und von der richtigen Welt sprechen als wären dies zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche. Aber für die meisten Menschen ist das Internet Teil der richtigen Welt, Teil des öffentlichen Raums, wo sich Menschen treffen, Gespräche führen, Beziehungen pflegen, sich streiten, fachsimpeln oder Witze machen. Manche dieser Räume sind riesig, bei Facebook tummeln sich inzwischen über zwei Milliarden Nutzer*innen.

Es sind eine ganze Reihe dominanter Plattformen entstanden, die aufgrund des Netzwerkeffektes immer größer werden. Dieser Effekt meint den Vorteil, den ein soziales Netzwerk dadurch hat, dass schon viele daran teilnehmen. Wo die anderen sind, will man selbst auch sein. Soziale Netze, wo man niemanden kennt, sind wenig attraktiv. Wechselt man das soziale Netzwerk, etwa um die eigene Privatsphäre besser zu schützen, verliert man existierende Beziehungen und wäre in einem anderen sozialen Netzwerk möglicherweise einsam.

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Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen

Parlamentarische Initiativen von Victor Perli, Anke Domscheit-Berg, Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller, Ingrid Remmers, Petra Sitte, Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, 23. Januar 2019

23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7130

Mit der Anfrage sollen digitale Monopole, wie die Abhängigkeit von Microsoft-Produkten, in der öffentlichen Verwaltung problematisiert und der fehlende Überblick der Bundesregierung bzw. des BMI über das Management von Software-Lizenzen in Bundesbehörden kritisiert werden. Gestärkt werden soll hingegen die Debatte in der Öffentlichkeit, um auch auf die Nutzung freier Software und offener Standards für mehr Wettbewerb aufmerksam zu machen und dadurch sinkende Preise für Konsument*innen zu fördern.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7845 vor. Antwort als PDF herunterladen

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein Ende der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide!

Der Umsetzungsstrategie zur Digitalen Agenda fehlt ein roter Faden, eine klare Gemeinwohlorientierung ebenso wie wichtige Inhalte, z.B. Netzneutralität, Open Access oder Angaben zur Governance. Was an Inhalten fehlt, wird durch Schlagwörter und Allgemeinplätze ersetzt. Wie in früheren GroKo Legislaturen werden immer neue Ziele verkündet, aber stets verfehlt, so bleiben wir das Land der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide.

Frage: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die auf der Drucksache 5306/18 des Rates der Europäischen Union erwähnten bewährten
Verfahren in Bezug auf die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet
auch in Deutschland umzusetzen? (BT-Drucksache 19/4734)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 1. Oktober 2018

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen auf www.rechtsprechung-im-internet.de für interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 kostenlos im Internet bereit. Die Entscheidungen sind anonymisiert und werden grundsätzlich ungekürzt sowie mit Metadaten veröffentlicht, die von Dokumentationsstellen des Bundes erzeugt werden. Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Zu Recherchezwecken gibt es eine „einfache“ und eine „erweiterte“ Suche. Die Entscheidungen stehen in verschiedenen Formaten (u. a. auch im XML-Format) zu Anzeige, Ausdruck und Download zur Verfügung. Sie sind in allen angebotenen Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich. Das Angebot www.rechtsprechungiminternet.de ist an die ECLI-Suchmaschine des Europäischen Justizportals angeschlossen und enthält auch einen Link zum Justizportal des Bundes und der Länder mit Verweisen auf Internetangebote der Bundesgerichte und Landesjustizverwaltungen.

Als Obfrau der Fraktion Die Linke im Ausschuss Digitale Agenda habe ich heute gemeinsam mit dem Obmann der Grünen, Dieter Janecek, einen Antrag auf Öffentlichkeit an den Vorsitzenden Jimmy Schulz gerichtet. Wir beantragen, für die Tagesordnungspunkte 2 und 3 der morgigen Sitzung, die Öffentlichkeit herzustellen. Top 2 ist ein Gespräch mit Vertreter*innen von Twitter, Facebook und Google zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Top 3 ein Gespräch mit Facebook spezifisch zum Missbrauch von Nutzerdaten und dem Hackerangriff im September.

Wir kritisieren beständig, dass im Bundestag zu viel hinter verschlossenen Türen diskutiert wird. Um aber das Vertrauen in die Demokratie und den Bundestag als demokratische Institution zu stärken, sind dringend mehr Transparenz und Öffentlichkeit nötig. Deshalb fordere ich, dass zumindest die Teile der Sitzungen des Ausschuss Digitale Agenda im Bundestag für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, bei denen Unternehmen befragt werden, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzpflichten berichten, und zu denen sie auch sonst öffentlich sprechen – in vielen Ländern konnten wir beispielsweise die stundenlangen Befragungen von Facebook per Stream verfolgen. Es ist mir ein Rätsel, warum das bei uns nicht möglich sein soll. Es gibt keinen einzigen rationalen Grund für diese Geheimniskrämerei, aber ein hohes gesellschaftliches Interesse, denn Millionen Menschen in Deutschland nutzen digitale Dienste dieser Unternehmen, viele sind selbst Betroffene von Datenmissbrauch, Datenklau, Overblocking oder Hate Speech. Sie sollten daher ein Recht auf Informationen aus erster Hand erhalten.