Frage: Wie groß war bisher der finanzielle Aufwand im Zusammenhang mit der Behebung der Hardware-Sicherheitslücken Meltdown und Spectre (z. B. durch Neuanschaffungen zum Austausch von Hardware oder Hardwarekomponenten, Entwicklung und Einsatz von Lösungen zur Risikomitigierung und sonstige Maßnahmen wie beispielsweise externe Beratungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (bitte Eigenleistung als Personenstunden angeben)) und wie hoch ist der Anteil (absolut und prozentual) potenziell angreifbarer Rechner, bei denen wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, um nicht mehr durch Spectre und Meltdown angreifbar zu sein (bitte nach Bundesministerien einschließlich nachgeordnete Behörden aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt (BMI) vom 6. August 2019:

Grundsätzlich gilt: Sämtliche im Zusammenhang mit Spectre und Meltdown bekannten Schwachstellen auf allen potenziell gefährdeten IT-Systemen wurden durch die von den Herstellern kostenlos bereitgestellten Patches im Rahmen des regulären Patchmanagements mitigiert. Die konsequente Umsetzung der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen IT-Sicherheitsbausteine und -Maßnahmen sowie eine vielschichtige/mehrstufige Sicherheitsarchitektur gewährleisten grundsätzlich schon standardmäßig ein sehr hohes Maß an IT-Sicherheit unabhängig von einzelnen konkreten Angriffsvektoren wie Spectre oder Meltdown.

Die Tätigkeit der Administratoren und des Personals der Informationssicherheitsorga¬ nisation in den Ressorts und deren Geschäftsbereichen umfasst regelmäßig als Dau¬ eraufgabe eine Bewertung von Sicherheitslücken und das Ergreifen von geeigneten organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen. Der finanzielle oder personelle Aufwand im Zusammenhang mit der Behebung einzelner Schwachstellen wird nicht erfasst. Daher kann der Aufwand in Zusammenhang mit der Hardware-Sicherheitslücke Meltdown und Spectre nicht spezifisch nach Behörden aufgeschlüsselt beziffert werden.

Das BSI hatte im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zum Schutz der Informati¬ onssicherheit in diesem Zusammenhang Aufwände in technischer Hinsicht i. H. v. 114.787,50 Euro (externe Leistungen) und 2.876 Personenstunden (interner Aufwand). Der Anteil potenziell angreifbarer Rechner im BSI, bei denen wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, um nicht mehr durch Spectre und Meltdown angreifbarzu sein, liegt aus Sicht des BSI daher bei 100 Prozent.

Im Januar 2018 veröffentlichten Forscher zwei Arten von Hardware-Sicherheitslücken in einer Vielzahl moderner Prozessoren, die es ermöglichen, Informationen auch ohne die nötigen Rechte auszulesen. Sie wurden unter dem Namen „Spectre“ und „Meltdown“ bekannt. Um gegen Angriffe, die diese Arten Sicherheitslücken ausnützen, geschützt zu sein, ist ein Zusammenspiel von Software- wie Hardwareherstellern nötig. Intel, deren nahezu komplette Prozessorenproduktpalette bis zurück in die späten 90er-Jahre betroffen ist, stellte Patches zumindest für neuere Prozessoren bereit, Microsoft zumindest für die Betriebssysteme, die noch aktiv gepflegt werden.
Besondere Aufmerksamkeit erhielten Spectre und Meltdown weniger wegen der besonderen Gefährlichkeit der Lücken, sondern weil sich die öffentliche Diskussion bisher besonders auf Schwachstellen in Software konzentrierte. Sicherheitslücken in Hardware können möglicherweise länger unentdeckt bleiben, ihre Behebung stellt sich schwieriger dar, als dies bei reinen Softwarefehlern der Fall ist.

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Der Bund hat angeblich sämtliche mit Spectre und Meltdown bekannt gewordenen Schwachstellen auf potenziell gefährdeten IT-Systemen ganz gut im Griff. Eine schriftliche Frage von mir deutet jedoch daraus hin, dass es ganz anders sein könnte. Artikel bei heise.de ».

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Auch diesen Sommer bin ich wieder viel im Wahlkreis unterwegs. Und da in Brandenburg die Landtagswahlen anstehen, freue ich mich auch auf den einen oder anderen Termin zusammen mit unseren Brandenburger Kandidat*innen. Hier eine Übersicht, wo und wann ihr mich treffen könnt.

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Am 23. Juli war die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg im Rahmen ihrer Sommertour in Oranienburg und Leegebruch. Mit dem Oranienburger Bürgermeister Alexander Laesicke tauschte sie sich über Digitalisierungsthemen aus. Es ging unter anderem um das offene WLAN im Bereich der Stadtbibliothek, eGovernment, Chatbots, den Verstehbahnhof in Fürstenberg, digitale Bildung, Glasfaser und Mobilfunklöcher. Danach lud der Bürgermeister die Abgeordnete ein, ihn zu einer Gruppe Oldenburger Sinti zu begleiten, die in einem niedersächsischen Sinti und Roma Verein aktiv sind. Sie sind gerade für ein Film- und Erinnerungsprojekt unterwegs und wollen die Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen besuchen, in dem zur Zeit des Nationalsozialismus viele Sinti und Roma ermordet wurden.

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Frage: Welche Anweisungen und Verfahren gibt es im Rahmen des zweiten Teilprojekts der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei zum Test intelligenter Videoanalyse-Technik am Berliner Südkreuz bei Fällen, in denen die zu testende Software Situationen erkennt, die nicht durch eigens eingesetzte Darsteller erzeugt werden (z. B. von Dritten abgestellte Gegenstände, gestürzte unbeteiligte Personen), und wie werden solche nicht gestellten Situationen in der Auswertung des Teilprojekts berücksichtigt? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 10. Juli 2019:

Im Rahmen des zweiten Teilprojekts zum Test intelligenter Videoanalyse-Technik am Bahnhof Berlin Südkreuz erfolgt die Erprobung parallel zum Realbetrieb, ohne Einbindung in bestehende Prozesse. Es werden hierzu aktuell vier Kameras, in vier zuvor festgelegten und durch auffällig blaue Markierungen gekennzeichneten Testbereichen, parallel betrieben. Die Szenarien werden durch die Bundespolizei durchgehend überwacht. Eine Verwechslung mit Situationen, die nicht durch eigens eingesetzte Darsteller erzeugt werden, ist aufgrund des Testaufbaus ausgeschlossen.

Frage: Welche wissenschaftlichen Analysen und Ausarbeiten hat die Bundesregierung in den letzten sieben Jahren zur Folgenabschätzung von Hackbacks angefertigt oder durch Dritte anfertigen lassen? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 8. Juli 2019:

Der von der Fragestellerin verwendete Begriff „Hackback“ wird von der Bundesregierung konzeptionell weder für Aktivitäten der Cyber-Abwehr noch der Cyber-Verteidigung verwendet. Der Beantwortung dieser Frage legt die Bundesregierung das Verständnis zugrunde, dass unter dem Begriff „Hackback“ Maßnahmen der aktiven Cyber-Abwehr oder der Cyber-Verteidigung zu verstehen sind, die im Ausland angewendet werden.

Die Bundesregierung hat in den letzten sieben Jahren keine wissenschaftlichen Analysen und Ausarbeiten zur Folgenabschätzung von Maßnahmen im Sinne der Fragestellung angefertigt oder in Auftrag gegeben.

Frage: Über welche Befugnisse verfügen die Bundesnetzagentur und andere zuständige Bundesbehörden, um die Bereitstellung von IPv6 für Datendienste durch Internet Service Provider und Mobilfunkprovider im Rahmen allgemeiner Internetzugänge durchzusetzen, und welche Pläne für eine solche Verpflichtung gibt es seitens der Bundesregierung, um im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, dass auch nur mit IPv6 erreichbare Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer abrufbar sind? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort der Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß vom 9. Juli 2019:

Die Bundesnetzagentur befasst sich nicht mit der Verwaltung von IPAdressen, da es sich hierbei nicht um nationale Nummernressourcen handelt. Sie hat insoweit auch keine Eingriffsbefugnisse oder Beratungsaufgaben. Die Verwaltung von IP-Adressen erfolgt für Europa, den Nahen Osten und Zentralasien durch die Selbstverwaltungsorganisation des Internets RIPE NCC. Näheres findet sich auf deren Internetseite www.ripe.net.

Die Wahl des Internetprotokolls für die Datenübertragung ist eine unternehmerische Entscheidung der Netzbetreiber und Dienstanbieter. Die Bundesregierung plant nicht, Unternehmen zu verpflichten, Dienste, die nur über IPv6 erreichbar sind, allen Nutzerinnern und Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die prozessuale Steuerung der Einführung von IPv6 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das im Rahmen der Local Internet Registry de.government öffentliche Netzwerkadressierungsressourcen verwaltet und diese autorisierten Organisationseinheiten zur Selbstverwaltung zuweist. Die Einführung von IPv6 ist ein bedeutender Baustein der vom IT-Rat im Februar 2019 beschlossenen „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“.

Am 22. Juli besuchte die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg das Ofen- und Keramikmuseum und das Hedwig Bollhagen Museum in Velten. „Wenn im Bundestag sitzungsfreie Zeit ist, bleibt mehr Zeit für die Wahlkreise. So reise ich im Sommer durch viele Orte.“ Velten war seit 1830 einer der wichtigsten Standorte für die Produktion von Kachelöfen in Deutschland. Um 1900 gab es in der Stadt 36 Ofenfabriken. Millionen von Kacheln für etwa 100.000 Kachelöfen wurden hier gebrannt und in das boomende Berlin, ganz Deutschland und sogar weit darüber hinaus verschickt. In Zeiten der DDR wurde die größte Fabrik stillgelegt, ihre Kachelsammlung wurde vom Deutschen Historischen Museum eingelagert. Nach der Wende erhielt der Alteigentümer die Kachelofenfabrik zurück und produzierte wieder Kacheln. Das Dachgeschoss überließ er einem Förderverein, der seitdem dort ein Museum betrieb, dessen Vorgänger bereits seit 1905 existierte. 2016 wurde die Fabrik wieder stillgelegt und verkauft. Zum Glück erhielt der Förderverein über die neu gegründete, gemeinnützige Stiftung „Museumsstandort Velten“ das notwendige Geld vom Land Brandenburg, um das Grundstück zu kaufen. Jetzt fehlen allerdings 4 Millionen Euro, um alles zu sanieren und ein großes Museum daraus zu machen.

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Zu Besuch im Krankenhaus Gransee

“In der Sommerpause habe ich endlich mehr Zeit für meine Wahlkreise!”, freut sich Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg, zurzeit auf Sommertour durch ihren Betreuungswahlkreis im Brandenburger Norden und ihren Hauptwahlkreis, der vom westlichen Havelland über Potsdam Mittelmark bis Teltow Fläming im Süden des Landes reicht. Am Donnerstag machte sie Station in Gransee. Hier besuchte sie  begleitet vom stellvertretenden Bürgermeister, Klaus Pölitz, das Krankenhaus, um sich über die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und den Stand der Technik bei der Digitalisierung im medizinischen Bereich zu informieren. Das Krankenhaus Gransee liegt 60 km nördlich von Berlin und zählt mit 65 Betten zu den kleineren Häusern. Es gehört zum Verbund der Oberhavel Klinken und spielt zusammen mit dem Medizinischen Versorgungszentrum eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Ländlichen Raum.

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