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Lissabon, 20. Juni 2024 – Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns vehement gegen die geplante Einführung der sogenannten Chatkontrolle aus.

Wir sind zwar gerade auf Ausschussreise in Lissabon, haben aber die Diskussion zur Chatkontrolle intensiv begleitet und begrüßen die klare Ablehnung Deutschlands in Brüssel. Die Verschiebung der Abstimmung ist dabei nicht ausreichend, wir fordern die endgültige Ablehnung des Konzepts Chatkontrolle.

Wir sind der Überzeugung, dass mit der geplanten Chatkontrolle der abscheuliche Missbrauch von Kindern nicht verhindert werden kann, dafür aber jegliche Kommunikation kontrolliert werden könnte.

Es bedarf anderer Maßnahmen wie verpflichtende Meldemechanismen bei Online-Diensten, eine stabile Finanzierung von Hotlines und Beratungsstellen sowie eine Verbesserung der Medienkompetenz insbesondere in vulnerablen Gruppen sowie mehr Sensibilisierung der Bevölkerung und stärkere Prävention auch im Analogen.

Schutz der Privatsphäre in Gefahr

Das Recht auf Privatsphäre, das von der Bundesregierung geplante Recht auf Verschlüsselung und das Recht auf Schutz vor Gewalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie alle sind essenziell für die gesellschaftliche und demokratische Teilhabe aller, insbesondere von unterrepräsentierten Gruppen und nicht zuletzt von Jugendlichen und Heranwachsenden selbst.

Unverhältnismäßigkeit und Gefährdung spezifischer Gruppen

Doch nicht nur Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Privatsphäre – auch durch Verschlüsselung –, das es zu schützen gilt. Angehörige benachteiligter Gruppen, Journalistinnen, Whistleblowerinnen und Anwälte sind am meisten von Überwachung und Machtmissbrauch durch staatliche und andere Kontrollstellen betroffen und deshalb besonders auf intakte Verschlüsselung ihrer Kommunikation angewiesen.

Rechtsstaatliche Prinzipien bewahren

Die Einführung der Chatkontrolle steht im Widerspruch zu dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie den Grundrechten auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz verankert sind. Der Schutz
dieser Rechte ist essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und die Demokratie.

Unterzeichnende:

  • Tabea Rössner MdB, Ausschussvorsitzende des Auschuss für Digitales, B90/Grüne
  • Anke Domscheit-Berg MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, Die Linke
  • Sabine Grützmacher MdB, Mitglied des Auschuss für Digitales, B90/Grüne

Kontakt für Rückfragen:

Anke Domscheit-Berg, MdB, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe die Linke im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
(030) 227 73107
anke.domscheit-berg@bundestag.de

18.06.2024

Dear Council of the European Union, 
Dear national governments, 

In the last days of the Belgian EU Council Presidency, Belgium has put forward its final initiative to reach a general approach in the Council of the EU regarding the highly contested CSA regulation (Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse). In possibly putting the CSA Regulation to a vote on 19 June, the Council is risking far more than just passing a simple regulation. 

Sexual abuse and the exploitation of children, including the dissemination of child sexual abuse material, must be addressed with the utmost determination in accordance with the rule of law. While the regulation proposal put forward by the EU Commission includes some good and crucial measures, such as the EU center, it is highly questionable whether core aspects of the regulation are compatible with European fundamental rights. 

As parliamentarians, we observe with great concern the proposal of the Council of the EU that would put to an end the confidentiality of private communication. Even if the Belgian Council Presidency has now presented a compromise proposal that would limit the obligation to scanning private unencrypted as well as encrypted video and image content, it remains just as much an encroachment on fundamental digital rights and takes the discussion back to the origin of the debate. In fact, the Belgian proposal represents the Commission’s first plans that came to light in December 2021. 

Safe and encrypted communication is of utmost importance for every human being. This also accounts for children and victims of sexual abuse to allow for safe emergency and help services – particularly in countries where victim support organisations cannot rely on the support and confidentiality of state law enforcement authorities. 

Besides risking to contradict the aim of the CSA proposal by intervening in the digital self-determination of people, there might be several unintentional but dangerous side effects: 

  • Client Side Scanning (CSS) and any other mass surveillance, would render confidential information carriers impossible: Scanning would affect users who rely on confidential communication and whose communication is particularly protected (professionals bound by confidentiality such as journalists, lawyers, the medical sector, but also whistleblowers). Furthermore, built-in backdoors could compromise the confidentiality of digitally transmitted trade secrets and business transactions. Encryption protects the identity and the contents of communication participants, thus preserving the autonomy of victims of sexual violence. 
  • Democratic society and democratic debate need trustworthy spaces: Democratic societies need privacy for the formation of opinions and will. The proposed measures carry the danger of leading to self-censorship, jeopardizing safe spaces for children and victims of sexual violence, but also for everyone else. It will also likely leave to users unwilling to use digital services and lose trust in providers if their data is not secure and protected. 
  • Blueprint for authoritarian states and weakening cybersecurity: By building an architecture capable of undermining all possibility of private digital communication, the regulation might inadvertently serve as a blueprint for surveillance in authoritarian states and can serve as a built-in backdoor that can easily be exploited for all sorts of surveillance practices (e.g. trade secrets) and cybercriminals. Once built, this IT-architecture is an invitation to undermine privacy. 
  • Impairment of digital educational, youth, and assistance services: It will eliminate the common practice to exchange important sexual health information to such education as is case in some European countries. 

The mandatory investigation of private communication messages without suspicion carries the risk of creating a climate of general suspicion. Such an approach will irreparably damage the image of the European Union as a guarantor of freedom. 

We explicitly warn that the obligation to systematically scan encrypted communication, whether called “upload-moderation” or “client-side scanning”, would not only break secure end-to-end encryption, but will to a high probability also not withstand the case law of the European Court of Justice. Rather, such an attack would be in complete contrast to the European commitment to secure communication and digital privacy, as well as human rights in the digital space. 

We therefore urgently need an approach that prioritizes the protection and prevention of child sexual abuse, provides more resources and better-targeted coordination of European law enforcement authorities, strengthens victim support in accordance with fundamental rights, and avoids relying on a false sense of security through technosolutionism. 

As national and European parliamentarians, we are convinced that the proposed measures are incompatible with European fundamental rights. We are committed to safeguarding the right to anonymous and pseudonymous use of the internet, as well as strengthening end-to-end encryption. 

We urgently call on all negotiating governments in the COREPER to reject a general approach based on compromise proposal that Belgium has put forward. 

Signatories 

Tobias B. Bacherle, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Konstantin von Notz, MP & Vice Chair of the group, Alliance 90/The Greens, Germany

Süleyman Zorba, MP, The Greens, Austria

Maximilian Funke-Kaiser, MP, FDP, Germany

Konstantin Kuhle, MP & Vice Chair of the  group, FDP, Germany 

Sven Clement, MP, Pirates, Luxembourg

Valentin Abel, MP, FDP, Germany

Sephanie Aeffner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Alviina Alametsä, MEP, Greens/EFA, Finland

Rasmus Andresen, MEP, The Greens/EFA, Germany

Christine Aschenberg-Dugnus, MP, FDP, Germany 

Maik Außendorf, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Christian Bartelt, MP, FDP, Germany

Jens Beeck, MP, FDP, Germany

Katharina Beck, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Lukas Benner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Michael Bloss, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Damian Boeselager, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Dr. Jens Brandenburg, MP, FDP, Germany

Patrick Breyer, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Saskia Bricmont, MEP, The Greens/EFA, Belgium

Georg Bürstmayr, MP, The Greens, Austria 

Anke Domscheit-Berg, MP, Die Linke, Germany

Marcel Emmerich, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Emilia Fester, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Alexandra Geese, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Stefan Gelbhaar, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Anikó Glogowski-Merten, MP, FDP, Germany

Andreas Glück, MEP, Renew Europe, Germany 

Marketa Gregorová, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic

Sabine Grützmacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Thomas Hacker, MP, FDP, Germany

Svenja Hahn, MEP, Renew Europe, Germany 

Philipp Hartewig, MP, FDP, Germany

Katrin Helling-Plahr, MP, FDP, Germany 

Bernhard Herrmann, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Manuel Höferlin, MP, FDP, Germany

Dr. Christoph Hoffmann, MP, FDP, Germany 

Ottmar von Holtz, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Lamya Kaddor, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Misbah Khan, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Daniela Kluckert, MP, FDP, Germany 

Marcel Kolaja, MEP, The Greens/EFA, Czech Republic 

Moritz Körner, MEP, Renew Europe, Germany

Michael Kruse, MP, FDP, Germany

Wolfgang Kubicki, MP, FDP, Germany 

Katharina Kucharowits, MP, SPÖ, Austria

Renate Künast, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Ulrich Lechte, MP, FDP, Germany 

Dr. Thorsten Lieb, MP, FDP, Germany

Helge Limburg, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Denise Loop, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Oliver Luksic, MP, FDP, Germany

Kristine Lütke, MP, FDP, Germany 

Boris Mijatovic, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Maximilian Mordhorst, MP, FDP, Germany 

Hannah Neumann, MEP, The Greens/EFA, Germany 

Jan-Christoph Oetjen, MEP, Renew Europe, Germany 

Dr. Paula Piechotta, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Volker Redder, MP, FDP, Germany

Tabea Rößner, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Michael Sacher, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Kassem Taher Saleh, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Dr. Nikolaus Scherak, MP, NEOS, Austria 

Ria Schröder, MP, FDP, Germany

Kordula Schulz-Asche, MP, Alliance 90/The Greens, Germany 

Prof. Dr. Stephan Seiter, MP, FDP, Germany

Kim van Sparrentak, MP, The Greens/EFA, Netherlands 

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, MP, FDP, Germany 

Jens Teutrine, MP, FDP, Germany

Stephan Thomae, MP, FDP, Germany

Johannes Vogel, MP, FDP, Germany

Robin Wagener, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

Sandra Weeser, MP, FDP, Germany

Nicole Westig, MP, FDP, Germany

Katharina Willkomm, MP, FDP, Germany

Christina-Johanne Schröder, MP, Alliance 90/The Greens, Germany

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Offener Brief – als PDF

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Mehr IT-Sicherheit und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung von IT-Produkten großer Konzerne sind seit Jahren Thema, nicht erst seit dem Mitschnitt einer WebEx-Videokonferenz von Militärs. Seit Jahren soll mehr Open Source Software (OSS) in Behörden eingesetzt werden. Im Dezember 2022 wurde dafür das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) gegründet, aber nun trotz steigender Relevanz ausgebremst. Wie aus zwei schriftlichen Fragen von Anke Domscheit-Berg hervorgeht, hat das ZenDiS weder die personellen, noch die finanziellen Ressourcen, um die groß gesteckten Ziele zu erreichen, z.B. wie geplant den Open Source Arbeitsplatz für die Verwaltung in 2025 breit auszurollen. Laut Antwort der Bundesregierung hat das ZenDis erst neun Mitarbeiter*innen und nur einen einzigen Auftrag(für die Plattform OpenCoDE) erhalten. Eine zusätzliche Bremse für das ZenDiS ist die fehlende Integration der Länder, obwohl es seit 2022 Beitrittsgesuche gibt. Auch die Vergabepraxis des Bundes stützt bisher zu über 99 Prozent proprietäre Software. Alles das geht zu Lasten der IT-Sicherheit, führt zu bleibend hohen Lizenzkosten und gefährlichen Abhängigkeiten, statt das Ökosystem für Open Source Software zu fördern.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Ankündigungen der Ampel-Regierung in Koalitionsvertrag und Digitalstrategie zu mehr Einsatz von Open Source im Bund waren vielversprechend, erste Schritte gingen in die richtige Richtung, z.B. der Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität oder die Vorgabe im neuen Onlinezugangsgesetz, dass künftig Open Source Software Vorrang haben soll bei der Digitalisierung der Verwaltung. Aber Absichtserklärungen und die Gründung einer GmbH sind keine ausreichenden Voraussetzungen, um die beschlossenen Ziele auch zu erreichen. Erst im Dezember 2023 antwortete mir die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, dass ab 2025 der breite Rollout des Open Source Arbeitsplatzes im Bund (OpenDesk) erfolgen soll. Mir ist völlig schleierhaft, wie dieses Ziel erreicht werden soll, denn auch ein Jahr nach seiner Gründung gibt es für OpenDesk nur drei Mitarbeiter beim ZenDiS und überhaupt keine Beauftragung durch den Bund, dabei sollte OpenDesk das wichtigste Projekt des ZenDiS sein und ist auch Schwerpunkt einer neuen deutsch-französischen Vereinbarung zur Förderung von Open Source.

Mit nur neun Mitarbeiter*innen, davon nur vier für konkrete Open Source Vorhaben, und einem Budget in 2024 von geradezu lächerlichen 19 Mio, die auf drei große Vorhaben aufgeteilt werden sollen, kann man nicht zeitnah eine stärkere digitale Unabhängigkeit erreichen und damit zur dringend nötigen Steigerung der IT-Sicherheit beitragen.

Kein einziges Bundesland wurde bisher wie geplant am ZenDiS beteiligt, dabei könnte die direkte Beteiligung der Länder zu mehr Beauftragungen und damit zu mehr Ressourcen und mehr Fortschritten bei der Umsetzung von Open Source Vorhaben führen. An der Bereitschaft der Länder liegt es nicht, denn Thüringen hat schon im Juni 2022 eine Absichtserklärung unterschrieben und wartet bisher vergeblich auf das Go des Bundes.

Auch die Vergabepraxis hat mit den Erklärungen der Ampel-Regierung nichts zu tun. So entfielen in dieser Legislatur für die Entwicklung von Software oder für Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit Software in dieser Legislatur nur 0,5 Prozent auf Open Source, wie aus meiner Kleinen Anfrage vom Dezember 2023 hervorgeht.Ich sehe nicht, wie der krasse Unterschied zwischen gelebter Praxis und Absichtserklärungen verringert werden kann, wenn Vergabevorschriften nicht angepasst werden, der Einsatz von Open Source durch den Bund im Onlinezugangsgesetz nur „soll-Vorschrift“ bleibt statt einer „muss-Vorschrift“ wie im Schweizer Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, und wenn weiterhin das ZenDiS ausgebremst und massiv unterfinanziert ist. So kann die Ampel-Regierung absehbar eines ihrer wichtigsten digitalpolitischen Koalitionsziele auch bis zum Ende der Legislatur nicht mehr erreichen. Das ist nicht nur für die Ampel peinlich, sondern bedeutet insbesondere weniger IT-Sicherheit, anhaltende Abhängigkeiten vor allem von US-Konzernen, extrem hohe Lizenzkosten (in 2025 laufen die milliardenschweren Lizenzverträge des Bundes mit Microsoft aus) und eine verpasste Chance zur Förderung eines global relevanten Ökosystems für Open Source Software.“

Weiterführende Links:

Meine Frage:
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?

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Zum 3. Mal gibt es kein Digitalbudget, das BSI bekommt 38 Mio zu wenig, um gut für IT-Sicherheit zu sorgen, bei Ladeinfrastrukturen wird gespart, Open Source Mittel halbiert, Verwaltungsdigitalisierung ist unterfinanziert, Nachhaltigkeit vernachlässigt, so verspielt die Ampel unsere Zukunft.

Meine Rede zum Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der EU-Länderbericht zur digitalen Dekade bescheinigt Deutschland sehr gravierende Mängel. Minister Wissing hat ihn offensichtlich nicht gelesen – seiner Rede nach.

Aber welche digitalpolitischen Weichen stellt die Ampel in diesem Haushalt? Zum dritten Mal gibt es kein Digitalbudget. Die ersten beiden Jahre gab es Ausreden, diesmal die endgültige Absage. Nachhaltigkeit sollte ein Schwerpunkt der Ampel sein; aber im BMDV-Haushalt für dieses Jahr finden sich dafür null Euro.

Minister Wissing setzt weiter auf einen parallelen Netzausbau im Mobilfunk und auf Überbau statt Open Access bei Glasfaser. Das bremst aber den Ausbau, und das verschärft die Klimakrise durch unnötigen Ressourcenverbrauch. Die Verkehrswende wird gebremst; denn geplante Zuschüsse für die Ladeinfrastruktur werden um 290 Millionen Euro gekürzt. Schön ist zwar, dass jetzt 4,5 Millionen Euro für Repaircafés im Haushalt des BMUV stehen. Aber im Haushalt 2023 gab es auch schon 2 Millionen Euro dafür, und genau 0 Euro wurden ausgegeben. Ich hoffe sehr für die Repaircafés in diesem Land, dass es in diesem Jahr nicht wieder eine Luftnummer wird.

Den Betreibern solcher Cafés möchte ich im Übrigen auch mal Danke sagen. Sie leisten nämlich ehrenamtliche Arbeit, vor allem im ländlichen Raum, und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag nicht nur für die Nachhaltigkeit, sondern auch für das Soziale.

Unterfinanziert ist aber auch die IT-Sicherheit. Im Haushalt des BMI fehlen 38 Millionen Euro für das BSI, sagt die Präsidentin des BSI. Und sie sagt auch, dass manche Aufgaben nur noch rudimentär erfüllt werden können. Das ist bei der steigenden Bedrohungslage wirklich inakzeptabel. 

Außerdem zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage, dass aktuell 750 Stellen im Bereich der IT-Sicherheit im Bund unbesetzt sind, fast jede dritte Stelle auch im BMDV – das hört der Minister leider gerade nicht -, fast 80 Prozent dieser Stellen im Gesundheitsministerium, und das dort sogar schon seit Jahren. Prioritäten, so wichtig.

Apropos: Das Zentrum für Digitale Souveränität, das den Open-Source-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung entwickeln soll, bekam sein Budget halbiert. Die Stärkung von Open Source war der Ampel aber eigentlich superwichtig. Trotzdem lässt sie das ZenDiS am langen Arm verhungern, und das ist ein strategischer Fehler. 

Das digitale Verwaltungskernbudget im BMI wurde um 99 Prozent gekürzt, aber ohne die versprochenen Ausgleiche in den Haushalten der anderen Ressorts zu sichern. Dafür fördert die Ampel ungebremst Hype-Tech. Im BMBF gibt es 500 Millionen Euro für KI, im BMDV über 60 Millionen Euro und darunter sogar 2,5 Millionen Euro, um ein totes Pferd weiter zu reiten, nämlich für sogenannte skalierbare Blockchain-Lösungen. 

Mein Fazit: Nachhaltigkeit, digitale Verwaltung, Open Source, IT-Sicherheit, alles das ist unterfinanziert, weil die Ampel falsche Prioritäten setzt und weil sie an der Schuldenbremse festhält, die inzwischen sogar konservative Ökonomen und Topmanager kritisieren.

Das ist nicht sparsam, sondern gefährlich, weil es an notwendigen Investitionen in die Zukunft fehlt.

Vielen Dank.

Informationstechnologie bildet das Rückgrat moderner Verwaltungsprozesse und steht im Mittelpunkt der Umsetzung staatlicher Aufgaben. Daher ist die Besetzung von IT-Sicherheitsstellen im Bund unerlässlich, um die staatlichen Institutionen effektiv vor Cyberangriffen zu schützen und damit die Arbeitsfähigkeit der Bundesbehörden und der Bundesregierung sicher zu stellen. Damit werden auch die Daten der Bürger:innen geschützt, die in Bundesbehörden verarbeitet werden, wie z.B. bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder Bundesamt für Migration und Flucht. Aktuell sind jedoch laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag, fast 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, das ist jede sechste dieser Stellen. Mängel in der IT-Sicherheit sind gefährlich, das zeigt die steigende Zahl erfolgreicher Ransomware Angriffe z.B. auf Kommunen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf eine Bundesbehörde könnte katastrophale Folgen haben, weshalb IT-Sicherheit in allen Geschäftsbereichen der Bundesregierung eine hohe Priorität erhalten muss. Wie aus der Antwort der Bundesregierung jedoch hervorgeht, gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Ressorts.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

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Meine Fragen:

1. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) beim Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862; bitte KI-Projektanteile ausführlich beschreiben, so dass ein guter Eindruck davon vermittelt wird, welche Zwecke KI wie erreichen soll), und was ist der Stand des Vorhabens mit Bezug auf seine KI-Anteile (bitte den Stand im Projekt-Zeitplan und in Bezug auf er-reichte und noch geplante Meilensteine verorten)?

2. Auf Grundlage welcher Daten wurde oder wird die im Rahmen des Forschungs-vorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) eingesetzte KI-gestützte Software zur Erkennung kritischer Situationen trainiert, und mit welchen standardisierten oder alternativen Methoden wurde oder wird vor Beginn eines Einsatzes auf einem Bahnhof auch als Test- oder Pilotbetrieb eine nachvollziehbare Risikoklassifizierung/-bewertung vorgenommen (bei standardisierter und alternativer Methode bitte präzisieren, welche Methode; und wenn keine derartige Risikoklassifizierung vorgenommen wurde, bitte begründen, warum nicht)?

3. Wofür wurden und werden Haushaltmittel im Rahmen des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof für KI-Aspekte (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) verausgabt (bitte tabellarisch Höhe und Verwendungszweck für alle KI-bezogenen Ausgaben angeben), und wie wird öffentliche Transparenz über das Projekt her-gestellt, z. B. zu Zwischenergebnissen, Risikobewertung, Evaluationprozessen und -ergebnissen, Diskriminierungsfreiheit etc., da es sich um ein Vorhaben handelt, das nach meiner Einschätzung ein hohes Risiko für Grundrechtsverletzungen birgt und nach EU KI-Verordnung vermutlich als Hochrisiko-KI-Anwendung eingestuft würde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (BMI):

Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei identifizieren ordnungspartnerschaftlich sicherheitsrelevante Naht- und Schnittstellen im Eisenbahnverkehr und entwickeln
partnerschaftlich bauliche, technische und übergreifende Maßnahmen, um einen sicheren und störungsfreien Bahnverkehr auch in Zukunft zu gewährleisten. Gemein-sam mit Wissenschaft und Wirtschaft konzipieren sie interdisziplinär erste innovative Lösungen unter Labor- und Realbedingungen. Das Ziel des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof ist es, Gefahrensituationen zu reduzieren beziehungsweise früh-zeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig bewältigen zu können. Die Optimierung der Fahrgastsicherheit, insbesondere in Bahnhöfen, stehen im Vordergrund dieser Forschung. Nachfolgende Teilprojekte des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof haben einen KI-Bezug: Erprobung intelligenter Videoanalyse: Zusammen mit dem „KI-Campus der Polizei“ des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat (BMI) erforschen die Deutsche Bahn und die Bundespolizei, auf welche Weise KI-gestützte Software bei der Analyse von Videobildern zum Einsatz kommen könnte. Für die Bewertung und Erprobung polizeilicher KI-Lösungen kommen hierbei Wissenschaft, Behörden und ausgewählte Unternehmen zusammen. Die zu entwickelnde Software soll helfen, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen, wie
beispielsweise das unbefugte Betreten von Gleisanlagen oder das Fallen oder Stoßen in diese. Gemeinsam wird sowohl unter Labor- als auch unter realitätsnahen Bedingungen erforscht, wie eine Software für solche speziellen Situationen trainiert und in der Folge das Sicherheitspersonal der Deutsche Bahn oder die Bundespolizei auf diese hinweisen könnte. Zur bestmöglichen Erprobung erfolgt ein stufenweises Vor-gehen, welches die Einhaltung der rechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen sicherstellt.

Wenn ein Anwendungsfall interdisziplinär als machbar und nützlich bewertet wird, erfolgt seine Erprobung unter Laborbedingungen. Diese soll nachweisen, ob das System technisch grundsätzlich in der Lage ist, das sich aus dem Anwendungsfall ergebende Problem zu lösen. Die anschließende technische Erprobung unter realitätsnahen Bedingungen stellt das System in Bezug auf die
Komplexität realistischer Betriebseinflüsse auf die Probe. Um das Zusammenspiel zwischen Technik und Mensch zu prüfen (Wirksamkeit und Nutzen), erfolgt schließlich eine soziotechnische Erprobung. Sämtliche Stufen der Erprobung werden fortlau-fend unter den Gesichtspunkten der interdisziplinären Bewertung betrachtet, sodass eine verantwortungsbewusste Entwicklung sichergestellt ist. Deshalb sind „Quality
Gates“ zwischen diesen stufenweisen Erprobungsphasen installiert. Nur wenn das System nach jeder Phase die an sie gestellten, stufenspezifischen Anforderungen er-füllt, wird die Erprobung fortgesetzt.

Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung: In einer Machbarkeitsstudie untersuchen die Ordnungspartner, ob mit Hilfe eines Dynamic Vision Sensor (DVS) eine sichere und zuverlässige Erfassung sich bewegen-der Objekte im Zugangsbereich von Tunneln zur teilautomatisierten Gefahrenerkennung erreicht werden kann. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu verbessern und die Anzahl von Sperrzeiten zu reduzieren. Der DVS unterscheidet sich gegenüber herkömmlichen Kameras, da hier keine Videobilder aufgezeichnet werden; der hier erzeugte Datenstrom besteht lediglich aus Pixeln, die sich über die Zeit
in der Helligkeit ändern. Diese Sensoren sind wesentlich lichtempfindlicher, so dass sie auch in Bereichen mit wechselnder Beleuchtung oder in sehr dunklen Umgebungen arbeiten. Zum Erreichen der Witterungsunabhängigkeit soll ein maßgeschneiderter Erkennungsalgorithmus entwickelt werden, der mit Hilfe von Methoden der künstlichen Intelligenz eine sichere Klassifikation zwischen Personen und anderen sich
bewegenden Objekten im Tunneleingangsbereich ermöglicht. Durch die zuverlässige Erkennung und die teilautomatisierte Alarmierung kann das Sicherheitspersonal
ohne Zeitverzug gefahrenabwehrende Maßnahmen, auch zum Schutz der kritischen Infrastruktur und des störungsfreien Bahnverkehrs, einleiten. Im Teilprojekt TUNUKI hat die Hochschule Niederrhein die Feldphase zur Aufnahme der Sensordaten abge-schlossen, die Auswertung dieser Daten dauert noch an. Es wurden Daten vom Tunneleingang des BER-Eisenbahntunnels (nicht öffentlicher Bereich) über eine Dauer
von sechs Monaten aufgezeichnet. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Datenbasis ein KI-Modell zu trainieren, welches Anwesenheit von Personen im Tunnel erkennen und
diese zuverlässig bei allen Licht- und Wetterverhältnissen von Tieren, Zügen und an-deren Objekten unterscheiden kann. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.

Zu 3.

Der KI-Campus sowie die derzeit in Anspruch genommenen Entwicklungsleistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH werden durch das BMI finanziert. Die
Finanzierung des Teilprojekts TUNUKI erfolgte aus den Fördermitteln mFUND des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof wird anteilig über Eigenmittel der DB Station&Service AG finanziert. Die Bundespolizei hat keine eigenen Haushaltsmittel für das Forschungsprojekt Sicherheitsbahnhof bereitgestellt. Die notwendige Transparenz während des Projekts wird durch die Informationen auf der Webseite https://sicherheitsbahnhof.bahnhof.de/ gewährleistet. Zur Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung wurden vom Projektpartner Hochschule Niederrhein ferner folgende Beiträge veröffentlicht: https://www.hs-niederrhein.de/aktuelles/news-detail/tunnelmuendungen-mithilfe-ku-enstlicher-intelligenz-sicherer-machen/, https://www.hs-niederrhein.de/ipattern/nach-richten-detailseite/ki-zur-ueberwachung-von-tunnelmuendungen/.

Antwortschreiben im Original (pdf): https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/231103_3-SFs-zu-KI-Projekten-Antwort-BuReg_Geschwaerzt.pdf

Die Hälfte der Legislatur ist fast vorbei, ohne dass die großen digitalpolitischen Versprechen der Ampel-Regierung bisher realisiert wurden. Dazu kommentiert die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau im Digitalausschuss, Anke Domscheit-Berg:

„Die Kultur sollte anders, die digitalpolitische Zivilgesellschaft mehr einbezogen werden. Außerdem versprachen Koalitionsvertrag und Digitalstrategie mehr Offenheit, mehr Gemeinwohl, mehr Nachhaltigkeit und vor allem mehr Fortschritt und gleichzeitig weniger Überwachung und eine Verbesserung der IT-Sicherheit, aber nach anfänglicher Hoffnung bin ich inzwischen nur noch desillusioniert, denn kaum etwas ist besser, manches sogar schlechter geworden.

Digitale Verwaltung

Statt Verwaltungsdigitalisierung erleben wir von Bafög bis Wohngeld weiter den Dreiklang von Drucker, Fax und Stempel. Das OZG von 575 digitalisierten Dienstleistungen für Ende 2022 wurde auf 35 Booster-Dienstleistungen reduziert, aber auch diese wurden nicht erreicht, denn es fehlt seit über fünf Jahren an den Grundlagen: an verbindlichen, einheitlichen Standards, an überall verfügbaren Basisdiensten und am verbindlichen Ziel der Ende-zu-Ende Digitalisierung. Es gibt nicht einmal ein ehrliches Monitoring, denn als Erfolge werden auch reine Schaufensterdigitalisierungen gefeiert, wie z.B. der online Bafög-Antrag, der im Amt weiterhin ausgedruckt wird und auf dessen Bescheid Studierende immer noch vier bis sechs Monate warten müssen. Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung werden offenbar immer noch nicht hinreichend verstanden, das angekündigte OZG 2.0 Gesetz liegt immer noch nicht vor, wo soll man da noch Optimismus für mehr Fortschritt bis zum Ende der Legislatur hernehmen?

Digitale Infrastruktur

Das „Recht auf schnelles Internet“ wurde nur ein „Recht auf lahmes Internet“, denn dieser Rechtsanspruch auf lächerliche 10Mbit Downloadgeschwindigkeit ermöglicht mindestens den 65 Millionen Menschen in 20 Millionen Mehrpersonenhaushalten keine gleichzeitige Nutzung von Homeoffice oder digitalem Unterricht und schränkt damit ihre Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ein, und damit auch ihre Zukunftschancen. Gerade ländliche Räume bleiben weiterhin zu oft abgehängt, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern, wo der Anteil Haushalte mit Glasfaseranschluss erheblich geringer ist, als im Westen. Das FDP regierte „Digitalministerium“ setzt dennoch weiter auf das Primat des Marktes, obwohl der Markt bei der Sicherstellung von Teilhabe und Daseinsvorsorge offensichtlich seit Jahren versagt hat. Das Internet in Deutschland, egal ob mobil oder über Festnetz, ist nicht nur langsamer, sondern auch viel teurer als in anderen Ländern. Das ist nicht nur aus Verbrauchersicht ein Nachteil, sondern auch für die Wirtschaft selbst.

Bürgerrechte und IT Sicherheit

Mehr Sicherheit und stärker Schutz für Bürgerrechte waren uns versprochen worden. Das Gegenteil trat bisher ein. Obwohl die Risiken für unser aller IT-Infrastruktur immer größer werden, Datenleaks und Ransomware-Attacken ständig Schlagzeilen machen, stockt die versprochene Offensive für mehr IT-Sicherheit. Nicht einmal das KRITIS-Dachgesetz ist bisher verabschiedet, obwohl gerade kritische Infrastrukturen schnellstens besseren Schutz brauchen. Das BSI sollte laut Koa-Vertrag unabhängiger werden, auch hier wurde das Gegenteil erreicht: die Spitze des BSI kann jetzt bei Missfallen leichter abgesägt werden, Interessenskonflikte zu den Geheimdiensten bleiben unverändert bestehen. Die IT-Sicherheitsforschung bleibt weiter kriminalisiert und damit behindert.
 

Auch die Überwachungsgesamtrechnung ist überfällig und inzwischen immerhin beauftragt, aber ohne ihre Ergebnisse abzuwarten, werden immer weiter neue Überwachungsbefugnisse beschlossen und Evaluierungen bisheriger Überwachungsmaßnahmen finden auch nicht statt. Mit der EU-Chatkontrolle trägt die Ampel-Regierung sogar das größte Zensur- und Überwachungsvorhaben des Internets aktiv mit. Der Schutz der Privatsphäre und der Bürgerrechte spielten wohl nur auf dem Papier eine Rolle, aber nicht bei Entscheidungen der Ampel. Österreich hat die EU-Chatkontrolle abgelehnt, Deutschland unterstützt sie.

Das war kein Unfall, in Brüssel setzte sich die Ampel entgegen anderslautender Versprechen im Koalitionsvertrag auch dafür ein, dass die KI-Verordnung Schlupflöcher für biometrische Erkennung im öffentlichen Raum enthalten soll. Immer wieder spricht sich Innenministerin Nancy Faeser für Hackbacks bei Cyberangriffen aus, obwohl IT-Sicherheitsfachleute vor den unkalkulierbaren Risiken bei mangelndem Nutzen warnen und obwohl der Koalitionsvertrag Hackbacks eine Absage erteilt. Weniger Bürgerrechte und immer höhere IT-Sicherheitsrisiken, das ist die aktuelle Bilanz.

Nachhaltige Digitalisierung

Der Infrastrukturausbau für die Gigabitziele soll laut Gigabitstrategie nachhaltig erfolgen. Aber ein regionales oder nationales Roaming, das Funklöcher schneller schließt und den Ressourcenverbrauch senken würde, weil Funkmasten effizienter genutzt werden würden, gibt es mit der Ampel nicht. Volker Wissing verweigert Maßnahmen gegen Doppelverlegung von Glasfasern (sog. „Überbau“), selbst wenn ein offenes Netz verfügbar ist und toleriert damit eine Ressourcenverschwendung, die nebenbei den Ausbau in unterversorgten Gebieten verlangsamt. Für das Reparieren statt Wegwerfen stehen mickrige 2 Millionen im Haushalt 2023 zur Verfügung, aber eine Förderrichtlinie dafür gibt es nicht einmal, die Mittel drohen zu verfallen. Auch die IT des Bundes ist alles andere als nachhaltig, die Intransparenz ist hoch, die verfügbaren Daten bescheinigen dem Bund, in seinen Rechenzentren Abwärme zu verschwenden, zu selten erneuerbare Energien und zu häufig klimaschädliche Kältemittel zu nutzen. Themen wie energieeffiziente Softwareentwicklung spielen bei der Beschaffung keine Rolle. Das Energieeffizienzgesetz sollte bundesweit Rechenzentren nachhaltiger machen, aber von der Idee blieb nicht viel übrig, so lässt das Gesetz 99 Prozent der Rechenzentren komplett außen vor und für die übrigen gibt es reichlich Schlupflöcher, z.B. bei der Abwärmenutzung, und viel zu niedrig angesetzte Ziele. Zu Nachhaltiger Digitalisierung hat die Ampel insgesamt weder praktisch noch regulierend einen Beitrag dazu geleistet, dass die Klimaziele erreicht werden können.

Open Source, Transparenz, partizipativer Staat

Digitale Souveränität durch mehr offene Software, mehr Nachvollziehbarkeit durch einen transparenten Staat, mehr Einbeziehung der Zivilgesellschaft – das klang alles schön. Aber weder bei der Digital- noch bei der Gigabitstrategie wurde die Zivilgesellschaft einbezogen. Bei Verbändeanhörungen gibt es immer wieder absurd kurze Beteiligungsfristen, beim BND-Gesetz waren es kürzlich 24 Stunden. Wie sollen Ehrenamtliche da fundiert reagieren können? Das Transparenzgesetz soll nun doch erst zum Ende der Legislatur kommen – ich wette, dass es ganz ausbleibt. An wirklicher Transparenz hat die Ampel kein Interesse.

Die Demokratie ist in Gefahr, aber was zu ihrer Stärkung beitragen kann, wird gekürzt, darunter auch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen digitale Gewalt, wie HateAid. Gravierend sind die geplanten Haushaltskürzungen für Open Source Projekte des Bundes, die bisherige Fortschritte zunichte machen können. Gleichzeitig wurde nirgendwo ein verbindlicher Vorrang für Open Source bei öffentlicher Beschaffung verankert. So konnte Oracle vor kurzem einen neuen Vertragsabschluss mit dem Bund für proprietäre Software und die Dienste drum herum über fast vier Milliarden Euro feiern, während der Haushaltsposten für Open Source von 49 Mio auf 25 Mio Euro schrumpfen soll, das wären dann lächerliche 0,6 Prozent oder 6 Promille des Rahmenvertragsvolumens mit Oracle, was zeigt, wie ernst es die Bundesregierung mit Open Source meint.

Diese Ampelregierung ist aus digitalpolitischer Sicht eine totale Katastrophe. Mindestens zwei Jahre sind bereits verloren. Viel Zeit bleibt nicht mehr, das Ruder umzusteuern.“

vom 10. Februar 2023

Meine Frage:

Welche der (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/5426) angegebenen Ressort-Stellen für CISO oder vergleichbaren Stellen (also ohne nachgeordnete Behörden und nicht für Stellvertreter-Stellen) erfüllen die folgenden Empfehlungen der IT-Grundschutz-Methodik des BSI:

·Die Stelle ist direkt der obersten Leitung zugeordnet (Kriterium 1)

·Die Stelle ist nicht in die IT-Abteilung integriert, um Rollenkonflikte zu vermeiden (Kriterium 2) (bitte tabellarisch je Ressort mit Angabe ja/nein in je einer Spalte für die beiden Kriterien angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Johann Saathoff:

Das Ergebnis der Abfrage in den Ressorts kann der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

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