Meine Frage:

„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:

Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“

Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:

Zusammenfassung:
Unser wilder Ritt im Digitalausschuss vom 16.5.24 bringt Euch vertraute Themen mit neuen Aspekten: Wie schützt man Kinder besser vor sexualisierter Gewalt? In der Debatte: der alte Zombi Chatkontrolle (immer noch nutzlos und grundrechtsverletzend) und eine Richtlinie der EU zum Kinderschutz, die mal nicht für die Füße ist. Ein weiteres heißes Eisen: Bundesregierung beschuldigt offen den russ. Militärgeheimdienst nach Hackerangriffen u.a. auf SPD Mailkonten – was aber macht sie sonst noch und wie stehts um die Cybersicherheitsagenda? Außerdem ein Klassiker: die Umsetzung der EU-KI-Verordnung in DE, in der Variante: Anhörung zu den Spielräumen für dt. Regulierung (spannende Sachverständige zur biometrischen Fern-Identifikation – was ist schon und was sollte verboten sein? zu Aufsicht und Verbraucherschutz sowie ein KI-Register für staatliche KI-Systeme). Kurz gestreift wird die Premiere der Digitalministerkonferenz und als Bonus gibt es einen Einblick in mysteriöse Pläne des Familienministeriums zur Altersverifikation im Internet. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:06 Chatkontrolle reloaded u neue EU RL zum Kinderschutz: Intro
00:12:13 BuReg Positionen zu Chatkontrolle u KiSchu-RL
00:18:25 linke Forderungen: Prävention statt Massenüberwachung
00:24:22 Russ. Cyberangriffe u.a. auf SPD, Unternehmen: Intro
00:29:46 Russ. Cyberangriffe: Attribuierung, nä. Schritte, Cyber Sicherheitsagenda
00:39:37 Anhörung: Spielräume EU-KI-VO: Intro, biom. Fern-ID,
00:48:30 Anhörung KI-VO: Aufsichtsstrukturen, KI-Register
00:55:05 1. Digitalminister*innen Konferenz
01:01:15 Outro mit schrägem Ampel-Plan zur Altersverifizierung u Termine

Weiterführende Links:

Chatkontrolle und Kinderschutz-RL

Cyberangriffe auf Parteien & Co.

Anhörung Spielräume für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung:

Digitalministerkonferenz & OZG:

Outro/Termine:

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

vom 3. Mai 2023

Meine Frage:

Welche öffentlichen Leistungen oder sonstige Leistungen, deren Inanspruchnahme bundesgesetzlich geregelt ist, sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Antragstellung ausschließlich digital erfolgen kann oder deren Antragsstellung Teilschritte enthält, die ausschließlich digital zur Verfügung stehen (bitte mit Kurzbeschreibung und nach Bund und Ländern aufschlüsseln und alle Leistungen berücksichtigen, für die eine Antragstellung während der aktuellen Legislatur möglich war oder ist oder sich in Planung befindet) und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch bei ganz oder teilweisen “digital only” Prozessen die Inanspruchnahme derartiger und gesetzlich geregelter Leistungen für alle Anspruchsberechtigten einfach und barrierefrei möglich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert allgemein, dass die Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auch digital zur Verfügung stehen sollen. Dies ersetzt nicht die bestehenden Möglichkeiten einer analogen Antragstellung, sondern eröffnet einen zusätzlichen digitalen Kanal in die Verwaltung. Daher erhebt die Bundesverwaltung derzeit nicht systematisch, welche Leistungen ausschließlich digital angeboten werden.

Eine Leistung, die im Rahmen des OZG umgesetzt wird und nur digital angeboten wird, ist beispielsweise die Energiepreispauschale für Studierende. Die Umsetzung digitaler Antragsprozesse im OZG findet nutzerfreundlich statt und orientiert sich an dem Reifegradmodell des Bundes. Dies beinhaltet auch die Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV 2.0), Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110: 2006) sowie des Styleguides der zuständigen Behörde.

Antwortschreiben im Original:

Politik ohne persönlichen Kontakt klingt unter normalen Umständen wie ein Widerspruch an sich. Doch jetzt, während der Corona-Pandemie, ist es das Gebot der Stunde – zumindest, was den direkten Kontakt von Angesicht zu Angesicht angeht. Mein Team und ich arbeiten deshalb größtenteils im Homeoffice. Nur in meinem Berliner Büro schaut ein*e Mitarbeiter*in 2-3 mal in der Woche nach der Post. An unserer Erreichbarkeit ändert sich nichts; die Telefonnummern in der Kontakt-Rubrik werden auf die Homeoffice Telefone umgeleitet und auch per E-Mail sind wir wie gewohnt erreichbar.

Bei jeglichen Anfragen erreichen Sie mein Berliner Büro und mich weiterhin per E-Mail (anke.domscheit-berg@bundestag.de); in zeitkritischen Fällen auch telefonisch unter 030 227 73107.

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Anke Domscheit-Berg auf Wahlkreistag in Brück

Am 03. Dezember besuchte die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg die Stadt Brück für einen Wahlkreistag.

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Am 23.Mai übergab die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg einen Spendenscheck in Höhe von 300 € vom Verein der Fraktion der LINKEN im Bundestag an die PuR gGmbH. Mit diesem Geld wird das seit Anfang 2016 existierende Projekt PuRzelbaum unterstützt.

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Parlamentarische Initiativen von Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Petra Sitte, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 24. Januar 2019

24.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7204

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird als grundlegender inkrementeller bis disruptiver Veränderungsprozess beschrieben. Unklar ist, wie sich dieser Wandel in Bezug auf die Verwirklichung einer Geschlechtergerechtigkeit auswirkt bzw. auswirken könnte: Wird durch Technik die Geschlechterfrage obsolet oder wird diese gar noch verstärkt? Die KA will die Bundesregierung zur Auswirkung des Wandels der Arbeitswelt in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit befragen.

Herunterladen als PDF

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7925 vor. Antwort als PDF herunterladen