Am 19.01.2023 wurde im Bundestag ein Antrag der Linksfraktion zur Chatkontrolle Verordnung der EU debattiert. Dazu hatte ich 120 Sekunden Redezeit, in der man natürlich nur grob an der Oberfläche dieses wichtigen Themas kratzen kann. Daher findet sich hier eine Sammlung mit weiterführenden Informationen:

Zum Hintergrund:

Die Pressemitteilung der Linksfraktion im Bundestag zur Debatte im Bundestag am 19. Januar

Der Antrag der Linksfraktion zur Ablehnung der Chatkontrolle-Verordnung durch die Bundesregierung und insbesondere zur Verhinderung von Client Side Scanning.

Das in meiner Rede zitierte Gutachten des  Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Vereinbarkeit des Verordnungsentwurfs der EU mit europäischen und deutschen Grundrechten.

Hier kann ein Linxxnet-Podcast zur Chatkontrolle mit mir als Gast gehört werden. In dem einstündigen Podcast vom 16.01.2022 sprechen wir ausführlich über alles rund ums Thema. In den Shownotes der Folge finden sich viele weitere, spannende Links.

Hier findet ihr meine Landing-Page zum Thema Chatkontrolle

Besonders schöne Termine sind Scheckübergaben für den Fraktionsverein der Linksfraktion im Bundestag, diesmal übergab ich am 21.2.23 für den Kulti e.V. Kyritz einen Zuschuss zum Theaterstück „Das wahre Leben ist doch anders“ – für anspruchsvolles Theater in der Ostprignitz. Die Vorführung ist am 25.2.2023 – falls Ihr in der Nähe wohnt! Im Fraktionsverein sind die Bundestagesabgeordneten der Linksfraktion Mitglied. Mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen und gespendeten Diätenerhöhungen werden diese Spendenschecks finanziert und das Beste: sehr unbürokratisch zur Verfügung gestellt.

Scheckübergabe an Ruth Mayer und Mitarbeiter

Vom Fernsehturm am Berliner Alex kam Deniz Öz als Dorfkümmerin nach Heiligengrabe. Seit fast 5 Jahren kümmert sie sich nicht mehr um Eventorganisation hoch in der Berliner Luft, sondern um vielfältige Belange der Menschen in 7 Ortsteilen von Heiligengrabe. 

Mit Bettina Teiche (Ortsvorsteherin Blumenthal) und Dorfkümmerin Deniz Öz (v.l.)

Ihr „zuhause“ ist das Bürgerhaus in Blumenthal. Sie organisiert, vernetzt, unterstützt bestehende und neue Strukturen, zieht Fördergelder an Land, um Ideen umzusetzen. Aus dem Topf „engagiertes Land“ fließen Gelder ins Wanderkino, ein Familiencafé und die neue Reparaturwerkstatt, von „clever im Alter“ gab es Mittel für Smartphone-Schulungen für Senior:innen, bei regelmäßigen digitalen Stammtischen wird dann weiter mit dem Handy geübt. 

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Bei krassem Wind ging es am 20.02.2023 auf den höchsten hölzernen Aussichtsturm seiner Art in DE, beim #Wahlkreistag in der Ostprignitz. Den knapp 45m hohen Turm in #Blumenthal hat ein kleiner Verein gebaut, Vorsitzender Detlef Glöde erzählte seine Geschichte, Bürgermeister Holger Kippenhahn (Die Linke) war mit von der Partie. 

Aussichtsturm Blumenthal
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Frage:

Teilt die Bundesregierung die aktuelle Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), nach der es bislang keinen rechtlich klar abgesicherten Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte gegenüber Strafverfolgungsbehörden gibt (https://ddrm.de/haben-strafverfolgungs-behoerden-zugriffsmoeglichkeiten-auf-die-elektronische-patientenakte-epa-die-antwort-des-bundesdatenschutzbeauftragten-das-ist-nicht-ausgeschlossen/), da sich der Beschlagnahmeschutz aus § 97 StPO bislang nur auf die Gesundheitskarte erstreckt, jedoch unklar sei, ob die ePA und die darin enthaltenen Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Zugriffen durch die Strafverfolgungsbehörden (u.a. Polizei und Justiz) geschützt sind (bitte begründen, warum die Bundesregierung diese Auffassung teilt oder nicht teilt) und wenn ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten in Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen nicht massiv beschädigt und die ärztliche Schweigepflicht nicht durch digitale Zugriffe auf die ePA defacto unterlaufen wird (bitte ausführlich darlegen und falls ein expliziter und eindeutiger rechtlicher Beschlagnahmeschutz für die ePA eingeführt werden soll, bitte erklären, wie die rechtliche Umsetzung geplant ist)?

Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke:
Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung derzeit keiner gesonderten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Beschlagnahme der Daten, die sich in der elektronischen Patientenakte befinden. Nach geltendem Recht besteht ein Beschlagnahmeverbot, wenn sich die Daten bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt befinden und auch, wenn sich diese bei der aktenführenden Krankenkasse befinden.

Schriftliche Aufzeichnungen oder schriftliche Mitteilungen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten unterfallen dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO), wenn sie im Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten sind (hier der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt). Nach § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) gilt dies auch für Daten, die von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten in die elektronische Patientenakte eingestellt werden. Darüber hinaus greift das Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte gemäß §§ 97 Absatz 3 StPO auch dann, wenn sich die elektronische Patientenakte bei der aktenführenden Krankenkasse (§ 342 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V) befindet, da es sich bei letzterer im Rahmen der Führung der elektronischen Patientenakte um eine „mitwirkende Person“ nach § 53a Absatz1 Satz1 StPO handelt.

vom 10. Februar 2023

Meine Frage:

Welche der (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/5426) angegebenen Ressort-Stellen für CISO oder vergleichbaren Stellen (also ohne nachgeordnete Behörden und nicht für Stellvertreter-Stellen) erfüllen die folgenden Empfehlungen der IT-Grundschutz-Methodik des BSI:

·Die Stelle ist direkt der obersten Leitung zugeordnet (Kriterium 1)

·Die Stelle ist nicht in die IT-Abteilung integriert, um Rollenkonflikte zu vermeiden (Kriterium 2) (bitte tabellarisch je Ressort mit Angabe ja/nein in je einer Spalte für die beiden Kriterien angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Ergebnis der Abfrage in den Ressorts kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

Vor drei Jahren, im Februar 2020, besuchte ich die THW Ortsgruppe in Gransee, die ihren Standort in einem ehemaligen Militärkomplex in Osterne, einem Ortsteil der Stadt Zehdenick, hat. Da kann man wenig beschönigen, die geleistete Arbeit ist großartig, der Standort ist hässlich, veraltet, abgelegen und schlecht erreichbar. Gerade für die Nachwuchsgewinnung ist das ein Problem. Damals war die Standortsuche schon in vollem Gange und endlich gibt es gute Nachrichten und werden Nägel mit Köpfen gemacht!

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Meine Rede der Debatte vom 27.01.2023 zum Unions Antrag zu elektronischen Identitäten.

Zum wichtigen Thema digitale Identitäten fordert die Union in einen Antrag, was ihr eigener Innenminister jahrelang versäumte, z. B. mehr Nutzerfreundlichkeit und Anwendungsmöglichkeiten für den elektronischen Personalausweis. Die Ampel sollte Zuständigkeiten neu regeln, Versäumnisse der GroKo nachholen, ohne ihre Fehler zu wiederholen, z. B. Förderung von ID-Wallet und Blockchain eID-Projekten.

Hier bin ich auf Social Media zu finden:

Twitter

Youtube

Facebook

Mastodon

Instagram

vom 17. Januar 2023

Meine Frage:

In welchen Bundesministerien (inklusive nachgeordneter Behörden) gibt es jeweils besetzte Stellen für sogenannte CISO – Chief Information Security Officer (oder tatsächlich vergleichbare Rolle, bitte stets die konkrete Stellenbezeichnung angeben) und welche Besoldungsstufe haben diese Stellen jeweils (bitte tabellarisch beantworten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff (BMI):

Die Antwort gibt die im Rahmen der geltenden Fristen ermittelbaren Ergebnisse wieder und ist insoweit sowohl qualitativ wie quantitativ mit Unsicherheiten behaftet. Das Ergebnis der Abfrage in den Ressorts kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

vom 24. Januar 2023

Meine Frage:

Hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), wie in einem Artikel von The Intercept berichtet und mit einer E-Mail von Twitter belegt wird (https://theintercept.com/2023/01/16/twitter-covid-vaccinepharma/), nicht nur wie vom BSI in Tweets am 17.01.2023 und am 18.01.2023 dazu erklärt hatte, verschiedene Impfstoffhersteller wie z.B. BionTech vor Störungen des Geschäftsbetriebes durch “massenhafte Mails und Anrufe” als Folge einer Online-Kampagne der britischen Organisation “Global Justice Now” mit dem Ziel der Patentfreigabe für Covid-19 Impfstoffe gewarnt, sondern auch vor der Gefahr der möglichen “Übernahme von Konten” insbesondere vor der “Übernahme persönlicher Konten von Mitgliedern des Managements” der betreffenden Impfstoffhersteller sowie vor der “Erstellung von FakeSchriftliche Einzelfrage – 23-01-0346Accounts” und falls zutreffend, welche IT-sicherheitstechnischen Einschätzungen bzw. Anhaltspunkte führten zu der Warnung vor Kontenhacking und Fake-Accounts bzw. falls nicht zutreffend, welche Maßnahmen hat das BSI den betreffenden Unternehmen nahegelegt, um sich vor den erwarteten möglichen Störungen im Geschäftsbetrieb zu schützen?

Antwort des Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Impfstoffhersteller sowohl „vor Störungen des Geschäftsbetriebs durch massenhafte Mails und Anrufe“ als Folge der in der Frage genannten Online-Kampagne gewarnt, als auch in dieser Warnung weitere mögliche Aspekte zu Ablaufmustern solcher Kampagnen ergänzt.

Derartige Kampagnen nutzen nach Erfahrungen des BSI oftmals nicht nur einen, sondern verschiedene Angriffsmechanismen, um den Betrieb und die Reaktionsfähigkeiten zu stören und damit möglicherweise die Erbringung der kritischen Dienstleistung für Deutschland zu gefährden. Daher hat das BSI weitere Aspekte solcher Bedrohungen beschrieben, damit die möglicherweise Betroffenen im eigenen Ermessen geeignete Gegen- und Reaktionsmaßnahmen bewerten und vorbereiten könnten.

Antwortschreiben im Original: