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Meine Frage:

„Wie hoch ist der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsprechend der darin enthaltenen Ankündigung “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht” tatsächlich als Open Source beauftragt wurden (bitte dafür je Ressort unter Beachtung aller nachgeordneten Behörden die Anzahl erteilter Entwicklungsaufträge insgesamt und die Anzahl derjenigen Aufträge davon angeben, die die genannte Bedingung erfüllen, also als Open Source beauftragt wurden), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ihres Koalitionsvertrages?“

Vorbemerkungen der Bundesregierung:

„Vorbemerkung:
Die Beantwortung der Frage erfolgte unter den nachfolgenden Annahmen:

• Die Formulierung „beauftragt“ bezieht sich auf die Auftragsvergabe an Organi-
sationseinheiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie externe Stellen au-
ßerhalb der Bundesverwaltung (privatwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleis-
ter auf kommunal-, landes- oder EU-Ebene).
• Bezüglich des Begriffs „Open Source“ wurde die Annahme getroffen, dass es
sich bei dabei um eine quelloffene Software handelt, bei der grundsätzlich
eine freie Weitergabe der Software ermöglicht wird und es eine Möglichkeit
gibt, den Quellcode der Software zu erhalten.
• Zum Begriff „öffentlich gemacht“ wurde die Annahme getroffen, dass es für die
Öffentlichkeit eine grundsätzliche Möglichkeit geben soll, die Software zur Nut-
zung als Datenträger oder über das Internet als Software-Download zu bezie-
hen.
• Da die Frage auf den gesamten Zeitraum nach Veröffentlichung des Koaliti-
onsvertrages abzielt, wurden die Daten für den Zeitraum Dezember 2021 bis
Juli 2024 erhoben.“

Antwort der Bundesregierung:

„1. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge beträgt für:

2. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge die öffentlich gemacht wurden be-
trägt für:

3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ih-
res Koalitionsvertrages?

Open Source ist lediglich ein Teil der Strategie zur Erreichung der Digitalen
Souveränität. Eine ganzheitlichere und aussagekräftigere Betrachtung um-
fasst weitere Initiativen, darunter die Multi-Cloud-Strategie der Bundesregie-
rung, die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) im Jahr
2022, die Stärkung von IT-Kompetenzen (durch die Gründung der Digitalaka-
demie im Jahr 2021) sowie die Vernetzung über die europäische Plattform
“Gaia-X” zur Schaffung einer souveränen europäischen Dateninfrastruktur.

Die Bundesregierung fördert den Einsatz offener Standards und Open-Source-
Software, die bei neu anzuschaffender Software vorrangig vor solcher Soft-
ware beschafft werden soll, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist
oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung ein-
schränkt.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung wurde mit dem Inkrafttreten des OZG-
Änderungsgesetz (OZGÄndG) am 24. Juli 2024 vollzogen. Als eine Anpas-
sung des E-Government-Gesetzes – EGovG regelt dies die vorrangige Nut-
zung von Open Source Software in der Bundesverwaltung. Die Bundesregie-
rung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-
2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source be-
auftragt…“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesver-
waltung.

Antwort der Bundesregierung im PDF:

Hinweis zu nachgetragene Information der Bundesregierung zu korrigierten Daten:

In 2023 machte die Unternehmensübernahme von VMWare durch Broadcom Schlagzeilen, da VMWare Produkte u.a. bei sogenannten Virtualisierungen und Clouddiensten den Markt dominieren und Broadcom bei früheren Übernahmen durch radikale Veränderungen von Lizenzmodellen und Preisstrukturen zu Lasten der Kunden auffiel und dabei vorhandene Abhängigkeiten gnadenlos ausnutzte. Auch die Bundes-IT hängt stark von VMWare Produkten ab und ist potenziell erheblichen Preiserhöhungen unterworfen. Trotzdem vergab der Bund noch im Herbst 2023 Rahmenverträge im Volumen von 600 Mio Euro für VMWare-Produkte. Eine Kleine Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Bundestag deckte auf, dass die Bundesregierung nicht einmal eine Risikobewertung vorgenommen hat, dass die Abhängigkeiten wie vermutet enorm sind, dabei Detailinformationen wegen potenzieller Staatswohlgefährdung eingestuft wurden, einschließlich der Folgekosten für den Bund.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Bundesregierung verspricht immer wieder mehr Digitale Souveränität, aber tut weiterhin viel zu wenig, um dieses Versprechen in die Realität umzusetzen. Das rächt sich auch im Fall der einseitigen Abhängigkeit von VMWare-Produkten, für die allein von Nov. 2019 bis Mai 2024 Lizenzen im Wert von 460 Mio € vom Bund bezogen wurden. Der Bund ruht sich darauf aus, dass er Lizenzen über Rahmenverträge mit Dritten bezieht und diese noch bis zu drei Jahre Laufzeit haben, so dass die enormen Preissteigerungen erst mit Zeitverzug bei der IT des Bundes ankommen. Aber eine entscheidende Software in einem Gesamtsystem, wie z.B. in vielen der über 180 Rechenzentren des Bundes, kann man nicht von heute auf morgen austauschen. Dazu braucht es zuerst eine Gesamtrisikobewertung und darauf aufbauend eine Exitstrategie. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung zu, dass es beides bisher nicht gibt.

Kurzfristig sieht sie keinerlei Handlungsbedarf, nicht einmal ein Vergabestopp wird erwähnt. Für die Gesamtwirtschaft rechnet die Bundesregierung allerdings direkt mit Einschränkungen der Zuverlässigkeit des IT-Betriebs durch auslaufende Updates, sowie mit Kostensteigerungen. Der Fall “VMware” zeigt tatsächlich sehr anschaulich, wie ein Lock-in-Effekt funktioniert, denn viele VMware-Kunden können gar nicht zu Alternativen wechseln, weil ein Umstieg zu komplex oder technisch auf absehbare Zeit nicht machbar ist. Diese Kunden müssen in den sauren Apfel willkürlicher Preiserhöhungen beißen, was besonders kleine- und mittlere Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen kann. Aber auf drei Jahren sicherer Konditionen kann sich der Bund nicht ausruhen.

Aktuell fehlt jedoch ohnehin jeglicher Überblick, denn von den öffentlich breit diskutierten Problemen wie dem Zwang zum Umstieg von on-premise Lösungen auf Cloud-Lösungen und von Einzel- auf (in vielen Fällen erheblich teurere und oft unnötige) Bündellizenzen oder den negativen Auswirkungen beim Zwangsumstieg auf Abo-Modelle und von gestoppten Wartungsverträgen, die zu erheblichen IT-Sicherheitsrisiken führen, hat die Bundesregierung nach ihrer Aussage bisher nichts mitbekommen.

Die Folgen des schlechten Risikomanagements sollen offenbar nicht öffentlich werden, denn wichtige Teile ihrer Antwort stellte sie nur in nichtöffentlichen Dokumenten bereit, wozu auch meine Frage zu erwarteten Kostensteigerungen gehört, die mit Verweis auf eine mögliche Staatswohlgefährdung zur Verschlusssache erklärt wurden.

Vor allem aber muss die Bundesregierung endlich ihr Bekenntnis zur digitalen Souveränität auch leben und dazu gehört eine angemessene Ausstattung des Zentrums für Digitale Souveränität, damit es seine Aufgabe, Open Source Alternativen für den Bund bereitzustellen, auch erfüllen kann. Statt immer wieder Milliardenschwere Rahmenverträge mit den immer gleichen großen US-Konzernen abzuschließen, sollte der Bund konsequent das Ökosystem für Open Source Produkte weiterentwickeln und wo immer es diese Möglichkeit gibt, leistungsfähige Open Source Lösungen einsetzen. Dies gilt insbesondere für den anstehenden Wechsel hin zu einer Cloud-basierten Bundes-IT. Denn wenn nicht endlich ein konsequentes Umdenken im Sinne einer tatsächlichen digitalen Souveränität und damit auch im Sinne des Gemeinwohls stattfindet, bleibt die unabhängige, hoheitliche und sichere Digitalisierung der Verwaltung unerreichbar.“

Weiterführende Links:

Mehr IT-Sicherheit und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von IT-Produkten großer Konzerne sind seit Jahren Thema, nicht erst seit dem Mitschnitt einer WebEx-Videokonferenz von Militärs. Seit Jahren soll mehr Open Source Software (OSS) in Behörden eingesetzt werden. Im Dezember 2022 wurde dafür das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) gegründet, aber nun trotz steigender Relevanz ausgebremst. Wie aus zwei schriftlichen Fragen von Anke Domscheit-Berg hervorgeht, hat das ZenDiS weder die personellen, noch die finanziellen Ressourcen, um die groß gesteckten Ziele zu erreichen, z.B. wie geplant den Open Source Arbeitsplatz für die Verwaltung in 2025 breit auszurollen. Laut Antwort der Bundesregierung hat das ZenDis erst neun Mitarbeiter*innen und nur einen einzigen Auftrag(für die Plattform OpenCoDE) erhalten. Eine zusätzliche Bremse für das ZenDiS ist die fehlende Integration der Länder, obwohl es seit 2022 Beitrittsgesuche gibt. Auch die Vergabepraxis des Bundes stützt bisher zu über 99 Prozent proprietäre Software. Alles das geht zu Lasten der IT-Sicherheit, führt zu bleibend hohen Lizenzkosten und gefährlichen Abhängigkeiten, statt das Ökosystem für Open Source Software zu fördern.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Ankündigungen der Ampel-Regierung in Koalitionsvertrag und Digitalstrategie zu mehr Einsatz von Open Source im Bund waren vielversprechend, erste Schritte gingen in die richtige Richtung, z.B. der Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität oder die Vorgabe im neuen Onlinezugangsgesetz, dass künftig Open Source Software Vorrang haben soll bei der Digitalisierung der Verwaltung. Aber Absichtserklärungen und die Gründung einer GmbH sind keine ausreichenden Voraussetzungen, um die beschlossenen Ziele auch zu erreichen. Erst im Dezember 2023 antwortete mir die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, dass ab 2025 der breite Rollout des Open Source Arbeitsplatzes im Bund (OpenDesk) erfolgen soll. Mir ist völlig schleierhaft, wie dieses Ziel erreicht werden soll, denn auch ein Jahr nach seiner Gründung gibt es für OpenDesk nur drei Mitarbeiter beim ZenDiS und überhaupt keine Beauftragung durch den Bund, dabei sollte OpenDesk das wichtigste Projekt des ZenDiS sein und ist auch Schwerpunkt einer neuen deutsch-französischen Vereinbarung zur Förderung von Open Source.

Mit nur neun Mitarbeiter*innen, davon nur vier für konkrete Open Source Vorhaben, und einem Budget in 2024 von geradezu lächerlichen 19 Mio, die auf drei große Vorhaben aufgeteilt werden sollen, kann man nicht zeitnah eine stärkere digitale Unabhängigkeit erreichen und damit zur dringend nötigen Steigerung der IT-Sicherheit beitragen.

Kein einziges Bundesland wurde bisher wie geplant am ZenDiS beteiligt, dabei könnte die direkte Beteiligung der Länder zu mehr Beauftragungen und damit zu mehr Ressourcen und mehr Fortschritten bei der Umsetzung von Open Source Vorhaben führen. An der Bereitschaft der Länder liegt es nicht, denn Thüringen hat schon im Juni 2022 eine Absichtserklärung unterschrieben und wartet bisher vergeblich auf das Go des Bundes.

Auch die Vergabepraxis hat mit den Erklärungen der Ampel-Regierung nichts zu tun. So entfielen in dieser Legislatur für die Entwicklung von Software oder für Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit Software in dieser Legislatur nur 0,5 Prozent auf Open Source, wie aus meiner Kleinen Anfrage vom Dezember 2023 hervorgeht.Ich sehe nicht, wie der krasse Unterschied zwischen gelebter Praxis und Absichtserklärungen verringert werden kann, wenn Vergabevorschriften nicht angepasst werden, der Einsatz von Open Source durch den Bund im Onlinezugangsgesetz nur „soll-Vorschrift“ bleibt statt einer „muss-Vorschrift“ wie im Schweizer Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, und wenn weiterhin das ZenDiS ausgebremst und massiv unterfinanziert ist. So kann die Ampel-Regierung absehbar eines ihrer wichtigsten digitalpolitischen Koalitionsziele auch bis zum Ende der Legislatur nicht mehr erreichen. Das ist nicht nur für die Ampel peinlich, sondern bedeutet insbesondere weniger IT-Sicherheit, anhaltende Abhängigkeiten vor allem von US-Konzernen, extrem hohe Lizenzkosten (in 2025 laufen die milliardenschweren Lizenzverträge des Bundes mit Microsoft aus) und eine verpasste Chance zur Förderung eines global relevanten Ökosystems für Open Source Software.“

Weiterführende Links:

Meine Frage:

„Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalent (VZÄ) hat das Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) zum Stand 1. März 2024, und wie verteilen sich diese Stellen auf die jeweiligen
Aufgabenbereiche des ZenDiS (bitte Stellen als VZÄ für Open CoDE und OpenDesk
getrennt nennen und auch die Anzahl der übrigen Stellen angeben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

„Mit Stand 1. März 2024 hat die ZenDiS GmbH insgesamt neun Mitarbeitende (MA) in
Vollzeit.
Diese teilen sich wie folgt auf die Aufgabenbereiche auf:

  • 3 MA bei OS Projects (OpenDesk)
  • 1 MA bei OS Solutions (OpenCode)
  • 1 MA bei Recht und Personal
  • 1 MA Community Office
  • 1 MA Assistenz der Geschäftsführung
  • 2 Interimsgeschäftsführer“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur Bewertung der Digitalen Souveränität des Bundes erfragte Informationen zu Rahmenverträgen der Bundes-IT und zu Ausgaben für proprietäre Software und Open Source Software (OSS). Aus der Antwort der Bundesregierung mit DS 20/9641 ergibt sich, dass die 10 größten Vertragspartner für IT-Rahmenverträge ein gemeinsames Rahmenvertragsvolumen von über 13,6 Mrd. Euro haben. Davon entfällt allein auf Produkte und Dienstleistungen des US-Herstellers Oracle ein Gesamtvertragsvolumen von 4,8 Milliarden Euro, mit dem größten Einzel-Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro bei einer Laufzeit bis 2030. Weitere knapp 1,3 Milliarden entfallen auf zwei Rahmenverträge für Lizenzen des US-Unternehmens Microsoft.

Aus der detaillierten Abfrage von Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software ergab sich, dass der Bund seit Beginn dieser Legislatur nur etwa 0,5 Prozent seiner entsprechenden Ausgaben für OSS einsetzte. So vergab das Digitalministerium Entwicklungsaufträge im Volumen von 22,3 Mio Euro, wovon aber nur 121.000 Euro (0,55 Prozent) auf die Entwicklung von OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software verausgabte der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio (0,54 Prozent) an Open Source. Sowohl der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung als auch ihre Digitalstrategie versprachen jedoch, auf Open Source zu setzen. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg:

“Ich kann mich an keine Regierung erinnern, bei der digitalpolitische Ankündigungen und ihre Umsetzung derart eklatant auseinander klafften! Die Förderung von Open Source und die Betonung der Digitalen Souveränität als Richtschnur für IT-Entscheidungen sind offensichtlich reine Lippenbekenntnisse, denn in der Praxis setzt auch die sogenannte Fortschrittskoalition auf die übliche Praxis, für sehr viel Geld teure proprietäre Software insbesondere von großen US-Konzernen einzukaufen. Nicht einmal der für die Digitalstrategie zuständige Minister Wissing hält sich an das, was er darin angekündigt, denn für OSS Entwicklung gab er nur 0,5 Prozent seines Budgets für Softwareentwicklung aus.

Dass außerdem mehrjährige IT-Rahmenverträge über extrem hohe Summen v.a. mit US-Konzernen sowie zu ihren Produkten abgeschlossen wurden, ist genau das Gegenteil von Stärkung der digitalen Souveränität und erhöht auf viele Jahre die Abhängigkeit des Bundes von einzelnen US-Konzernen. Mit einer einzigen US-Firma (Oracle) sogar einen Rahmenvertrag über 4,6 Mrd Euro abzuschließen, der noch bis zum Ende der nächsten (!) Legislatur laufen wird, ist schlicht auch obszön, denn diese Summe ist doppelt so hoch, wie die Kosten der mühsam erkämpften Kindergrundsicherung bei ihrer Einführung und auch in Anbetracht des für 2024 zu erwartenden Kahlschlaghaushalts für viele soziale Belange. Außerdem wird damit die Abhängigkeit von einem einzelnen Hersteller über Jahre hinweg extrem erhöht. Wer aber abhängig ist von einzelnen Firmen und ihren Produkten, wird erpressbarer – muss also häufig immer mehr bezahlen, ist außerdem weniger flexibel und geht ein zusätzliches IT-Sicherheitsrisiko ein. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass der Koalitionsvertrag zwar einerseits verspricht, die digitale Souveränität durch mehr OSS zu sichern, aber gleichzeitig der Bund mit milliardenschweren Rahmenverträgen das Gegenteil erreicht und Tatsachen schafft, die bei einer Handvoll US-Konzernen die Kassen klingeln lassen, aber jede Menge Nachteile und Risiken bedeuten, bis hin zum Risiko, dass es über eingebaute Hintertüren Datenabflüsse an US-Geheimdienste gibt.

Am Ende erkennt man doch immer am Geld, wie ernst es eine Regierung mit ihren Versprechen meint! Bisher stehen auch im Haushalt für 2024 Kürzungen ausgerechnet für Open Source Initiativen an, denn die Haushaltsmittel für das Zentrum für Digitale Souveränität sollen fast halbiert werden. Diese Kürzungen betreffen die beiden wichtigsten Vorhaben des Bundes zur Förderung von OSS: die Entwicklung eines Open Source Arbeitsplatzes, als Alternative zu Microsoft Office, und die Plattform OpenCode, auf der Software der Verwaltung veröffentlicht werden soll.

Würde es die Bundesregierung ernst meinen mit der Förderung von Open Source in der eigenen Verwaltung, gäbe es messbare Ziele und ein Monitoring für den Anteil von OSS im Bund, beides existiert bisher nicht, selbst ein Software-Lizenzmanagementsystem befindet sich erst in der Planungsphase, was bei so hohen Ausgaben für Lizenzen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die gesamte Praxis der Bundesregierung zur Entwicklung von Software und Vergabe von Rahmenverträgen konterkariert ihre eigenen strategischen Ziele und trägt viel zu wenig zur Entwicklung europäischer Open Source Alternativen und eines Open Source Ökosystems bei, sie schadet außerdem aktiv der digitalen Souveränität.”

Links:

Anmerkung:

Die Detailtabellen zu den einzelnen Entwicklungs- und Dienstleistungsverträgen (3 weitere Anlagen) sind eingestuft als „Nur für den Dienstgebrauch“ und können daher nicht veröffentlicht werden.

Nach und nach drücken sich die Ministerien die Türklinke in die Hand, wenn sie im Digitalausschuss Fragen zum Haushalt 2022 beantworten. Dabei kann man ihnen auf die Finger gucken, welche digitalpolitischen Schwerpunkte tatsächlich auch das nötige Budget bekommen und welche politischen Ziele keine Chance auf Realisierung bekommen. Wir hatten am 27.04.2022 ganze 4 Ministerien zu Gast das BMWK (Wirtschaft und Klima), das BMBF (Bildung und Forschung), BMJ (Justiz) und BMAS (Arbeit und Soziales). In diesem Report berichte ich vor allem vom BMWK. Ich wollte mehr wissen zur Finanzierung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Schon das BMDV gab mir dazu inzwischen eine nachgereichte, aber unbefriedigende Antwort, die ich natürlich nicht vorenthalte. Ich erzähle Euch, wie lächerlich die beschlossenen Budgets für Themen für Nachhaltige Digitalisierung, Open Source oder IT-Sicherheit sind, vergleiche das mit sehr großzügig ausgestatteten Haushaltsposten für andere digitale Themen und befasse mich mit der Frage, wie eigentlich ein ums fünffache vergrößerte Budget in diesem Jahr (das schon fast halb rum ist!) überhaupt ausgegeben werden soll. Etwas kürzer geht’s um die übrigen Ministerien, z.B. um die Denkfabrik und die Civic Innnovation Plattform des BMAS und den Digitalpakt des BMBF. Zum BMJ erzähle ich Euch vom Digitalcheck für Gesetze (da braucht es Geduld) und von einem Chatbot, der nur deutsch sprechen soll. 

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Frage

Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

Für diese Legislatur ist das mein letzter Videoreport zum Digitalausschuss, daher ist er auch etwas länger geraten. Als Gäste war Bundesinnenminister Seehofer da, sowie Dr. Markus Richter, CIO des Bundes und CIO des BMI, und Harald Joos, CIO des Bundesministerium der Finanzen.

Seehofer lobhudelte zur Digitalisierung in Deutschland und verblüffte den Digitalausschuss mit der Aussage, ein künftiges Digitalministerium hätte gar nicht mehr viel zu tun, selbst der Breitbandausbau sei ja quasi schon so gut wie beendet. Ich löcherte ihn mit Fragen zum Staatstrojaner, zum (fehlenden) Lagebild für Gewalt gegen Frauen, zur Strategie des BMI im Umgang mit Bedrohungslagen durch Ransomware und ich befragte ihn zum barrierefreien Notruf und erzählte von der sehr negativen Erfahrung von Julia Probst, auf Twitter @EinAugenschmaus, bei einem Notruf mit Gebärdendolmetscherin in einer Videoschalte.

Bei den beiden CIOs ging es um Maßnahmen, die digitale Souveränität der Verwaltung zu verbessern, da ging es erfreulich viel um Open Source, vom Verwaltungs-OSS-Arbeitsplatz bis zu einem nationalen Open Source Hyperscaler – eine quasi „TÜV-geprüfte“ Cloud, die vom BSI und vom BfDI für vertrauenswürdig und sicher befunden wurde und von allen Verwaltungen – von Bund bis zur Kommune genutzt werden könnte. Spannend klang das. Aber kommt es auch? Am Ende ging es auch noch mal ums Onlinezugangsgesetz, hier habe ich auch auf einige Eurer Fragen Antworten erhalten können.

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Frage

Warum folgt die Bundesregierung nach meiner Kenntnis nicht dem niederländischen Beispiel der Weiternutzung von Bürgern und Bürgerinnen erhobenen Umweltdaten durch staatliche Behörden
(siehe Beispiel Niederlande: www.samenmetenaanluchtkwaliteit.nl/luftdaten; vergleichbare Behördenprojekte hierzulande: Luftqualitätsindex beim Umweltbundesamt oder Open Data beim Deutschen Wetterdienst), und welche Forschungsprojekte (z. B. bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.), die die Bundesregierung mitfinanziert, nutzen offene
von Bürgern und Bürgerinnen erhobene Umweltdaten (wie z. B. von sensor.community einst bekannt als luftdaten.info; vgl. „Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen Unsere gemeinsame digitale Zukunft“, Kapitel 5.3.1 Digitalisierung als Chance zur Förderung eines kollektiven Weltbewusstseins für nachhaltige Entwicklung.
Kasten 5.3.1-2 Digitalisierung um Citizen Sensing zu ermöglichen, Bundestagsdrucksache 19/15004, S. 227)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 183)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. Juni 2021
Tatsächlich befördert die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Umwelt- und Naturschutz auch bezogen auf die Teilhabe an der Datenerhebung.
Als prominenten, verwaltungsübergreifenden Beitrag ist dazu die vom interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen im Jahr 2019 beschlossenen „Handlungsoptionen zum Umgang mit CrowdSourcing-Geodaten zur Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung“ www.imagi.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/lMAGI/DE/2019/crowdsourcing-geodaten.html zu nennen. Die Handlungsoptionen enthalten zahlreiche Beispiele dafür, dass Daten aus Crowdsourcing bereits jetzt für viele Anwendungen – auch solche umwelt- und naturschutzrechtlicher Art – in der Bundesverwaltung eingesetzt werden. Das Potenzial wird hier erkannt und durch zahlreiche Beispiele aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland ergänzt.
Neben den Chancen gehen mit der Verwendung von Daten aus Crowdsourcing aber auch einige Risiken einher. Eine Herausforderung für Behörden besteht darin, die Forderung nach nachhaltiger Bereitstellung von Daten mit dem Prinzip der freiwilligen Mitarbeit zu verbinden. Auch hierfür enthalten die Handlungsoptionen Anregungen.
Zudem müssen Behörden damit rechnen, dass zur Recherche der Dateneigenschaften und zur Umwandlung in die behördenüblichen Datenmodelle erheblicher Aufwand an Eigenleistung anfällt. Aus juristischer Sicht ist in der Regel eine einzelfallbezogene Prüfung zu urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekten erforderlich.
Speziell für die Naturschutzverwaltung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass unter dem Dach der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) eine Anwendung „Artenfinder – Technische Unterstützung zur Gewinnung amtlicher Geofachdaten der Naturschutzbehörden durch Citizen Science“ www.sta-uis.de/KoopUIS-Projektuebersicht.html entwickelt wurde und seit dem Jahr 2011 erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird. Sie stellt die technischen Bausteine zur Sammlung, Aufbereitung und Qualitätssicherung von Sichtbeobachtungen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in einem Citizens Science Projekt bereit. Die Erhebung durch alle wird unterstützt durch die Artenfinder App für iPhone und Android-Smartphones sowie ein Online-Portal. Alle können die Artendaten bundesweit erfassen und sowohl im persönlichen Bereich verwalten als auch öffentlich bereitstellen.
Ein anderes Beispiel stellt das Vogelmonitoring dar, welches in Deutschland zum großen Teil von ehrenamtlichen Erfassungen getragen wird. Grundlage ist eine im Jahr 2008 zwischen dem Bund, den Ländern und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) geschlossene Vereinbarung. Die Vereinbarung sichert die Organisation und wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings durch den DDA. Die Ergebnisse dieses Monitorings zeigen in vielen Bereichen konkrete Gefährdungen und Handlungsbedarfe auf.
Schließlich hat auch das Umweltbundesamt (UBA) vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Citizen Science dessen Anwendbarkeit für die Ressortforschung geprüft und ein Konzept zur Anwendung von Citizen Science in der Ressortforschung des UBA entwickelt. Zweck des Konzepts ist es, einen Leitfaden anzubieten, mit dem die Eignung von Citizen Science Ansätzen für geplante Forschungsvorhaben überprüft werden kann. Auch lässt sich auf dessen Grundlage eine grobe Abschätzung des zu erwartenden zusätzlichen
Aufwands (z. B. Zeitaufwand zur Kommunikation und Koordination mit Bürgerinnen und Bürgern) und des Nutzens für das jeweilige Forschungsprojekt (z. B. breitere, lebensnahe Datengrundlage) in ausgewählten Anwendungsfeldern (z. B. Klima, Wasser, Lärm, Boden) vornehmen www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-06-08_texte_49-2017_citizen-science.pdf.

EU reguliert Digitale Plattformen und SolarWinds-Hack (Digitalausschuss, 13.01.2021)
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Episoden

Im Bundestag herrscht Chaos, weil die Super-GroKo aus Ampel und Union den Parlamentsbetrieb vor den Neuwahlen behindert. Ich erzähle, was das praktisch für Folgen hat (u.a. keine Debatten mehr im Digitalausschuss). Hauptthema in dieser Folge: eine Sternstunden-Anhörung zum Thema Open Source am 4.12.2024, ein Herzenswunsch von mir! Es ist die letzte Anhörung dieser Legislatur zu digitalen Themen. Außerdem: meine letzte Rede im Bundestag (zu Vorratsdatenspeicherung von IP Adressen und Funkzellenabfragen), in der ich auch meinen Abschied erkläre, sowie Updates zu den parteiübergreifenden Gruppenanträgen zur AfD Überprüfung und zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro
00:02:05 Einführung Open Source Software
00:11:23 Meine parl. Initiativen zu OSS
00:26:00 Anhörung OSS: Input Sachverständige
00:34:07 Anhörung OSS: OpenWashing, Bildung, Wirtschaft
00:41:25: Anhörung OSS: ZenDiS, Verw, IT-Sicherheit, „LOL“
00:54:46 Update Bundestag
00:56:28 Update AfD-Überprüfung u §218
00:57:38 Update Streichung §218
01:00:25 Meine Letzte Rede u Ankündigung Abschied
01:03:48 Outro

Weiterführende Links:

Open Source allgemein

Open Source Gardens

Lizenzlisten für Open Source Software der Free Software Foundation

Lizenzlisten für Open Source Software der Open Source Initiative

Lizenzlisten für Open Source Software des Debian Projekts

Heise Artikel – Bedeutung v OSS in Unternehmen, 13.02.24

Bitkom-Studie – OSS in dt. Unternehmen, 2023

Beschluss IT-Planungsrat, Sept. 2023 zur Verwaltungscloud-Strategie

Heise zu Lizenzkosten des Bundes für Microsoft – Anfrage MdB Victor Perli, Juni 24

IT-Planungsrat-Beschluss von 2020 zu Open Source bei der OZG-Umsetzung

Meine parlamentarischen Initativen zu Open Source:

Kleine Anfrage zu Open Source in der Bundesverwaltung von 12/23, Pressemitteilung

Schriftliche Einzelfrage zur Anzahl der Open Source Entwicklungsaufträge des Bundes von 08/24, Blogpost

Kleine Anfrage zu Abhängigkeit und Lobbyismus von Microsoft und SAP sowie der Delos-Cloud von 09/24, Blogpost

Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes OZG von 11/22, Blogpost

Schriftliche Einzelfrage zur Förderung von Open Source Software von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zur Einbindung der Bundesländer in das ZenDiS von 06/24

Schriftliche Einzelfrage zur Beauftragung des ZenDiS durch den Bund von 03/24

Schriftliche Einzelfrage zu Personalmitteln des ZenDiS von 03/24

Open Source Anhörung am 4.12.24 im Digitalausschuss:

Anhörung zu Open Source in der Mediathek des Bundestages

Kampagne „public money, public code“

Stellungnahmen von Sachverständigen OSS Anhörung von:
Free Software Foundation Europe (FSFE)

Open Source Buisness Alliance (OSBA)

Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG)

Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS)

Unaufgeforderte Stellungnahme der Gesellschaft für Information (GI)

Heise Bericht zur XZ-Backdoor, 20.4.24

Open Source Beteiligungs-Tool „Consul“

Open Source Beteiligungs-Tool „Decidim“

Heise-Bericht zum Umstieg auf OSS in Schleswig-Holstein, 26.11.24

Videoserie zu Open Source im Landesrechenzentrum Thüringen von 2024

Update Bundestag, §218, AfD, Letzte Rede:

Debatte zu § 218 StGB in der Mediathek des Bundestages

Meine Rede zu Protokoll zur Debatte um § 218 StGB

Rede Heidi Reichinnek (LINKE) zu § 218 StGB

Der ADB Podcast #41, u.a. zum Gruppentrag zu § 218

Correctiv klagt auf Herausgabe AfD Gutachten durch Verfassungsschutz

Meine vermutlich letzte Rede im Plenum (5.12.2024) – VDS, Funkzellenabfrage u Abschied

Meine früheren Reden zur VDS

…18.01.2024

…20.09.2023

…17.03.2023

…29.09.2022

24.06.2022

Ausbick:

Demo-Aufruf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 07.12.204 Weg mit § 218

Medien:

Heise vom 29.11.24 zum digitalpolitischen Erbe der Ampel


Zusammenfassung: Meine 1. Sitzungswoche im Bundestag als Fraktionslose mit extrem beschränkten Rechten war eine Erfahrung der besonderen Art… Außerdem folgende Themen aus dem Digitalausschauss vom 13.12.2023: 1) Digitalminister Wissing u.a. zu dig. Infrastruktur, KI, Digitale Dienste Gesetz, Open Source u Nachhaltigkeit; 2) Durchbruch bei der KI-Verordnung der EU, was man schon weiß u die Position der Bundesregierung, KI-Register, biometr. Erkennung im öff. Raum, Foundation Modelle u als Bonus: meine vorerst letzten beiden Kleinen Anfragen: Datenlage u (mangelhafte) Nachhaltigkeit der Bundes-RZ sowie Einkauf von IT durch den Bund: Koalitionsvertrag vs Realität oder Peanuts für Open Source vs Mrd € für US-Konzerne.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:03 Wenig Rechte als Fraktionslose
00:07:25 Dig. Minister Volker Wissing Intro
00:12:36 Wissing: Infrastruktur, KI, DDG, Beirat Digitalstrategie
00:19:53 Wissing: Open Source u nachhaltige IT im BMDV
00:23:06 AI-Act – Einigung in der EU, Rolle u Position d Ampel
00:37:03 Kleine Anfrage: Nachhaltigkeit der Bundes-IT (RZ)
00:42:04 Kleine Anfrage: Open Source im Bund u Dig. Souveränität
00:49:35 Outro

Weiterführende Links:

Meine Rede gegen AfD-Antrag für unregulierte Hetze im Netz:

Öff. Teil des Digitalausschusses vom 13.12.2023

Digitalminister Wissing im Ausschuss:

KI-Verordnung – AI Act:

Meine Kleinen Anfragen Dez. 2023:

Empfehlung für Covid 19-Test

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.
Dafür bin ich hier zu finden:

Medienecho